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15-12-2024 10:45
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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15-12-2024 10:47
Schau doch in der von ebay zur Verfügung gestellten Liste nach, ob die Kategorie in der du das einstellst betroffen ist oder nicht.
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15-12-2024 10:47
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15-12-2024 11:08
In der Kategorie Antiquitäten müssen keine Angaben gemacht werden.
Ansonsten kannst du bei einem unbekannten Hersteller deinen Namen als Ansprechpartner angeben.
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15-12-2024 11:38
Hallo @hanspeter_schleife,
Teile deiner Angebote sind wenn ich das richtig gesehen habe bearbeitete Steine. Somit gibt es dafür auch einen Hersteller, nämlich der, der sie bearbeitet hat.
Luggi
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15-12-2024 11:59
Hallo @hanspeter_schleife
ich würde mal raten, dass in diesem Fall derjenige, der das Mineral der Natur entnimmt und erstmalig in Verkauf bringt, juristisch betrachtet der Hersteller ist.
Gruß
RKF
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15-12-2024 15:12
Hallo @hanspeter_schleife !
Hier ein Link: https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/grundsatz-zum-verkauf-von-schmuck?id=4...

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
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15-12-2024 20:49
@hanspeter_schleife schrieb:
Ich verkaufe Mineralien, diese sind in der Natur entstanden, also es gibt kein Hersteller, betreffen diese Artikel auch dieser EU Verordnung
.....................................................
Guten Abend @hanspeter_schleife
Vielleicht hilft Dir dies hier weiter:
ich gehe mal davon aus dass Du keine Mineralien aus sogenannten Konfliktländern,
auch die der neueren Zeit, anbietest.
Und bei der Beschaffung Deines Materials auch die Schwellengrenzen ( siehe Anhang 1 der Verordnung ) einhältst.
Verordnung - 2017/821 - EN - EUR-Lex
Da Du ja an der Quelle sitzt und vermutlich selbst Rohsteine schleifst, solltest Du Deine Firma als Hersteller angeben.....
N.S.:
was waren das doch für schöne Zeiten im Steinbruch Juchem.....
schöne Adventszeit und frohe Feiertage
