Hintergrundinfo: Eine Gewerblerin drohte eine Unterlassungserklärung über ihren Anwalt einzufordern (Kosten für mich ca. 700 Euro;-)), wenn Account nicht umgehend auf gewerblich umgestellt wird. Um meine Kontaktdaten zu erhalten und/oder ihrer Drohung Nachdruck zu verleihen, kaufte sie einen meiner Artikel.
Vorgeschichte: 4 Monate bot ich immer wieder die gleichen 17 gebrauchten gleichartigen Artikel (2-5 Euro), oft auch mehrmals pro Woche, an. Da die Teile schon älter sind ist der Verkauf schwierig, weshalb die Artikel immer wieder eingestellt wurden. Alle paar Wochen konnte dann auch tatsächlich mal ein Teil verkauft werden. Es wurden ausschließlich nicht mehr benötigte Teile aus meinem Privatbesitzt zum Verkauf gestellt..
Info zur Rechtsprechung:
http://internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm
Da die Rechtsprechung hier überwiegend bzw. fast ausschließlich privatverkäuferunfreundlich urteilt löschte ich alle meine Auktionen/Angebote, entsorgt die Artikel und erklärte dies und dass sie von mir keine diese betreffenden Angebote mehr zu befürchten hat. Für seinen Kauf bot ich per eMail einen Transaktionsabbruch an, worauf nach nun 10 Tagen keine Rückantwort erfolgte.
Ich denke den rechtsbegründeten Forderungen dieser Gewerblerin vollumfänglich nachgekommen zu sein.
Nun würde ich natürlich die ebay-Provision zurück erhalten wollen, weil ich a.Gr. des Verhaltens davon ausgehe, dass der Artikel nicht bezahlt wird. Deshalb wollte ich über „Problem klaren“ den Transaktionsabbruch einleiten.
Würdet ihr mir davon abraten?
Kann man, wenn die Käuferin den Transaktionsabbruch ablehnt, anschließend noch eine Unbezahltmeldung über „Probleme klären“ absetzten?
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