Steuernummer Unternehmung vs. Umsatzsteuer ID

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01-03-2025 13:28
Hallo.
Ich bin etwas sehr verwirrt. 🤔
Habe das Formular zur Steuerlichenerfassung im Elster ausgefüllt und abgeschickt. Heute bekam ich von meinem Finanzamt Post darin steht:
das finanzamt hat Ihnen die Steuernummer 116/xxx/xxxxx zugeteilt.
Sie gilt für Umsatzsteuer (Kleinunternehmer nach § 19 UStG) Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit
EH m. bespielt. Ton- Bildtrg.
Bitte geben Sie immer die Steuernummer an, wenn Sie sich an das Finazamt wenden. Ihre Identifikationsnummer (IdNr. 90 xxx xxx xxx) ändert sich hierdurch nicht.
Ich bekomme vom Finanzamt gar keine Umsatzsteuer ID weil ich diese ja gar nicht bräuchte weil ich doch sonst zu Umsatzsteuer Voranmeldung aller 3 Monate verpflichte wäre. Was ich doch aber nicht bin als Kleinunternehmer.
Wo kann ich den jetzt mein Steuernummer von oben eintragen da diese vom Finanzamt für meine Unternehmung erteilt wurde und auch dem Finanzamt ausreicht?
Danke für eure Hilfe.
Grüße
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01-03-2025 13:58 - bearbeitet 01-03-2025 13:59
Diese Steuer ID kann für den gewerblichen Verkauf auf ebay NICHT verwendet werden. Du brauchst zwingend eine USt.ID sonst wird das nichts.
Und was angeblich dem FA ausreicht, reicht bei ebay eben nicht.
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01-03-2025 14:04
Die kannst du hier beantragen
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Vergabe...
Deine Steuer-ID braucht eBay, um am Jahresende deine Umsätze an das Bundesfinanzministerium zu melden, sofern du über die Grenzen kommst.
Deine Steuernummer brauchst du für den Schriftverkehr mit deinem Finanzamt.
Bei der Einkommenssteuerklärung brauchst du deine Steuernummer und deine Steuer-ID
Ich hoffe, ich könnte Licht ins Dunkel bringen.
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01-03-2025 14:06
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01-03-2025 14:54 - bearbeitet 01-03-2025 14:59
Nur als Ergänzung: (gültig für Deutschland)
1.) Steuernummer (altes Format):
xx/xxx/xxxxx = wechselt bei Umzug bzw. Wechsel des zuständigen Finanzamtes
2.) Steueridentifikationsnummer (Beispiel):
90 xxx xxx xxx (bleibt „lebenslänglich“), sinnbildlich gültig ab Verlassen des Geburtskanals, spätestens bei Antrag auf "Kindergeld" 😉
3.) Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE xxx xxx xxx (gültig während der Tätigkeit als Unternehmer/Unternehmen) seit 01.07.2021 auch für "elektronische Marktplätze" vorgeschrieben.
Eine Zusammenfassung gibt es z.B. von Lexware unter folgendem Link:
https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/umsatzsteuer-id-beantragen/
Author: Lexware
Datum: 18.12.2023
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01-03-2025 15:14
Es wurde dir schon mal ans Herz gelegt, eine Widerrufsbelehrung zu hinterlegen und jetzt steht da immer noch "der VK akzeptiert keine Rückgaben".
Da gibt es nur ganz wenige Ausnahmen.
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01-03-2025 15:15
Hi @kenn-i-di-1
vielleicht hat TE einen dicken Geldbeutel um die Abmahnkosten aus der Portokasse bezahlen zu können 😉
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01-03-2025 15:26
Wo den? Ich habe alle markiert und in allen gerade den alten die 14 tägige eingefügt.
Eine Wiederrufsbelehrung ist doch hinterlegt und eingefügt.
Verstehe ich jetzt nicht wirklich. 😱🤔
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01-03-2025 15:54
Zuerst ändern, Rückgaben akzeptieren und dann gebündelt überarbeiten, damit alle Angebote erfasst werden.
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01-03-2025 16:05
Ja gnau so habe ch es gemacht. Schon vor 1 oder 2 Tagen nach Hinweis.
Habe jetzt festgestellt das in Angeboten die auf Grunde eines gesendeten preisvorschlagesnicht bearbeitet werden können man ds auch nicht ändern kann. Jeden falls nicht händisch und auch nicht per Auswahl.
Mist.
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01-03-2025 16:25
Dann würde ich das deaktivieren, die Rücknahmebedingungen überarbeiten und dann kannst du ja den Automatismus f. Preisvorschläge wieder aktivieren......
Da ich aber nicht mehr aktiv verkaufe, ist das reine theoretisch, ob es praktisch umsetzbar ist, müsstest du ausprobieren......
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01-03-2025 16:28
Danke für deine Hilfe. Nein Preisvorschläge mache ich selber. Kann man besser reagieren und habe damit gute Erfahrungen gemacht.
Mir würde jetzt glaube ich nur noch das beenden bleiben. Dann anpassen und wieder online stellen. Dann sind die Beobachter weg und die Preisvorschläge auch so denke ich.
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01-03-2025 16:47
Siehst du eine Möglichkeit, dass TE die Rücknahmebedingungen überarbeitet, ohne die Angebote beenden zu müssen?
Danke
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01-03-2025 17:23
Hallo @puhdys1977,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Du kannst wie folgt vorgehen, um Bearbeitungen an deinen bestehenden Angeboten vorzunehmen:
- Zuerst navigiere zu deinen aktiven Angeboten. Wähle dazu bitte „Mein eBay“ - „Verkaufen Übersicht“ - „Angebote“ - „Aktiv“.
- Setze ganz links neben den Angeboten, die du bearbeiten willst das Häkchen und klicke anschließend auf „Bearbeiten“ - „Auswahl bearbeiten“.
Sofern du alle Angebote bearbeiten möchtest, setze bitte links neben „Aktionen“ das Häkchen und wählen „Bearbeiten“ - „Alle Angebote bearbeiten“. - Du siehst nun alle Angebote untereinander aufgelistet und habst die Möglichkeit, die Felder einzeln zu bearbeiten.
- Trage dazu einfach die Werte ein und/oder nutze das Dropdown-Menü, sofern vorhanden.
Die Änderungen an den Angeboten werden gespeichert, sobald außerhalb der Zeile geklickt wird. - Alternativ hast du die Möglichkeit, die Einstellung gebündelt vorzunehmen. Dazu markiere nochmals die gewünschten Angebote und klicken auf „Gebündelt bearbeiten“.
- Du hast nun die Möglichkeit, diverse Änderungen vor dem endgültigen Einstellen vorzunehmen. Die Möglichkeiten werden dir alle aufgelistet. Klicken einfach ein Thema an und mache deine diesbezüglichen Angaben.
- Am Beispiel des „Sofort-Kaufen-Preises“ hast du die Möglichkeit, den Preis prozentual oder absolut zu reduzieren oder auch zu erhöhen.
- Klicke auf „Übernehmen“, um die Angaben zu speichern.
- Sobald du mit all deinen Eintragungen fertig bist, klicke rechts unten auf „Alle senden“.
Angebote, wo ein Preisvorschlag/Gebot ist, können nicht bearbeitet werden.
@kenn-i-di-1 Vielen Dank fürs Markieren 🤗
Liebe Grüße
Selina
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