03-07-2018 20:42
"Sie haben jetzt 3 Tage Zeit, dafür zu sorgen, dass Ihre Verkaufsaktivitäten den Vorgaben entsprechen. " was bedeutet dieser satz und was soll ich tun.
Ebay hat mir geschrieben, dass ich nur was über die Verkaufsoption etwas verkaufen kann und nicht so per Nachrichten. Also hatte eine Käuferin eine Frage und ich hab eingentlich lediglich nur Ihre Frage beantwortet und das wars eigentlich und jetzt hab ich ne lange Mail von ebay bekommen und unteranderem steht auch der oben genannte Satz in der Mail.
@lamiya97@ schrieb:...
Ebay hat mir geschrieben, dass ich nur was über die Verkaufsoption etwas verkaufen kann und nicht so per Nachrichten. Also hatte eine Käuferin eine Frage und ich hab eingentlich lediglich nur Ihre Frage beantwortet und das wars eigentlich und jetzt hab ich ne lange Mail von ebay bekommen und unteranderem steht auch der oben genannte Satz in der Mail.
Nachdem nun der Unterschied Privat - Gewerblich hinreichend erläutert wurde,
hätte ich noch einen Tipp:
Ich vermute mal, in irgendeiner Deiner Nachrichten war eine Adresse oder Telefonnummer enthalten, bevor der Artikel verkauft wurde?
Verkauft hast Du ja nix, da wäre die Nennung von eMail- und anderen Adressen sowie Telefonnummern einfach verboten und zieht eben eine Sperre nach sich.
Erst befristet, bei Wiederholung kann das auch zum dauerhaften Ausschluss von Verkaufstätigkeiten führen.
@lamiya97@ schrieb:"Sie haben jetzt 3 Tage Zeit, dafür zu sorgen, dass Ihre Verkaufsaktivitäten den Vorgaben entsprechen. " was bedeutet dieser satz und was soll ich tun.
Ebay hat mir geschrieben, dass ich nur was über die Verkaufsoption etwas verkaufen kann und nicht so per Nachrichten. Also hatte eine Käuferin eine Frage und ich hab eingentlich lediglich nur Ihre Frage beantwortet und das wars eigentlich und jetzt hab ich ne lange Mail von ebay bekommen und unteranderem steht auch der oben genannte Satz in der Mail.
Servus @lamiya97
Es steht zu befürchten,
dass Ebay sich um Dein gewerbliches Einstellen mit privater Tarnung gar nicht schert,
sondern möchte,
dass Du alle Artikel mit der Option "Preisvorschlag" einstellst,
automatisch wieder einstellst,
mehr Angaben machst - auch ggf. zu Kombiversand - damit so wenige Nachfragen wie möglich kommen müssen.
Schade,
dass ich immer öfter auf solche priverblichen Angebote stoße.
Da scheint jede Hemmschwelle gefallen zu sein.
Da bekomm ich inzwischen reichlich Verständnis für Abmahner.
Dass es so weit kommen musste. 😞
@lamiya97@ schrieb:"Sie haben jetzt 3 Tage Zeit, dafür zu sorgen, dass Ihre Verkaufsaktivitäten den Vorgaben entsprechen. " was bedeutet dieser satz und was soll ich tun.
Ebay hat mir geschrieben, dass ich nur was über die Verkaufsoption etwas verkaufen kann und nicht so per Nachrichten. Also hatte eine Käuferin eine Frage und ich hab eingentlich lediglich nur Ihre Frage beantwortet und das wars eigentlich und jetzt hab ich ne lange Mail von ebay bekommen und unteranderem steht auch der oben genannte Satz in der Mail.
Das bedeutet, dass eBay davon ausgegangen ist, Du wolltest was außerhalb von eBay verkaufen; das haben die nicht so gerne.
Es könnte aber auch sein, dass sich jemand an Deinem Schwarzhandel stört und eBay informiert hat:
Dünnes Eis, gaaaaaanz dünnes Eis...
@lamiya97 Nachtrag:
Hier sind 5 Tipps für Dich, die solltest Du gelegentlich mal lesen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/0-cent-angebotsgebuehr-ebay.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/privatverkauf-ebay-sperrung.htm
http://pages.ebay.de/help/account/how-to-register-business.html
Ach ja:
Diese beiden wollten es auch nicht glauben, bis sich dann tatsächlich das Finanzamt gemeldet hat:
http://tinyurl.com/jlz7kyv
http://tinyurl.com/hbrwcyh
Mir persönlich ist es übrigens völlig egal, was und wieviel Du einstellst; behaupte aber später bitte nicht, man hätte Dich nicht gewarnt.