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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Hallo zusammen,

 

leider finde ich nicht wirklich eine Erklärung von eBay wie genau sich das mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 und der eingezogenen MwSt. bei digitalen Produkten verhält.

 

Tritt eBay als eine Art Zwischenhändler (Reseller) auf?

Verkaufe ich (streng genommen) mein digitales Produkt netto an eBay und verkauft eBay dann das Produkt Brutto an den Endkunden?

 

In diesem Fall müsste eBay die eingezogene MwSt. unter eigener Steuernummer abführen.

 

Stelle ich dann meinem Endkunden eine Bruttorechnung aus mit dem Hinweis:

"MwSt. von eBay eingezogen gemäß Artikel 9A der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011."?

 

Heißt, ich gebe die MwSt. zwar auf der Rechnung an z.B. mit "Inkl. MwSt. (von eBay eingezogen): 2,39 EUR" aber führe diese nicht an mein Finanzamt ab?

 

Ich bitte einmal eine klare Stellungnahme von eBay. Oder verlinkt mit einen Artikel wo das genau erklärt ist. Mein Steuerbüro und ich sind etwas verwirrt.

 

Und wieso findet man eigentlich nicht sofort einen entsprechenden Artikel auf eBay.de?

 

Lieben Dank

Nachricht 1 von 163
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162 ANTWORTEN 162

Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Dann verstehe ich erst Recht nicht, warum ich eine Rechnung an Ebay stellen soll. Wenn wir keine MwSt. mehr direkt abführen, sondern Ebay das für uns übernimmt, muss ich diese von Ebay ja auch nicht mehr zurück fordern.

 

Das würde ja nur Sinn machen, wenn ich weiterhin Brutto-Rechnungen an unsere Kunden stellen würde und dadurch sonst eine doppelte Berechnung der MwSt. hätte.

 

Übrigens habe ich das schon versucht, mir für eine Transaktion, bei der ich leider eine Brutto-Rechnung erstellt hatte, da wir NICHT über die Änderung per Mail informiert wurden, die MwSt. zurück zahlen zu lassen und wurde immer wieder abgewimmelt, mit der Begründung, dass Ebay eben nun die MwSt. bei digitalen Verkäufen einbehalten und abführen würde.

 

Nachricht 81 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

@feelgooddealssh 

 

Ich glaube, wir sind mit dem Thema noch nicht durch.

 

Wie sieht das z. B. auf anderen Marktplätzen bei innerdeutschen Verkäufen aus?

Wie handhaben die das?

 

Und dann muss man berücksichtigen, wofür das Gesetz geschaffen wurde ... Netflix, AppleTV, DisneyPlus ...  also die Großkonzerne, die teilweise in D-Land keine Steuer dafür leisten und die Gewinne "nach Hause holen", nicht für den "kleinen Softwarehändler" der die Grenze von 10.000 € nicht überschreitet im Verkauf in ein EU-Drittland.

 

 

 

 

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 82 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011


@feelgooddealssh  schrieb:

Dann verstehe ich erst Recht nicht, warum ich eine Rechnung an Ebay stellen soll. Wenn wir keine MwSt. mehr direkt abführen, sondern Ebay das für uns übernimmt, muss ich diese von Ebay ja auch nicht mehr zurück fordern.

 

Du siehtst das ganze etwas falsch, du stellst die Rechnung so als wenn eBay dein Endkunde ist. inkl. Steuern. Du selbst dasrfst keine Rechnung ohne MwSt ausstellen.

 

 

 


 

Nachricht 83 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Aber laut patrick@ebay soll ja wohl nur die MwSt. in Rechnung gestellt werden, zumindest hat er auf die Beispielrechnung von @ttd4it verwiesen.

Wenn Ebay aber doch die MwSt. einbehält und für uns abführt, macht es doch keinen Sinn, wenn Ebay uns dann die MwSt. wieder zurück erstattet, dann müssten wir diese ja doch wieder gesondert beim Finnazamt einreichen. Oder stehe ich hier gerade völlig auf dem Schlauch?

 

Nachricht 84 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

@feelgooddealssh

@ara_6549 

 

Also mir persönlich geht es immer nur um die zu viel einbehaltene Mehrwertsteuer.

Vom Prinzi würde auch nur ein von ebay generierter Bericht reichen, für welchen Artikel und in welchen Höhe die Mehrwertsteuer einbehalten wurde, damit man einen Beleg zu buchen hat, ähnlich wie die monatliche Abrechnung. Das könnte sogar auf der Monatsabrechnung stehen. (Papier ist ja bekanntlich geduldig) Hauptsache, die notwendigen rechtlichen Angaben sind enthalten.

 

Beste Grüße

 

Thomas

 

 

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Nachricht 85 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011


@feelgooddealssh  schrieb:

Aber laut patrick@ebay soll ja wohl nur die MwSt. in Rechnung gestellt werden, zumindest hat er auf die Beispielrechnung von @ttd4it verwiesen.

Wenn Ebay aber doch die MwSt. einbehält und für uns abführt, macht es doch keinen Sinn, wenn Ebay uns dann die MwSt. wieder zurück erstattet, dann müssten wir diese ja doch wieder gesondert beim Finnazamt einreichen. Oder stehe ich hier gerade völlig auf dem Schlauch?

 


Die Rechnung von ttd4it ist inhaltlich korrekt aber die Positionen nicht richtig berechnet. 

 

Genau genommen muss man es so sehen das man an eBay sein Digitales Produkt verkauft und eBay dies an den Kunden weiter verkauft. 
Also erhält eBay eine ganz normale Rechnung, wie Sie auch jeder andere Kunde erhalten hätte. Es gibt dann auf diese Rechnung 2 Zahlungen, einmal die normale Auszahlung von ebay (ohne Mwst) und dann eine extra Auszahlung (nur die MwSt) und somit ist auch Steuerlich alles schick.

Rechnungen wo nur die MwSt angefodert wird sind laut UstG und UstDV nicht zulässig.

 

Hat denn hier irgend jemand bereits eine Auszahlung der MwSt erhalten? patrick@ebay ?

 

Mein Rechtsverdreher empfiehlt bereits ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten da eBay Deutschland nicht zahlt und auch nicht auf das Einschreiben meines Anwalts reagiert hat. Und so langsam sammeln sich da doch erhebliche Summen an.

 

Nachricht 86 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Ich muss mich hier leider auch nochmal melden. Schön und gut das wir Rechnungen über die einbehaltene MwSt. Erstellen und an eBay senden sollen. Das haben wir bereits Anfang März getan und warten immer noch auf die Auszahlung der einbehaltenen Steuer. Da anscheinend auch niemand in dieser Abteilung erreichbar ist, haben wir es nun aufgegeben genau solch eine Rechnung zu erstellen und reichen beim Finanzamt Umsatzsteuerfreie Umsätze ein, mit Verweis das eBay diese bereits eingezogen hat. Bisher hat noch niemand gemeckert und solange die Auszahlung monatelang auf sich warten lässt, werden wir das auch weiterhin so handhaben.
Nachricht 87 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011


@spice-roses  schrieb:
Ich muss mich hier leider auch nochmal melden. Schön und gut das wir Rechnungen über die einbehaltene MwSt. Erstellen und an eBay senden sollen. Das haben wir bereits Anfang März getan und warten immer noch auf die Auszahlung der einbehaltenen Steuer. Da anscheinend auch niemand in dieser Abteilung erreichbar ist, haben wir es nun aufgegeben genau solch eine Rechnung zu erstellen und reichen beim Finanzamt Umsatzsteuerfreie Umsätze ein, mit Verweis das eBay diese bereits eingezogen hat. Bisher hat noch niemand gemeckert und solange die Auszahlung monatelang auf sich warten lässt, werden wir das auch weiterhin so handhaben.

Damit machst du sich aber der Steuerhinterziehung strafbar da du deine Umsätze trotzdem der Umsatzsteuer unterwerfen must. Deine Umsätze können nicht steuerfrei sein und ebay führt auch nicht DEINE Umsatzsteuer ab sondern Ihre. 

Nachricht 88 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Mag sein, allerdings geben wir in der ZM die UST-ID. von eBay an und reichen auch die Belege ein. Wenn eBay es nicht Zustande bringt, innerhalb von 8 Wochen Rechnungen zu begleichen, muss man es leider so machen - Ich gehe auch nicht monatelang in Vorkasse und zahle doppelte USt., bis dann vielleicht irgendwann mal eine Auszahlung stattfindet, oder auch nicht. Das ganze ist auch so von unserer Steuerkanzlei abgesegnet, solange es keinen schnelleren Prozess von Seitens eBay gibt oder mal einen vernünftigen Kontakt, und damit ist maximal 7 Tage bis zur Auszahlung gemeint

Nachricht 89 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Wir handhaben das ebenso.

 

Wir hatten heute aber ein anderes Problem. Ein Käufer hatte nicht die korrekte Rechnungsadresse bei Ebay hinterlegt und hat uns um Änderung gebeten... Ihr dürft raten - Ebay ist nicht in der Lage eine Kundenrechnung nachträglich zu ändern, wir mussten den Kauf also stornieren.

 

Nachricht 90 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Es bleibt immer noch ein unbeliebtes Thema für ebay.

Statt großer Aufmachung, wie die Ankündigung zu den entfallenen Kosten für private Verkäufer, erhält nur jemand Kenntnis davon, der diesen Thread verfolgt.

 

Ich habe ebay auch keine Rechnung geschrieben. Dafür fehlt meiner Aufstellung nämlich ein entscheidendes Merkmal. Das Wort "Rechnung", eine Rechnungsnummer und die Berechnung der MwSt..

Es ist also ein "schlechtes" Beispiel, meine Aufstellung als Muster zu verwenden.

 

Im Endeffekt benötigt man eine Rechnung an ebay, die als Differenzbetrag die offene Mehrwertsteuer enthält. Die einbehaltene Verkaufsprovision darf allerdings nicht berücksichtigt werden, da diese im Verkaufsbericht enthalten ist und somit als steuerrechtlich anerkannter Nachweis bereits vorhanden ist.

 

Wie so etwas aussehen kann, habe ich mal als Beispiel angehängt. Hat man mehrere Produkte verkauft, kann eine Einzelaufstellung der Verkaufsprotokolle hilfreich sein.

 

ebay-Musterrechnung Digitale Produkte.png

Das XX-XXX-XXX steht für das jeweilige Verkaufsprotokoll.

 

patrick@ebay 

Ich erwarte von ebay, dass die (angebliche) Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Finanzen als Volltext veröffentlicht und somit den gewerblichen Verkäufern zum Nachlesen und zur Anwendung zur Verfügung gestellt wird. Alternativ kann auch die Verfahrensanweisung, die das BaFin den Finanzämtern bereitgestellt hat, weitergeleitet werden. Eine solche Anweisung ist hier im regionalen Finanzamt nämlich nicht bekannt.

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Nachricht 91 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Nachtrag: Buchen kann man dann bei SKR03 auf das Konto 8337 als "umsatzsteuerfreie Lieferung". Dazu sollte noch der Hinweis auf die Rechnung, dass der Empfänger nach §13b die Umsatzsteuer schuldet.

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Nachricht 92 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Der guten Ordnung nachgefragt.... Hat schon jemand eine Auszahlung oder Gutschrift erhalten?

 

Eine Bearbeitungszeit von 5 Wochen ist nicht hinnehmbar und das von ebay beauftragte Call-Center ist keine Unterstützung, wenn Mitarbeiter nachfolgende Fragen mit der gleichen Standard-Antwort beantwortet werden. (Copy & Paste)

 

Ferner fehlt immer noch der Nachweis, dass die einbehaltene Mehrwertsteuer auch an das Finanzamt abgeführt wurde.

 

Handlungsbedarf von Seiten ebay: Dringend!

 

steffi@ebay 

patrick@ebay 

miriam@ebay 

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Nachricht 93 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Was soll man also davon halten, wenn der Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt?

 

In anderer Richtung ist das ganz einfach:

Die Angebote werden beendet, das Verkäuferkonto ruhend gestellt.

 

Ich befürchte, ebay wird sich das Aussitzen oder Hinauszögern leisten wollen,

weil es viele Verkäufer entweder gar nicht betrifft oder

andere Verkäufer das ohne Erstattung hinnehmen,

weil sie es entweder gar nicht bemerken oder

der Fortbestand des ebay-Verkäuferkonto aus Verkäufersicht höhere Priorität genießt.

Nachricht 94 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011


@viersektoren-verbannt  schrieb:

Was soll man also davon halten, wenn der Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt?


Ich denke, wir haben da so unsere eigenen Vorstellungen, was man davon halten muss.

Besonders das "Aussitzen" könnte problematisch werden.

 

Bisher hat auch kein an der ebay-Community beteiligter Mitarbeiter Stellung bezogen.

Das glänzt Abwesenheit in den Statusinformationen.

Fairerweise muss man aber sagen, dass ein Mitarbeiter*in mit den vielen Community-Fragen wohl überfordert ist.

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Nachricht 95 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Tatsächlich haben wir vor ca. einer Woche eine Auszahlung für die Monate Februar und März erhalten. Allerdings sei gesagt, dass dies so nicht akzeptabel ist. Die Auszahlung MUSS binnen einer Woche erfolgen, da es hierbei um nicht wenig USt. geht, die das Finanzamt haben will. Ständig in Vorkasse zu gehen, ohne zu wissen, wann eine Auszahlung stattfindet, ist alles andere als korrekt.

Nachricht 96 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Ist ja schon irre....
Statt die Programmierung so vorzunehmen, dass bei innerdeutschen Verkäufen die MWST nicht einbehalten wird, zahlt man nun die MWST zurück.
Da bei einer fiktive Lieferung (wie ja begründet wird) grenzüberschreitende Bewegungen stattfinden müssen, dürfe die m.M.n. gar nicht einbehalten werden.
Wie das buchhalterisch korrekt erfasst werden kann, ist mir ein Rätsel und zwar nicht nur seitens der betroffenen Händler, sondern auch seitens eBay.

Nachricht 97 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

@kenn-i-di-1 

 

Genau das ist der Irrsinn und der unsägliche Mehraufwand, den alle Betroffenen auf beiden Seiten haben.

Und darüber diskutieren wir nun seit Wochen, ohne ein Statement von Seiten ebay erfolgt. (wahrscheinlich gibt es nur die Standardantworten, die jeder von uns empfängt, wenn er sich an den "support" bzw. "payments" wendet.

 

Mich würde einfach mal interessieren, wieviele davon betroffen sind.

Wahrscheinlich müsste ich "Software" suchen und alle Händler händisch zählen.

 

Mir juckt das inzwischen in den Fingern, beim Bundesministerium der Finanzen in einem offenen Brief mal nachzufragen, wie die Meinung dazu ist und ob es inzwischen ein BMF Schreiben gibt.

 

In D-Land mit seiner Bürokratie gibt es ca. 40.000 Orte lt. mit Postleitzahl, dazu gehören mehr als 600 Finanzämter. Es kann nicht sein, dass jeder VK dafür eine Einzalanfrage bei seinem zuständigen FA einreicht.

 

Eigentlich sollten auch die Steuerberaterverbände mal den Zeigerfinger heben und sich dazu äussern. Da habe ich allerdings noch nichts gelesen (aber auch nicht tgl. aktiv danach gesucht)

 

@spice-roses 

 

Danke für die Information.

 

Wenn man sich vor Augen führt, dass ebay bereits alle Geschäftsvorfälle kennt und man diese dann extra noch einmal aufschreiben muss und sich dann noch verinnerlicht, dass Verkaufserlöse auch innerhalb von 24-48 Stunden ausgezahlt werden können, dann läuft einiges schief.

 

Da sind dann nicht die Mitarbeiter schuld, sondern der "Wasserkopf an Verwaltung/Mangement" der sich so etwas ausdenkt, nur stehen die öffentlich selten/gar nicht zur als Ansprechpartner zur Verfügung.

Dann muss man auch wissen, dass die MA in dem beauftragten Call-Center gar keine Schulung zum Thema haben/bekommen oder nur sehr oberflächlich.

 

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Unabhängig vom Thema:

 

Die Ärmel hochkrempeln ... um ebay wieder für alle positiv zu gestalten, wäre ein Umbau notwendig. Das ist so, wie das gerade verkaufte Spartengeschäft. Erst werden dafür mehrere Milliarden für den Verkauf eingenommen, und dann lockt man die privaten Verkäufer weg, weil man auf dieser Plattform den Verkauf gratis anbieten. Wäre ich Käufer würde ich den Vertrag rückgängig machen.

 

 

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Nachricht 98 von 163
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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Für alle, die das Thema weiter interessiert (oder davon betroffen sind):

 

Eine neue Informationsseite der IHK München:

 

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/Umsatzsteuer/online-marktplaetz...

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Betreff: Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Ein weiterer Link zu taxdoo:

 

 

https://www.taxdoo.com/de/blog/is-this-reality-or-just-fantasy-die-lieferkettenfiktion-im-umsatzsteu...

 

Auch hier ist gut erklärt, dass sich die "Lieferkettenfiktion" immer nur um DRITTLANDSGESCHÄFTE handelt.

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