Hallo und guten morgen... Es scheint wohl zum "Volksport" zu werden, dass sich Käufer neu anmelden, kaufen und nicht bezahlen. In einem meiner gewerblich angemeldeten Accounts wurden innerhalb von 5 Tagen hochpreisige Artikel mit Angabe des Zahlungsziels von 3 Werktagen von 5 neu angemeldeten Mitgliedern erworben, welche bis heute nicht bezahlt wurden. Keiner dieser hat die Kaufabwicklung abgeschlossen. (Es geht um einen Gesamtverkaufspreis von rund: 5000 €) Es erfolgte bislang kein Widerruf der Käufer 1. Zahlungsinfo wurde gesendet 2. Problemfälle eröffnet und wegen Nichtzahlung geschlossen. (Verkaufsprovision daher von ebay erstattet) 3. Alle 5 User wurden in der Sperrliste verewigt 4. Der eingeschränkte Käuferkreis wurde schon vorher weitestgehendst daraufhin gespeichert. Ist es angebracht, es dabei zu belassen? Bekanntlich werden die Angebotsgebühren von ebay nicht erstattet. 5. Es wurden nun alle 5 "Nichtzahler" von uns schriftlich per Übergabe-Einschreiben mit Zahlungsaufforderung, da die Kaufverträge ansonsten lt. § 433 und 145 BGB weiter bestehen. Favoriten: casiotaschenrechner, nesrin.a, sumsum902018, costica, catlaq.sasi Daher habe ich an die fleißigen (alten Hasen) Forenhelfer folgende Frage: Ist es angebracht und vorteilhaft, gegen o.g. Käufer weiter rechtlich (wegen Geschäftsschädigung) gemäß § 280 BGB vorzugehen und anschließend Mahnbescheid zu erlassen?
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