Hallo, ich habe hier bei e-bay ein als gebraucht angegebenes Elektro-Fahrrad verkauft. In der weiteren Artikelbeschreibung stand das es neuwertig ist (ca. 1Monat alt) und einwandfrei funktioniert. Der Käufer hat mich dann bei Abholung des Fahrrades nach dem Original-Kaufbeleg des Rades gefragt, der leider nicht vorliegt, der Vorbesitzer ist verstorben und wir haben nur die Papiere vom Fahrrad gefunden, die Quittung nicht. So habe ich Ihm das auch mitgeteilt, Er hat das Rad Probe gefahren, alles war OK. Ich habe Ihm gesagt das wenn die Rechnung noch aufgefunden wird ich Ihm diese natürlich nachreiche. Jetzt ist angeblich die Schaltung des Fahrrades beschädigt. Diese kann wohl nur im Fachhandel repariert werden. Ich sollte jetzt die Rechnung nachschicken, das Fahrrad ist ja noch nicht alt, somit wäre das ja ein Garantie-Fall. Leider ist es mir nicht geglückt den Beleg zu finden. Jetzt soll ich entweder die Rechnung der Reperatur tragen oder den Verkauf zurücknehmen, da ich ja das Rad als nicht defekt angegeben habe und nicht mit in die Artikelbeschreibung geschrieben habe das zu dem Artikel keine Rechnung beiligt. Nun ist meine Frage ob ich bei einem als gebraucht angegebenen Artikel darauf hinwiesen muß das die Original-Rechnung nicht beiliegt oder ob der Käufer dann danach fragen muß, so wie es ein anderer Bieter getan hat. Zusätzlich hat Er das Fahrrad ja nun auch nach Hause transportiert, in einem Fahrrad Träger fürs Auto, auch dabei kann der Schaden gut entstanden sein. Er droht mir auf jeden Fall mit rechtlichen Konsequenzen und ich hätte nunmal darauf hinweisen müssen das der Beleg nicht vorliegt. Er versucht allerdings vorher nochmal über Prophete einen Beleg oder den fachhandel wo das Fahrrad gekauft wurde zu erfahren. Muß ich mir jetzt Sorgen machen??? Wenn ich das Fahrrad als "Neu" angegeben hätte könnte ich das ja verstehen, aber dem ist ja nicht so. Ich danke schonmal für die Antwort!!! MfG
... Mehr anzeigen