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Nicht kaufberechtigter Käufer darf negativ bewerten !

Ich verkaufe zumeist Modellautos aus meiner Sammlung. Den Käuferkreis reduziere ich auf Deutschland und EU. Nun hat ein Kanadier einen Artikel bei mir gekauft, ich habe daraufhin den Kauf abgebrochen, meine Erfahrungen mit Zollbescheinigungen, Gebühren und hohen Versandkosten halten mich davon ab. Der nicht Kaufberechtigte bewertete mich negativ. Bei meiner Beschwerde an Ebay wurde der Bewertungskommentar gelöscht, die negative Bewertung aber blieb. Was ist das für ein Blödsinn hier ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?  Grüße, Michael

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Nicht kaufberechtigter Käufer darf negativ bewerten !

Hallo @mkrv ! 

 

Das Ärgerliche ist, dass es bei ebay nicht genügt, nur keine Versandkosten zu hinterlegen! 

 

Sie müssten zudem die Länder, in die Sie nicht liefern möchten, hier aktiv ausschließen (länder- und regionsweise möglich): 

Lieferorte ausschließen (ebay.de)

 

Und zudem auf folgender Seite auch noch den Haken setzen vor "Käufer sperren, deren bevorzugte Lieferadresse ein Ort ist, an den ich nicht verschicke.": 

Käufer verwalten | eBay

 

Um das für alle aktiven Angebote gleichzeitig zu ändern und es als Grundeinstellung zu übernehmen, muss zusätzlich auf gleicher Seite etwas weiter unten der Schieberegler vor "Die oben festgelegten Einstellungen auf alle aktiven und zukünftigen Angebote anwenden" nach rechts bewegt werden, damit diese Funktion dann blau unterlegt auch aktiv ist. 

 

Umständlich, aber so läuft ebay nunmal eben schon seit vielen Jahren. 

 

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Nicht kaufberechtigter Käufer darf negativ bewerten !

Anonymous
Nicht anwendbar

@mkrv  schrieb:

Ich verkaufe zumeist Modellautos aus meiner Sammlung. Den Käuferkreis reduziere ich auf Deutschland und EU. Nun hat ein Kanadier einen Artikel bei mir gekauft, ich habe daraufhin den Kauf abgebrochen, meine Erfahrungen mit Zollbescheinigungen, Gebühren und hohen Versandkosten halten mich davon ab. Der nicht Kaufberechtigte bewertete mich negativ. Bei meiner Beschwerde an Ebay wurde der Bewertungskommentar gelöscht, die negative Bewertung aber blieb. Was ist das für ein Blödsinn hier ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?  Grüße, Michael


@mkrv Mich würde interessieren, mit welchem Grund du abgebrochen hast. 

In dem Fall hätte ich "Problem mit der Adresse des Käufers" genommen und gehofft, dass eine rote Bewertung dann automatisch entfernt wird bzw. erst gar nicht abgegeben werden kann. 

 

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Nicht kaufberechtigter Käufer darf negativ bewerten !

Hmmmm, schon mal überlegt ein Kleingewerbe anzumelden BEVOR einer der Abmahnanwälte (oder der gewerblichen Händler) dich entdeckt und es um Tausende Euros geht ? ....

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