03-11-2025 16:46
03-11-2025 17:08
Hallo @penkert63
Du schreibst es selber, "unschöne Kommunikation" - da war die negative Bewertung doch wohl vorprogrammiert.
Ob Du versichert versendest oder nicht, braucht den Kunden in keiner Weise interessieren.
Er hat Anrecht auf Lieferung einer einwandfreien Ware.
Falls das Gerät beim Transport beschädigt wurde, musst Du Dich mit dem Versanddienstleister rumschlagen - da hat der Kunde wieder nicht das geringste mit zu schaffen !
Ich vermute mal Du hast die Rücknahme verweigert, das ist eigentlich die einzige Art wie Ebay dann entscheiden würde, das der Käufer beides behalten darf.
Hättest Du der Rücklieferung zugestimmt, hättest Du erst erstatten müssen, sobald die Lieferung wieder bei dir ist - so ist Dir diese Möglichkeit genommen worden.
Also hast Du so gesehen doch einiges falsch gemacht - leb mit der negativen, Dir wird nämlich nichts anderes übrig bleiben !
03-11-2025 17:27
Moin @penkert63
wie sehen die abgegebenen Bewertungen des Käufers aus, spiegelt sich da ein Amokbewertungsverhalten wieder. Soviel Bewertungen können es ja noch nicht sein.
@imperial-modellbau klar hat der Käufer Anrecht auf einwandfreie Ware, er hat aber auch eine Mitwirkungspflicht wenn mal etwas beschädigt bei ihm ankommt.
Ich frage mich nur was für eine versicherte Versandform es war und was an einem Brief beschädigt sein könnte.
https://www.ebay.de/itm/126187528292
Versand 2,10 € deutsche Post Brief.
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03-11-2025 17:37
03-11-2025 17:40
03-11-2025 17:46
@penkert63 schrieb:
Es war Einschreiben Einwurf 3,45€. (Draufgelegt)
Wäre also versichert bis 20€ gewesen.
Wenn ich dann Rückversand auch hätte zahlen müssen mit Rückerstattung dann wäre es ja noch mehr eine schlechte Bilanz bei dem Verkaufswert.
Ok @penkert63 deine Entscheidung,
nur was war beschädigt, das jetzt schon Briefe mit Videobeweis geöffnet werden, zumal der Käufer keine lange Historie hat bietet ein gewisses Geschmäckle.
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03-11-2025 17:58
Wenn Ware in dem Brief war, die beschädigt werden konnte, dann hast du die falsche Versandart gewählt und/oder schlecht verpackt.
Da wirst du auch von der Post nichts erstattet bekommen.
03-11-2025 20:14
Hallo @penkert63
die Antwort auf Deine Frage warum Dir das Ebay nicht sagt ist leider diese:
In den Servicecentern sitzen mittlerweile fast ausschließlich angelernte Kräfte und kaum noch reguläre Ebay-Mitarbeiter.
Diese Anlernkräfte sind meistens damit überfordert wenn es schwieriger wird als "ich kann mich nicht einloggen" oder "wann bekomme ich meine Auszahlung".
Und selbst bei diesen Themen erzählen sie manchmal hahnebüchenen Blödsinn !
Die Servicequalität von Ebay ist in den letzten paar Jahren leider ins Bodenlose gefallen und auf Aussagen der Telefonmitarbeiter kann sich wirklich NIEMAND mehr verlassen ! ! !
Das ist seit langem bekannt - aber diese Art von "Service" ist nun mal kostengünstig und das ist leider alles was die Konzernleitung interessiert.
Wenn Du wieder einmal so ein Problem hast, wende Dich an das Forum hier - im Normalfall wird Dir geholfen oder zumindest wirst Du beraten.
Wenn das nichts bringt, können immer noch die Ebay-Forumsmitarbeiter hinzu gezogen werden, die fast immer eine kompetente Hilfe sind !
03-11-2025 20:20
03-11-2025 20:23
Hallo @oskar_der_wikinger
und genau das hat der Käufer nach Aussage des TE ja getan - er hat die Öffnung der Lieferung und somit die Beschädigung dokumentiert.
Damit endet aber auch meiner Meinung nach seine Mitwirkungspflicht, denn mehr kann er nicht machen - außer es dann noch dem VK und Ebay zu melden.
Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren ob sich VK und K nicht auf friedlichen Weg hätten einigen können. Aber dazu wissen wir zu wenig was da an Kommunikation gelaufen ist und was der Käufer für ein Typ war - bei manchen geht es einfach nicht friedlich, das wissen wohl fast alle VK hier.
Ich finde es übrigens sehr amüsant wie sich das Wort "Mitwirkungspflicht" inzwischen verbreitet hat, seit ich es vor ein paar Monaten in einem Fall mal angesprochen habe. 😁
03-11-2025 21:33
03-11-2025 22:30
wer öffnet einfach einen Briefumschlag unter Videoaufzeichnung, das hat nichts mit Mitwirkungspflicht zu tun.
Du machst deine Hose ja auch nicht mit einer Kneifzange zu aus Angst dir einen Fingernagel abzubrechen.
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04-11-2025 09:49
Hallo @oskar_der_wikinger
Wir können hier sehr viel spekulieren und interpretieren - wir waren aber alle nicht dabei und können es deswegen nicht WISSEN !
Nur mal so: Wenn ich einen Briefumschlag bekomme und schon fühle das was zerbrochenes darin ist, KÖNNTE ich auch auf den Gedanken kommen das auspacken zu dokumentieren !