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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

Hallo,


auf einer anderen Plattformen wurde bereits eine Checkbox eingeführt, dass man folgendes bestätigt:


"Als Händler sind Sie dazu verpflichtet nur Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die den geltenden Vorschriften des Unionsrechts entsprechen (Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA)"


Auf der entsprechenden Plattform wird dies dann im Impressum angezeigt.


Gibt es soetwas auch auf Ebay? Falls ja, könnte jemand mitteilen, wo diese Funktion zu finden ist? Soll ja ab dem 17.02.24 verpflichtend bzw. gelten.


Ich bedanke mich.

Nachricht 1 von 22
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21 ANTWORTEN 21

WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

Hallo,

bisher gibt es eine Selbstbescheinigung meines Wissen noch nicht bei eBay.

Diese Selbstbescheinigung ist auch keine Pflicht, wobei ich aber davon überzeugt bin das diese auch bei eBay kommen wird.

Nachricht 2 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

nina@ebay
Community Support Team
Community Support Team

@globalseller-gmbh Hey. 🙂 Das werden wir selbstverständlich in Erfahrung bringen. Sobald uns dazu genaue Informationen vorliegen, melden wir uns hier bei dir.

 

Liebe Grüße,

Nina

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Nachricht 3 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

Tjoah Nina@ebay

"Marktplatzbetreiber müssen künftig also sicherstellen, ihre dort tätigen Händler genau zu kennen und deren Aktivitäten nachverfolgen zu können. So soll gewährleistet werden, dass Verstöße gegen geltende, europäische Rechtsvorschriften auf Online-Marktplätzen so weit wie möglich vermieden werden."

"Verpflichtet werden durch diese neue Vorgabe also die Marktplatzbetreiber selbst"

Das dürfte - im Bezug auf Eure Priverblichen und die chinesischen Händler, die hier die EU-Regeln unterwandern - nicht gut aussehen.

😁🍿

Nachricht 4 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

 

Die Daumenschrauben werden langsam angezogen für diese "Wir stellen nur die Plattform, die Verkäufer sind für ihre Angebote allein verantwortlich".

 

Die Frage ist nur, ob sich da wirklich so viel ändern wird.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 5 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

Huch,

 

schaut mal in Eure rechtlichen Informationen auf der Artikelseite.

Da hat ebay jetzt ein Passus eigefügt.

Nachricht 6 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

 @gebraucht-ist-gut 

 

Moin Marko,

 

und natürlich wie immer in der letzten Zeit.

 

Ebay schreibt irgendetwas in die rechtlichen Informationen des Verkäufers, für die dieser selbst verantwortlich ist und hat es noch nicht einmal nötig, die Verkäufer darüber zu informieren.

 

Hut ab, Ebay. Prima Kommunikationspolitik

 

Liebe Grüße von der Ostsee und ein schönes Wochenende

 

Peter

Nachricht 7 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

Moin Ihr Lieben,

 

noch zwei kleine Ergänzungen.

 

Meiner Meinung nach muss Ebay zunächst entweder direkt mein Einverständnis einholen, bevor dieser Text unter den Rechtlichen Informationen des Verkäufers erscheint oder schleunigst die eigenen AGB ändern und veröffentlichen.

 

Und bei der Überprüfung einiger Händler ist mir aufgefallen, daß dieser Text auch bei chinesischen Händlern erscheint, deren Rechtsauftritt weder aus deutscher noch aus EU Sicht korrekt ist.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 8 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA


@petersmodellbahnstuebchen  schrieb:

 

Und bei der Überprüfung einiger Händler ist mir aufgefallen, daß dieser Text auch bei chinesischen Händlern erscheint, deren Rechtsauftritt weder aus deutscher noch aus EU Sicht korrekt ist.

 


Hallo Peter,

 

da kann man mal sehen wieviel Wert diese Angabe/Aussage hat > NULL

 

 

zum automatischen Einbinden:
Vielleicht haben wir einen solch oder ähnlichen Passus bereits mit den AGB und Grundsätzen von ebay bei Anmeldung zugestimmt - wer liest das schon alles.

Aber ne Info dazu wäre schon schön gewesen - aber kennt man ja nicht anders.

 

LG

 

 

 

Nachricht 9 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

 

Das soll wohl eher ein Persilschein für Ebay sein.

Damit können sie sich von jeglicher Verantwortung reinwaschen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 10 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

Hallo @globalseller-gmbh ,

 

der Hinweis steht unten beim Impressum, auf jeder Artikelseite bzw. direkt unter der Verlinkung "AGB für dieses Angebot" mit folgenden Satz " Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.

 

Aktuell kann es hierbei vorkommen, dass der Hinweis nicht angezeigt wird, weil durch einen anderes technisches Problem es verhindert wird. Aber daran wird schon fleißig getüffelt und sollte zeitnah behoben sein.

 

Beste Grüße

Patrick

Vom 20.04 bis 05.05 Leider in Abwesenheit - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay und steffi@ebay behilflich sein.
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eBay
Nachricht 11 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA


patrick@ebay  schrieb:

Hallo @globalseller-gmbh ,

 

der Hinweis steht unten beim Impressum, auf jeder Artikelseite bzw. direkt unter der Verlinkung "AGB für dieses Angebot" mit folgenden Satz " Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.

 

 

Beste Grüße

Patrick


Hallo,

 

dann kannst Du uns ja bitte auch noch schnell erklären, wo wir ebay gegenüber diese Erklärung abgegeben haben.

 

Danke

Nachricht 12 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

Moin patrick@ebay 

 

schön, daß sich nach der Aussage von nina@ebay  vom 14.02.24 mal wieder jemand vom Community-Team dazu meldet (nichts gegen Dich).

 

Aber müsste es statt "Ich versichere...." nicht heißen "Ebay versichert....", da ich mich nicht erinnern kann, Ebay die Genehmigung erteilt zu haben, diesen Text in meinem Namen zu veröffentlichen???

 

Außerdem ist seit dem Erscheinen dieses Textes die Handelsregisternummer meines Unternehmens verschwunden, die dort bisher immer stand.

 

Wenn Eure Technik eh schon tüftelt und bastelt, kann sie dieses Problem ja direkt mit lösen.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

 

 

Nachricht 13 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

Hallo @gebraucht-ist-gut ,

 

  • Neue gewerbliche EU-Verkäufer erteilen ihre Selbstbescheinigung zur Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften der EU, indem sie bei der Erstellung/Registrierung Ihres eBay-Kontos unseren eBay-AGB und damit den Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung zustimmen.
  • Information, die während der Anmeldung und vor dem Klicken auf "Zustimmen" angezeigt wird: Durch Klicken auf „Zustimmen“ erklären Sie sich damit einverstanden, Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die den geltenden Gesetzen entsprechen, und stimmen den Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung zu.
  • Bereits angemeldete gewerbliche EU-Verkäufer haben aufgrund der letzten Aktualisierung unserer eBay-AGB diesen automatisch zugestimmt - insofern sie diesen nicht aktiv wiedersprochen und ihr eBay-Konto gekündigt haben.


Beste Grüße

Patrick

Vom 20.04 bis 05.05 Leider in Abwesenheit - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay und steffi@ebay behilflich sein.
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eBay
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

Moin patrick@ebay 

 

Du erwähnst immer ausdrücklich neue und bereits angemeldete gewerbliche EU-Verkäufer. Was ist mit den gewerblichen Non-EU-Verkäufern? Insbesondere bei denen aus dem Reich der Mitte. Hier steht auch überall dieser Text.

 

Haben diese, indem Sie den Versand nach Deutschland anbieten, den ABG von Ebay Deutschland zugestimmt?

 

Wie prüft Ebay Deutschland, ob diese Artikel gegen geltende EU-Vorschriften verstoßen?

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 15 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

 

Das ist rein damit sich Ebay absichern kann, mehr nicht.

Denn wenn der Verkäufer das nun sogar explizit bestätigt, kann man Ebay nicht an den Karren fahren.

Den Passus hat auch der große Mitbewerber drin.

 

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Nachricht 16 von 22
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Anonymous
Nicht anwendbar

Und der Chinese bestätigt alles... 

Ihm kann man schließlich nichts.

Nachricht 17 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

Mich würde ja mal interessieren, wie eBay das umsetzt. Denn ich kann ohne Probleme unendlich viele VK finden, bei denen das Impressum nicht komplett ist!

 

misschili612_0-1708450486382.png

 

Denken ist wie googeln ... nur krasser !
Nachricht 18 von 22
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA


@petersmodellbahnstuebchen  schrieb:

Moin patrick@ebay 

 

Du erwähnst immer ausdrücklich neue und bereits angemeldete gewerbliche EU-Verkäufer. Was ist mit den gewerblichen Non-EU-Verkäufern? Insbesondere bei denen aus dem Reich der Mitte. Hier steht auch überall dieser Text.

 

Haben diese, indem Sie den Versand nach Deutschland anbieten, den ABG von Ebay Deutschland zugestimmt?

 

Wie prüft Ebay Deutschland, ob diese Artikel gegen geltende EU-Vorschriften verstoßen?

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter


Hallo @petersmodellbahnstuebchen ,

 

  • Gewerbliche EU-Verkäufer haben sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay einverstanden erklärt und sich verpflichtet, die Gesetze der Länder einzuhalten, in denen sie verkaufen. Eine entsprechende Erklärung ist auf allen Angeboten zu finden. eBay wird im Laufe des Jahres 2024 mit Verkäufern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sie sich dieser Verpflichtung bewusst sind und die EU-Gesetze einhalten.

  • Für gewerbliche Nicht-EU-Verkäufer ist die Verifizierung nur dann verpflichtend, wenn der Nutzer einen Artikel aktiv in einem EU-Land einstellt. Das bedeutet, dass der gewerbliche Nicht-EU-Verkäufer zu einer eBay-EU-Website (z.B. eBay.de oder eBay.fr) navigiert und einen Artikel aktiv auf der Website einstellt. Nach dem Einstellen werden die privaten und geschäftlichen Daten sowie die Bankdaten des Verkäufers verifiziert.

So verkaufen Sie bei eBay <- wurde geupdated. 

 

Beste Grüße

Patrick 

Vom 20.04 bis 05.05 Leider in Abwesenheit - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay und steffi@ebay behilflich sein.
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WICHTIG - Selbstbescheinigung gem. Art. 30 Abs. 1 lit. e DSA

Moin patrick@ebay 

 

danke für die Info.

 

Hast Du diesen Punkt vom 20.02. auch bereits weitergegeben?

 

"Außerdem ist seit dem Erscheinen dieses Textes die Handelsregisternummer meines Unternehmens verschwunden, die dort bisher immer stand."

 

Danke und liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 20 von 22
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