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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

"Was bedeutet konkret eine Abmahung? Also wenn ich so wie ich jetzt hier privat mein altes Zeug verkaufe aus meiner Sammlung oder meine Klamotten oder was hier einfach nur rumliegt in Schubladen Schränken, ausmisten halt. Wer hat einen Grund mich abzumahnen, dass ich das nicht darf?"

 

Hallo @kingofreude 

Theoretisch kann dich erstmal jeder gewerbliche Händler oder dazu berechtigte Vereine/Institutionen wegen deiner als gewerblich angesehenen Verkaufstätigkeit abmahnen.

 

Das hat mit dem Finanzamt nichts zu tun, denn da geht es ums Steuerrecht, bei Abmahnungen ums Wettbewerbsrecht.

 

Ob die Abmahnung dann tatsächlich berechtigt wäre, lässt sich nur vor Gericht klären, wenn du dieser widersprechen solltest.

Anwaltliche Beratung ist in jedem Fall zu empfehlen.

 

Bei normalem Verkauf von Artikeln aus dem Haushalt oder von Sammlerstücken (in Maßen!!!), würde ich da kein Problem sehen.

 

Aber wie gesagt, es kann jederzeit jemandem aufstoßen und dir unnette Post senden.

Davor gibt es leider keinen Schutz.

 

So eine Grenze nach unten, wie du vorgeschlagen hast, ist gar keine schlechte Idee, aber von einem Konzern wie Ebay eher nicht zu erwarten.

Da sind die Augen mit den Dollarzeichen doch zu groß.

Und als börsennotiertes Unternehmen ist Ebay eben nur an Umsatz/Gewinn interessiert.

Müssen sie auch, obwohl da nicht immer die besten Entscheidungen für die Plattform getroffen werden.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 421 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo,

 

habe am Wochennende wegen dem Gesetz meine Aktivitäten auf ebay de vollständig eingestellt.

 

Andreas

Nachricht 422 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@5470andreasg  schrieb:

Hallo,

 

habe am Wochennende wegen dem Gesetz meine Aktivitäten auf ebay de vollständig eingestellt.

 

Andreas


Und warum teilst du das einem Forum mit, das du wegen des Gesetzes deine Aktivitäten einstellst?

Ich denke, daß ist allen egal. Hier ist nicht eBay.

 

Aber hast du dir denn alles und vor allem die Links durchgelesen, ob es für dich sonst eng werden könnte?

@5470andreasg 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 423 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Im großen und Ganzen ist es, so wie Du es geschrieben hast.

Einziger Widerspruch. Dein Zitat:

Aber IRGENDWO muss der Händler ja auch Vorteile haben,

Nein, wir hätten in Zukunft immer noch keinen Vorteil. Mit dem Gesetz wird ein Gleichstand hergestellt, zumindest teilweise. Diese ganzen Privatgewerblichen verkaufen ihre Waren mit überwiegender unbekannter Herkunft. mehrwertsteuerfrei. Das macht bei einem Gesamtwarenwert einer verkauften Ware von 10 Euro einen Vorteil von 1,90 Euro. Von den ganzen anderen Pflichtabgaben wie IHK-Zwangsgeld, Verpackungskosten und anderen Pflichtabgaben als Händler usw, die man ebenfalls hat, da lachen sich die Privatgewerblichen ins Fäustchen. Das weren die auch in Zukunft umschiffen. Also kein Vorteil.
Ausserdem ist das neue Gesetz keine Änderung der bestehenden Steuerpflicht, die es bis dato immer gab, sondern endlich die Durchsetzung der Steuerpflicht, die manche bis dato grandios umschifft haben. Das ändert sich hoffentlich damit.

Also es herrscht damit immer noch kein Vorteil für Händler, aber der Abstand verringert sich und manche werden sich noch umschauen. Und das ist gut so.

Nachricht 424 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo @shop-fuer-alle-und-alles tja, ebay hofiert ja die Priverblichen, seien es zB. die Fixgeühren - wir zahlen generell € 0,35 auch für 1€ Artikel - warum eigentlich?? Ich hatte das mal in einer Mittwochsfragestunde angefragt, ebay scheint die Antwort aus zu sitzen bzw. sie wurde weiter gegeben 😏

Dann profitieren die Priverblichen von diesem tollen Punkteprogramm und wir??

Uns gewerbl. VK wird dafür das Jahresshopabo gestrichen und wer weiß welche indirekte Gebührenerhöhung demnächst kommt wenn die Einnahmen der Priverblichen wegfallen.

 

Vorteil für Händler? Mir schwant nix Gutes.

Ich hätte es besser gefunden wenn ebay bzw. auch die anderen Plattformen rechtzeitig dafür gesorgt hätten das Privatverkäufer eben nicht unendlich einstellen dürfen.... aber die $$$$

 

Ich bin gespannt was die Zeit bringen wird. Ich vermute die echten Priverblichen sind über dieses Gesetz gar nicht informiert.

Surprise, surprise ....

Nachricht 425 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Damit besteht für eine Sammlungsauflösung auch keine Gewerblichkeit und eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt ist nicht nötig.

 

Das mit der Gewerblichkeit sehe ich nicht so eindeutig.

 

Weil das Finanzamt in erster Linie über die Steuerrelevanz von Umsätzen entscheidet, also aus Sicht des Steuerrechts und nicht festlegt, was gewerblich ist und was nicht.

Es wird unter Umständen eine Gewerblichkeit angenommen oder unterstellt und daher die entsprechenden Steuern kassiert.

"Festgelegt" in dem Sinne wird da nichts.

 

Ein Sammlungsauflöser kann daher immer noch wegen angenommener Gewerblichkeit abgemahnt werden, wenn er jahrelang oder in großem Umfang Ware verkauft oder auch nur anbietet.

Das kommt alles auf den Einzelfall an und es lässt sich pauschal nicht sagen, wo da Grenzen zu ziehen sind (leider).

Denn hier kommt das Wettbewerbsrecht zum Tragen, das hat mit dem FA und der Steuer erstmal nichts zu tun.

Gehen der Abgemahnte und der Abmahner bis vors Gericht, wird hier festgestellt und festgelegt, ob die Handelsaktivitäten gewerblicher Natur sind oder nicht.

 

Gibt der Abgemahnte vorher klein bei, zahlt die anfallenden Summen, unterschreibt die Unterlassungserklärung und macht dann irgendwann mit seinem Verkauf in gleichem Umfang weiter (und wird erwischt und das wird er bestimmt, denn man wird durchaus überwacht), wird eine sehr hohe Vertragsstrafe fällig (die sich aus der Unterlassungserklärung ergibt).

 

Also ganz so einfach stellt sich das nicht dar.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 426 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Und genau das ist es.
Wer das Video qo ich den link geschickt habe gesehen hat der weiss es. Fakt ist ab 30 sachen oder 2000€ wird vom Finanzamt der Verkäufer erst mal als Gewerblicher eingestuft.
Dann heisst es erst einmal das Gegenteil beweisen! Wiederspruch einlegen usw.usw.
Also alle Plattformen werden sterben nicht nur ebay. Weil Sammler werden sich zurückziehen
Nachricht 427 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Fakt ist ab 30 sachen oder 2000€ wird vom Finanzamt der Verkäufer erst mal als Gewerblicher eingestuft.

 

Das halte ich in der Form erstmal für ein Gerücht. So kann man das nicht formulieren.

 

Und damit nicht alle die verkaufen der Schlag trifft, hier noch was.

https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/internet-plattformen-muessen-private-haendler-dem-finanzamt...

 

 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 428 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ebay wird Sterben  und die nderen Plattformen auch ? ?  Weil Private nicht mehr unbegrenzt

und unbehelligt Schwarzhandel betreiben können?

 

DAS ist nicht ernst gemeint oder ?  Dann gibt es keine Ware mehr oder wie ?Der Bedarf ist auch nicht mehr da? , 

Weil nur mit erwirtschafteten Schwarzgeld eingekauft wird? oder Wie ? 

Viel Spass denn ;grüsse Andreas

Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.
Mark Twain
Nachricht 429 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Man könnte meinen, die Priverblichen halten Ebay und die ganze Wirtschaft am Leben 😃

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 430 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@non-soli-cedit  schrieb:
Und genau das ist es.
Wer das Video qo ich den link geschickt habe gesehen hat der weiss es.

Fakt ist ab 30 sachen oder 2000€ wird vom Finanzamt der Verkäufer erst mal als Gewerblicher eingestuft.
Das hast du falsch verstanden.
Es wird nur ab der Summe gemeldet.
Was sich daraus ergibt, entscheidet sich individuell.

Dann heisst es erst einmal das Gegenteil beweisen! Wiederspruch einlegen usw.usw.
Kann man machen.

Also alle Plattformen werden sterben nicht nur ebay. Weil Sammler werden sich zurückziehen

Soso, die Sammler und Schwarzhändler halten also Ebay am Leben?

Das fände ich aber in der Tat sehr bedenklich 😃

Hast du es denn immer noch nicht verstanden?

Eine Meldung heißt doch noch lange nicht, dass da gleich eine Rechnung vom Finanzamt ins Haus flattert.

 


 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 431 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@non-soli-cedit 

 

Dann hat sich in den letzten Jahren aber so einiges geändert - a real story:

 

In meiner gewerblichen Phase erhielt ich eines Tages Post vom FA, das ich ja schon vor meiner Gewerbeanmeldung gewerblich auf ebay tätig gewesen bin und ich mich erklären sollte.

 

Mein Stb. hat dann ein Schreiben aufgesetzt und einige Kontoauszüge aus der Zeit beigepackt und *schwupps* hat das FA den eigenen Vorwurf wieder einkassiert und mir für diese Zeit einen Status als PVK zugestanden.

 

Verkauft wurden damals Stücke aus dem privaten Bereich (Bücher, Haushalt) zu geringen Erlösen, vermutlich wäre bei Gegenrechnung aller abzugsfähigen Kosten sogar ein Minus heraus gekommen.

 

Daher schliesse ich mich dem hier schon des öfteren erteiltem Rat an: Glaubt nicht an irgendwelche Therorien, macht einen Termin bei dem jeweils zuständigen FA und lasst euch zu dem Thema kurz, aber knackig beraten.

 

Vielleicht gerät ihr ja dann auch an so ein nettes Mädel wie ich damals, als ich Umsatzsteuerpflichtig wurde 😄

Nachricht 432 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Daher schliesse ich mich dem hier schon des öfteren erteiltem Rat an: Glaubt nicht an irgendwelche Therorien, macht einen Termin bei dem jeweils zuständigen FA und lasst euch zu dem Thema kurz, aber knackig beraten.

 

Das kann man nur unterstützen. Auch wenn es vielleicht schwerfällt, aber überwinden und sich auf direktem Weg eine Antwort holen. Und die andere Variante ist abwarten und sehen, ob nächstes Jahr Post kommt und was da dann drinsteht. Und dann geht es dann da halt los mit der Erklärerei. Sich darauf vorbereiten ist wirklich sinnvoller. Dann könnte verkaufen vielleicht ohne das Damoklesschwert über dem Kopf stattfinden. 

 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 433 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Mir gefällt die Regelung, wenn sie denn auch so umgesetzt wird.

 

Besonders die angeblich privaten VK, die aber gewerblich handeln und somit Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und so weitere Abgaben sparen. Zudem verweigern sie die Gewährleistungsrechte gegenüber jedem den Käufer.

 

Ich hoffe, dass das bei der großen Anzahl von Benutzern auch umgesetzt werden kann.

 

Für tatsächlich private Verkäufe erscheint mir mit 2.000 € zu wenig. Gerade wenn man daran denkt, dass nach einem Trauerfall auch ganze Wohnungsinhalte aufgelöst werden können. Ich bin für eine Grenze von 5000 €.

 

Dabei geht es aber zunächst nur um die Prüfung, ob jemand steuer- und abgabenpflichtig ist und ob er/sie/es das dann tatsächlich wird, steht noch auf einem anderen Blatt.

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 434 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

"Für tatsächlich private Verkäufe erscheint mir mit 2.000 € zu wenig. Gerade wenn man daran denkt, dass nach einem Trauerfall auch ganze Wohnungsinhalte aufgelöst werden können. Ich bin für eine Grenze von 5000 €."

 

Mach doch dem zuständigem FA diesen Vorschlag !😁

Wäre schön wenn wir  uns alle nur das raussuchen könnten was wir gerne hätten !

 

 

Nachricht 439 von 439
Nachricht 435 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Als gewerblicher Händler muss ich dem FA keinen Vorschlag unterbreiten 😁

Und es gibt ca. 40.000 Orte in Deutschland im Postleitzahlensystem. Wie viele Finanzämter es gibt, kann ich Dir leider nicht sagen. Auf jeden Fall schreibe ich die nicht alle an 😉

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 436 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich mach diesen Thread jeden Abend mit großer Vorfreude auf.

So viele wertvolle neue Gesichtspunkte...! 🤣

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All you need is love. Aber ein bisschen Schokolade hier und da kann auch nicht schaden.

Charles M. Schulz
Nachricht 437 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@ttd4it  schrieb:

Als gewerblicher Händler muss ich dem FA keinen Vorschlag unterbreiten 😁

Und es gibt ca. 40.000 Orte in Deutschland im Postleitzahlensystem. Wie viele Finanzämter es gibt, kann ich Dir leider nicht sagen. Auf jeden Fall schreibe ich die nicht alle an 😉


@ttd4it Irgendwie bist du niedlich, du hast den Vorschlag von der riedloma glatt für bare Münze genommen. 

😂

 

P.S.:  Nicht die Finanzämter machen nicht die Gesetze, sondern die Regierung bzw. der dt. Bundestag. 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 438 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Es gibt halt immer Leute, die haben Humor und andere, die ihn nicht verstehen.

Aber das ist Interpretationssache. 😉

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Nachricht 439 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Doppelte Verneinung bei den Finanzämtern? 🙂 🙂 🙂

Aber wieder was gelernt... 😉

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Nachricht 440 von 1.239
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