Sommernews ! Vorbereitung auf die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. euer ernst 🤣🤣
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27-06-2024 22:43
Sommernews für gewerbliche 2024
Kann mich mal einer aufklären, verstehe ich das richtig, wenn ich denn noch bei eBay verkaufen würde, müsste ich bei einer Textilie den Hersteller und dessen Kontaktdaten im Anzeigentext angeben ?
Vorbereitung auf die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
Wie Sie die Verordnung einhalten
Die Verordnung verlangt von allen Verkäuferinnen und Verkäufern für in der EU verkaufte Artikel, die von der Verordnung erfasst sind, folgende Informationen ihren Angeboten hinzuzufügen:
- Namen und die Kontaktdaten des Produktherstellers
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21-10-2024 10:38 - bearbeitet 21-10-2024 10:38
Moin Peter,
da heute ebay wieder mal eine Gängelmail versendet hat, habe ich nochmal probiert und konnte feststellen, dass nun Sonderzeichen im Namen akzeptiert werden.
Wieder ein Punkt streichbar auf Deiner Liste.
LG Marko
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21-10-2024 11:22
Moin Marko,
danke für den Hinweis. Habe soeben ca. 800 Märklin-Artikel geändert 😉
Moin Miriam,
diesen Punkt habe ich auf meiner OP-Liste geschlossen. Nach der heutigen Verkäufermail könnte man ja fast schon davon ausgehen, daß man endlich produktiv mit dem System arbeiten kann.
Ich gehe mal davon aus, daß die von vielen gewerblichen Kolleg:Innen und auch mir angefragten Piktogramme und Sicherheitshinweise inzwischen in Arbeit sind. Denn ich erwarte, bevor
"Ab diesem Zeitpunkt kann es passieren, dass nicht konforme Angebote von Käuferinnen und Käufern in der Europäischen Union und in Nordirland nicht mehr gefunden oder gekauft werden können. Erst wenn Sie Ihre Angebote bearbeiten, indem Sie die erforderlichen Informationen hinzufügen, werden Ihre Angebote wieder sichtbar."
dies eintritt, daß Ebay rechtzeitig seine Hausaufgaben erledigt hat. Mit irgendwelchen Workarounds werde ich mich sicherlich nicht zufrieden geben.
Dafür, daß Ebay an diesem Thema ja nun schon seit Mitte Juli arbeitet, ist der Fortschritt bei der Fehlerbehebung eher im Stil einer Schildkröte.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
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21-10-2024 12:40
Hat sich da etwas neues herauskristalisiert, wie ebay mit Produkten umgeht, die vor dem 13.12.24 bereits erstmalig auf dem Markt gebracht wurden und diese Kennzeichnungen laut diversen Fach-Rechtsanwälten nicht brauchen und somit nur für neue Produkte nach dem 13.12.24 notwendig ist?
Die EU hat sich schon was dabei gedacht, dass nur neu eingestellte Produkte die Kennzeichnungen tragen müssen.
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21-10-2024 15:35
@petersmodellbahnstuebchen schrieb:
Moin Miriam,
wie lange braucht Euer Projektteam denn noch, um zu bewerten, welche der bereits geforderten und gemeldeten Piktogramme endlich Eurer zahlenden Kundschaft zur Verfügung gestellt werden?
[...]
Daß nach nunmehr 3 Monaten weiterhin nur 2 Piktogramme und nur 11 Sicherheitshinweise zur Verfügung stehen, zeigt mir deutlich die Wertschätzung Ebays gegenüber den gewerblichen Verkäufern. Deutlicher kann Euer Projektteam nicht kommunizieren, für wie wichtig es die Verkäufer hält. Nämlich kleine Bittsteller, die nur nicht den Planungen des global agierenden Wirtschaftskonzern im Weg stehen sollen.
In dem Sinne liebe Grüße eines von dieser Thematik absolut gefrusteten Users
Peter
Hallo @petersmodellbahnstuebchen - heute widme ich mich euren noch unbeantworteten Fragen zu diesem Thema und hoffe, dass wir damit die Erwartungshaltung besser setzen können, da wir inzwischen weiterführende Informationen für euch erhalten haben. Um nicht durcheinanderzukommen, habe ich das Thema kurzzeitig abgeschlossen, bis alle Antworten gesammelt übermittelt werden konnten. Danach könnt ihr wieder kommentieren.
Was die Piktogramme und Sicherheitshinweise betrifft, so wurden alle über die Community vorgebrachten Vorschläge geprüft und es wurde uns mitgeteilt, dass keine Pläne bestehen, vor dem 13.12.2024 weitere, als die bereits vorhandenen, Piktogramme und Sicherheitshinweise zu implementieren.
Als allgemeine Empfehlung darf ich euch mitgeben, dass ihr eigene Produktdokumente, die zusätzliche Piktogramme/Sicherheitshinweise enthalten, über den angebotenen Bereich hochladen könnt bevor Angaben in die Artikelbeschreibungen gesetzt werden - somit bleibt alles beisammen. Wir haben auch Angebote von Verkäufer*innen gesehen, die in den zusätzlichen Informationen auf das Sicherheitsdatenblatt oder andere Dokumente verweisen.
Wichtig ist, sich darüber im Klaren zu sein, welche Informationen unter die GPSR fallen und welche durch andere Bestimmungen geregelt werden, für die diese neuen, strukturierten Felder und Funktionen grundsätzlich nicht vorgesehen sind.
Liebe Grüße
Miriam
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21-10-2024 15:38
@gebraucht-ist-gut schrieb:
Ich würde ja gerne mal anfangen, aber wie ich sehen kann, werden immer noch keine Sonderzeichen beim Hersteller-Namen akzeptiert.
Das wurde doch auch schon vor Ewigkeiten mal vorgetragen.
Warum passiert da nix?
LG
Marko
Diese Beobachtung hatte ich nochmals weitergegeben. Erfreulicherweise können Sonderzeichen bei den Herstellernamen jetzt verwendet werden - schön, dass euch das inzwischen auch schon selbst aufgefallen ist, @gebraucht-ist-gut! 🙂
Liebe Grüße
Miriam
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21-10-2024 15:51
@der-steine-spezialist schrieb:
Da ist die
Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug)*) (2. ProdSV)
ganz klar anderer Meinung: In § 11 Abs. 3 steht eindeutig formuliert:
(3) Warnhinweise müssen mit dem Wort „Achtung“ beginnen.
Nachzulesen z. B. auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz oder des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Einen Spielraum für eine andere Auffassung eurer Rechtsabteilung sehe ich bei dieser deutlichen Formulierung keinen. Es gab wohl auch schon Urteile gegen Anbieter, die anstatt "Achtung" den Hinweis mit "Warnung" oder dem englischen Pendant "Warning" begonnen haben. Eben weil in der Verordnung ausdrücklich "Achtung" verlangt wird.
Aber mir egal, ich lass den korrekten Hinweis dann in meinen Artikelbeschreibungen - da verlasse ich mich mehr auf die Verordnung als auf die "Auffassung" eurer Rechtsabteilung...
Danke, dass du nicht locker gelassen hast, @der-steine-spezialist eine Anpassung ist in Arbeit, sodass der Sicherheitshinweis schon bald "Achtung: Nicht für Kinder unter 3 Jahren" lauten wird.
Liebe Grüße
Miriam
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21-10-2024 16:26
@petersmodellbahnstuebchen schrieb:
Moin Miriam,
wünsche ein schönes Wochenende gehabt zu haben😊
Nachdem der gestern gemeldete Fehler ja schon gestern Abend behoben war, nun eine neue Situation beim Ändern der Rücknahmebedingungen:
Vor dem Ändern der Rücknahmebedingung sind die Herstellerdatn und die Sicherheitshinweise noch sichtbar.
Nach dem Ändern der Rücknahmebedingung sind die GPSR-Daten nicht mehr sichtbar und können somit nicht bearbeitet werden.
Das Angebot muss erst gespeichert werden, bevor man mit dem Bearbeiten fortfahren kann.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
Hallo @petersmodellbahnstuebchen - das beschriebene Verhalten ist reproduzierbar und das Projekt-Team erkennt das Problem und glücklicherweise gibt es eine Lösung, sodass keine Daten verloren gehen. Eine Verbesserung sollte demnächst ersichtlich sein, mir wurde kein genaues Datum genannt.
Liebe Grüße
Miriam
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21-10-2024 16:30
@petersmodellbahnstuebchen schrieb:
Moin Miriam,
Du hattest ja vor längerer Zeit geschrieben, daß Ihr die UND-Bedingung bei Piktogramm und Sicherheitshinweis in eine ODER-Bedingung geändert habt.
Bei der Einzelbearbeitung von Angeboten funktioniert das auch wunderbar:
In diesem Beispiel ist nur ein Piktogramm und Ergänzende Angaben gepflegt, aber kein Sicherheitshinweis.
Will ich nun mehrere Angebote gleichzeitig bearbeiten:
erhalte ich folgendes Bild:
Die Schaltfläche Speichern ist ausgegraut, sonlage nicht ein Sicherheitshinweis hinterlegt ist. Hier haben wir wieder die UND-Bedingung.
Bitte ans Produktteam weiterleiten.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
Auch das hatten wir weitergegeben, @petersmodellbahnstuebchen. Leider müssen wir uns hier noch gedulden - möglicherweise gibt es im nächsten Jahr Verbesserungen dahingehend, sodass beim Bearbeiten mehrerer Angebote die UND-Bedingung nicht mehr aktiv ist.
Die Empfehlung ist, bis dahin die gebündelte Bearbeitung über eine CSV-Datei durchzuführen, was leider nicht ideal ist, aber im Moment das Einzige ist, was wir anbieten können.
Liebe Grüße
Miriam
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21-10-2024 16:34
@petersmodellbahnstuebchen schrieb:
Moin Miriam,
nur mal als Idee, um die Artikel zu finden, bei denen die GPSR-Daten fehlen und oder nicht komplett sind.
Im VCP habe ich die Möglichkeit, meine aktiven Angebote zu filtern:
Dort gibt es den Filter "Fehlende Informationen"
Das Produktteam könnte das Ergebnis einer Abfrage der fehlenden Daten genau hier integrieren. DIe Abfrage beötigt Ebay doch sowieso, um die Angebote, die keine GPSR-Daten hinterlegt haben, herauszufinden.
Das könntest Du dem Team mal vorschlagen.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
Toller Vorschlag, der unsererseits weitergegeben wurde - falls sich dahingehend was verbessert, dann höchstwahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr @petersmodellbahnstuebchen.
Liebe Grüße
Miriam
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21-10-2024 16:41
@abill1 schrieb:
Hallo Miriam,
ich verkaufe nur PC-Spiele. Die einzigen Sicherheitshinweise, die hier normalerweise vorhanden sind, sind die USK-Kennzeichnungen. USK 0, 6, 12, 16, 18. Hier gibt es aber weder Piktogramme dazu, noch kann ich bei den eränzenten Angaben im Freitext z.B. "USK ab 0 freigegeben" angeben, da beim Abspeichern auf fehlendes Piktogramm und Sicherheitshinweise hingewiesen wird. Kann somit eigentlich von den GPSR-bezogenen Informationen wenn dann nur den Hersteller angeben. Reicht dies aber ab dem 13.12.24, um bei ebay weiterhin gelistet zu werden ? Ich habe hier das Forum von Anfang an verfolgt und bin mir weiterhin unsicher, ob und was ich hier eigentlich bei meinen PC-Spielen angeben muss. Mein Anwalt hatte gemeint, ich sollte zumindest den Hersteller abgeben, auch wenn die Spiele schon vor dem 13.12.24 zum Vetrieb angeboten worden sind und damit eigentlich aus der neuen Regelung ausgenommen wären.
Schönes Wochenende.
Hallo @abill1! Die UKS-Einstufung ist eine Altersfreigabe für Videospiele in Deutschland, wie z. B. Videospiele, die eine USK-Altersfreigabe von 18+ haben, und hat nichts mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) zu tun.
Wir sehen anhand eurer Reaktionen, dass ihr es bevorzugen würdet, das Feld für "Ergänzende Angaben" unabhängig von den Piktogrammen und Sicherheitshinweisen auszufüllen. Wichtig ist jedoch zu verstehen, welche Informationen unter die GPSR fallen und welche anderen Regularien/Bestimmungen unterliegen, für die diese strukturierten Felder im Allgemeinen nicht vorgesehen sind.
Wir ermutigen euch weiterhin, alle Informationen nach der Produktsicherheitsverordnung in eure Angebote aufzunehmen, wenn ihr dies für notwendig erachtet.
Liebe Grüße
Miriam
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21-10-2024 16:47
@pc-rath_de schrieb:
Hat sich da etwas neues herauskristalisiert, wie ebay mit Produkten umgeht, die vor dem 13.12.24 bereits erstmalig auf dem Markt gebracht wurden und diese Kennzeichnungen laut diversen Fach-Rechtsanwälten nicht brauchen und somit nur für neue Produkte nach dem 13.12.24 notwendig ist?
Die EU hat sich schon was dabei gedacht, dass nur neu eingestellte Produkte die Kennzeichnungen tragen müssen.
Hallo @pc-rath_de! Wir können uns was das betrifft nur wiederholen und es gibt dazu keine neuen Informationen: Die Behandlung von Produkten, die vor dem 13. Dezember 2024 auf den Markt kamen, ist unklar und kann unterschiedlich ausgelegt werden (unsere Auslegung ist eine davon).
Für eine ausführliche Beratung darüber, wie die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit und andere Vorschriften für dich und deine spezifischen Produkte und Angebote gelten, wende dich bitte an deinen Rechtsbeistand.
Die Kommentarfunktion ist nun wieder aktiv.
Liebe Grüße
Miriam
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21-10-2024 17:00
Das bringt mir leider nichts, wenn mein RA sagt, dass alle Produkte, die vor dem Datum schon die Anforderungen an 2001/95/EG erfüllen, keine neuen Infos brauchen, wenn ebay da eine andere Auslegung hätte.
Es geht explizit darum: was verlangt ebay?
Da lese ich heraus:
"Artikel 51 der Verordnung ist auch anwendbar, wenn Sie gebrauchte Produkte verkaufen, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 erstmals auf den EU-Markt gebracht wurden und der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) entsprechen. Für diese Produkte müssen Sie in Ihren Angeboten keine der geforderten Informationen bereitstellen."
Somit ist das Thema für mich gegessen, weil jedes Produkt zuvor die Norm 2001/95/EG erfüllen musste, um überhaupt verkauft werden zu dürfen. Jetzt bin ich mal gespannt, ob ebay das dann auch so durchzieht oder meine Angebote sperren wird.
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21-10-2024 17:53
miriam@ebay schrieb:Toller Vorschlag, der unsererseits weitergegeben wurde - falls sich dahingehend was verbessert, dann höchstwahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr @petersmodellbahnstuebchen.
Liebe Grüße
Miriam
schön, daß Du den Vorschlag toll findest, bringt mich aber keinen Schritt weiter.
Sollte Ebay ab dem 13.12.24 nur eins meiner Angebote, weil die erforderlichen GPSR-Daten nicht hinterlegt sind, herausfiltern und ausblenden, ohne mich darüber zu informieren, dann war's das mit der Zusammenarbeit nach mehr als 21 Jahren.
Ebay kann doch nicht einfach Angebote ausblenden, weiter Gebühren dafür kassieren und dem Verkäufer keinerlei Gelegenheit geben, herauszufinden, welche Angebote dies sind. Ich bin leider ohne technische Hilfsmittel nicht in der Lage, regelmäßig zu überprüfen, welche Angebote angezeigt werden oder nicht.
Liebe Grüße aus der Wutecke
Peter
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21-10-2024 18:20
miriam@ebay schrieb:Auch das hatten wir weitergegeben, @petersmodellbahnstuebchen. Leider müssen wir uns hier noch gedulden - möglicherweise gibt es im nächsten Jahr Verbesserungen dahingehend, sodass beim Bearbeiten mehrerer Angebote die UND-Bedingung nicht mehr aktiv ist.
Die Empfehlung ist, bis dahin die gebündelte Bearbeitung über eine CSV-Datei durchzuführen, was leider nicht ideal ist, aber im Moment das Einzige ist, was wir anbieten können.
Liebe Grüße
Miriam
Moin Miriam,
auch das kann doch wohl nicht der Ernst Eures Produktteams sein. Ich halte diesen Punkt nicht für eine Verbesserung, sondern für die Behebung eines Fehlers.
Wenn schon von Ebay aus die UND-Bedingung in eine ODER-Bedingung geändert wurde, dann sollte dies auch bei der gebündelten Berabeitung der Angebote funktionieren und zwar nicht im nächsten Jahr, sondern sofort.
Und wenn Ihr schon die Bearbeitung über eine CSV-Datei empfehlt, dann bitte auch eine Gebrauchsanweisung ohne die Nutzung von Drittanbieter-Tools mitliefern. In den mir zur Verfügung stehenden Downloads per Bericht sind bisher leider keine Felder zu GPSR-Daten vorhanden, die ich bearbeiten, füllen und anschließend uploaden könnte.
Liebe Grüße aus der (noch mehr) Wutecke und der Puls steigt weiter
Peter
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21-10-2024 18:26
Hallo Miriam,
wenn USK-Angaben nicht unter die neuen Regelungen fallen, muss ich fast davon ausgehen, dass ich hier nichts machen muss - eventuell den Hersteller - aber mehr Gefahr sehe ich beim Benutzen einer CD zum Einlegen in ein CD/DVD-Laufwerk bezüglich der Produktsicherheit nicht. Es ist ja nicht davon auszugehen, dass sich hier Jemand dabei verletzt oder die CD zerbricht und sich hier Jemand verletzt. Werde die Sache die nächsten Wochen weiterhin verfolgen, sehe aber nun fast keinen Bedarf an Daten für die GPSR einzupflegen. Da warte ich mal ab.
Danke und schöne Woche.
Gruß aus dem Frankenland.
Andreas
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21-10-2024 18:57
miriam@ebay schrieb:
Was die Piktogramme und Sicherheitshinweise betrifft, so wurden alle über die Community vorgebrachten Vorschläge geprüft und es wurde uns mitgeteilt, dass keine Pläne bestehen, vor dem 13.12.2024 weitere, als die bereits vorhandenen, Piktogramme und Sicherheitshinweise zu implementieren.
Als allgemeine Empfehlung darf ich euch mitgeben, dass ihr eigene Produktdokumente, die zusätzliche Piktogramme/Sicherheitshinweise enthalten, über den angebotenen Bereich hochladen könnt bevor Angaben in die Artikelbeschreibungen gesetzt werden - somit bleibt alles beisammen. Wir haben auch Angebote von Verkäufer*innen gesehen, die in den zusätzlichen Informationen auf das Sicherheitsdatenblatt oder andere Dokumente verweisen.
Wichtig ist, sich darüber im Klaren zu sein, welche Informationen unter die GPSR fallen und welche durch andere Bestimmungen geregelt werden, für die diese neuen, strukturierten Felder und Funktionen grundsätzlich nicht vorgesehen sind.
Liebe Grüße
Miriam
Moin Miriam,
mit dieser Einstellung zwingt mich Euer Produktteam dazu, zunächst falsche Piktogramme und / oder Sicherheitshinweise zu nutzen, damit mein Angebot nicht ausgeblendet wird und anschließend Produktdokumente hochzuladen, dei denen ich dann die richtigen, vom Hersteller genanntenDaten hinterlegen kann.
Allerdings entsteht dann hier ein Widerspruch bei den hinterlegten Daten, die wiederum abgemahnt werden können.
Mich würde mal interessieren, was Eure Rechtsabteilung dazu sagt, wenn ich als Sicherheitshinweis "Nicht für Kinder unter 3 Jahren" hinterlege, dann aber ein Produktdokument hochlade, in dem steht "Achtung: Nur für Erwachsene".
Konkrete Frage: Übernimmt Ebay die Kosten für einen Rechtstreit, wenn zu diesem Thema eine Abmahnung kommt?
Ebay scheint ja nicht willens, die Sicherheitshinweise der Hersteller (im obigen Beispiel die Fa. Märklin) ins eigene Portfolio zu übernehmen.
Da stellt sich mir die Frage, wer weiß besser, welche Hinweise veröffentlicht werden müssen, der jeweilige Hersteller oder Euer Produktteam???
Ohne Eurem Produktteam zu nahe treten zu wollen, ich vertraue nach den bisherigen Erfahrungen zu diesem Thema da lieber auf dem Hersteller der Produkt. Denn dieser haftet für die Aussagen.
Ich hoffe, daß hier noch kurzfristig ein Sinneswandel stattfinden wird.
Außerdem betreffen alle von mir bislang geforderten Piktogramme und Sicherheitshinweise sehr wohl der GPSR.
Und der Puls steigt weiter 😠
Liebe Grüße
Peter
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21-10-2024 18:58
miriam@ebaybei mir fehlen schon wieder teilweise alle hinterlegten Informationen aber bekomme ja seut dem 23.09.2024 keine Antwort mehr von dir diesbezüglich naja warum auch hauptsache ich zahle pünklich mein Shop Abo
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21-10-2024 21:54
Moin Miriam,
nachdem ich mir Deine Antworten oder die des Produktteams nun einige Stunden durch den Kopf gegangen sind, habe ich für mich beschlossen, daß jede weitere Aktivität in diesem Thema für mich verschenkte Lebenszeit ist.
Hier trifft leider wirtschaftliches Interesse auf absolute Inkompetenz eines Produktteams. Ich gewinne immer mehr den Eindruck, daß sich hier ein Praktikantenteam an die Arbeit gemacht hat.
Deshalb werde ich mich in diesem Feld nicht weiter mit irgendwelchen Tests und Anregungen einbringen.
Baut Euch Eure Welt, wie sie Euch gefällt, aber ohne mich.
Viel Spaß noch mit der GPSR bei Ebay und liebe Grüße
Peter
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21-10-2024 21:56
Au Mann, man muß irgendwie schon die Chuzpe von Ebay bewundern !
Einfach mal was hinschludern, was für die meisten nicht passt, berechtigte Verbesserungsvorschläge ignorieren, rechtliche Hinweise durch eigene (hahnebüchene) Auslegung widerlegen und dann die Verkäufer sich selbst überlassen.
Darüber hinaus keine (wirklich KEINE) konkret gestellte Frage zu bestimmten Produkten ausgiebig zu beantworten - außer mit dem Hinweis sich an einen RA zu wenden, was aber bei den Ebay eigenen Auslegungen auch nichts bringt !
Echt jetzt, Chapo - wirklich ne super Art mit Kunden umzugehen !
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
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21-10-2024 22:06
Ich fürchte mich schon davor, dass man vom Ausblenden einer Auktion bei Nichteinhaltung der GPRS Regeln nicht informiert wird.
Das war bei mir immer so, dass bei Nichteinhalten irgendwelcher Regeln die Auktion unsichtbar wurde, ohne dass man es selbst merkt bzw. erst im Nachhinein, weil kaum darauf geboten wurde und das Ergebnis weit unter den Erwartungen blieb.
Bei mir war das zuletzt wegen Nichtbeachtung der VerpackungsVO so. Meine Auktionen waren plötzlich in Deutschland (bin aus Österreich) unsichtbar, ohne dass ich informiert wurde und erst eine Freund, der auch bei Ebay verkauft, hat es bemerkt und mich darauf hingewiesen.
