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Seit paypal die Funktion Geld an Freunde/Bekannte eingeführt hat...

Seit paypal die Funktion Geld an Freunde/Bekannte eingeführt hat, kommt es vermehrt bei ebay vor, dass Verkäufer paypal als Zahlungsmittel angeben, aber wollen dass wenn man per paypal bezahlt (was man ja wegen dem Käuferschutz gerne macht) das Geld ausserhalb von ebay per paypal mit der Funktion Bekannte/Freunde sendet.

Ich finde das unmöglich und nicht zulässig. Dann sollte das nicht im Konto bei denen angeklickt sein dass die Verkäufer paypal abzeptieren. Dann akzeptieren die nämlich auch dass es Gebühren kostet.

Wurde bei mir nachträglich verlangt da er es ja ausdrücklich im Angebot geschrieben hatte dass er bei paypal nur die kostenlose Geldsendefunktion zulässt. Das ist doch unzulässig und sollte verboten werden. Dann kann ich gleich überweisen und brauche paypal nicht.

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@sky_and_water

 


sky_and_water schrieb:... Das ist doch unzulässig und sollte verboten werden. Dann kann ich gleich überweisen und brauche paypal nicht.

 

 

Absolut!

 

So ein Vorgehen kannst Du immer bei eBay und/oder PayPal melden.

Denn PayPal bereits unter den Zahlungsmethoden anzubieten (also nicht nur im Beschreibungstext zu erwähnen), und dann jedoch die Verfügbarkeit auf "Geld an Freunde senden" einzuschränken, wäre ein Verstoß gegen deren Grundsätze und AGB.

 

Dann hätten sich diese Art der Angebote auch irgendwann erledigt. Nur melden muss man das eben.

Die Chancen stünden gut, denn bei Ausfall von Gebühren wird man dort recht schnell wach.

 

Ob es nun rechtlich gesehen ein Verstoß gegen den mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag ist, wenn dann trotzdem die "normale" PayPal-Zahlung durchgeführt wird, dürfte in fast allen Fällen ohne Belang sein.

Kaum einer dieser unseriösen Verkäufer dürfte wohl den Rechtsweg beschreiten.

 

Die meisten werden entweder zähneknirschend akzeptieren, oder den Artikel als nicht mehr lieferbar bezeichnen. Sollte dann ein Verkäufer den Kauf abbrechen mit der unzutreffenden Begründung "auf Käuferwunsch", könnte man dem im Vorgang wohl widersprechen oder den Vorgang zumindest tel. dem Kundendienst melden.

 

Setzt dann natürlich ein dickeres Fell auf Käuferseite voraus, und der Artikel wird mit ausreichender Sicherheit nicht geliefert werden.

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