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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

sie macht in erster Linie Steuererklärungen für andere, berät nicht wriklich aber ich dachte sie würde sich da auskennen. ja keine Ahnung ich werde jetzt mal googlen wer hier im Umkreis ist, ich denke es macht mehr Sinn erst einen richtigen Berater zu fragen und dann das FA zu fragen wegen meinem Plan die Großanlage abzubauen.

Nachricht 561 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@dmary56 ich vermute hier liegt so viel im argen, da haben die Eheleute den Überblick verloren zumal es ja nichtmal nen Steuerberater gibt.

Es sind leider keine Einzelfälle aber helfen kann man nur wenn wenigstens ein klitzekleines Stück Bereitschaft besteht.

Aber dies scheint nicht, immer neue Ausreden.... aber eben gefangen in der "Krankheit" und dazu braucht es Einsicht und Mut sich dem Problem zu stellen - aber nicht bei ebay.

Ich finde gut das sich ebay da eingeschaltet hat....

Nachricht 562 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

ich finde es nicht peinlich, es ist menschlich, ich habe nichts zu verheimlichen und zu verbergen, ich stehe dazu. 

Nachricht 563 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@kingofreude  Wenn du alle Antworten,die du erhalten hast, aufmerksam gelesen hast, dann hat jemand schon was erwähnt, was die Lösung deines Problem sein könnte. Denn das was du anscheinend angehäuft, nicht mal ausgepackt oder geprüft hast, da bedarf es ganz anderer Hilfe und Unterstützung.  

Das sind drei Jungs, die auch Ahnung von solchen Sachen haben und auch entsprechende Kontakte.

Und man stelle sich vor, du drehst dich mit dem Thema nur im Kreis und das, was wirklich wichtig ist im Leben, geht an dir irgendwie vorbei. Schade drum.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 564 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich will, ich will, ich will das alles nicht mehr.

Dann musst du auch was tun und dagegen steuern. 

Nur schreiben und jammern hilft dir nicht weiter. @kingofreude

Ich hätte als Partnerin schon längst eingegriffen und einen Riegel vorgeschoben. 

 

 

Nachricht 565 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

ich finde es nicht peinlich, es ist menschlich, ich habe nichts zu verheimlichen und zu verbergen, ich stehe dazu. 


Es ist immer mehr verwunderlich das dir dein (Sucht)Problem des Kauf-/Verkaufsrauschs nicht bewußt wird und immer wieder mit neuen Ausreden antwortest.

Bitte was sollen wir mit deinen Ausreden? Wunschantworten gibt es hier leider nicht.

Gehe dein Problem an, du hast so viele Tipps erhalten aber vllt. muß erst der Absturz erfolgen?

 

Und ja, ich finde es gut wie ebay hier reagiert hat aber ich vermute @kingofreude  hat es nicht verstanden ...

 

Nachricht 566 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

So als Zusatz... bei so einem extremen Beispiel hat ebay auch seine Mitwirkungspflicht ausgeübt um jene VK vor weiterem Schaden zu schützen.

Nachricht 567 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Dann ist es vollbracht. Ich werde meine letzten Artikel die nicht verkauft worden noch einmal einstellen, einmal laufen lassen. Was weg kommt weg, der Rest wird fein säuberlich in Umzugskartons mit der Aufschrift "Flohmarkt" beschriftet und ich beende meine Mitgliedschaft hier. Ist dann einfach besser so. Ruhe in Frieden quasi und alles andere was zu Hause gehortet wurde wird ebenfalls in solche Kartons gepackt. Eure Tips habe ich angenommen. Frau und Kinder sollen eigene Accounts nutzen damit man unter den Freigrenzen bleibt. Mal sehen.

 

Ich bleibe trotzdem generell bei der Unverständlichkeit, dass man kaufen, horten und sammeln kann über viele Jahre, aber dies eben nicht über Jahre auch verkaufen kann ohne dabei als gewerblich angesehen zu werden. Ich verstehe es nicht.

 

Ich denke nicht, dass ich ein Einzelfall bin. In den Modellbahnclubs wo ich Mitglieder kennengerlernt habe, gibt es Sammler die haben ein ganzes Dachgeschoss voll. Gut die haben meist keine Partnerin mehr, aber ist das nun gestört so zu ticken? Was ist extrem? Ist einer der ein Zimmer mit 5000 Überraschungseierinhalten oder 500 Svaroski Glasfiguren extrem? Es sind eben Sammler.

Nachricht 568 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

"Frau und Kinder sollen eigene Accounts nutzen damit man unter den Freigrenzen bleibt. Mal sehen."

 

Bei Ebay darfst du erst ab 18 Jahren verkaufen....deine Kinder sind doch jünger....

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 569 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Anonymous
Nicht anwendbar

@kingofreude  schrieb:

 Aber ok erstmal höre ich auf sachen einzustellen, dann werde ich ein Schreiben mit Bildern des Restes der Sammlung fotografieren und dem FA zukommen lassen und fragen ob ich es so privat verkaufen kann.

 


Die zuständige Abteilung wird wahrscheinlich  geschlossen auf dem Rücken liegen und sich vor Lachen gegenseitig die Bäuche klopfen.

Die ohnehin bekannte Gesetzeslage ändert sich in keiner Weise durch irgendwelche Auflistungen, die irgend welche Plattformen an das Finanzamt übermitteln.

Ob das Gesetz bis zum Jahresende in dieser Form überhaupt noch Bestand hat, steht in den Sternen.

Jedem einigermaßen klar denkendem Finanzwirt , Steuerfachwirt (oder wie die  Spezialisten bei den Finanzbebörden heißen) dürfte klar sein, dass sie sich mit unnützer Arbeit überhäufen, wenn sie die

Routinemeldungen nicht im Vorfeld mit Algorithmen versehen, die weit über dummerhafte 30 Verkäufe oder 2000 Euro im Jahr hinausgehen. Denkbar wären zusätzlich  Neuware, bestimmte Warengruppen, Mindestpreise, Erhöhung der Jahressumme und weitere Faktoren einfließen zu lassen die auch jetzt schon auf Gewerblichkeit hinweisen.

Ich vermute auch die zum Teil  meist von  Eigennutz/Eigenwerbung strotzenden

Interpretationsversuche der Steuerberatungskanzleien usw. werden noch sehr viel mehr detaillierten werden.

Auch die Finanzbehörden werden sich sicher nicht zuletzt zur Vermeidung von Sisyphusarbeit  im Laufe des Jahres äussern. Wer möchte schon von  Leutchen mit Farbfotos ihrer "Sammlerobjekte" überhäuft werden?

 

Von den Online-Plattformen wird wenig Hilfe zu erwarten sein, da die Meldung leicht programmierbar und mit Knopfdruck erledigt werden kann.

Es sei denn, man erwartet einen grösseren Umsatzrückgang und die entsprechenden Rechtsabteilungen sehen Handlungsbedarf in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden.

Ich würd sagen: Abwarten und Tee trinken und auf überflüssige Verkäufe, was auch immer das bedeuten kann, wegen der derzeit noch kursierenden Zahl 30, verzichten.

 

@kingofreude, trotzdem alles Gute und viel Erfolg beim Beginn einer wunderbaren Freundschaft mit dem Finanzamt.🙂

Nachricht 570 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Schade finde ich, dass nun eine Person diesen ganzen Thread gekapert hat und hier seitenweise immer wieder die gleichen Phrasen und ellenlange Beiträge bringt, die niemanden weiterbringen bezüglich der neuen Gesetzeslage.

Es findet auch kein gewinnbringender Austausch mehr für das Forum und deren Mitglieder statt, außer dass Einer hier immer wieder: "Ich will. Ich will! ICH WILL!", nölt. Wirklich schade! 

Nachricht 571 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Anonymous
Nicht anwendbar

@kingofreude  schrieb:

 und ich beende meine Mitgliedschaft hier. Ist dann einfach besser so. Ruhe in Frieden quasi

 

 

 

 

Das musst du nicht. Nützt dir wenig und ist meist ohnehin nicht sofort möglich, wenn du z.B. irgend welche Abos  hast oder  kürzlich verkauft hast. EBAY hängt dir unter Umständen noch bis zu einem Jahr am Hacken, wenn du z.B. kürzlich EBAY Plus abgeschlossen hast.

 

Aber egal.  Ist eigentlich schon alles gesagt.

Nachricht 572 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo an Alle,

 

in der aktuellen Diskussion wurde das Thema Kaufabbruch oder Rückgabe in Bezug auf die Umsätze noch nicht dargestellt.

 

Auktionen werden vom Einsteller z.T. mit Zweitaccounts, Drittaccounts oder Viertaccounts in astronomische Höhen getrieben.

Es gibt dann Scheingebote von z.B. 50 !!! Geboten, meist endend mit  ,00 oder  ,50  oder  ,99.

Aufgrund der Übertreibungen beim Bieten bleibt der Artikel natürlich beim Verkäufer.

Logisch erfolgt danach ein Kaufabbruch, um den „selbst getätigten“ Kauf zu stornieren.

 

Leider, immer noch, massenhaft praktiziert.

Das wird sich ändern, weil:

 

Bei ebay werden in der Berechnung der Umsätze ALLE Umsätze zusammengerechnet, egal ob Abbruch oder Rückgabe.

Das bedeutet, egal ob Kaufabbruch , Rückgabe oder Stornierung, der Umsatz wird trotzden erfasst.

 

Kaufabbrüche, Rückgaben, usw. werden nicht mit Minus gebucht, wie in einer normalen Buchhaltung üblich, sondern der ursprüngliche Verkaufspreis wird voll als Umsatz erfasst.

 

Auch der vorzeitige Abbruch einer Auktion mit schon vorhandenen Geboten wird, weil es einen definitiven Käufer gibt, als Umsatz gebucht.

 

Fazit:  Das Jahr 2024 wird spannend für die Finanzämter, und vor allem für die Sozialämter.

Nachricht 573 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

einer wird 18 dieses Jahr, der rest ist in der tat minderjährig

Nachricht 574 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

ich wollte diese Freundschaft eben vermeiden. Ich muss jetzt genau überlegen bzw. ja dann mit einem echten Steuerberater reden. 1. Finanzamt mein Vorhaben erläutern und danach agieren oder nicht 2. Account löschen lassen, nichts mehr machen. Die Anlage trotzdem abbauen und dann hier in Kartons bunkern bis ich einen Plan B habe. 3. Mich über Kleingewerbe informieren ob das machbar ist und dann meinem Arbeitgeber erklären wieso weshalb warum.

Nachricht 575 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Schade finde ich, dass nun eine Person diesen ganzen Thread gekapert hat und hier seitenweise immer wieder die gleichen Phrasen und ellenlange Beiträge bringt, die niemanden weiterbringen bezüglich der neuen Gesetzeslage.

Es findet auch kein gewinnbringender Austausch mehr für das Forum und deren Mitglieder statt, außer dass Einer hier immer wieder: "Ich will. Ich will! ICH WILL!", nölt. Wirklich schade! 

 

=> es ist nun vorbei

Nachricht 576 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Anonymous
Nicht anwendbar

Glaub ich nicht.

Im Verkäufer Cockpit wird der Umsatz ( ggf. verzögert) abzüglich von Abbrüchen und Rückgaben dargestellt.

Nachricht 577 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Genau, das meine ich.

Alle Umsätze, ohne  die negativen Umsätze zu berechnen.

Nachricht 578 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@norge1966  schrieb:

Genau, das meine ich.

Alle Umsätze, ohne  die negativen Umsätze zu berechnen.


......

 

wenn ich mich richtig erinnere, wurde an anderer Stelle von einer ebay-Mitarbeiterin mitgeteilt, dass Rückgaben und Gebühren vom zu übermittelnden Umsatz abgezogen werden

Nachricht 579 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@hasjana  schrieb:

@norge1966  schrieb:

Genau, das meine ich.

Alle Umsätze, ohne  die negativen Umsätze zu berechnen.


......

 

wenn ich mich richtig erinnere, wurde an anderer Stelle von einer ebay-Mitarbeiterin mitgeteilt, dass Rückgaben und Gebühren vom zu übermittelnden Umsatz abgezogen werden


 

So habe ich das auch in Erinnerung.

Stand da nicht sogar, dass die Versandkosten ebenfalls abgezogen werden?

 

Aber @norge1966 kann den Thread ja mal selber durchforsten.

 

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Nachricht 580 von 1.239
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