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Kostenfalle Transaktionsgebühr

Ursprung meines Threads ist folgendes Thema:

 

Angebotsgebühren: frech und intransparent - eBay Deutschland Community

 

Innerhalb von diesem Diskussionsthema gibt es folgenden Hinweis:

 

Zitat: "Wenn Du Versand außerhalb Deutschlands anbietst, berechnen wir Dir eine internationale Gebühr in Höhe von 3% (ab dem 1. Januar 2024 in der Höhe von 5%) in folgenden Fällen:
wenn die Lieferadresse des Artikels (die der Käufer während der Kaufabwicklung eingibt) sich nicht in Deutschland befindet oder wenn der Käufer den Artikel auf einer anderen eBay-Website kauft (z.B. eBay.es oder eBay.fr) – unabhängig von der verwendeten Lieferadresse.

 

Ein deutscher Käufer mit englischen, spanischen oder französisch Sprachkenntnissen logt sich über eine der benannten Seiten ein. Sein Wohnsitz ist Deutschland. Der Artikel-/Versandort ist Deutschland.

Mehrsprachler soll es in diesem Land ja auch geben. 😉

 

Auch mich hindert niemand daran, mich über andere ebay-Domains anzumelden.

Eine Ländersperre nutzt in dem Fall nichts.

 

Den zusätzlichen Aufwand, wenn jemand eine Überweisung von Deutschland an ebay und weiter an einen Verkäufer in Deutschland tätigt, soll doch mal bitte jemand der Geschäftsführung von ebay erklären.

 

Ansonsten ist das nämlich eine Benachteiligung der Verbraucher, die auch Verkäufer sein können. Im besten Fall also eine Angelegenheit für die Verbraucherzentrale.

 

Ebay schafft sich in großen Schritten selbst ab.

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 1 von 30
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29 ANTWORTEN 29

Kostenfalle Transaktionsgebühr

Danke sonja@ebay
Die MwSt hatte ich vergessen, die nach wie vor auch von Privatverkäufern einbehalten wird, obwohl meiner Meinung nach nicht klar kommuniziert...
Nachricht 21 von 30
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Kostenfalle Transaktionsgebühr

 

Ah, vergessen. Die "kann"- Formel aus meinem link aus 14. Wer denkt auch als Verbraucher da dran, dass ein Preis ohne MWSt. angegeben wird, wie es Vorschrift wäre.

 

Nachricht 22 von 30
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Kostenfalle Transaktionsgebühr

Anonymous
Nicht anwendbar

sonja@ebay  schrieb:

Hallo @kenn-i-di-1 , 50.45 EUR (Anzeigengebühr) + 19% Mehrwertsteuer = 60.04 EUR

 

Liebe Grüße, Sonja


Also ich verstehe das einfach nicht. Wenn ich z.B. bei gewerbl. Verkäufern nachsehe, dann steht da das

 

Der Anzeigentarif ist ein prozentualer Anteil des Gesamtverkaufsbetrags für einen Artikel (einschließlich Artikelpreis, Versand, Steuern und sonstiger anfallender Gebühren).

Und dann kommt noch der Satz

Eine möglicherweise anfallende Umsatzsteuer kann auf Ihre Anzeigengebühr aufgeschlagen werden.

https://www.ebay.de/verkaeuferportal/verkaufen-bei-ebay/gebuehren-gewerblich

 

Nach was soll sich ein Kunde hier richten? Ist es nun einschliesslich und wovon ist es abhängig, wenn dann die Steuer doch noch dazu kommt?

Es ist so intransparent. Einschliesslich und wenn es dann nochmal dazukommt heisst für mich doppelt berechnet. Im Anzeigentarif und am Ende nochmal.

 

Bei den privaten Verkäufern finde ich nur den Satz:

Die auf dieser Seite angezeigten Gebühren können der deutschen Umsatzsteuer unterliegen.

https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/selling-fees?id=4822

 

Aber wieso können? Es muss doch für einen Kunden von vornherein klar sein, muss er MwSt darauf zahlen oder ist diese im Preis bereits enthalten.

 

Für mich heisst das im Umkehrschluss, egal wie die REchnung am Ende aussieht, der Kunde weiss nicht von vornherein, was auf ihn an Kosten zukommt.

 

 

Nachricht 23 von 30
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Kostenfalle Transaktionsgebühr

 

Klarer Verstoß, vielleicht findet einer der Rechnungsadressaten den Weg:

https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/beschwerdeformular/

damit es endlich zu einer abschließenden Klärung kommen kann.

Nachricht 24 von 30
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Kostenfalle Transaktionsgebühr


@Anonymous  schrieb:

sonja@ebay  schrieb:

Hallo @kenn-i-di-1 , 50.45 EUR (Anzeigengebühr) + 19% Mehrwertsteuer = 60.04 EUR

 

Liebe Grüße, Sonja


Also ich verstehe das einfach nicht. Wenn ich z.B. bei gewerbl. Verkäufern nachsehe, dann steht da das

 

Der Anzeigentarif ist ein prozentualer Anteil des Gesamtverkaufsbetrags für einen Artikel (einschließlich Artikelpreis, Versand, Steuern und sonstiger anfallender Gebühren).

Und dann kommt noch der Satz

Eine möglicherweise anfallende Umsatzsteuer kann auf Ihre Anzeigengebühr aufgeschlagen werden.

https://www.ebay.de/verkaeuferportal/verkaufen-bei-ebay/gebuehren-gewerblich

 

Nach was soll sich ein Kunde hier richten? Ist es nun einschliesslich und wovon ist es abhängig, wenn dann die Steuer doch noch dazu kommt?

Es ist so intransparent. Einschliesslich und wenn es dann nochmal dazukommt heisst für mich doppelt berechnet. Im Anzeigentarif und am Ende nochmal.

 

Bei den privaten Verkäufern finde ich nur den Satz:

Die auf dieser Seite angezeigten Gebühren können der deutschen Umsatzsteuer unterliegen.

https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/selling-fees?id=4822

 

Aber wieso können? Es muss doch für einen Kunden von vornherein klar sein, muss er MwSt darauf zahlen oder ist diese im Preis bereits enthalten.

 

Für mich heisst das im Umkehrschluss, egal wie die REchnung am Ende aussieht, der Kunde weiss nicht von vornherein, was auf ihn an Kosten zukommt.

 

 


Ich finde die beiden verschiedenen Gebührenseiten gar nicht, 1. link führt zur "kann" Seite für Anzeigengebühren, aber aus "gewerblich" zur normalen Hilfe

https://www.ebay.de/help/selling/listings/listing-tips/promoted-listings?id=4164#section2

Der 2. link bezieht sich nicht auf Anzeigengebühren, da diese auf der ganzen Seite nicht erwähnt werden!

https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/selling-fees?id=4822

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Es ist uns ein Anliegen, die von uns erhobenen Gebühren klar und deutlich zu kommunizieren. Wir bitten Sie daher, die folgenden Punkte zu beachten:

  • Auch für das vorzeitige Beenden von Auktionsangeboten können Gebühren erhoben werden.
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  • Die Gebühren auf dieser Seite gelten nur für Angebote bei eBay.de. Wenn Sie einen Artikel auf einer anderen eBay-Website einstellen (z.B. eBay.com oder eBay.fr), gelten die Gebührensätze für die entsprechende Website.
  • Mit der Zahlung von Verkäufergebühren werden keine exklusiven Rechte an Webseiten bei eBay erworben. Wir können nach eigenem Ermessen und ohne Zustimmung von oder Zahlung an Verkäufer auf jeder eBay-Seite Inserate Dritter (auch Links und Verweise auf diese) sowie Angebote anderer Verkäufer einblenden.
  • Die auf dieser Seite angezeigten Gebühren können der deutschen Umsatzsteuer unterliegen. Für Verkäufer, die nicht in Deutschland ansässig sind, können andere Umsatzsteuersätze gelten.

Und hier aus der "gewerbl." geht es auch zur Hilfe, da steht aber Gewerblichen Verkäufern:

Mehr zur Umsatzsteuer auf eBay-Gebühren für Verkäufer und Nutzer aus Deutschland

Nachricht 25 von 30
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Kostenfalle Transaktionsgebühr

Ich glaube man hat mal eben schnell zur weiteren Gebührenkassierung die Programmierung für die gewerbl. Vk genommen %Preis zuzüglich MWSt. und das Ergebnis nicht bedacht.

 

Nachricht 26 von 30
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Kostenfalle Transaktionsgebühr

Anonymous
Nicht anwendbar

Lieber @daduc_345 

 

Glaub mir, ich kann mir den Text von ebay nicht aus den Fingern saugen, das steht da so drin.

 

Bei der gewerbl. Seite musst du auf "Mehr über Anzeigen" gehen und da steht das dann im Text. Hier, extra für dich, einen Schritt näher am finden. Und da unter Anzeigen-Standardgebühren.

https://www.ebay.de/help/selling/listings/listing-tips/promoted-listings?id=4164 

 

Und bei den privaten Verkäufern geht es um die Gebühren allgemein, aber bei den Gebühren sind eben weiter oben auch die Anzeigen für Ihre Angebote gemeint. Und da eben das schwammige Wort "können".

 

Nachricht 27 von 30
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Kostenfalle Transaktionsgebühr

Ah, danke. Im Text versteckt, keine Extra Auflistung!

 

Es können Gebühren anfallen, wenn Sie Zusatzoptionen auswählen, Ihre Angebote mittels Anzeigen bewerben oder Versand in andere Länder anbieten.

 

Das steht ganz oben und "können" ganz unten, klarer Zusammenhang. Nur gut dass ich am PC bin und nicht am handy!

 

 

Nachricht 28 von 30
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Kostenfalle Transaktionsgebühr


@daduc_345  schrieb:

 

Klarer Verstoß, vielleicht findet einer der Rechnungsadressaten den Weg:

https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/beschwerdeformular/

damit es endlich zu einer abschließenden Klärung kommen kann.


Hallo @daduc_345 ,

ich, und wenn mich nicht alles täuscht, auch so manch andere*r, habe den Eindruck, dass eBay sich auf

hiesigem Marktplatz für unantastbar hält.

Wäre nicht der Einzige, der dieser Überzeugung ist und irgendwann mal eines Besseren belehrt wird.

Die Frage ist nicht, ob, sondern wann.

Jedoch, eine weitere Frage bis dahin ist wohl, ob und wann sich unsere dafür zuständigen Institutionen

willens, bereit und gerüstet sehen, die Stirn zu bieten.

Dass dieses in absehbarer Zeit erfolgt?

Wohl eher nicht! Zu viel Arbeit und Ehrfurcht.

Nachricht 29 von 30
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Kostenfalle Transaktionsgebühr

Womit auch dies mit der auf Anzeige-Gebühren aufgeschlagenen MWSt. ein Fall für die Verbraucherzentrale sein könnte. 

 

Nur wäre es dann sinnvoller, wenn sich tatsächlich Betroffene mit der ebay-Rechnung an die VZ wenden, als wenn man nur ganz allgemein und nicht direkt belegbar über solche Vorfälle berichtet. 

 

Wie immer ist auch hier die Mitarbeit der Geschädigten gefragt, ohne diese einfach nur wieder auf andere abzuwälzen. 

Nachricht 30 von 30
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