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23-07-2024 20:56 - bearbeitet 23-07-2024 20:58
Guten Abend an die Community,
ich beschäftige mich seit längerem mit oben genannten Thema und würde gerne in Erfahrung bringen, wie die Umsetzung auf Ebay selbst geplant ist, da dies wohl eine Vielzahl der Anbieter betrifft.
Ein Beispiel:
Ich möchte eine Schallplatte bei Ebay anbieten, aus den 80er Jahren.
Der Artikel wurde bereits vor Jahrzenten erstmalig dem deutschen Markt, somit auch auf dem EU-Markt bereitgestellt.
Nun ist es leider so, dass das Plattenlabel, auf dem der Künstler seine "Ode an die Welt" 🙂 zum Besten gab, seit 2000 nicht mehr existiert.
Wird es weiterhin möglich sein (nach dem 13.12.2024), diesen Artikel bei Ebay anzubieten und falls ja, unter welchen Bedingungen?
Müsste die "veraltete" Herstelleranschrift angegeben werden (falls diese noch zu finden ist)?!
Wer muss hier als verantwortliche Person genannt werden, sollte es sich um ein amerikanisches Plattenlabel gehandelt haben?
Ggf. kann jemand vom "Community Support Team" eine fundierte Aussage treffen. Das würde mir schon weiterhelfen. Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Betreff: Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung durch Ebay
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18-09-2024 11:00
Ganz ehrlich, das ist bisher alles nur schwammiges Gerede. "Keine allzu großen Sorgen machen", " weitere Informationen folgen in den nächsten Wochen" usw. Natürlich kann ich nicht beurteilen, welche Dinge im Hintergrund laufen, aber bisher lässt Ebay alle Betroffenen dumm sterben. Wenn für die Artikel, bei denen die Angaben schlicht nicht erbracht werden können, keine Lösung gefunden wird, werden hier Millionen von Angeboten verschwinden und vermutlich kann Ebay dann im Januar den Laden abschließen.
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18-09-2024 16:18
Hallo @toys-and-tapes - deine Kritik sehen wir und sie wurde von mir auch entsprechend weitergegeben.
Was wir an dieser Stelle, so wie hier auch bereits geschrieben, mitteilen können: Sobald die GPSR in Kraft tritt, können nicht konforme Angebote für Käufer*innen in der Europäischen Union (EU) und Nordirland ausgeblendet werden. Dies bedeutet, dass Käufer*innen diese Angebote nicht mehr anzeigen oder kaufen können. Um sie wieder sichtbar zu machen, müssen die Angebote überarbeitet werden, indem die erforderlichen Informationen hinzugefügt werden.
Das bedeutet also, dass eine Nichteinhaltung dieser Verordnung seitens eBay zu keinen harten Konsequenzen für euch führen wird. Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) gilt auch nicht rückwirkend.
Liebe Grüße
Miriam
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18-09-2024 16:31
Hallo miriam@ebay
meinst Du nicht auch es wäre mal an der Zeit die ganzen Beiträge zu diesem Thema in einem Thread zusammen zu fassen ???
Es wird langsam wirklich unübersichtlich ! ! !
Mal nebenbei, wenn Angebote "ausgeblendet" werden, halte ich das schon für eine "harte" Konsequenz - allerdings auch für eine verständliche !
Ich sehe das mal positiv, das ist eine gute Gelegenheit die Spreu vom Weizen zu trennen - -viele (ich nenne sie mal) Wohnzimmerhändler werden dadurch das Handtuch werfen, weil es ihnen einfach zu kompliziert wird.
Dabei werden dann hoffentlich viele sein, die es ansonsten auch nicht so genau mit den vorgeschriebenen Angaben für Verkäufer nehmen !
Dann braucht Ebay nur noch endlich konsequent gegen Priverbliche vorgehen, dann kann es hier wirklich mal wieder besser werden !
Ach ja, schön wenn man noch Träume haben kann !!! 🤗
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
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18-09-2024 18:23
Hallo
Die "Wohnzimmer-Händler" werden warten bis andere Ihre Angebote bearbeitet haben und dann die Angaben übernehmen. Grundsätzlich geht es ja auch nicht um die Artikel die überarbeitet werden können, sondern um ältere gebrauchte Artikel zu den keine Angaben mehr gemacht werden können. Hierzu findet sich weder in Verordnung noch sonstwo eine Lösung.
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18-10-2024 11:31
Hi
also ich hab mich damit befasst und hoffe auch alles richtig ausgefüllt. Meine Frage / Sorge ist aber folgende: was ist wenn ich ein Produkt vergessen habe zu aktualisieren. Wird es dann nur nicht mehr angezeigt oder folgt dann eine neue Abklagewelle von irgendwelchen windigen Anwälten wegen fehlender Daten?
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23-11-2024 10:50
"Wenn die Produkte bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU oder in Nordirland verkauft wurden, ist es in der Regel nicht erforderlich, GPSR-bezogene Informationen bereitzustellen."
Ist es denn nich logisch, dass ein 20 oder 50 Jahre alter, gebrauchter Artikel, was auch immer, vor dem 13. Dezember erstmals verkauft wurde. Ich fürchte über bestimmte Formulierungen im Gesetz oder durch die Auslegung in schriftlicher Form durch die Plattformbetreiber wird es noch viel Theater geben.
Ich hoffe, die Gerichte sind dann etwas schlauer, als die Menschen, die diese Gesetze verantworten!
Sollte ich mich irren, bitte ich um Nachsicht.
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23-11-2024 17:55
@antikes-kuriosa schrieb:"Wenn die Produkte bereits vor dem 13. Dezember 2024 in der EU oder in Nordirland verkauft wurden, ist es in der Regel nicht erforderlich, GPSR-bezogene Informationen bereitzustellen."
Ist es denn nich logisch, dass ein 20 oder 50 Jahre alter, gebrauchter Artikel, was auch immer, vor dem 13. Dezember erstmals verkauft wurde.
Sollte ich mich irren, bitte ich um Nachsicht.
"Nachricht " 🤗
Vergiss folgendes Zusatz nicht:
"... die gebrauchten Artikel müssen auch der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) entsprechen ..."
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25-11-2024 01:38 - bearbeitet 25-11-2024 01:42
Ich hänge mich hier mal dran, da mich das ganze andersherum extrem einschränken würde.
Ich bin Privatperson und Käuferin, also Endverbraucherin von Dingen aus dem Ausland.
Ich sammele unter anderem Puppen aus den 1970er /1980er Jahren der (vermutlich) us-amerikanischen Firma Playmates (ähnlich Mattel), die es schon lange nicht mehr gibt und deren Adresse niemand kennt, außerdem Stofftiere der us-amerikanischen Firma Ty (die produziert seit 1986). Für mich sind das Sammlerobjekte, denn ich spiele ja nicht damit, aber ursprünglich waren diese Sachen mal als Spielzeug gedacht.
Außerdem lese ich bevorzugt englische Bücher, die ich aus GB, USA, Kanada, Australien und Neuseeland erwerbe, vieles davon vergriffen, also antiquarisch. Und auch die eine oder andere CD und DVD mußte schon aus USA beschafft werden.
Auf englische Bücher, egal ob vergriffen oder nicht, wird man dann in Zukunft wohl verzichten müssen oder wie? Denn die meisten Verlage, sofern sie überhaupt noch existieren, hatten und haben keinen EU-Vertrieb. Die Buchhandlungen bestellen direkt beim Verlag. Oder eben der interessierte Käufer selbst, da die Buchhandlungen oft gezwungen weden, Kontingente abzunehmen, die sie nicht loswerden, da die meisten Deutschen eben doch lieber deutschen Lesestoff bevorzugen. Der wird allerdings zunehmend gegendert und kommt daher für mich immer weniger infrage, Serien werden in Übersetzung auch meist nach wenigen Bänden eingestellt, da kauft man besser gleich das Original.
Auf den wenigsten Hüllen meiner mehrere tausend Exemplare umfassenden CD- und DVD-Sammlung stehen Adressen der Labels, egal aus welchem Land die nun kommen ...
Die Spielzeug-Firma Playmates sei hier mal exemplarisch für viele nicht mehr existierende Firmen genannt, deren Produkte weniger als 100 Jahre alt sind und somit nicht als "Antiquität" gemäß den irrigen Vorstellungen der EU-Bürokratie gelten.
Also: wie komme ich künftig an meinen Lesestoff und meine Sammelobjekte?
Ohne Verrenkungen wie: bei Facebook inserieren, ob mir jemand aus USA etc. freundicherweise seine Adresse zur Verfügung stellt, meine Einkäufe sammelt und mir alle paar Monate zuschickt. Wobei dem deutschen Staat da natürlich dann Steuern entgehen, denn die zahle ich bei Kauf ja dann in USA etc. und der Adresse-Zurverfügungsteller würde das Paket natürlich als "Geschenk" deklarieren, denn er verkauft mir ja nichts.
Wäre ein ziemlicher Krampf, auf diese Art und Weise aus dem Ausland einkaufen zu müssen. Ich komme mir vor wie in Schilda.
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05-12-2024 18:11
Wieso sind nun plötzlich diese Herstellerangaben in den Einstellungen nicht mehr sichtbar bzw. anklickbar?
Der Aufwand diese in die Einstellungen einzupflegen war enorm und nun sind sie nicht mehr sichtbar.
Was hat Ebay hier veranlasst?
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06-12-2024 14:56 - bearbeitet 06-12-2024 15:17
Hallo @kitty5001 und Danke, dass du uns darüber informierst. Gibt es konkrete Artikelnummern, bei denen das für dich so ist?
Wenn ich mir zum Beispiel deinen Artikel 235852679499 über die App und unterschiedliche Geräte und Browser (edit: auch Firefox) ansehe, kann ich die hinterlegten Hersteller-Informationen problemlos auf der Artikelseite einsehen.
Welchen Browser verwendest du derzeit und konntest du bereits über andere Browser und Geräte testen?
Popup-Blocker oder andere Anwendungen verwendest du auch keine, die das Öffnen eines neuen Browserfensters blockieren könnten?
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, können wir die Prüfung gerne fortsetzen 🙂.
Liebe Grüße
Miriam
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12-12-2024 17:12
Ist sehr informativ, aber was ist los, wenn bei Produkteigenschaften die Möglichkeit den Hersteller-Verantwortlichen gar nicht angeboten wird ?
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12-12-2024 22:28
Ich bin mal gespannt, was hier morgen passiert.
Wie wird das dann bei (Gebraucht-)Artikeln seitens eBay gehandhabt, die vor dem 13.12.2024 erstmals in Umlauf gebracht worden sind? Ob vor oder nach dem 13.12.2024 ist für eBay ja grundsätzlich nicht erkennbar, soweit kein Herstelljahr angegeben worden ist. Und selbst das Herstelljahr sagt ja grundsätzlich nichts darüber aus, wann ein Produkt erstmals den Eigentümer gewechselt hat.
In der heutigen E-Mail von eBay heißt es dazu nur:
"Angebote ohne den notwendigen Informationen können für Käuferinnen und Käufer in der EU und in Nordirland nicht gefunden oder gekauft werden. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie diese Angebote überarbeiten, indem Sie die erforderlichen Informationen hinzufügen. Nur so werden die Angebote wieder auffindbar sein. Die Überarbeitungen wirken sich nicht auf Ihre Verkaufshistorie aus."
Kann man also davon ausgehen, dass (von den ausgenommenen eBay-Kategorien abgesehen) sämtliche Angebote in der EU und Nordirland ausgeblendet werden, bei denen kein Hersteller / verantwortliche Person angegeben ist? (auch bei solchen Artikeln, die erstmals vor dem 13.12.24 in Umlauf waren)
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13-12-2024 08:08
Also stand jetzt ist alles an Artikeln sichtbar bei mir und ein neu eingesetzter ging auch so durch und ist online!
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13-12-2024 08:25
@thomaslohr schrieb:
Ist sehr informativ, aber was ist los, wenn bei Produkteigenschaften die Möglichkeit den Hersteller-Verantwortlichen gar nicht angeboten wird ?
Hallo @thomaslohr! Wenn ich mir dein eBay-Sortiment ansehe, stelle ich fest, dass einige Kategorien, in denen du einstellst, von der Verordnung ausgenommen sind (z. B. Lebensmittel, zu denen auch Nahrungsergänzungsmittel gehören). Alle ausgeschlossenen eBay-Kategorien kannst du auch in unserem Verkäuferportal einsehen.
In diesen Kategorien gibt es dann auch bei der Angebotserstellung oder -überarbeitung keine Felder, um die Produktsicherheitsinformationen zu hinterlegen.
@marcels-modellbahn-welt und @loeppchensrummelbude - eure Kommentare sehen wir. Am besten halten wir die Entwicklungen im Blick.
Liebe Grüße
Miriam
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13-12-2024 08:34
@marcels-modellbahn-welt und @loeppchensrummelbude - eure Kommentare sehen wir. Am besten halten wir die Entwicklungen im Blick.
Liebe Grüße
Miriam
Welche Kommentare? Ich habe 2 Fragen gestellt.
Welche Entwicklungen halten wir im Blick? Die Entwicklungen bei Deinem Arbeitgeber?
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13-12-2024 12:32
Hallo @marcels-modellbahn-welt - ich habe dir dazu soeben eine PN geschickt. Allgemein kennst du aber unsere Interpretation von Artikel 51 und unser Handeln orientiert sich an dieser aktuellen Auffassung der Verordnung.
Wir informieren euch, wenn wir eines eurer Angebote ausblenden müssen.
Liebe Grüße
Miriam

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