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Eine grundsätzliche Frage

Wie lange hat ein Käufer Zeit, die von ihm ersteigerte Ware zu bezahlen?

Wann gerät er in Zahlungsverzug?

Wann ist es opportun, ihn zu kontaktieren?

Man möchte ja niemanden ungerechtfertigt mahnen oder vor den Kopf stoßen.

Leider konnte ich keine diesbezüglichen Angaben finden.

Falls es noch keine Regelung in ....Tagen gibt, sollte sie gut sichtbar für jeden eingeführt werden.

Ungefähr so...Ihre Ware wurde verkauft, der Käufer hat ....Tage Zeit, zu bezahlen.

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@zanderut schrieb:

Wie lange hat ein Käufer Zeit, die von ihm ersteigerte Ware zu bezahlen?

Wann gerät er in Zahlungsverzug?

Wann ist es opportun, ihn zu kontaktieren?

Man möchte ja niemanden ungerechtfertigt mahnen oder vor den Kopf stoßen.

Leider konnte ich keine diesbezüglichen Angaben finden.

Falls es noch keine Regelung in ....Tagen gibt, sollte sie gut sichtbar für jeden eingeführt werden.

Ungefähr so...Ihre Ware wurde verkauft, der Käufer hat ....Tage Zeit, zu bezahlen.


Servus @zanderut

 

Auch wenn Du eine grundsätzliche Frage stellst,

mal ein Rat bezüglich Deiner Verkäufe:

Da Du bewertet worden bist

bzw. bewertet hast,

bleibt dieser Artikel,

der noch nicht bezahlt sein könnte:

https://www.ebay.de/itm/192427043857?_trksid=p2471758.m4704

 

Verkauf gestern am Abend.

Sollte Dein Käufer seine Überweisung noch nicht online anweisen,

sondern brav etwas ausfüllt und bei seiner Filiale abgibt,

kann er frühestens heute dahin dackeln.

Macht er das am Nachmittag

und ist die Filiale womöglich klein,

würde das Geld erst morgen von der Hauptstelle starten.

Sollte Deine Bank dann noch die Ruhe weg haben,

ist Dein Geld erst Mittwoch oder gar Donnerstag auf Deinen Auszügen.

Da wären die vier Tage schon rum,

Du könntest einen Fall öffnen.

 

Überflüssig.

Halten kannst Du Dich an § 271 BGB.

Aber selbst da ist von "kann verlangen" die Rede.

Das müsstest Du dann erst einmal tun.

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder