GPSR Angaben für Produkte von vor dem 13.12.2024
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26-11-2024 12:42 - bearbeitet 26-11-2024 12:45
Hallo
Es geht mir um ganz normale Standard-Produkte, die vor dem 13.12.2024 erstmalig in der EU in Verkehr gebracht wurden.
Als Online-Shop betreiber muss ich für diese konkreten Produkte in meinem Online-Shop keine GPSR-Angaben (Hersteler und Verantwortliche Person) machen.
Aber wir genau ist es denn bei Ebay?
Hat Ebay nun die hauseigene Regel, dass die GPSR-Angaben (Hersteler und Verantwortliche Person) auch für alle Produkte gemacht werden müssen, die vor dem 13.12.2024 erstmalig in der EU in Verkehr gebracht wurden?
Gruß
Ingo
Betreff: GPSR Angaben für Produkte von vor dem 13.12.2024
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28-11-2024 12:12
Ich habe gerade was dazu auf der Ebay-Seite gefunden.
Und zwar hier:
https://www.ebay.de/verkaeuferportal/gesetzliche-steuerliche-vorgaben/verordnung-produktsicherheit
Nach unserem Verständnis kann Artikel 51 bedeuten, dass Sie die zusätzlichen Informationen, die von der GPSR für Verbraucherprodukte gefordert werden, die vor dem 13. Dezember 2024 in der EU oder in Nordirland verkauft wurden und die Richtlinie vollständig erfüllen, nicht hinzufügen müssen. Wie bei allen Szenarien in der Lieferkette ist es sehr wichtig, klare und genaue Aufzeichnungen über das Inverkehrbringen der Produkte zu führen.
Zum Beispiel, wenn Sie einen Artikel verkaufen, der der Richtlinie entspricht und vor dem 13. Dezember 2024 in der EU verkauft wurde und der Hersteller nicht mehr existiert, müssen Sie nach der oberen Interpretation keine GPSR-bezogenen Informationen in den Angeboten angeben (zum Beispiel Herstellerinformationen). Selbst wenn die GPSR nicht zutrifft, könnten Sie dennoch Informationspflichten nach anderen Vorschriften haben.
Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie GPSR-bezogene Informationen zu jedem Angebot hinzufügen, wenn Sie dies für notwendig halten, einschließlich Angeboten, die vor dem 13. Dezember 2024 eingestellt wurden.
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28-11-2024 12:16
Hier auch nochmal der entsprechende Screenshot der Seite:
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02-12-2024 10:27
@spaceart9000 schrieb:Ich habe gerade was dazu auf der Ebay-Seite gefunden.
Und zwar hier:
https://www.ebay.de/verkaeuferportal/gesetzliche-steuerliche-vorgaben/verordnung-produktsicherheitNach unserem Verständnis kann Artikel 51 bedeuten, dass Sie die zusätzlichen Informationen, die von der GPSR für Verbraucherprodukte gefordert werden, die vor dem 13. Dezember 2024 in der EU oder in Nordirland verkauft wurden und die Richtlinie vollständig erfüllen, nicht hinzufügen müssen. Wie bei allen Szenarien in der Lieferkette ist es sehr wichtig, klare und genaue Aufzeichnungen über das Inverkehrbringen der Produkte zu führen.
Zum Beispiel, wenn Sie einen Artikel verkaufen, der der Richtlinie entspricht und vor dem 13. Dezember 2024 in der EU verkauft wurde und der Hersteller nicht mehr existiert, müssen Sie nach der oberen Interpretation keine GPSR-bezogenen Informationen in den Angeboten angeben (zum Beispiel Herstellerinformationen). Selbst wenn die GPSR nicht zutrifft, könnten Sie dennoch Informationspflichten nach anderen Vorschriften haben.
Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie GPSR-bezogene Informationen zu jedem Angebot hinzufügen, wenn Sie dies für notwendig halten, einschließlich Angeboten, die vor dem 13. Dezember 2024 eingestellt wurden.
... ganz genau so sehen wir das auch, sind daher relativ entspannt das eBay noch Probleme mit einigen Kategorien hat und ich gehe mal davon aus das man es nicht rechtzeitig seitens eBay in den Griff bekommt (siehe mein Thema https://community.ebay.de/t5/GPSR-Produktsicherheit/Feld-Produkthersteller-fehlt-im-Artikel/m-p/4888...)
