27-11-2023 15:02
Hallo liebe Community,
zum Hintergrund:
Ich hatte neulich den Fall, dass ich einen Artikel gekauft habe und leider einen nicht der Artikelbeschreibung entsprechenden Artikel geliefert bekommen habe. Versuche den Sachverhalt mit dem Verkäufer (ohne Einschalten von ebay) zu klären, liefen leider ins Leere. Ich erhielt leider nur freche und unhöfliche Nachrichten im Sinne von, dass ich lügen würde und ihn betrügen wolle. Ich habe daraufhin ebay eingeschaltet und mir wurde das Geld zurückerstattet. Soweit alles in Ordnung.
Den Verkäufer habe ich daraufhin negativ bewertet, da ich ein solches Verhalten und seine Kommunikation für unterirdisch hielt. Ich traf dabei eine Formulierung wie "Ich kann diesen Verkäufer nicht empfehlen." Diese Bewertung wurde seitens ebay entfernt, mit der Begründung, dies verstöße gegen die ebay-Grundsätze.
Nun habe ich wirklich lange gesucht, aber ich finde hierzu bislang nichts. Vielleicht kann mir jemand helfen und sagen, wo ich hierzu etwas finde bzw. wo dies in den ebay-Grundsätzen vermerkt ist.
Danke! 🙂
27-11-2023 15:52
Hallo @zwergensilber !
Nur für diesen Fall:
Wenn der Verkäufer für Sie kostenlose Rücknahmen anbietet und vielleicht sogar den ebay-Automatismus dazu aktiviert hat,
dann sieht ebay alleine schon aufgrund der angebotenen Möglichkeit einer für Sie kostenfreien Rückgabe keinen als negativ bewertbaren Mangel.
Sie hätten dann allerdings auch im Anschluss an eine solche Rückgabe keine negative Bewertung mehr abgeben können bzw. wäre eine solche auch dann entfernt worden.
27-11-2023 16:20
Hallo @zwergensilber,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Es gibt Ausnahmefälle, in denen wir Bewertungen entfernen:
Grundsatz zum Servicestatus und zu Bewertungen
Liebe Grüße
Selina
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27-11-2023 17:53
Danke für die Antwort, eine Rücknahme hat der Verkäufer nicht angeboten. Die Rücknahme wurde erst durch ebay im Rahmen des ebay-Käuferschutzes eingeleitet.
Der ebay-Support hat mir genau diesen Grund gesagt: Eine Aussage wie "Ich kann den Verkäufer nicht empfehlen." verstöße gegen die ebay-Grundsätze. Seitdem bin ich irritiert.
27-11-2023 17:57
Hallo Selina,
Danke für deine Antwort. Der Käuferschutzfall wurde zu meinen Gunsten entschieden (Ich war der Käufer). Mir wurde das Geld erstattet.
Weder der andere Nutzer noch ich sind derzeit noch bei ebay angemeldet.
Insofern können die beiden Aspekte keinen Grund darstellen für die Löschung dieser Bewertung. Ich bin weiterhin ratlos.
27-11-2023 20:25
27-11-2023 21:05
Jaa, genau! 😅
30-11-2023 08:35
Der erste Fall war, dass du den Artikel nicht erhalten hast. Da dieser angekommen ist, wurde dieser Fall zu Gunsten deines Verkäufer geschlossen.
Und da du die Bewertung davor abgegeben hast, bevor der Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels geschlossen wurde, ist diese gelöscht worden.
Die Rückgabe wurde zu deinen Gunsten geschlossen.
Liebe Grüße
Selina
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