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Artikelmerkmale im Warenkorb angeben

Ihr Lieben, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Wir stellen Kissen her und müssen laut deutschem Recht im Warenkorb nochmal angeben, was für Materialien wir verabeitet haben (laut It-Kanzlei und Urteil vom BHG). Es werden etliche Verkäufer abgemahnt, worauf ich natürlich keine Lust habe 🙂

Gibt es hier bei Ebay eine solche Funktion. Ich habe nun stundenlang versucht und habe alles möglich eingegeben, aber im Warenkorb wird mir davon nichts anzeigt. Der Chat von Ebay war auch nicht sonderlich hilfreich 😞 per Untertitel wäre evt. noch eine Idee, aber da sind nur 60 Zeichen möglich

Liebe Grüße Andreas

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24 ANTWORTEN 24

Artikelmerkmale im Warenkorb angeben

Hallo,

hast du das auch richtig verstanden?

Ich lese das jetzt zum ersten Mal und war mir bisher auch nicht bekannt.

Nachricht 2 von 25
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Artikelmerkmale im Warenkorb angeben

Hallo,

 

leider ja, es gibt ein Urteil vom BGH, die It-Kanzlei informiert seit Februar (glaube ich) immer wieder darüber. Bei dem großen Riesen mit E und mit dem A, Kasuwa, PWL ist es möglich,aber hier... nix.

Die Kanzlei hat vor Wochen davor gewarnt, das Abmahnanwälte genau deswegen unterwegs sind, Strafen gehen bis an die 10.000 €

 

liebe Grüße

Andreas

 

Insbesondere Händler, die Textilerzeugnisse verkaufen, sollten darauf achten, dass sie zeitnah auf der finalen Bestellseite insbesondere die Faserzusammensetzung der zu bestellenden Textilerzeugnisse darstellen.

Generell betrifft die Thematik jeden Online-Händler, sortimentsunabhängig.

Aus diesem Grund sollten Händler, die hier noch Defizite haben, zweistufig vorgehen. Zunächst gilt es, zu ermitteln, was inhaltlich die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Waren sind.

Danach gilt es, diese (auch) auf der finalen Bestellseite formal korrekt, also in klarer und verständlicher Weise sowie unmittelbar und in hervorgehobener Weise vor Abgabe der Bestellung darzustellen. Idealerweise als offener Texte direkt oberhalb des Bestellbuttons durch Einrahmung hervorgehoben oder mit besonderer Farbe hinterlegt.

Nicht vergessen: Die Darstellung der wesentlichen Merkmale (nur) im Wege einer Verlinkung, eines Pop-Ups oder eines Downloads genügt nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Die Angabe der wesentlichen Eigenschaften der Ware sollte zudem im Rahmen der jeweiligen Artikelbeschreibung erfolgen, also bereits bevor der Kunde seinen Bestellvorgang durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb einleitet. Aber Achtung: An der (zusätzlichen) Pflicht zur Angabe der wesentlichen Merkmale auf der finalen Bestellseite ändert dies nichts.

Nachricht 3 von 25
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hallo @wichtelstickerei 

hmmmmm .....

Wesentliche Produktmerkmale in Warenkorb und Checkout anzeigen – ShopStack

Ich kenne an Angaben im Warenkorb: Farbe, Größe, Stückzahl, aber die Marerialzusammensetzung

ist mir da noch nie bewußt bgegnet... sowas erwarte ich ja schon vorher in der Artikelbeschreibung

und in dem Text steht auch nichts von Warenkorb direkt, sondern das alles ersichtlich sein muß, bevor

der Käufer den letzten Kaufschritt tätigt...

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 4 von 25
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Artikelmerkmale im Warenkorb angeben

ja, das macht ja auch Sinn, aber nun hat sich irgendeiner überlegt, das es im finalen Schritt (also im Warenkorb) nochmal anzeigt werden soll, damit die Käufer ganz genau informiert werden, was sie kaufen. Total hinrissig, auf dem großen E überarbeiten mittlerweile ganz viele ihre Angebote, das machen die ja nicht aus Langeweile 🙂 🙂

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Hallo @dmary56 

ich denke hier grüßt der 1. April.

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@wichtelstickerei 

kann es sein, daß das für Händler mit eigenem Onlineshop gilt?

 

Informationspflichten im Online-Shop (datenschutzkanzlei.de)

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Nachricht 7 von 25
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@raffke2012  schrieb:

Hallo @dmary56 

ich denke hier grüßt der 1. April.


meinst du, @raffke2012 

auf die Idee bin ich jetzt gar nicht gekommen, irgendwie habe ich hier im Forum

ja das ganze Jahr über immer mal wieder das Gefühl, daß der erste April ist 😂

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Nachricht 8 von 25
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nein, für alle die einen Shop online gestellt haben, ob selbst, bei Plattformen, andere Anbieter haben so ein Feld längst eingepflegt:

Wesentliche Merkmale

Das deutsche Gesetz schreibt vor, dass Käufern die Hauptmerkmale eines Artikels angezeigt werden, damit sie wissen, was sie im Begriff sind zu kaufen.

Das wir dann im Warnkorb angezeigt und darum geht es. Der Support hat gearde geantwortet, das man davon ausgeht, das es reicht, wenn es im Angebot steht. Laut Urteil ist das aber nicht mehr so und lieber mache ich mir die Extraarbeit und bin was das betrifft nicht abmahnfähig. Und da andere Verkäufer auch sich die Arbeit machen, ist das nicht nur meine "Sorge".  Ich brauche in 10 Jahren nur einmal über eine rote Ampel "zu huschen", schon hat mich einer am Wickel 🙂

Danke für Eure Zeit und Mühe, aber dann hat sich Ebay für mich erstmal erledigt 😞

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lol, ne der 1. April bestimmt nicht!!! Da ist mir nicht zu lachen zu mußte, sucht einfach im Netz 🙂

Nachricht 10 von 25
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@wichtelstickerei 

wie wäre es , wenn du uns einfach den passenden Link einstellen würdest, aus dem du

die Verpflichtung deinerseits ableitest...wenn das stimmt, wäre es sicher auch für

deine Händlerkollegen von großem Interesse !

Vor allem das von dir erwähnte Urteil wäre hilfreich.....

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Nachricht 11 von 25
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C & A hat es z.B. nicht 😁

Nachricht 12 von 25
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Artikelmerkmale im Warenkorb angeben

Mit Urteil vom 07.11.2023 (Az. 91 O 69/23) bestätigte das zuständige LG Berlin auf den Widerspruch hin die einstweilige Verfügung und bejahte einen Wettbewerbsverstoß der Shop-Betreiberin.

Beim Material von Bekleidungsstücken handle es sich um wesentliche Produkteigenschaften, über die es nach Maßgabe des Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB zu informieren gelte (BGH, Urteil vom 28.11.19 – Az. I ZR 43/19).

Über wesentliche Produkteigenschaften müsse im Online-Handel nicht nur, wie von § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB gefordert, auf Seiten informiert werden, von denen aus ein Produkt in den Warenkorb gelegt werden kann, sondern gemäß § 312j Abs. 2 BGB zusätzlich auch unmittelbar auf der finalen Bestellseite.

https://www.it-recht-kanzlei.de/lg-berlin-wesentliche-eigenschaften-textilkennzeichnung-bestellseite...

Der gesetzlich geforderte Unmittelbarkeitszusammenhang sei nur gewahrt, wenn sich die Informationen direkt auf der finalen Bestellseite in räumlicher Nähe zum Bestellbutton auch direkt befänden. Ausdrücklich nicht ausreichend sei es, wenn die Informationen nur über einen Link und mithin per Weiterleitung auf eine externe Seite abrufbar wären.

Weil es sich bei § 312j Abs. 2 BGB um eine Marktverhaltensnorm handele, seien Verstöße gegen die Norm über § 3a UWG auch wettbewerbsrechtlich verfolgbar.

Nachricht 13 von 25
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@wichtelstickerei 

jetzt bin ich platt.

 

nina@ebay ist das schon bekannt?

Nachricht 14 von 25
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Artikelmerkmale im Warenkorb angeben

ich habe das hier gefunden und stelle es mal zur weiteren Diskussion ein

Nun auch BGH: Verlinkung auf wesentliche Merkmale im Warenkorb nicht ausreichend (it-recht-kanzlei.d...

Wir können ja mal morgen patrick@ebay oder miriam@ebay hinzuziehen zur Abklärung....

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Nachricht 15 von 25
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ja meint Ihr, ich mache Witze damit 🙂 Ich habe stundenlang unsere Angebote überarbeitet

Nachricht 16 von 25
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@raffke2012 Aktuell ist dazu noch nichts bekannt. Werde das aber natürlich mal an unsere Fachabteilung weitergeben. 

 

Liebe Grüße,

Nina

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@wichtelstickerei  schrieb:

ja meint Ihr, ich mache Witze damit 🙂 Ich habe stundenlang unsere Angebote überarbeitet


Hallo,

 

das einzige, was ich da als Lösung derzeit hier sehen kann, wäre es als Varianten zu hinterlegen.

Alle ausgewählen Varianten werden im Warenkorb angezeigt.

Hier ein Angebot zum testen:

https://www.ebay.de/itm/291691620932
Da sind muss man z.B Varianten auswählen - alle werden dann iom Warenkorb genannt.

 

Ich kenne Deine ursprünglichen Angebote nicht, ob da von Hause schon Varianten-Angebote waren oder alles einzeln verkauft wurde.

 

Dann könntest Du quasi bei jedem Angebot die Variante "Material" hinterlegen.

Musst aber mindestens da 2 eingeben, damit der Kunde wählen kann/muss.

- 100 % Baumwolle

- 100 % Baumwolle.

 

Also der Punkt (beim zweiten) lässt es beim erstellen zu, dass es gleich aussieht.

 

Nicht optimal, aber nur so wohl derzeit machbar.

Erinnert mit an den Mist mit der 1 Jahr Gewährleistung, da wurde es auch von ebay so empfohlen und nie hat sich weider einer drum gekümmert.

 

Werden denn Untertitel im Warenkorb mit angezeigt?

Wenn ja, dann könnte man da alles hinterlegen - da muss ebay im Gegenzug Untertitel aber kostenlos machen, sonst zahlt man ja bei jedem Angebot.

 

Unglaublich diese Bürokratie.

Das Gesetz betrifft ja alle eigentlich alle Artikel und ist ja nicht auf Bekleidung bezogen.

Was machen Lebensmittelverkäufer? Hauptmerkmal wäre hier ja dann die Zutaten unterschiedlicher Varianten, z.B. bei Pizza Magaritha dann die Salami oder wie? 🙄

 

 

 

Nachricht 18 von 25
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Hallo @gebraucht-ist-gut 

 

ich weiß zwar nicht seit wann, aber zwischenzeitlich reicht auch nur die Angabe von einer Variante aus.

 

Das hat u.a. den großen Vorteil, dass die max. Anzahl der Varianten von zzt. 250 in einem Angebot nicht künstlich überschritten wird.

 

Hier mal ein aktuelles Beispiel unserer Angebote: https://www.ebay.de/itm/134992162571 

Die letzten beiden Varianten (Motiv | Text & Schriftart) sind lediglich mit einer Variante gefüllt und dienen (optional) der Erinnerungs- bzw. Ausfüllhilfe zur Personalisierung.

 

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Guten Morgen

 

ja mit den Varianten hatte ich mir das auch schon überlegt, aber laut Ebay läßt nicht jede Kategorie Varianten zu, da habe ich ja gestern schon nen Horn bekommen. Wir wollten uns mit Ebay noch breiter aufstellen (seinerzeit hat Dawanda die Plattform innerhalb von 6 Wochen geschlossen). Aber wir werden uns wohl erstmal weiter auf 3 andere Plattformen und auf einen eigenen Onlineshop konzentrieren, bis Ebay da vielleicht hoffentlich eine Lösung hat. Der Untertitel wird angezeigt, aber ehrlich gesagt, dafür noch mal 1,78 € Gebühren zahlen.... nö 🙂

 

Liebe Grüße

Andreas

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