14-10-2025 11:03
Hallo zusammen,
eBay hat kürzlich Änderungen an den Bewertungsrichtlinien angekündigt, die ab dem 3. November in Kraft treten.
Ich wollte das hier einmal zusammenfassen und zur Diskussion stellen, weil ich die Auswirkungen für Verkäufer ehrlich gesagt ziemlich problematisch finde.
Kurz zusammengefasst:
Automatische positive Bewertungen:
Erfolgen 7 Tage nach dem spätesten Lieferdatum, wenn die Sendungsverfolgung passt und keine Probleme gemeldet wurden.
→ Diese Bewertung kann der Käufer jederzeit wieder ändern, sobald ein „negatives Signal“ auftritt (z. B. Rückgabe, Teilrückerstattung oder Beschwerde).
Keine Entfernung negativer Bewertungen bei Rückgaben:
Wenn der Käufer eine Rückgabe eröffnet – auch bei beschädigten oder benutzten Artikeln – und der Verkäufer einen Teilbetrag abzieht, bleibt eine negative oder neutrale Bewertung künftig bestehen.
Eine Entfernung durch eBay ist dann nicht mehr möglich, selbst wenn der Verkäufer völlig korrekt gehandelt hat.
Aus Verkäufersicht ist das ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Käufer werden noch stärker geschützt, während Verkäufer kaum Möglichkeiten haben, sich gegen ungerechtfertigte Bewertungen zu wehren.
Ich habe eBay bereits direkt dazu geschrieben – leider wurde bestätigt, dass diese Änderungen so umgesetzt werden.
Aus Verkäufersicht ist das hoch problematisch, da der Verkäuferschutz damit de facto weiter eingeschränkt wird. Käufer, die Artikel mutwillig beschädigt zurücksenden, können uns weiterhin negativ bewerten, während Verkäufer keine Möglichkeit mehr haben, diese Bewertungen entfernen zu lassen.
Gerade bei großen Accounts mit tausenden Bewertungen ist das extrem ärgerlich – positive Bewertungen zählen kaum, aber jede einzelne negative bleibt hängen.
Ich finde, eBay sollte diese Änderungen dringend überdenken.
Vielleicht hilft es, wenn mehr Verkäufer hier in der Community aktiv werden und ihre Erfahrungen oder Meinungen dazu teilen. Nur so bekommt eBay ein realistisches Bild, wie sich solche Entscheidungen auf den Alltag von Verkäufern auswirken.
Mehr dazu könnte Ihr in den "Grundsatz zu Bewertungen" lesen.
Viele Grüße
17-10-2025 20:48
da sind ein paar gute Vorschläge vorhanden.
Wird Ebay nur leider nicht interessieren.
Ob die auch mal eine KI fragen (also nicht ihre🤭) ?
Sollte man denen mal ins Playbook schreiben.
17-10-2025 20:52
@petersmodellbahnstuebchen schrieb:Sorry @3d_creativity_service
für mich ist es eine Rachebewertung, wenn der Verkäufer aufgrund der Negativbewertung eines Kunden ebenfalss negativ bewertet, unabhängig davon, was wann sichtbar ist.
Der Grund, warum der Verkäufer negativ bewertet hat spielt dabei eine Rolle, nicht die Sichtbarkeit.
Sollte es wirklich eine reine Rachebewertung sein, könnte sich der Käufer an Ebay wenden.
17-10-2025 21:23
Moin @sunrise1605
das würde davon abhängen, wie Ebay Rachebewertungen klassifiziert, wenn die negative Bewertung für Käufer wieder eingeführt würde und ob es dem Verkäufer wirklich nachzuweisen wäre, ob es sich um eine Rachebewertung handelt oder eine sachlich begründete.
17-10-2025 21:23
@3d_creativity_service schrieb:
Ich glaub wir reden bissi aneinander vorbei 🙂 in einem Punkt gebe ich dir recht. Wenn der Käufer negativ bewertet, und der Verkäufer direkt darauf negativ, ist es eine rachebewertung die nicht sein sollte. Aber wenn beide voneinander unabhängig bewerten, ohne vorher zu wissen, wie der jeweils andere bewertet hat da es beide noch nicht sehen. Ist es keine - meiner Meinung nach.Käufer kann man doch schon seit zig Jahren nicht mehr negativ bewerten.
17-10-2025 21:58
18-10-2025 00:47
Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich solch ein Thema werden würde.
Ich kann mich auch nicht entsinnen, dass das früher so ausgeartet ist, mit den Rachebewertungen. Es gab sie, ja, aber es ist mM nach nicht so ausgeufert.
Heute müssen die VK auch ungerechte BW verkraften und für die sind die viel existenzieller.
18-10-2025 10:31
Moin @sunrise1605
ich gebe Dir Recht, daß negative Bewertungen heute weit schwerer wiegen, da Ebay diese je mit finanziellen Konsequenzen "belohnt".
Nichtdestotrotz waren solche Bewertungen auch früher schon rufschädigend für Verkäufer.
21-10-2025 08:55
Hej,
gibt es Seitens eBay schon ein paar Infos zu dem aktuellen Thema? Wäre interessant zu wissen was mit ungerechtfertigten Bewertungen passiert, bzw. was mit negativen Bewertungen passiert wenn der Verkäufer alles richtig gemacht hat.
Evtl. kann jemand von den Mentoren einen MA von eBay verlinken.
Hej då. och vi ses.
MyEatNordic
21-10-2025 09:24
Hallo @myeatnordic ,
bisher stehen folgende Info's zuverfügung. Grundsatz zu Bewertungen
Beste Grüße
Patrick
21-10-2025 10:50
Hej,
patrick@ebay danke dir erstmal.
Leider ist genau der Punkt der zurecht sehr kritisiert wird nur hübsch umgeschrieben aber vom Inhalt der selbe.
"Wir möchten, dass Bewertungen die tatsächliche Servicequalität widerspiegeln."
Das möchte eBay.
Es kann immer mal was passieren. Wir können also auch schlecht bewertet werden wenn ein Versanddienstleister ein Paket zerstört, es geliefert wird, der Karton wirklich kaputt ist und wir alles in die Wege leiten (kostenlose Rückgabe, Erstattung,....) damit der Kunde zufrieden ist, Wir kriegen dann eine schlechte Bewertung und müssen damit leben obwohl wir alles richtig gemacht haben? Das ist genau das Gegenteil von dem was eBay schreibt. Die Servicequalität wird dann nicht bewertet sondern die gesamte Kauferfahrung. Um die Servicequalität zu bewerten muss eBay erstmal das gesamte Bewertungssystem überarbeiten.
Wir Verkäufer kriegen defekte Artikel zurück und dürfen dann nichtmal Geld abziehen weil wir damit Gefahr laufen das der Käufer das als Grund sieht uns schlecht zu bewerten? Es muss ja nicht immer die Wahrheit geschrieben werden, es muss dabei nur auf den Wortlaut geachtet werden.
Führt dabei doch gleich wieder ein das Verkäufer nicht nur positiv bewerten kann. Gleichzeitig bringt einen Schutz gegen Rachebewertungen mit ein. 3 Rachebewertungen und der Verkäufer wird bei eBay gesperrt. Da überlegt sich jeder ob er sowas macht. Natürlich müssen so welche Bewertungen auch gemeldet werden können und dementsprechend von einem Menschen überprüft werden.
Es gibt genug Käufer und Verkäufer die so ein System mit besten Wissen und Gewissen nutzen werden und wo es tatsächlich funktionieren wird. Leider gibt es auch hier und da ein paar schwarze Schafe die genau so etwas ausnutzen werden und wogegen leider von Seitens eBay nichts unternommen wird.
patrick@ebay es wäre wahrscheinlich sinnvoll diese Neuerung komplett zu überdenken. Es wird damit mehr kaputt gemacht als das es hilft.
Hej då. och vi ses.
MyEatNordic
21-10-2025 10:55
Hallo Patrick,
kannst du mir den Punkt mit dem Abzug vom Betrag der Rückerstattung genauer erklären?
Angenommener Fall:
Ich Verkaufe ein Mac, der Käufer erhält diesen und alles passt soweit. Dieser sendet ihn dann "ohne Grund" zurück. Auf dem Rücksendeweg oder beim Käufer selbst geht was kaputt und kommt somit beschädigt bei mir an.
Da ich den Schaden nicht zu verantworten habe nehme ich einen Abzug von der Erstattung vor. Der Käufer bewertet daraufhin negativ.
Und hier soll eine negative Bewertung rechtens sein und von Ebay nicht mehr gelöscht werden???
21-10-2025 11:13
dein Beispiel "hinkt"!
Du bist gewerblicher Verkäufer und wenn auf dem Rückversand ein Schaden entsteht musst du erstmal haften, denn als Gewerblicher bist du auch für den Rückversand verantwortlich.
Wenn der Käufer etwas beschädigt hat sieht das anders aus.
21-10-2025 12:07
@itec-systems schrieb:
Hallo Patrick,
kannst du mir den Punkt mit dem Abzug vom Betrag der Rückerstattung genauer erklären?
Angenommener Fall:
Ich Verkaufe ein Mac, der Käufer erhält diesen und alles passt soweit. Dieser sendet ihn dann "ohne Grund" zurück. Auf dem Rücksendeweg oder beim Käufer selbst geht was kaputt und kommt somit beschädigt bei mir an.
Da ich den Schaden nicht zu verantworten habe nehme ich einen Abzug von der Erstattung vor. Der Käufer bewertet daraufhin negativ.
Und hier soll eine negative Bewertung rechtens sein und von Ebay nicht mehr gelöscht werden???
Hallo @itec-systems ,
wie @perfect-sally schon angemerkt hat, wäre es unfair gegenüber dem Käufer und durch diese Erfahrung, wäre dann tatsächlich die negative Bewertung für eBay inordnung. Im Fall, dass er es unbeschädigt verschickt hat und im Transit beschädigt wurde.
Beste Grüße
Patrick
21-10-2025 12:12
21-10-2025 12:26
Hallo patrick@ebay
Wie Du ja weißt habe ich es im Bereich Automodellbau öfter mit Käufern zu tun die der deutschen Sprache nicht unbedingt mächtig sind.
Gerade eben wieder so ein Fall.
Der Kunde kauft einen Modellbau-Artikel und nach ansehen seiner Bewertungen stelle ich fest, das er hauptsächlich Autoteile kauft.
Auf zwei Nachrichten hat er dann heute endlich reagiert, da war der Artikel schon fast bei der Post, konnte aber noch zurück geholt werden - also alles gut, in DIESEM Fall !
Ich hatte aber auch schon Fälle, wo der Käufer sich (vorsichtig formuliert) veralbert vorkam und eine negative Bewertung hinterlassen hat.
Diese konnte ich bis jetzt immer entfernen lassen, da es ja eindeutig Käufer-Verschulden war und ich als Verkäufer nun wirklich nichts dafür kann wenn ein Kunde nicht lesen bzw. verstehen kann.
In solchen Fällen habe ich selbstverständlich dem Kunden die Möglichkeit zur Rückgabe und Rückerstattung eingeräumt, musste mir aber mangels Möglichkeit (seitens Ebay) immer die Versandkosten ans Bein binden ! ☹️
Verstehe ich das jetzt richtig das auch in solchen Fällen eine negative Bewertung stehen bleiben würde ?
Das kann doch jetzt nicht wirklich Euer Ernst sein oder ???
21-10-2025 15:27
@imperial-modellbau schrieb:
Hallo patrick@ebay
Wie Du ja weißt habe ich es im Bereich Automodellbau öfter mit Käufern zu tun die der deutschen Sprache nicht unbedingt mächtig sind.
Gerade eben wieder so ein Fall.
Der Kunde kauft einen Modellbau-Artikel und nach ansehen seiner Bewertungen stelle ich fest, das er hauptsächlich Autoteile kauft.
Auf zwei Nachrichten hat er dann heute endlich reagiert, da war der Artikel schon fast bei der Post, konnte aber noch zurück geholt werden - also alles gut, in DIESEM Fall !
Ich hatte aber auch schon Fälle, wo der Käufer sich (vorsichtig formuliert) veralbert vorkam und eine negative Bewertung hinterlassen hat.
Diese konnte ich bis jetzt immer entfernen lassen, da es ja eindeutig Käufer-Verschulden war und ich als Verkäufer nun wirklich nichts dafür kann wenn ein Kunde nicht lesen bzw. verstehen kann.
In solchen Fällen habe ich selbstverständlich dem Kunden die Möglichkeit zur Rückgabe und Rückerstattung eingeräumt, musste mir aber mangels Möglichkeit (seitens Ebay) immer die Versandkosten ans Bein binden ! ☹️
Verstehe ich das jetzt richtig das auch in solchen Fällen eine negative Bewertung stehen bleiben würde ?
Das kann doch jetzt nicht wirklich Euer Ernst sein oder ???
Hallo @imperial-modellbau ,
die Änderung betrifft die 2 Rückgabeprozesse und es steht auch unten " Daher können Sie weiterhin eine Überprüfung beantragen, wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Bewertung aus einem der in dieser Richtlinie genannten Gründe entfernt werden sollte. "
Wir können uns auch nur auf die Info beziehen, die dort derzeit festgehalten wird. Wir haben aber bereits auf dieses Thema und eure Fragen dazu aufmerksam gemacht.
Beste Grüße
Patrick
21-10-2025 16:09
Gut patrick@ebay ich verstehe ja das ihr auch nur diese Infos habt.
Aber wenigstens bei der Interpretation könntet ihr doch helfen !
Frage 1 zu den automatischen Bewertungen:
Dort steht:
Heißt das, wenn ich keine Sendungsnummern eintrage (was ich ja nicht mache), gibt es auch keine automatischen Bewertungen ?
Frage 2 zu den nicht entfernbaren Bewertungen:
Dort steht:
Ich habe das so verstanden, das dieser Passus (und der andere) aus den bisherigen Richtlinien entfernt wird - korrekt ?
Denn noch steht es so drin !
21-10-2025 18:28
Ea ist unzumutbar was Ebay da treibt.
21-10-2025 20:47
Gemau so und nicht anderst 100% PERFEKTER ANSATZ
21-10-2025 22:29
Moin Patrick,
eine Frage zu diesem Punkt:
Wer entscheidet denn, was im Hintergrund wirklich passiert ist? Die Ware kann beschädigt verschickt worden sein und am Außenkarton der Rücksendung ist keine Beschädigung zu erkennen. Maßt sich Ebay dann an, zu entscheiden, was nun wirklich passiert ist? Im Zweifelsfall immer für den Käufer?
Na dann, gute Nacht🤔