Rückerstattung Versandkosten bei Teil-Rücksendungen?
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13-09-2024 16:53
miriam@ebay (oder wer sich sonst damit auskennt)
Folgende Frage: Ein Käufer hat bei mir 5 Artikel gekauft. 4 davon will er zurückschicken, weil er sich bei der Bestellung geirrt hat. Er hat auch den Rücksendegrund richtig gewählt und wird die Artikel auf seine Kosten zurückschicken. Somit alles in Ordnung, natürlich nehme ich die 4 Artikel anstandslos zurück.
Jetzt sehe ich aber unter "Rücknahmen verwalten", was ich erstatten muss, sobald die Artikel zurückgeschickt wurden. Bei 3 Artikeln erscheint der Artikelpreis, beim 4. Artikel aber der Artikelpreis sowie die gesamten vom Käufer bezahlten Versandkosten für die Bestellung.
Nun die Frage: Der Artikel hat ja 5 Artikel gekauft, 1 davon behält er. Die Versandkosten wären auch bei diesem 1 Artikel angefallen. Durch die Rücksendung soll ich die Versandkosten aber jetzt erstatten? Somit erhält der Käufer den Versand ja kostenlos - bzw. halt auf meine Kosten. Kann das so stimmen?
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13-09-2024 17:10
Da kann dir anna_s@ebay mehr dazu mitteilen, sie ist auch hier.
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13-09-2024 17:59
Hallo @der-steine-spezialist,
schön, dass du dich meldest.
Auch, wenn du die Kosten für den Hinversand getragen hast und der Käufer nun 4 von den Artikeln zurücksenden möchte, sollte der Erstattungsbetrag auch immer die Hinversandkosten mit einbeziehen. Anders liegt der Fall, wenn du deinem Käufer z. B. ein Versandetikett erstellt hast (trotz Widerrufsgrund) und/oder er die Ware behalten darf, dann hast du die Möglichkeit, eine Teilrückerstattung zu veranlassen. Das ginge dann innerhalb der Rückgabe.
@raffke2012 Danke dir
Ich wünsche dir einen schönen Abend.
Ganz liebe Grüße
Anna
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13-09-2024 18:12
Danke für die Antwort
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13-09-2024 18:24
anna_s@ebay schrieb:Hallo @der-steine-spezialist,
schön, dass du dich meldest.
Auch, wenn du die Kosten für den Hinversand getragen hast und der Käufer nun 4 von den Artikeln zurücksenden möchte, sollte der Erstattungsbetrag auch immer die Hinversandkosten mit einbeziehen. Anders liegt der Fall, wenn du deinem Käufer z. B. ein Versandetikett erstellt hast (trotz Widerrufsgrund) und/oder er die Ware behalten darf, dann hast du die Möglichkeit, eine Teilrückerstattung zu veranlassen. Das ginge dann innerhalb der Rückgabe.
Hallo,
warum?
Der Käufer hat einen Artikel behalten und somit auch Versandkosten zu zahlen!
Nichts mit "sollte miterstattet werden" - wie kommst Du daruf?
Das Problem mit den Erstattungen der Teilrücksendungen ist ja bereits ewig bekannt und wird immer mal wieder von uns moniert.
Euer System lässt es schlicht nicht zu, korrekt zu erstatten.
@der-steine-spezialist : Ich würde versuchen es über eine Teilerstattung zu lösen. Haptsache die Endsumme stimmt dann.
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13-09-2024 18:28
Solange der Kunde ein Teil nicht zurücksendet sind die Versandkosten durch den Kunden zu zahlen. So wie es auch in jedem Onlineshop üblich ist bei kombiniertem Versand.
Generell ist das Erstatten der Versandkosten so eine Sache: wenn der Kunde seine Meinung ändert, erstattet mir DHL ja auch nicht die Versandkosten.
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13-09-2024 19:23
Ich finde es auch falsch: ebay erlaubt Teil-Widerrufe - und lässt den Verkäufer dann für den Käufer die kompletten Versandkosten übernehmen... Wahrscheinlich wird das irgendwo in den AGB von ebay schon stehen, gesetzeskonform dürfte es eher nicht sein. Aber seis drum, sind halt 3 Euro hin 😉
Der Käufer trägt da sicher keine Schuld, ist ein bisher problemloser Wiederholungskäufer, der auch korrekt einen Fehlkauf zurückgeben will (und nicht einen defekten Artikel gemeldet hat oder ähnliches). Aber so wie es aussieht, lassen sich die Summen für die Erstattung nicht ändern.
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18-11-2024 15:27
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Aussage über die Ursprünglichen Versandkosten (Hinsendekosten) ist falsch. Es liegt ein Fehler im System von Ebay vor. Ich kann Ihnen zahlreiche Bestellungen nennen, bei denen eine Teilrücksendung aufgekommen ist und die Hinsendekosten nicht bestandteil der angemeldeten Retouren waren. Bei Ebay werden die Ursprünglichen Versandkosten fest hinter einer Position verankert. Wählt der Käufer genau diese Position für eine Rückgabe aus, sollen Verkäufer diese mit erstatten. Wählt der Kunde die eine Position allerdings nicht aus, sind die Ursprünglichen Versandkosten auch kein Bestandteil der Rückgabe. Hier wäre somit auch der Beweis erbracht, dass ein Systemfehler bei Ebay vorliegt.
Hier die Ausführung einer Rechtsanwältin vom Händlerbund:
Der Gesetzgeber bezieht sich in seinen Regelungen auf den Widerruf der gesamten Bestellung, auch wenn in der Praxis der Widerruf nur einiger Bestandteile der Bestellung gängig ist.
Behält der Kunde- wie in unserem Fall- einen Artikel, wären bei Erhebung von pauschalen Hinsendekosten für die gesamte Bestellung, diese tatsächlich nicht an den Kunden zu erstatten, da diese auch bei einzelner Bestellung des verbleibenden Artikels zu entrichten gewesen wären.
Anders wäre es nur, wenn sich die Versandkosten durch einen weiteren Artikel (z.B Berechnung nach Gewicht, oder Versandkosten pro Artikel) bei einem Kauf bei Ihnen erhöht hätten; dann wäre nur der sich erhöhende Anteil der Hinsendekosten bezüglich des zurückgesendeten Artikel zu erstatten gewesen, da der andere Artikel beim Kunden verbleibt.
Gern finden Sie hier weitere Erläuterungen zu diesem Thema im Rechtsartikel:
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/135061-widerruf-hinsendekosten
Sofern pauschale Versandkosten pro Bestellung erhoben werden und Ebay bei Teilwiderrufen dennoch die Hinsendekosten zurück erstattet, empfiehlt unsere Rechtsberatung, sich noch einmal an Ebay zu wenden um die Plattform auf den technisch pauschalisierten Automatismus Fehler aufmerksam zu machen.
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18-11-2024 15:28
Nein, das stimmt nicht. Ebay hat hier einen Fehler im System. Hier meine Nachricht an Ebay:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Aussage über die Ursprünglichen Versandkosten (Hinsendekosten) ist falsch. Es liegt ein Fehler im System von Ebay vor. Ich kann Ihnen zahlreiche Bestellungen nennen, bei denen eine Teilrücksendung aufgekommen ist und die Hinsendekosten nicht bestandteil der angemeldeten Retouren waren. Bei Ebay werden die Ursprünglichen Versandkosten fest hinter einer Position verankert. Wählt der Käufer genau diese Position für eine Rückgabe aus, sollen Verkäufer diese mit erstatten. Wählt der Kunde die eine Position allerdings nicht aus, sind die Ursprünglichen Versandkosten auch kein Bestandteil der Rückgabe. Hier wäre somit auch der Beweis erbracht, dass ein Systemfehler bei Ebay vorliegt.
Hier die Ausführung einer Rechtsanwältin vom Händlerbund:
Der Gesetzgeber bezieht sich in seinen Regelungen auf den Widerruf der gesamten Bestellung, auch wenn in der Praxis der Widerruf nur einiger Bestandteile der Bestellung gängig ist.
Behält der Kunde- wie in unserem Fall- einen Artikel, wären bei Erhebung von pauschalen Hinsendekosten für die gesamte Bestellung, diese tatsächlich nicht an den Kunden zu erstatten, da diese auch bei einzelner Bestellung des verbleibenden Artikels zu entrichten gewesen wären.
Anders wäre es nur, wenn sich die Versandkosten durch einen weiteren Artikel (z.B Berechnung nach Gewicht, oder Versandkosten pro Artikel) bei einem Kauf bei Ihnen erhöht hätten; dann wäre nur der sich erhöhende Anteil der Hinsendekosten bezüglich des zurückgesendeten Artikel zu erstatten gewesen, da der andere Artikel beim Kunden verbleibt.
Gern finden Sie hier weitere Erläuterungen zu diesem Thema im Rechtsartikel:
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/135061-widerruf-hinsendekosten
Sofern pauschale Versandkosten pro Bestellung erhoben werden und Ebay bei Teilwiderrufen dennoch die Hinsendekosten zurück erstattet, empfiehlt unsere Rechtsberatung, sich noch einmal an Ebay zu wenden um die Plattform auf den technisch pauschalisierten Automatismus Fehler aufmerksam zu machen.
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18-11-2024 18:30
gleich kommt der Textbaustein von modellbahn-hessen .... 🤔🙈
ich warte schon drauf ...
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18-11-2024 18:55
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18-11-2024 18:57
ganz genau, nur so kann man Aufmerksamkeit auf die unzureichende Umsetung von Ebay hinweisen !!!!!
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18-11-2024 19:00
es ist schon traurig genug , das man das jedesmal aufs neue reinsetzen muss und sich rein gar nix bei ebay bewegt
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18-11-2024 19:24
mal ein Auszug über die Hausregeln AGB von Ebay, was gesetzlich erlaubt ist.
Was darf nicht in den AGB/Hausregeln stehen?
Das ist keine Rechtsberatung , sonder eine Feststellung der Missstände bei Ebay.
Klauseln /AGB, die unwirksam sind, weil sie gegen das Gesetz verstoßen, dürfen nicht in der AGB stehen oder angewandt werden. Unwirksam sind Klauseln, die den anderen Vertragspartner unangemessen benachteiligen oder überraschend oder nicht transparent sind.
Benachteiligen ist zu 100% gegeben und gegen geltende Gesetze verstossen erst recht, überraschend sind sie auch , weil nicht Gesetzeskonform
Alleine dieser eine Satz , erklärt wunderbar die unzulänglichkeiten von Ebay
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18-11-2024 19:33
das war jetzt unser letzter Beitrag , es bringt eh nichts , die Schreiberei hier ,