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Unzulässige Kommentare werden gelöscht die Negative Bewertung bleibt

Hallo zusammen,
Bei einem Verkauf wird ware versendet die beim Käufer offensichtlich anders bzw. beschädigt ankommt. Der Käufer hat hierzu eine Videoaufnahme zur Öffnung des Briefes als Beweismaterial (hatte ich auch noch nicht). Da ich versichert versendet habe möchte ich davon Gebrauch machen, Käufer aber nicht. Ebay wird eingeschaltet und entscheidet auf Rückerstattung. Käufer behält Ware und Geld. Während sehr unschöner Kommunikation wird dann negative Bewertung hinterlassen. Nicht hier erwähnbare Kommentare werden von ebay gelöscht, die Bewertung an sich bleibt nach mehreren Telefonaten bestehen mit Verweis auf deren Rechtmäßigkeit.
Was ist daran rechtmäßig, wenn der Verkäufer auch seitens Einschätzung ebay nichts falsch gemacht hat. Der Käufer Ware und Geld behalten darf und obendrein negativ bewerten darf?
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Hallo @penkert63 

 

Du schreibst es selber, "unschöne Kommunikation" - da war die negative Bewertung doch wohl vorprogrammiert.

Ob Du versichert versendest oder nicht, braucht den Kunden in keiner Weise interessieren.

Er hat Anrecht auf Lieferung einer einwandfreien Ware.

Falls das Gerät beim Transport beschädigt wurde, musst Du Dich mit dem Versanddienstleister rumschlagen - da hat der Kunde wieder nicht das geringste mit zu schaffen !

Ich vermute mal Du hast die Rücknahme verweigert, das ist eigentlich die einzige Art wie Ebay dann entscheiden würde, das der Käufer beides behalten darf.

Hättest Du der Rücklieferung zugestimmt, hättest Du erst erstatten müssen, sobald die Lieferung wieder bei dir ist - so ist Dir diese Möglichkeit genommen worden.

 

Also hast Du so gesehen doch einiges falsch gemacht - leb mit der negativen, Dir wird nämlich nichts anderes übrig bleiben !

 

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 2 von 13
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Moin @penkert63 

 

wie sehen die abgegebenen Bewertungen des Käufers aus, spiegelt sich da ein Amokbewertungsverhalten wieder. Soviel Bewertungen können es ja noch nicht sein.

 

@imperial-modellbau  klar hat der Käufer Anrecht auf einwandfreie Ware, er hat aber auch eine Mitwirkungspflicht wenn mal etwas beschädigt bei ihm ankommt.

 

Ich frage mich nur was für eine versicherte Versandform es war und was an einem Brief beschädigt sein könnte. 

https://www.ebay.de/itm/126187528292

Versand 2,10 € deutsche Post Brief.


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Nachricht 3 von 13
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Es war Einschreiben Einwurf 3,45€. (Draufgelegt)
Wäre also versichert bis 20€ gewesen.
Wenn ich dann Rückversand auch hätte zahlen müssen mit Rückerstattung dann wäre es ja noch mehr eine schlechte Bilanz bei dem Verkaufswert.
Nachricht 4 von 13
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So habe ich es noch nicht gesehen. Da hast du wohl recht. Prozessual dann doch nicht richtig reagiert, aber warum sagt mir das dann ebay nicht so, dass ich im Unrecht bin. Man hatte doch hier den Chatverlauf auch eingesehen.

Ich lebe mit der Bewertung und möchte wissen wie in Zukunft handhaben, daher danke für die Antwort
Nachricht 5 von 13
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@penkert63  schrieb:
Es war Einschreiben Einwurf 3,45€. (Draufgelegt)
Wäre also versichert bis 20€ gewesen.
Wenn ich dann Rückversand auch hätte zahlen müssen mit Rückerstattung dann wäre es ja noch mehr eine schlechte Bilanz bei dem Verkaufswert.

Ok @penkert63  deine Entscheidung,

 

nur was war beschädigt, das jetzt schon Briefe mit Videobeweis geöffnet werden, zumal der Käufer keine lange Historie hat bietet ein gewisses Geschmäckle.


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Nachricht 6 von 13
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@penkert63 

 

Wenn Ware in dem Brief war, die beschädigt werden konnte, dann hast du die falsche Versandart gewählt und/oder schlecht verpackt.

 

Da wirst du auch von der Post nichts erstattet bekommen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 7 von 13
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Hallo @penkert63 

 

die Antwort auf Deine Frage warum Dir das Ebay nicht sagt ist leider diese:

In den Servicecentern sitzen mittlerweile fast ausschließlich angelernte Kräfte und kaum noch reguläre Ebay-Mitarbeiter.

Diese Anlernkräfte sind meistens damit überfordert wenn es schwieriger wird als "ich kann mich nicht einloggen" oder "wann bekomme ich meine Auszahlung".

Und selbst bei diesen Themen erzählen sie manchmal hahnebüchenen Blödsinn !

Die Servicequalität von Ebay ist in den letzten paar Jahren leider ins Bodenlose gefallen und auf Aussagen der Telefonmitarbeiter kann sich wirklich NIEMAND mehr verlassen ! ! !

Das ist seit langem bekannt - aber diese Art von "Service" ist nun mal kostengünstig und das ist leider alles was die Konzernleitung interessiert.

 

Wenn Du wieder einmal so ein Problem hast, wende Dich an das Forum hier - im Normalfall wird Dir geholfen oder zumindest wirst Du beraten.

Wenn das nichts bringt, können immer noch die Ebay-Forumsmitarbeiter hinzu gezogen werden, die fast immer eine kompetente Hilfe sind !

Gruß
Andy
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Nachricht 8 von 13
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Die Fotos zeigten aufgequellte Ecken, worauf ich an einen Schaden durch Nässe geschlossen hätte. Das Video habe ich nie gesehen. Wegen Nässe hätte ich schon gedacht was über Versicherung zu bekommen, aber ohne Unterstützung durch Käufer bin ich es dann auch nicht angegangen.
Das Thema mit der Rückerstattung nehme ich ja hin. Zurück zur Überschrift hat mich jetzt nur im Nachgang beschäftigt wie eine mit unzulässigen Kommentaren versehenen Bewertung (Betrugsvorwürfe, Diffamierungen) im Kommentar eben deswegen gelöscht wird die Bewertung selbst aber rechtmäßig sein soll. Diese Einschätzung seitens ebay passt für mich so nicht zusammen aber ich lerne dazu
Nachricht 9 von 13
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Hallo @oskar_der_wikinger 

 

und genau das hat der Käufer nach Aussage des TE ja getan - er hat die Öffnung der Lieferung und somit die Beschädigung dokumentiert.

Damit endet aber auch meiner Meinung nach seine Mitwirkungspflicht, denn mehr kann er nicht machen - außer es dann noch dem VK und Ebay zu melden.

Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren ob sich VK und K nicht auf friedlichen Weg hätten einigen können. Aber dazu wissen wir zu wenig was da an Kommunikation gelaufen ist und was der Käufer für ein Typ war - bei manchen geht es einfach nicht friedlich, das wissen wohl fast alle VK hier.

 

Ich finde es übrigens sehr amüsant wie sich das Wort "Mitwirkungspflicht" inzwischen verbreitet hat, seit ich es vor ein paar Monaten in einem Fall mal angesprochen habe. 😁

Gruß
Andy
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Nachricht 10 von 13
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Gut, dass mit dem Video sehe ich nicht als Mitwirkungspflicht, da es mir nie vorgelegt wurde. Es wurde mir vorgeworfen etwas anderes fotografiert zu haben als dann versendet zu haben. Auf meine Erwiderung dass es genau so gut anders herum sein kann und mir etwas anderes beschädigtes zurückgesendet werden könnte kam die Info es sei alles videodokumentiert. Also Mitwirkungspflicht? Naja ebay scheint es auch so zu sehen?
Nachricht 11 von 13
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@imperial-modellbau 

 

wer öffnet einfach einen Briefumschlag unter Videoaufzeichnung, das hat nichts mit Mitwirkungspflicht zu tun.

Du machst deine Hose ja auch nicht mit einer Kneifzange zu aus Angst dir einen Fingernagel abzubrechen.


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Nachricht 12 von 13
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Hallo @oskar_der_wikinger 

 

Wir können hier sehr viel spekulieren und interpretieren - wir waren aber alle nicht dabei und können es deswegen nicht WISSEN !

Nur mal so: Wenn ich einen Briefumschlag bekomme und schon fühle das was zerbrochenes darin ist, KÖNNTE ich auch auf den Gedanken kommen das auspacken zu dokumentieren !

 

Gruß
Andy
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