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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Hallo, 

 

Ich lese wöchentlich wie Verkäufer hier anscheinend privat Ihre ganze Sachen verhöckern (Priverblich). Nun habe ich eine Email von einer anderen Plattform erhalten indem sie den Verkäufer dazu aufrufen, alle Steuerdaten nochmal anzugeben und fehlenden Daten einzutragen. 

 

"am 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet **** als Plattform zur Übermittlung ausgewählter Umsatz- und Stammdaten der Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern.  "

 

Ob eBay auch so eine rundmail an alle Verkäufer schickt?

Wahrscheinlich nur an gewebliche Anbieter, oder? 

 

Nachricht 1 von 46
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45 ANTWORTEN 45

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)


@erwerbsregel  schrieb:

miriam@ebay 

 

Wir überprüfen regelmäßig die Handelsaktivitäten unserer (privat handelnden) Verkäufer*innen

 

Sorry, diese Aussage ist Business Speech ohne Inhalt und das wisst ihr auch 🙄


"Business Speech" selbst ist aber auch ein Euphemismus. Hier einer für "Bullxhxt". 😉

Nachricht 21 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Ohne Inhalt und vor Allem ohne irgendwelche Konzequenzen für die priverblichen Verkäufer!

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 22 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Liebe Miriam@ebay

 

Diese Antwort entlockte mir einen herzhaften Lacher !

 

Einen dieser Priverblichen mit 2 verschiedenen Accounts, alles unter dem Mäntelchen " Privat; unter Ausschluß aller Rechte / Gewährleistung / Rückgabe / Impressum etc. etc.  ", absolut als Neuware / Mehrfachverkäufe erkennbar ( 480 VK in 2 Jahren ) seit 3 Monaten mehrfach an EBay als " EBay-Gebührenhinterzieher etc. " gemeldet.

Reaktion: Macht munter so weiter, weitet Angebot aus....seitens EBay " Danke daß sie gemeldet haben"....hahaha....

Steuertransparenzgesetz seit 01/23..... wäre doch schon längst eine Meldung aufgrund der Anzahl Verkäufe erforderlich gewesen; Aufforderung nach Anmeldung als " Gewerblich " bzw. Sperrung des Accounts..... Fehlanzeige.

Meine Reaktion: selbst Finanzbehörde und Wettbewerbszentrale informiert; Anfrage bzg. Abmahnung beim Anwalt eingeleitet.

Anscheinend muß man sich als ordentlich, korrekt arbeitender Händler selbst helfen... Denn: hier werden Sie geholfen scheint nicht das EBay-Konzept zu sein.

 

So, musste raus.

Schnell lesen, bevor die EBay-KI hier einen Pieps setzt...

 

Nachricht 23 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Na und, lass die privat verkaufen, solange kein Missbrauch entsteht.

 

Solange es sich um PRIVATverkäufe handelt, gerne; aber

 

Umgehung ( Unterschlagung ? ) der EBay-Gebühren, Verstoß gegen die Impressumspflicht, Ausschluß der Verbraucherrechte , Umgehung der Verpackungsgebühren ( LUCID ) , Hinterziehung der EKSt sowie UST, Verstoß gegen die Gewerbeordnung

und vieles, vieles  mehr.....

 

Wenn das deine Auffassung von " Spielregeln " kommst du sicher aus Absurdistan 🤔

 

Ist halt die Frage: Ehrlich währt am Längsten oder Der Ehrlich ist der Dumme 🙄

 

Auf die Politiker ( die NUR die Regeln machen ) schimpfen ist ja so einfach...

 

Nachricht 24 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Ich schaue mal in meine Glaskugel:

 

Auch dieses »Problem« mit den lediglich geduldeten 29 Freiverkäufen bzw. 1999,-€ Umsatz,

wird mit der Zeit gelöst werden. Es liegt in Natur des Menschen Lösungen zu finden.

Aktuell kann man lediglich auf Ka***** und Vi***** der  Meldepflicht digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

umgehen. Voraus gesetzt man verzichtet auf deren Bezahlsystem. Ich vermute mal es wird in einigen Jahren ein "softes" Darknet geben, wo alltäglicher Handel grenzenlos getätigt werden kann. Schließt sich eine Tür, geht woanders eine Neue auf. Das ist unumgänglich, es ist nur eine Sache der Zeit.

Nachricht 25 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Hallo,

 

sorry miriam@ebay aber deine Aussage ist lächerlich

Wir überprüfen regelmäßig die Handelsaktivitäten unserer (privat handelnden) Verkäufer*innen

 

Seit über einen Jahr passiert nichts und Angaben zum abmahnen gebt ihr auch nicht raus.

Hat nichts mit anschwärzen zu tun aber wer als Privatperson über 7700 Artikel Online hat der handelt in keinster Weise mehr Privat und machen tut Ihr auch nichts und es wird immer nur gesagt,es wird an die Fachabteilung übergeben.

 

https://www.ebay.de/sch/i.html?_trkparms=folent%3Aangeldog93%7Cfolenttp%3A1&_trksid=p3542580.m47492....

 

Nachricht 26 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Hallo, hier habe ich auch ein Beispiel, aus meinem Bereich

 

https://www.ebay.de/usr/krisschn26?_trkparms=folent%3Akrisschn26%7Cfolenttp%3A1&_trksid=p3542580.m47...

 

wieviel Provision sich da eBay entgehen läßt, kaum zu Glauben.

Nachricht 27 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

 

Dann mahn den VK doch ab oder melde der Wettbewerbszenztrale.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 28 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Anonymous
Nicht anwendbar

und Angaben zum abmahnen gebt ihr auch nicht raus.

@thunderbolt1000ps Hej!

 

Also ich würde mir das so vorstellen, dass man da was kauft, dann die Adresse vom Verkäufer hat bzw. dann hat man das Anrecht, die Adresse von ebay zu verlangen, aber ansonsten kann sich ebay doch auf den Datenschutz berufen, so ohne Kauf. 

Und dann kannst du ja mit der Adresse selbst weiter tätig werden. 

Nachricht 29 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)


@bogumila555  schrieb:

Hallo, hier habe ich auch ein Beispiel, aus meinem Bereich

 

https://www.ebay.de/usr/krisschn26?_trkparms=folent%3Akrisschn26%7Cfolenttp%3A1&_trksid=p3542580.m47...

 

wieviel Provision sich da eBay entgehen läßt, kaum zu Glauben.


 

Ja, nicht schlecht. 433 Angebote online, 50 in 90 Tagen verkauft bei den Preisen. Stellt sich natürlich die Frage wo man soviele Puppen her hat und was die mal gekostet haben.
Steigen die im Wert? Na ja, auf jeden Fall wird das FA tätig nä. Jahr.

Nachricht 30 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)


@thunderbolt1000ps  schrieb:

Hallo,

 

sorry miriam@ebay aber deine Aussage ist lächerlich

Wir überprüfen regelmäßig die Handelsaktivitäten unserer (privat handelnden) Verkäufer*innen

 

Seit über einen Jahr passiert nichts und Angaben zum abmahnen gebt ihr auch nicht raus.

Hat nichts mit anschwärzen zu tun aber wer als Privatperson über 7700 Artikel Online hat der handelt in keinster Weise mehr Privat und machen tut Ihr auch nichts und es wird immer nur gesagt,es wird an die Fachabteilung übergeben.

 

https://www.ebay.de/sch/i.html?_trkparms=folent%3Aangeldog93%7Cfolenttp%3A1&_trksid=p3542580.m47492....

 


 

 

Ehrlich mal.. bei sowas platzt mir echt der Kragen !!!!

 

Neuware für Hündchen...

 

https://www.ebay.de/sch/1281/i.html?_trkparms=folent%3Aangeldog93%7Cfolenttp%3A1&_ssn=angeldog93&LH_...

 

aber in der AB

 

Tier und Raucher Haushalt 😂

 

Bei den flauschigen Hundepullis ist garantiert davon auszugehen, dass diese SELBST hergestellt und zum Verkauf angeboten werden, allein DAS ist schon gewerbliches Handeln.

 

Jeder normale gew. VK muss hier höllisch aufpassen damit keine Abmahnungen ins Haus hageln, Verbraucherrechte beachten, Gebühren zahlen usw. und andere private können hier tun und lassen was sie wollen? Warum also werden private derart verschont wo man doch so wunderbar auch dort dann Gebühren verlangen könnte sofern sie sich endlich ordnungsgemäß gewerblich angemeldet haben?

 

Oder ihr führt einfach mal wieder die Gebühren für private VK ein... 20 Artikel kostenfrei, ab dem 21. wird gelöhnt.... dann entmüllt sich die Plattform auch um so einiges.

Nachricht 31 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Ich warte mal ab, was im ersten Quartal hier los ist. Da wird der eine oder andere "ehemalige' Verkäufer sich hier empören oder ausweinen. Es wird einen Angebotseinbruch geben und nur mehr Chinahändler, leider.
Nachricht 32 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Hallo @outsidemaxx2015 
ob man jemanden abmahnt oder nicht, muß jeder selbst wissen. Mir persönlich ist es zwischenzeitlich egal, wer wie auftritt. Früher oder später greifen die Ämter über Ihre Software zu. 

"..Anfrage bzg. Abmahnung beim Anwalt eingeleitet...."
Dann auch für deinen Auftritt nachfragen. Ein paar Klassiker sind da drin

Nachricht 33 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)


@rest-fest  schrieb:

Hallo @outsidemaxx2015 
ob man jemanden abmahnt oder nicht, muß jeder selbst wissen. Mir persönlich ist es zwischenzeitlich egal, wer wie auftritt. Früher oder später greifen die Ämter über Ihre Software zu. 

"..Anfrage bzg. Abmahnung beim Anwalt eingeleitet...."
Dann auch für deinen Auftritt nachfragen. Ein paar Klassiker sind da drin


Ja, das Übliche, liegt natürlich auch an ebay's komplizierten Einstellungen. Was habe ich hier gelesen? Man braucht ein Diplom oder so Ähnlich. 😀

 

Streitlink, fehlende Datenschutzerklärung,W iderrufsrecht 14 Tage oder eines Monats? Mal nachbessern!

 

 

Nachricht 34 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

 

Ebay meinte doch, sie melden ab überschreiten der Grenzwerte, nicht erst am Jahresende.

Dann müsste zB der Puppenverkäufer aber schon längst eine entsprechende Nachricht bekommen haben.

Es sei denn, der versteuert seine Einkünfte ganz locker.

 

Dann wäre da aber immer noch der wettbewerbsrechtliche Aspekt.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 35 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Ist wie immer. Keiner weiß was. Die was wissen sind stille usw.  Aber wehe, die hast auf die irgendwann 23:56 Uhr kommende Nachricht nicht bis Mitternacht reagiert.... dann sanktionieren wir.

Nachricht 36 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

ob man jemanden abmahnt oder nicht, muß jeder selbst wissen. Mir persönlich ist es zwischenzeitlich egal, wer wie auftritt.

Bin halt noch nicht soweit, daß mir vieles/alles an einem bestimmten Körperteil vorbeigeht. Halte viel von Regeln; fahr ja auch nicht mit 100 durchs Dorf nach dem Motto: "alle doof außer mich...."

Wenn sich keiner mehr an Regeln hält heißt das dann CHAOS ???

 

Früher oder später greifen die Ämter über Ihre Software zu.

 

Mag so sein, aber eher später.

Fakt ist, daß EBay " Spielregeln " vorgibt, und wenn man dan meldet, um einen FAIREN Wettbewerb zu haben sagen die " EGAL ", selbst wen es zum finanziellen Nachteil von EBay ist ( Gebührenvermeidung/unterschlagung da angeblich PRIVAT 🤔)

Aber gut, muß jeder für sich selbst entscheiden.

Nachricht 37 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

 

Streitlink, fehlende Datenschutzerklärung,W iderrufsrecht 14 Tage oder eines Monats? Mal nachbessern!

🤔

Weiß jetzt nicht, ob du beim "Durchforsten" meiner Angebote zu dto etwas fehlendes / fehlerhaftes  gefunden hast. Wenn doch, dann teils mir mit, werd´s umgehend korrekt beheben.

Bin dankbar für jeden Fehler, den jemand findet und mir meldet damit ich weiterhin korrekt arbeiten kann.

 

Manchmal hilft auch, wenn man die blauen Häckchen anklickt, dann wird " verborgenes " sichtbar 😮

 

Nachricht 38 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Hallo @outsidemaxx2015

Der Link zur Streitschlichtung muss anklickbar sein, ist er bei dir nicht.
In deinen Angeboten erscheint Rückgabe 14 Tage. In der Widerrufsbelehrung erscheint 1 Monat.
Das alles ist abmahnbar....
Nachricht 39 von 46
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Außerdem erscheint in deiner Widerrufsbelehrung, dass dieser per Fax erklärt werden kann. In deinem Impressum findet sich aber keine Fax-Nummer.
Also rausnehmen, falls nicht per FAX möglich......
Nachricht 40 von 46
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