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Anfrage

Ich verkaufe Mineralien, diese sind in der Natur entstanden, also es gibt kein Hersteller, betreffen diese Artikel auch dieser EU Verordnung
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Betreff: Anfrage

Schau doch in der von ebay zur Verfügung gestellten Liste nach, ob die Kategorie in der du das einstellst betroffen ist oder nicht.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)

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6 ANTWORTEN 6

Betreff: Anfrage

Schau doch in der von ebay zur Verfügung gestellten Liste nach, ob die Kategorie in der du das einstellst betroffen ist oder nicht.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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Betreff: Anfrage

In der Kategorie Antiquitäten müssen keine Angaben gemacht werden.

Ansonsten kannst du bei einem unbekannten Hersteller deinen Namen als Ansprechpartner angeben.

Nachricht 3 von 7
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Betreff: Anfrage

Hallo @hanspeter_schleife,

Teile deiner Angebote sind wenn ich das richtig gesehen habe bearbeitete Steine. Somit gibt es dafür auch einen Hersteller, nämlich der, der sie bearbeitet hat.

In diesem Sinne
Luggi
Nachricht 4 von 7
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Betreff: Anfrage

Hallo @hanspeter_schleife 

 

ich würde mal raten, dass in diesem Fall derjenige, der das Mineral der Natur entnimmt und erstmalig in Verkauf bringt, juristisch betrachtet der Hersteller ist.

 

Gruß

RKF

Nachricht 5 von 7
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Betreff: Anfrage

Hallo @hanspeter_schleife !

 

https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/grundsatz-zu-archologischen-funden?id=...

 

Hier ein Link: https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/grundsatz-zum-verkauf-von-schmuck?id=4...

*****************************************************************************************************************************

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

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Betreff: Anfrage


@hanspeter_schleife  schrieb:
Ich verkaufe Mineralien, diese sind in der Natur entstanden, also es gibt kein Hersteller, betreffen diese Artikel auch dieser EU Verordnung

.....................................................

 

Guten Abend @hanspeter_schleife 

 

Vielleicht hilft Dir dies hier weiter:

ich gehe mal davon aus dass Du keine Mineralien aus sogenannten Konfliktländern,

auch die der neueren Zeit, anbietest.

Und bei der Beschaffung Deines Materials auch die Schwellengrenzen  ( siehe Anhang  1  der Verordnung ) einhältst.

 

 

Verordnung - 2017/821 - EN - EUR-Lex

 

 

 

Da Du ja an der Quelle sitzt und vermutlich selbst Rohsteine schleifst, solltest Du Deine Firma als Hersteller angeben.....

 

 

N.S.: 

 was waren das doch für schöne Zeiten im Steinbruch Juchem.....

 

schöne Adventszeit und frohe Feiertage

 

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