Negative Bewertung
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11-03-2025 23:32
Käufer gibt nach fast 10 Wochen eine negative Bewertung ab, ohne nur 1x mit mir in Kontakt zu treten und zu sagen, dass er mit dem Artikel unzufrieden ist. Widerrufsrecht wurde auch nicht in Anspruch genommen. Wie kann ich mich gegen diese negative Bewertung wehren ? Danke für die evtl Hilfe. Grüße
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12-03-2025 18:51
Danke für dein Statement verena@ebay ich persönlich war wirklich neugierig, da hier die Meinungen sehr weit auseinander gehen.
Jetzt bleibt abzuwarten ob @capt.hock hier überhaupt noch mal nachliest und nicht nur einmalig seinen Frust loswerden wollte.
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12-03-2025 18:55
Hallo Verena
Das ist auch so eine unzulässige Art von Ebay Negative Bewertungen so zu behandeln .
Wenn ein Bewertungstext gegen Regeln verstösst und es zulässt diesen Text zu löschen , dann ist diese Bewertung komplett zu löschen.
Das so aufzuteilen bedeutet , das der Text gegen Regeln verstösst , aber der rote punkt dann nicht ?
Das ist 100% gegensprüchlich und absolut unzulässig, Ebay wiederspricht sich sogar in seinen eigenen Hausregeln damit.
Von gesetzlichen Regeln gar nicht erst zu reden, weil die bei Ebay sowieso nicht gelten.
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12-03-2025 19:01
Bin nun erst wieder zurück am Rechner und kann nun auch alle Antworten lesen. Und keine Angst, um Frustabbau ging es mir hier garantiert nicht.
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12-03-2025 19:09
Hallo Verena.
Danke für den Tip. Ich werde mich mal an das Portal wenden.
Grüsse
David (capt.hock)
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12-03-2025 19:45
@capt.hock schrieb:Bin nun erst wieder zurück am Rechner und kann nun auch alle Antworten lesen. Und keine Angst, um Frustabbau ging es mir hier garantiert nicht.
war von mir auch nicht böse gemeint, turne seit über 20 Jahren hier in der Community rum und habe schon vieles erlebt.
Wie gesagt, ich halte den Text für eine subjektive Meinungsäußerung und sehe keinen Verstoß.
Dein Glück halt 😂 das ich es nicht entscheiden muß.
Trotz allem viel Glück wenn du die Bewertung meldest, vielleicht sehen andere es anders. 👍
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13-03-2025 04:49
der Text der Käuferbewertung ist sachlich (auch wenn es Dir nicht schmeckt): "Artikelbeschreibung stimmt nicht" - daran ist nichts löschwürdiges.....
Dein Kommentar hierzu ist für einen gewerblichen Verkäufer allerdings unterste Schublade:
"........Käufer lügt bei seiner Bewertung und reagiert auch nicht auf weitere Nachrichten. FCK YOU !!"
Der Käufer könnte Deinen unverschämten Kommentar m.E. entfernen lassen - solche Beleidigungen braucht niemand.
Als Gewerblicher Verkäufer hast Du Dir damit selber ein Armutszeugnis ausgestellt!
BTW: ist Dir eigentlich mal aufgefallen das der §312 c BGB seit vielen Jahren nicht mehr Bestandteil einer aktuell-gültigen Widerrufsbelehrung ist?
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13-03-2025 10:16
Super, danke für den Beitrag. Hat bloß rein gar nichts mit dem Artikel (bzw Bewertung) zu tun, zu dem ich die Anfrage gestellt habe.

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