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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@Anonymous  schrieb:

@non-soli-cedit  schrieb:
@lotusgaarden
 Und du wirst sehen dein Verkauf auf ebay wird genauso einbrechen wie bei allen anderen, wenn keine privaten mehr da sind lohnt es sich für dich auch nicht mehr. Ich kann bei anderen Plattformen billiger und besser einlaufen.!

 Das ist richtig.

Jedoch "Schmuckstücke" wie die Artikelnummer  202649738760  werden immer dankbare Abnehmer

finden 😋


 

😃

ein netter Gruß an die Nachbarn

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 401 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p2334524.m570.l1313&_nkw=Phallus&_sacat=0&LH_TitleD...

Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.
Mark Twain
Nachricht 402 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Anonymous
Nicht anwendbar

@sunrise1605  schrieb:

@Anonymous  schrieb:

@non-soli-cedit  schrieb:
@lotusgaarden
 Und du wirst sehen dein Verkauf auf ebay wird genauso einbrechen wie bei allen anderen, wenn keine privaten mehr da sind lohnt es sich für dich auch nicht mehr. Ich kann bei anderen Plattformen billiger und besser einlaufen.!

 Das ist richtig.

Jedoch "Schmuckstücke" wie die Artikelnummer  202649738760  werden immer dankbare Abnehmer

finden 😋


 

😃

ein netter Gruß an die Nachbarn

 


Es sei denn, die Nachbarin weiß es besser😂

Nachricht 403 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 Was habt ihr denn für Nachbarn ? Schon mal in deren Nachttischen geschaut?  Fragt doch mal . 

Ihr würdet euch Wundern . 

Das geht aber nun am Thema vorbei. 

 

https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p2334524.m570.l1313&_nkw=Phallus&_sacat=0&LH_TitleD...

Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.
Mark Twain
Nachricht 404 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Spannend bleibt für mich bleibt  die Zukunft von Ebay KL

Nachricht 405 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Der Link darf hier nicht eingefügt werden. Aber dort gibt es eine Stellungnahme, in der steht, dass Meldung nur über die Artikel erfolgt, die über deren Bezahlsystem abgewickelt wurden.
Nachricht 406 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich wollte jetzt nicht weiter auf die unbefriedigende Gesamtsituation eingehen. Aber ja, all das kommt dazu und all das macht einem das Leben nicht leichter. Grundsteueränderung, Erbschaftsänderung, Plattformtransaprenzgesetz.

 

Ich kann hier keinen Vorteil für die Bürger erkennen, nur noch mehr Bürokratie und Maßnahmen den Bürger und sein Heim gläserner zu machen und auch mehr Geld einnehmen zu versuchen, noch mehr Steuereinnahmen zu generieren. Im Fall von Umsätzen hier würde ich denken es geht zurück. Ich bin ein Beispiel dafür. Kaufe weniger.

 

Du hast recht man muss ebay nicht nutzen und es gab es damals nicht. Was ich aber über die letzten Jahre einfach toll finde, dass man Dinge die man damals suchte und nie fand jetzt widerfinden kann. Alte Zeitungen, Spielkonsolen und eben auch Modellwagen und Loks. Früher gabs ja mal die Zeitung "Zweite Hand". War auch schöne Zeit.

 

Ich bin nur langsam nicht mehr so flexibel und komme mit den ganzen Veränderungen und Änderungen nicht mehr so gut zurecht wie damals. Vor 20 Jahren habe ich Oma und Opa und Vater und Mutter erklärt wie man den PC nutzt, wie man Office benutzt und gesagt "den alten Menschen muss man da auch helfen" jetzt bin ich soweit dass meine Kinder mir Apps oder Bluetooth Verbindungen einrichten müssen und die letzten 10-20 Jahre an einem genagt haben und man ruhiger machen will.

 

Bei ebay verkaufe ich sehr gerne und ja der Reiz das die Menschen natürlich sich überbieten usw. finde ich spannend. Die Spannung muss man jetzt gut dosieren.

Nachricht 407 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo an Alle,

 

ein extrem wichtiger Sachverhalt wird in der Diskussion übersehen:

 

Die Gefahr der Abmahnung !!!!!!!!!!

 

Privat kann Jeder verkaufen, was er möchte. Egal wieviel Artikel im Jahr und egal welcher Gesamtpreis im Jahr. Das ist schon immer so und das neue Gesetz ändert daran überhaupt nichts.

 

Auch ist schon immer lt. Gesetz vorgeschrieben, dass bei einem gewerblichen Handel Bedingungen erfüllt werden müsen.

Z.B.: Anbieterkennzeichnung , Widerrufsrecht , USt-IdNr. , OS-Plattform

 

Es kommen im gewerblichen Handel weitere Kosten hinzu:

Steuerberater , Verpackungsgesetz ( LUCID) , Umsatzsteuer , Einkommenssteuer , Gewerbesteuer

 

Selbstverständlich gehört eine korrekte Gewerbeanmeldung beim örtlichen Amt dazu.

 

Wenn sich ein gewerblicher Händler als privater Händler anmeldet, um die Einstellgebühren zu sparen und die hunderten kostenlosen Einstellungen von Privat zu nutzen, ist er definitiv Abmahngefährdet, weil er seinen o.g. gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt.

 

Ebenso ist ein privater Anbieter Abmahngefährdet, wenn er ein Gewerbe betreibt, sich aber nicht als gewerblicher Anbieter anmeldet und vor allem den o.g. Pflichten nicht nachkommt.

 

Fazit meines Beitrages zur Diskussion:

 

Die Konsequenzen des neuen Gesetzes sind äußerst gering in Bezug auf mögliche Abmahnungen !!!!!

 

Eine Abmahnung durch einen Mitbewerber kann durchaus, geschätzt, 1.000 Euro betragen.

Und das für jeden eingestellten Artikel !!!!!!!!!!

 

Das würde bedeuten, geschätzt, bei 100 eingestellten Artikel, eine Abmahnsumme von, geschätzt, 100.000 Euro.

 

Meine Empfehlung:    Gewerbe anmelden und seriös auftreten.

Nachricht 408 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ok also wäre mein Weg: Anfrage beim Finanzamt, ob ich meine Sammlung weiterverkaufen kann, da es mehr als 2000 Euro sind und mehr als 30 Artikel. Erklären, dass ich für meine Familie mit verkaufe, immermal wieder Spielzeug oder Klamotten, wird sich sicher ändern wenn sie in 10 Jahren ausgezogen sind.

 

Auch meine Sammlung wird sich verkleinern. Grundsätzlich denke ich aber dass ich mindestens 500 - 800 oder mehr Artikel im Jahr verkaufen werde. Ideal jetzt wo ich Zeit habe, zieh ich das hintereinander durch.

 

Das wird in einigen Jahren nachlassen aber teure Modelle die über 300 Euro wert haben habe ich auch. Ist halt die Frage ob das Finanzamt auch den Wert meiner Sammlung kennen muss oder des anderen Hausrats.

 

Wir haben ein Smarthome mit zig Steuerungsmodulen an die 80 Module, weit im 10.000 bis 20.000 Euro Bereich. Wenn wir updaten müssen auf neue Module muss das Zeug auch weg, werde gut Miese machen aber habe keine Rechnungen mehr. Haus ist alt und die Module wurden vom Vorbesitzer beschafft.

Neue Module werden auch viel kosten aber die alten würde ich verkaufen, kommen sicher 8000 zusammen und erneut der Gedanke "8000 Euro Umsatz mit alten Modulen aus meinem Haus, da habe ich gleich ein schlechtes Gewissen gewerblich sein zu können". 

 

Alles Fragen und Sachen die ich erklären müsste (denke ich mal). 

 

Wie gesagt ich sehe mich nach wie vor nicht als gewerblich. Ich habe nur viel, kaufte gerne viel und verkaufe viel. Wir leben auch in einer schnellebigeren Zeit.

 

Früher gabs nur LEGO Raumschiff und Stadt. Heute gibts Lego Barbie, Ninjago, Batman, Star Wars, Aqualman, hundert Serien. Und man wird animiert zu kaufen, Werbung im Internet, Fernsehen usw. Kinder sind da ganz vorne bei.

 

Wenn ich wegen meinen Verkäufen ein Kleingewerbe anmelden muss. Tja wenn das die Lösung ist dann weiss ich nicht ob ich es mache weil keine Ahnung was man da für Pflichten hat, muss mich informieren. Das ist es ja. Genau das in meinem Fall wollte ich nicht. Ich will eigentlich nicht noch mehr Arbeit, das hier Einstellen und Verpacken reicht mir schon, wenn ich auch noch eine Liste führen muss über alle Verkäufe und erklären soll wann ich kaufte und wie teuer, dann will ich das nicht.

 

Aber auch ich denke dass es viele private Verkäufer gibt die wirklich Neuware kaufen um sie weiterzuverkaufem, da habe ich bei ebay schon gesehen das man viele neue Sachen in mehrfacher Ausführung hat und neu anbietet. Ob sowas möglich ist, keine Ahnung. Also wenn einer privat 10 neue Laptops oder Handies verkauft hmm das ist dann eher doch selten meine ich das man das für seinen privaten Gebrauch auf Vorrat hat.

 

 

Nachricht 409 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

 

Du hast recht man muss ebay nicht nutzen und es gab es damals nicht. Was ich aber über die letzten Jahre einfach toll finde, dass man Dinge die man damals suchte und nie fand jetzt widerfinden kann. Alte Zeitungen, Spielkonsolen und eben auch Modellwagen und Loks. Früher gabs ja mal die Zeitung "Zweite Hand". War auch schöne Zeit.

 


Früher hat man vermutlich auch insgesamt weniger gekauft, weil ja (in den 60-/70er Jahren) das Geld auch bei vielen Menschen nicht so "dicke" war. 

Es gab natürlich viele grosse Flohmärkte, und zwar solche, wo man nicht nonstop über Neuware gestolpert ist. Sondern wirklich (zum Teil auch) tolle, gebrauchte Artikel. Ich bin als Käufer oft auf Flohmärkten "rumgestolpert" 😄 - heute bringen mich keine 10 Pferde mehr auf nen Flohmarkt. 

Was ich mich allerdings wirklich frage:  Wo geht nun das ganze Zeug hin, was die Menschen gesammelt / in Keller, Dachboden, etc. gelagert haben. 

Wird das jetzt einfach der Schrottpresse übergeben, oder geht es zumindest in ein Sozialkaufhaus, o.ä. 

Oder leben die (früheren) Ebay-Verkaufsagenten wieder auf?

Ich hoffe, dass der Umwelt zuliebe, das gesamte Zeugs nicht einfach eben weggeschmissen wird😐

Nachricht 410 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Was bedeutet konkret eine Abmahung? Also wenn ich so wie ich jetzt hier privat mein altes Zeug verkaufe aus meiner Sammlung oder meine Klamotten oder was hier einfach nur rumliegt in Schubladen Schränken, ausmisten halt. Wer hat einen Grund mich abzumahnen, dass ich das nicht darf?

 

Bisher ist mir das nicht passiert und ich wüsste auch nicht wem ich schade, es ist doch klar das es überwiegend private Menschen gibt als Händler. Die Händler verkaufen, die Käufer konsumieren. Und irgendwann verkaufen die Konsumenten wieder.

 

Die Preise die ich hier bekomme sind nicht annähernd so hoch wie ein Händler erzielt, teilweise bekomme ich 5-10 Euro für einen Waggon den ein Händler mit 30 anbietet per Sofortkauf. Ich bin froh das der dann weg ist bei mir. Kann der dann sauer sein so unter dem Motto "ich will 30 haben und der verkauft den für 10 dieser Sack". Aber ist das nicht normal das man privat weniger bekommt als ein professioneller Händler?! 

 

Was mit vorletztes Jahr passiert ist, das war zu Corona Zeit. Da hatte ich nur Home Office und habe meine Sammlung schon angefangen auszumisten. Ich habe Sachen die ich nicht brauchte verkauft und Sachen die ich suchte gekauft.

 

eBay schrieb mich an ich könnte Gewerblich sein, das wollte ich genau wissen und rief an. Und sie erklärten mir in einem Telefonat, dass das daran liegt, das ich in der selben RUBRIK gekauft und VERKAUFT habe.

 

Dann habe ich erklärt, dass ich Modelle verkauft habe OHNE Verpackung aber zeitglich Verpackungen gesucht habe für Modelle die ich behalten will. Das Programm oder wie auch immer das ermittelt wurde, hat das rausgefunden und sie haben daraufhin automatisch reagiert. 

 

Ich habe den Sachverhalt erklärt und sie haben gesagt, dass es in Ordnung ist und das ich noch ein Jahr Zeit habe weiter die Sammlung zu verkaufen und ich keine Sorge haben soll dass es mit Finanzamt was zu tun hat.

 

Ich habe auch darum gebeten, dass sie mir doch bitte die Grenzen dann im Programm so einstellen, dass sowas nicht mehr vorkommt also 50 Artikel maximal oder 1000 Euro hätten mir gereicht im Monat. Stattdessen kann ich glaube 1000 Artikel einstellen und eine Summe bis 30.000 Euro das ist ja der Wahnsinn das wollte ich nie. Aber sie sagten sie können da nur Limits nach oben freischalten aber keine Grenzen nach unten.

 

Ich glaube wenn es so eine Zwangsreduzierung gibt pro privatem das er im Rahmen des privaten bleibt das wäre hilfreich.

Nachricht 411 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@kingofreude Ich habe jetzt so deine ganzen Beiträge mal weiter gelesen und langsam wird mir schwindlig aufgrund des ganzen Konsums. Ich hätte schon längst die Reißleine gezogen.

Ich habe dir vorhin schon einen Rat gegeben, aber ich denke, den hast du nicht mal gelesen.

 

Du wirst auch weitermachen, fürchte ich, aber irgendwann wird dich irgendwas stoppen und ich hoffe für dich, es ist dann die Einsicht, so nicht weitermachen zu können. 

 

 Ich habe nur viel, kaufte gerne viel und verkaufe viel. Wir leben auch in einer schnellebigeren Zeit.

Früher gabs nur LEGO Raumschiff und Stadt. Heute gibts Lego Barbie, Ninjago, Batman, Star Wars, Aqualman, hundert Serien. Und man wird animiert zu kaufen, Werbung im Internet, Fernsehen usw. Kinder sind da ganz vorne bei.

 

 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 412 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Konsumwahn. Korrekt. Sammelwahn. Korrekt. Seit 2010 bin ich bei dem Spezialisten den Du erwähnt hast. Hat auch andere Gründe. Würde aber zu weit gehen. Kaufen befriedigt, Besitz belastet. Sammeln ist was für Kontrollfreaks. Ich bin schon lange in Behandlung. Das neue Gesetz sorgt zumindest für Konsumstop.

Nachricht 413 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

und ich kann auch nicht sagen, dass ich da besonders stolz drauf bin, das es so ist wie es ist. Mein Plan ist, möglichst alles weg. Minimalist würde ich gern sein, weniger ausgeben und dann auch weniger einnehmen müssen, Stundenreduzierung geht mir alles durch den Kopf. Ich muss auch sagen das mir das Anhäufen von Dingen ein Sicherheitsgefühl gegeben hat, was mir im Alltag verloren geht woran ich mich klammere. Ohne meine Sammlung fühle ich mich nackt, aber ich weiß ich muss abgeben.

Nachricht 414 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@kingofreude Du hast es gelesen und damit ist es gut. Aufgrund deiner Texte sieht man, daß es sehr in dir arbeitet und ich wünsche dir wirklich, daß du da mit Unterstützung weiter an dir arbeiten kannst. 

Machs gut. 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 415 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

Ich muss auch sagen das mir das Anhäufen von Dingen ein Sicherheitsgefühl gegeben hat, was mir im Alltag verloren geht woran ich mich klammere. Ohne meine Sammlung fühle ich mich nackt, aber ich weiß ich muss abgeben.


Das kenne ich ebenfalls.

Allerdings erst seit 2020/Corona Zeit, wo man das Gefühl kriegte, dass alles wegbrechen könnte, was einem lieb war

Und viele versuchten, dieses Gefühl zu übertünchen, indem sie übermässig konsumiert haben, um eine trügerische Sicherheit herzustellen

Nachricht 416 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Beim Spaziergang kam mir noch der Gedanke . Für die Uneinsichtigen . 

Durc Verstehen der Steuergesetze wird man nicht Dümmer .

Wenn das Finanzamt Gewerbliches Handeln von Privat feststellt, gibt es an die Verkäufer Nachfragen über die LETZTEN 10 JAHRE. Also hoffendlich haben die Priverblichen alles brav ausgedruckt , sonst wird der Umsatz Geschätzt. 

 

Nur so als Tipp .

Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.
Mark Twain
Nachricht 417 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@kingofreude, hallo, 

 

ich habe noch nie irgendetwas in meinem Leben gesammelt. Alles mehr oder weniger geerbt bzw. geschenkt bekommen. 

Ich versuche mich von Vielem zu trennen, was mir auch gelingt. Man wird ja nicht jünger. 

Allerdings funkt mein Göga immer wieder dazwischen 😡😡😡.

Es bleibt immer schwer, Minimalist zu werden.

Sammeln und dann davon trennen zeugt von Verlustängsten. M. M. 

Nachricht 418 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Danke , 

Wer nicht weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt.
Mark Twain
Nachricht 419 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wie sieht das mit der Aussage aus:

Habe ich im Netz gefunden:

 

Spätestens die Intenetplattform Ebay zeigt, dass es so gut wie keine Gegenstände gibt, die nicht von irgendjemanden gesammelt werden. Seien es Oldtimer im besten Zustand, Bücher oder Münzen, Briefmarken, Sammelkarten oder Hello Kitty Fanartikel. Aus verschiedenen Gründen kann es aber auch bei langjährigen Sammlern dazu kommen, dass sie ihre Sammlung mehr oder weniger schweren Herzens verkaufen. Ob dabei Einkommen- und/oder Umsatzsteuer bezahlt werden müssen oder ob sogar ein Gewerbe angemeldet werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Einkommensteuer und Gewerbeanmeldung
Steuern bei einer Sammlungsauflösung
Die wertvolle Münzsammlung soll schweren Herzens verkauft werden? Lassen Sie sich nicht auch noch von der Steuer stressen.
Sofern Kauf und Verkauf je Einzelstück der Sammlung mehr als ein Jahr auseinanderliegen, unterliegt der Verkaufserlös nicht der Einkommensteuer.


Damit besteht für eine Sammlungsauflösung auch keine Gewerblichkeit und eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt ist nicht nötig.

 

Die Sachen die ich habe sind alle wesentlich älter als 5, oder 10 bis 20 Jahre. Ist das ganze für mich also sowies nicht relevant? Wenn klar ist das ein Artikel aus der Sammlung schon zig Jahre alt ist?

Nachricht 420 von 1.239
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