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Hallo ein Paket ist verschwunden

Hallo liebe Leute, folgendes ist geschehen- ich habe ein Gemälde voll versichert als Paket mit DHL Express verschickt. Laut Sendungverfolgung ist das Paket zugestellt worden. Der Empfänger verneint dieses, er hätte kein Paket bekommen. Er hat sich

bei der DHL gemeldet, die sagen der Fahrer hätte das Paket vor die Haustür angestellt. Nun ist es weg und der Käufer möchte von mir das Geld zurückbekommen. Ich werde mich selbstverständlich mit der DHL auseindandersetzten und den Fall schildern. Meine

Frage lautet, was ist, wenn sich die DHL quer stellt und für den Schaden nicht aufkommt...bin ich in der Haftung? Liebe Grüße Stefan

 

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@dooser1970 

 

noch etwas von mir .. 

 

auch wenn diese Infos schon älter sind .. durchlesen und handeln 

 

Beleg mit der Unterschrift des Empfängers anfordern

https://www.paketda.de/hilfe/zugestellt-aber-wo.php

 

Lektüre:

https://www.paketda.de/news-kurznachrichten-20180118.html

 

Beschwerde an die Bundesnetzagentur

https://www.paketda.de/beschwerde-bundesnetzagentur.php

 

Du haftest zwar nicht, solltest aber alles unternehmen, um die Sache zu klären.

Hallo @dooser1970 

 

es reißt immer mehr ein das die DHL Fahrer Annahme Briefkasten auf dem Scanner quittieren.

 

Keine Ahnung warum, aber ich habe unserem Vertretungszusteller schon mal richtig ein Fass dafür aufgemacht.

 

Das rate ich dir auch "die sagen der Fahrer hätte das Paket vor die Haustür angestellt."

 

zur Not zeige ihn wegen Unterschlagung an.

Ich würde mich der allgemeinen Meinung anschliessen - Wenn der Empfänger einen Abstellauftrag gegeben hat, dann wird DHL hier nichts ersetzen und auch Du bist fein raus, dass Paket wurde zugestellt. Das es dann verschwunden ist, ist Pech das Empfägers und er kann nur den Diebstahl bei der Polizei melden.

 

Wenn der Fahrer das Paket eigenmächtig abgestellt hat, dann ist DHL in der Pflicht. Grundsätzlich muss der Diebstahl aber natürlich auch trozdem vom Empfänger der Polizei angezeigt werden - vermutlich will DHL bei solchen Werten auch die Daten der Anzeige bei der Polizei in seiner Schadensmeldung haben. Du hast zum Glück an eine richitge Versicherung gedacht, dann mit den Daten des Empfängers (inkl den Daten der Anzeige) eine Verlustmeldung bei DHL machen...


@dooser1970  schrieb:

Hallo liebe Leute, folgendes ist geschehen- ich habe ein Gemälde voll versichert als Paket mit DHL Express verschickt. Laut Sendungverfolgung ist das Paket zugestellt worden. Der Empfänger verneint dieses, er hätte kein Paket bekommen. Er hat sich

bei der DHL gemeldet, die sagen der Fahrer hätte das Paket vor die Haustür angestellt. Nun ist es weg und der Käufer möchte von mir das Geld zurückbekommen.

Ich werde mich selbstverständlich mit der DHL auseindandersetzten und den Fall schildern.

 

Meine

Frage lautet, was ist, wenn sich die DHL quer stellt und für den Schaden nicht aufkommt...bin ich in der Haftung? Liebe Grüße 


@dooser1970 

 

Du hast einige Gemälde verkauft - einige mit einem Preis von über Euro 500 - jetzt kommt die berühmte Kardinalsfrage:

 

Hast Du die DHL-Paketscheine online erstellt und eine separate Transportversicherung (abhängig vom Wert) dazugebucht oder dann doch nicht?

 

Wenn NEIN und der Artikel einen höheren Wert als Euro 500 hatte wird die DHL die Schadensregulierung ablehnen

-

eben weil die Sendung unterversichert gewesen ist.

 

Liegt der Wert des verkauften Artikels unter Euro 500: 

 

Nachforschungsauftrag UND die Schadensmeldung stellen!

 

zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......

@dooser1970 

 

Was sagt denn die detaillierte Sendungsverfolgung zum Empfänger?

 

Nach Eingabe der Empfänger-PLZ wird bei der DHL-Sendungsverfolgung auch der Empfänger bzw. eine "Alternativzustellung" aufgrund eines Ablagevertrages angezeigt.

 

Mit Express besteht auf jeden Fall eine Haftung für verloren gegangene Sendungen,

wenn der Adressat eben keinen Ablagevertrag innehat.

 

Hat er einen solchen eingerichtet, ist er ab Ablage in der Pflicht.

Heißt: Ab Ablage gilt das als sachgerecht zugestellt. Für anschließende Verluste oder Beschädigungen haftet der Empfänger.

 

Da Du anscheinend ohne PayPal verkaufst, sollte das erstmal problemlos laufen.

 

Eben wegen der Besonderheiten bei Ablageverträgen,

aber auch grundsätzlich bei verfolgbarem Versand von Privatpersonen, nach welchem das Verlustrisiko ab belegbarem Versand auf den Käufer übergeht,

 

würde ich vorerst nichts in Richtung Rückzahlung veranlassen,

sondern die Verlustmeldung bei der DHL eröffnen und das Ergebnis abwarten.

 

Hoffentlich war es nicht das Bildchen zu 2510 € !

Das Bild war entsprechend versichert?

 

Sonst sähest Du wegen erschreckender Unterversicherung nämlich keinen einzigen Cent von der DHL wieder.

Bei diesem Gemälde würde nicht mal die Höherversicherung zu 2500 € greifen, wenn der zu belegende Warenwert die Versicherungssumme auch nur um schlappe 10 € überschreitet.

Nachzulesen in den AGB der DHL.

 

 

 

P.S.

 

Was mir im Nachgang noch einfällt:

 

Wenn der Käufer behauptet, "das Bild wäre weg", dann ist das Diebstahl.

 

Hat er Dir das Aktenzeichen der polizeilichen Aufnahme übermittelt?

Nicht, dass der da auf Dummenfang geht ...


@dooser1970  schrieb:

Hallo liebe Leute, folgendes ist geschehen- ich habe ein Gemälde voll versichert als Paket mit DHL Express verschickt. Laut Sendungverfolgung ist das Paket zugestellt worden. Der Empfänger verneint dieses, er hätte kein Paket bekommen. Er hat sich

bei der DHL gemeldet, die sagen der Fahrer hätte das Paket vor die Haustür angestellt. Nun ist es weg und der Käufer möchte von mir das Geld zurückbekommen. Ich werde mich selbstverständlich mit der DHL auseindandersetzten und den Fall schildern. Meine

Frage lautet, was ist, wenn sich die DHL quer stellt und für den Schaden nicht aufkommt...bin ich in der Haftung? Liebe Grüße Stefan

 


hast du einen sog. "Garagenvertrag" abgeschlossen (Ablagevertrag) ?  

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