22-11-2023 00:56
Liebe Community, liebes eBay-Team,
um einen Artikel schneller zu verkaufen, habe ich die Option "Bewerben" ausgewählrt. Vorgeschlagen wurden mir 13,5 %. Diese habe ich auch anfänglich ausgewählt. Nach ein paar Tagen (noch kein Verkauf erfolgt) habe ich diese auf 5 % herabgesetzt, da mir die 13,5 % doch ein wenig zu hoch erschienen.
Jetzt wurde der Artikel nach Neuseeland verkauft ("Bewerben" Funktion stand bei Verkauf bei 5 %).
eBay hat von dem Käufer eine Steuer "GST*" in Höhe von ca. 48,75 EUR eingezogen, von welcher ich vorher nichts wusste. Weiterhin kostet der Versand nach Neuseeland 60 EUR. Ebay hat nun die 13,5 % (anstatt 5 %) auf die Gesamtsumme inkl. Versand und dieser ominösen Steuer berechet (= also eine Anzeigengebühr für die Neuseeländische GST Steuer), was in Summe 60,04 EUR zzgl. 11,21 EUR internationale Transaktiongebühr gleich 71,25 EUR Gebühren bei einem Verkaufspreis von 265 EUR macht.
Oder anders ausgedrückt 26,89 % Verkaufsgebühr.
Das finde ich einfach nur frech! Ist das normal?
Liebes Ebay-Team sieht so transparenz bei euch aus? Per E-Mail seit Ihr leider auch nicht (mehr) erreichbar, daher hier die öffentliche Kritik!
Über eine (Teil-)Erstattung auf die erwarteten Kosten in Höhe von 5 % auf 265 EUR Verkaufspreis würde ich mich sehr freuen!
23-11-2023 11:41 - bearbeitet 23-11-2023 11:43
@ti-598676 schrieb:
Die 3 % auf eine internationale Transaktion hätte ich nachlesen können und ist für die Abwicklung einigermaßen angemessen, wenn ich den überhaupt einen internationalen Versand angeboten hätte.
Der Artikel wurde mit keinem Internationalen Versand angeboten. Erst als der Käufer gekauft hatte, konnte ich sehen woher der Käufer kommt und die Versandkosten für internationalen Versand angeben. Wenn ich keinen internationalen Versand angebe, kann ich auch nicht für irgendwelche Gebühren herangezogen werden.
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die Gebühr für die Auslandszahlung geht schon auf Deine Kappe, da Du diesen Verkauf zugelassen hast, selbst wenn im Angebot ein Auslandsversand nicht angegeben war - der dafür tatsächlich auch nicht zwingend vorgesehen ist
das einzige was man machen kann und sollte:
- nur den Versand innerhalb Deutschland angeben
- Lieferorte / Länder ausschliessen
- Bieterkreiseinschränkung bzgl. Käufern mit Lieferadresse in ausgeschlossenen Ländern
verhindert allerdings leider nicht, dass Käufer aus dem Ausland mit deutscher Lieferadresse kaufen können oder deutsche Käufer über andere Plattformen kaufen / zahlen, auch dann wird diese Gebühr berechnet
22-11-2023 22:46
Hallo Alena,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich versuche einmal das ganze sachlich zu betrachten:
- Als Verkäufer habe ich keinerlei Nachvollziehbarkeit zu welchem Zeitpunkt ein potenzieller Käufer den Artikel anklickt. Für mich als Verkäufer zählt der Zeitpunkt des Verkaufes. Zu diesem Zeitpunkt stand die "Anzeigengebühr" bei 5 %.
- Die 3 % auf eine internationale Transaktion hätte ich nachlesen können und ist für die Abwicklung einigermaßen angemessen, wenn ich den überhaupt einen internationalen Versand angeboten hätte.
Der Artikel wurde mit keinem Internationalen Versand angeboten. Erst als der Käufer gekauft hatte, konnte ich sehen woher der Käufer kommt und die Versandkosten für internationalen Versand angeben. Wenn ich keinen internationalen Versand angebe, kann ich auch nicht für irgendwelche Gebühren herangezogen werden.
- Leider kann ich aus deiner Antwort nicht entnehmen wieso ich auf Versandkosten (Auslagen) und Steuern (welche ich in keiner Weise nachvollziehen oder wissen konnte) eine eBay Werbegebühr zahlen soll? Dies sind Auslagen welche ich auch für den Versand bezahlt habe bzw. gleich - scheinbar - von eBay an die Neuseeländischen Steuerbehörden gezahlt wurden und ich zu keinem Zeitpunkt Einfluss hatte.
D.h. sind für mich nur 5 % auf 265 EUR nachvollziehbar (+ 3 % internationale Transaktiongebühr auf die Gesamtkosten). Alles andere ist nicht nachvollziehbar und wenig transparent.
Über eine Kulanzlösung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Timo
22-11-2023 08:53
Hallo @ti-598676
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22-11-2023 08:17