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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

wusste das sowas kommt 🙂

 

Es sind die nicht verkauften des letzen mals. Könnte sie löschen und entsorgen oder nochmal neu reinsetzen, das letztere versuche ich sind ja nur zwei Klicks diesmal Startpreis 1 Euro. Neues wird da nicht mehr dazukommen jetzt.

 

Ich habe mir auch die Liste meiner verkauften Sachen selbst mal angeschaut, eine Mischung aus alten Bastelsachen für die Modellbahn/wenig gute Sammlerstücke, ehemals teure gebrauchte Klamotten für wenig Geld verkauft. Was soll das Finanzamt dazu sagen?

 

Eher traurig, das man kaum was los wird. Bei 0 Beobachtern und 0 Geboten bei dem jetzigen Rest, macht einen wirklich nachdenklich, aber evtl. verrirt sich einer mit einem 1 Euro Gebot dann habe ich noch was gutes getan. @nordwinni  hat Recht. Ich kann einfach auch nicht wegwerfen. Ist das jetzt eine gute oder schlechte Eigenschaft.

 

Mir sind die Folgen mittlerweile egal. Ob da jetzt 160 Artikel verkauft wurden oder 190 spielt doch keine Rolle. Was soll passieren? Ich werde gemeldet und dann? Steuern auf meine Verluste nachzahlen? Die Monatsberichte von eBay habe ich ja. Kommen einem eigentlich die Tränen wenn man überlegt was das mal gekostet hat und was man jetzt bekommt.

 

Beim Entsorgen der Sachen würde mir noch mehr die Wut kommen das der ganze Mist mal angeschafft wurde.


Das ist eine eher gute Eigenschaft, bezogen auf gebrauchsfähige oder sammelwürdige Gegenstände.

Dieses gesamte Posting von Dir kann ich im Übrigen nachvollziehen.

Nachricht 1021 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

...
Was glaubst Du was da zusammenkommt.

 

...

Da kann ich aus Erfahrung sprechen das sind SEHR viele Sachen die man "verkaufen" könnte.

 

...

Weiter gehts mit Schallplatten aus den 1960-1980 er Jahren. Da sind auch seltene bei, ihr Weihnachtsschmuck da hat sie an die 6 Kartons voll im Keller, das ist irre. Wenn ich sie wäre würde ich das nicht wegwerfen. Nicht übers Herz bringen es gibt bestimmt Interessenten dafür.

 

Aber das zu verkaufen wäre eine Lebensaufgabe.

...

 

In solchen Fällen könnte man überlegen, eben im Konvolut, kartonweise etc. zu verkaufen, wenn man es eben nicht wegwerfen will. Was ich nachvollziehen kann.

 

Ich denke auch man muss unterscheiden: Ware wie neue Headsets, Fernseher und wer verkauft gebrauchte, alte Sachen gemischt. Aber das muss eben das FA dann entscheiden.

 

Ich denke, genau das wird am Ende ein Finanzamt tun, sofern man eben auch einer genaueren Betrachtung aufgrund formal erfüllter Grenzwerte (Anzahl oder Umsatz)  unterworfen wird.

Denn auch wenn die Welle hier hoch ist, die gerade hier herumschwappt: Zielrichtung der FÄ sind eben in erster Linie die auf diversen Plattformen als Privatverkäufer auftretenden Verkäufer mit angemeldetem Gewerbe, Verkäufer, die Aufgrund eben besonderer Kriterien (u.a. die von Dir genannten) tatsächlich gewerblich sind und daraus Einkommen erzielen, die bisher durchs Raster fallende AirBnB-Vermieter und Steuerhinterzieher ähnlicher Art.

Nicht Mutti mit den verkauften 40 Kinderkleidungsstücken im Preis von jeweils 5 EUR oder ähnliche Verkäufer.

 

Es empfiehlt sich, wenn man denn selbst sich nichts vormacht und ein reines Gewissen haben kann, eine gewisse Gelassenheit an den Tag zu legen. Denn nur weil die Rohdaten automatisiert an das BZSt gemeldet werden, bedeutet dies nicht, dass diese ebenso automatisch durch die jeweiligen FÄ dem jeweiligen Steuerpflichtigen gegenüber verarbeitet und ggf. entsprechend negativ ausgelegt werden.

Wie gesagt - die tatsächliche Zielgruppe dürfte recht bewusst definiert sein.

Meine Gedanken dazu.


 

Nachricht 1022 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@kingofreude 

Sach ma bist du bissle von Sinnen? Und jemand der 400€ im Monat hat, soll dann eine Freigrenze von 30€ haben? Na das nenn ich mal (nicht bös gemeint) einen fehlenden Gerechtigkeitssinn...

Und die Unterscheidung von gebrauchter und neu Ware ist genauso... Entscheidend fürs FA sind die wiederkehrenden Waren, aber ob das jetzt neu, gebraucht oder defekt ist, ist komplett irrelevant!

Nachricht 1023 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Eher traurig, das man kaum was los wird. Bei 0 Beobachtern und 0 Geboten bei dem jetzigen Rest, macht einen wirklich nachdenklich, ...

 

@kingofreude 

 

Nicht vergessen, wir hatten fast 1 Woche lang Karneval, Fasching, Fasnet.

Viele liegen vermutlich noch flach und müssen regenerieren 😎 , haben Urlaub, da ist immer weniger los.

Und Monatsende is auch.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 1024 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@receive-it  schrieb:

@kingofreude 

... Entscheidend fürs FA sind die wiederkehrenden Waren, aber ob das jetzt neu, gebraucht oder defekt ist, ist komplett irrelevant!


Tatsächlich, ja? Wie kommst du darauf?

Nachricht 1025 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

 

Im Frühling darf ich dann eine längere Auszeit auf Rezept nehmen und die persönlichen Ursachen für mein Kauf- und Verkaufverhalten werden von Spezialisten analysiert.


Hallo @kingofreude von mir meinen größten Respekt das du dein Problem in Angriff genommen hast und bald eine Reha beginnst. Alleine diesen Schritt einzuleiten bedarf Stärke und sehr viel Mut!

Der Frühling ist doch ein guter Ansatz dafür, so nach dem Motto "alles neu macht der Mai".

 

Du hast ja immer sehr offen geschrieben und das alleine zeugt davon das du dein Problem reflektieren kannst - nur, nutze deine diese Stärke doch dafür anderen Betroffenen Hilfestellung zu geben. Dafür ist halt das Forum nicht gedacht.

 

Mit deinem Problem bist du ja absolut nicht alleine, wie wäre es wenn du alles in entsprechenden Foren für diese Störung einbringst oder einen eigenen Blog eröffnest?

Du beschreibst alles sehr authentisch und ehrlich und bist so sicher eine Bereicherung für jene "Fachforen". Bzw hast auch Austausch mit anderen Betroffenen.

 

Ich wünsche dir einfach nur alles Gute für deine Reha, nutze die Zeit, es wird sehr harte Arbeit werden aber es lohnt sich und du schaffst das!!  

Nachricht 1026 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo zusammen.

Ich habe meinen Kontonamen geändert, in der Hoffnung, dass mehr Benutzer die neuen Regeln sehen.

 

Ich wünsche euch viel Erfolg.

Nachricht 1027 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wenn wir ehrlich wären, würde man es nicht Plattform-Steuertransparenzgesetz nennen, sondern diesen "Zustand"  einfach Antinachhaltigkeitsdatenschnutzgesetz nennen,

 

aber keine Sorge, der deutsche Michel ist weiterhin unehrlich am herumschwurbeln und schiebt diesen neuen Monsterbürokratiekoloss den "böhsen" Priverblichen mit über 30 Artikeln ( also monatlich 2,5 Stück) verkauften, gebrauchten Artikeln in die Schuhe.

 

Letztendlich wandert alles nach wie vor ( zumindest seit der neuen Ebay Zahlungsabwicklung)  in die Tonne, deutschlandweit dürften die entstandenen Müllberge viele, viele Container sein.

 

Die EU, die nach ca 25 Jahren das neuartige Internetz und die "Digitalisierung" als Art Überwachungsmethode entdeckt hat, denkt sich :

"Klima-/Umweltschutz -  nein Danke, wir müssen Prioritäten setzen", 

und alle klatschen Beifall ? Wahnsinn 🤷‍♀️🤠

 

 

 

 

Nachricht 1028 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich weiß immer nicht so recht:

 

Für mich ist die Sache mit der Nachhaltigkeit als Verkaufszweck auf ebay

ungefähr so stichhaltig wie das Weltklima rettende CO2-Konto von ebay.

Nachricht 1029 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo in die Runde! Wir sehen, dass auch angesichts unserer positiven Ankündigung für private Verkäufer*innen weiterhin Fragen und Bedenken rund um das Steuertransparenzgesetz (PStTG) auftreten. Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle auf folgenden Bereich in der Community hinweisen:

➡️ eBay Änderungen: Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG/DAC7) ⬅️

Dort findet ihr zwei Videos, in denen das Steuerthema nochmals von FinanzNerd veranschaulicht dargestellt wird. 
Nutzt gerne die Kommentarfunktion unter den Videos, um konkrete Fragen dazu an uns, das Community-Team, zu stellen.

 

Um die Übersichtlichkeit bestmöglich zu gewähren, möchten wir euch bitten, beim Thema zu bleiben und keine Diskussionen entfachen zu lassen, dazu gibt es andere Bereiche hier in der Community 🙂.

 

Nochmals ein paar Fakten zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz: PStTG ändert die steuerlichen Verpflichtungen nicht und bedeutet nicht automatisch, dass jemand (mehr) Steuern auf die gemeldeten Beträge zahlen muss. Die Steuerbehörden entscheiden, ob die Einkünfte nach den gesetzlichen Vorschriften steuerpflichtig sind oder nicht. Gut zu wissen – im Allgemeinen sollten Einzelverkäufer Einkommenssteuern auf ihren Gewinn zahlen. Allerdings führen nicht alle Verkäufe bei eBay zu einer Einkommenssteuer.

 

Wenn beispielsweise in Deutschland ansässige Verkäufer*innen letztes Jahr einen Artikel für 1.000 € gekauft haben und ihn heute für 700 € bei eBay verkaufen, sollten diese 700 € normalerweise nicht der Einkommenssteuer unterliegen.

Jede*r ist selbst dafür verantwortlich, das zu versteuernde Einkommen aus den eBay-Verkäufen zu ermitteln und die Steuererklärung einzureichen. Wir empfehlen grundsätzlich, sich an eine Steuerberatungsstelle zu wenden, wenn es Fragen zu den eigenen, steuerlichen Verpflichtungen gibt 👍.

Liebe Grüße

Miriam

⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay
Nachricht 1030 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

"...ist so stichhaltig wie das Weltklima rettende CO2-Konto von ebay"

 

 

Wenn man absolut nichts kauft, müsste das "Co2 Konto" eigentlich nur dann Pluspunkte erhalten - ist aber nicht so 😎

 

Aber sogar ebay schwurbelt mitläufermäßig gendernd daher und versucht nicht aufzufallen, was soll man da erwarten ; dann duckt man sich auch wenn es um den nichtvorhandenen Klimaschutz geht daher. Bleibt großen Unternehmen wohl nichts anderes übrig um keine Probleme zu bekommen

 

Dass gebrauchte Second-Hand-Artikel tendenziell durch den Wegfall der Verkaufsmöglichkeit zu Einwegartikel wurden, fällt aber mit Sicherheit ins Gewicht - pro Jahr, Deutschlandweit. Da bin ich mir zu 100% sicher, ist natürlich nur meine Einschätzung. Ein Bericht darüber (über den Anstieg des Mülls seit der Hetzjagd auf Onlineverkäufer/ Privat UND Gewerblich) würde mich sehr interessieren

Nachricht 1031 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo miriam@ebay wäre es denn möglich diesen link irgendwo "oben" fest zu tackern?

Ansonsten verschwindet er auch bald wieder im Nirvana.

Nachricht 1032 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@decoupage-art1  schrieb:

Hallo miriam@ebay wäre es denn möglich diesen link irgendwo "oben" fest zu tackern?

Ansonsten verschwindet er auch bald wieder im Nirvana.


Das wäre wirklich eine tolle Sache, @decoupage-art1. Bisher ist mir aber keine Möglichkeit bekannt, wie ich das umsetzen könnte. Wir haben meine Antwort mit den Links zu den Videos jetzt mal als Lösung markiert. Hoffe, das hilft schon mal 🙂.

Update 13:05 Uhr: Wir haben es jetzt so gelöst und den Beitrag für euch gepinnt 😉.

 

Liebe Grüße

Miriam

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eBay
Nachricht 1033 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Liebe Miriam, lieben Dank für deine Antwort.

Aber vllt. wäre das mal eine Aufgabe/Anregung für die Programmierer - das gerade so wichtige Themen irgendwie sichtbar "fest getackert" werden - wenigstens auf Zeit.

Wie du ja selbst lesen kannst, tauchen dazu immer wieder die gleichen Fragen auf und das Forum wird immer unübersichtlicher zumal viele Fragesteller sich nicht die Mühe machen einfach zu lesen, a never ending story und es entstehen auch Mißverständnisse.

Meine Vorstellung/Idee so eine Art "schwarzes Brett" oben anbringen für wichtige Neuerungen, Veränderungen usw ...

Bis dahin liegt es an uns den link immer wieder hoch zu schieben. 😀

 

 

Nachricht 1034 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Zum Unter-Thema anderer Plattformen wie etwa kleineren Anzeigen:

 

 

Es scheint unerheblich, ob man da inseriert oder hier auf ebay, wenn ich diese Informationen richtig deute:

https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Digitale_Plattformbetreiber/bmf_schreiben.pdf?__blob=pub...

 

"1.16 Wie ist mit nachträglichen Kaufpreisanpassungen (beispielsweise Kaufpreis-minderungen aufgrund von Retouren) umzugehen?
Umstände, die sich auf die Vergütung auswirken, sind, wenn der Plattformbetreiber hiervon Kenntnis hat oder Kenntnis haben müsste, von ihm zu berücksichtigen. Als solche Umstände kommen u. a. in Betracht: Stornierung, Widerruf, Rücktritt, Minderung. Sofern der Plattformbetreiber zu dem Zeitpunkt, in dem er von den sich auf die Vergütung auswirkenden Umständen Kenntnis erlangt oder Kenntnis hätte erlangen müssen, eine Meldung nach § 13 Absatz 1 Satz 1 PStTG bereits vor-genommen hat, muss er die entsprechende Meldung nach § 13 Absatz 1 Satz 2 PStTG berichtigen. Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, Prozesse zu implementieren, die dem Ziel dienen, für die Zwecke des PStTG Kenntnis von der Vergütung zu erlangen. Dies gilt auch für die Kenntnis über Umstände, die sich nachträglich auf die Höhe der Vergütung auswirken. Kommt es außerhalb der Plattform zwischen dem Anbieter und der anderen Partei zu Vorgängen, die sich auf die Vergütung auswirken (beispielsweise Vertragsänderungen), wird der Plattformbetreiber hiervon regelmäßig keine Kenntnis haben und keine Kenntnis haben müssen. Werden dem Plattform-betreiber derartige Vorgänge dennoch bekannt, ist er verpflichtet, die Kenntnis hierüber zu berücksichtigen und ggf. eine bereits abgegebene Meldung entsprechend zu korrigieren."

 

 

So wie ich das interpretiere, hat der Plattformbetrieber zum Beispiel kleinerer Anzeigen dann trotzdem nach durch Verkauf beendeter Offerte zum angegebenen Preis zu übermitteln.

Nachträgliche Preisanpassungen müssten dann in der eventuell nachfolgenden steuerlichen Abwicklung mit dem Finanzamt belegt werden müssen.

 

"Retouren" wären ausdrücklich nur als ein Beispiel von vielen Möglichkeiten erwähnt, wehalb auch das Wort "beispielsweise" vorangestellt ist.

 

Wer dann keinen korrekten Kaufvertrag mit Quittung der Geldübergabe oder anderem Zahlungsnachweis durchführt, könnte somit zum Einstellpreis herangezogen werden, egal wie groß da "VB" steht.

Nachricht 1035 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

80% der Deutschen finden Steuererhöhungen doch super. Zumindest, wenn man das Wahlverhalten anschaut.

 

Aber wehe es betrifft mal einen selber - dann wird geheult.

 

Ich find das Gesetz grenzwertig. Vmtl. wirds ein zahnloser Papiertiger sein, weil den Ämtern eh Personal fehlt, das irgendwie zu verfolgen. Aber das Gesetz ist nun mal einfach nur die Konsequenz vom Wahlverhalten der Bevölkerung. Wenn man Parteien wählt, die immer mehr "Sozialleistungen" versprechen, darf man sich halt nicht wundern, wenn man irgendwann mal zur Kasse gebeten wird.

 

Nachricht 1036 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich wünsche dir eine gute Bildungsreise ... und achte darauf wer was anbietet.

Nicht jeder der mit kostenlos und umsonst wirbt ist seriös.

Nachricht 1037 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Achso, von meinem Pc von den Malediven gesendet 😂

Nachricht 1038 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo @supergoblin ,

 

nun das Gesetz wurde vom EU-Rat in 03.2021 beschlossen und musste bis zum 31.12.2022 von den angehörigen Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

 

Hier stellt sich die Frage welche Wähler haben den EU-Rat eigentlich gewählt?

 

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur  Modernisierung des Steuerverfahrensrechts*

 

* Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur  Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (ABl. L 104 vom 25.3.2021, S. 1).

 

Der Rat als Beschlussfassungsorgan der EU

Der Rat ist ein wesentliches Beschlussfassungsorgan der EU. Er handelt neue EU-Rechtsvorschriften aus, erlässt sie, ändert sie bei Bedarf und koordiniert die Politik der Mitgliedstaaten. In den meisten Fällen entscheidet der Rat gemeinsam mit dem Europäischen Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, auch Mitentscheidung genannt. Die Mitentscheidung gilt für Politikbereiche, in denen die EU über die ausschließliche Zuständigkeit verfügt oder sich die Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten teilt. In diesen Fällen erlässt der Rat die Rechtsvorschriften auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission.

In einigen sehr speziellen Bereichen wendet der Rat besondere Gesetzgebungsverfahren – das Verfahren der Zustimmung oder das Konsultationsverfahren – an, bei denen das Parlament nur eine begrenzte Rolle spielt.

Unter bestimmten Bedingungen kann der Europäischen Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte zu erlassen.

Nachricht 1039 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@viersektoren-verbannt  schrieb:

Zum Unter-Thema anderer Plattformen wie etwa kleineren Anzeigen:

 

 

Es scheint unerheblich, ob man da inseriert oder hier auf ebay, wenn ich diese Informationen richtig deute:

https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Digitale_Plattformbetreiber/bmf_schreiben.pdf?__blob=pub...

 

"1.16 Wie ist mit nachträglichen Kaufpreisanpassungen (beispielsweise Kaufpreis-minderungen aufgrund von Retouren) umzugehen?
Umstände, die sich auf die Vergütung auswirken, sind, wenn der Plattformbetreiber hiervon Kenntnis hat oder Kenntnis haben müsste, von ihm zu berücksichtigen. Als solche Umstände kommen u. a. in Betracht: Stornierung, Widerruf, Rücktritt, Minderung. Sofern der Plattformbetreiber zu dem Zeitpunkt, in dem er von den sich auf die Vergütung auswirkenden Umständen Kenntnis erlangt oder Kenntnis hätte erlangen müssen, eine Meldung nach § 13 Absatz 1 Satz 1 PStTG bereits vor-genommen hat, muss er die entsprechende Meldung nach § 13 Absatz 1 Satz 2 PStTG berichtigen. Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, Prozesse zu implementieren, die dem Ziel dienen, für die Zwecke des PStTG Kenntnis von der Vergütung zu erlangen. Dies gilt auch für die Kenntnis über Umstände, die sich nachträglich auf die Höhe der Vergütung auswirken. Kommt es außerhalb der Plattform zwischen dem Anbieter und der anderen Partei zu Vorgängen, die sich auf die Vergütung auswirken (beispielsweise Vertragsänderungen), wird der Plattformbetreiber hiervon regelmäßig keine Kenntnis haben und keine Kenntnis haben müssen. Werden dem Plattform-betreiber derartige Vorgänge dennoch bekannt, ist er verpflichtet, die Kenntnis hierüber zu berücksichtigen und ggf. eine bereits abgegebene Meldung entsprechend zu korrigieren."

 

 

So wie ich das interpretiere, hat der Plattformbetrieber zum Beispiel kleinerer Anzeigen dann trotzdem nach durch Verkauf beendeter Offerte zum angegebenen Preis zu übermitteln.

Nachträgliche Preisanpassungen müssten dann in der eventuell nachfolgenden steuerlichen Abwicklung mit dem Finanzamt belegt werden müssen.

 

"Retouren" wären ausdrücklich nur als ein Beispiel von vielen Möglichkeiten erwähnt, wehalb auch das Wort "beispielsweise" vorangestellt ist.

 

Wer dann keinen korrekten Kaufvertrag mit Quittung der Geldübergabe oder anderem Zahlungsnachweis durchführt, könnte somit zum Einstellpreis herangezogen werden, egal wie groß da "VB" steht.


Das interpretierst Du diesmal m.M.n. nicht zutreffend.

Es gibt bzgl. dieser Plattform eine eigene FAQ dieser Plattform, die ich hier natürlich nicht verlinken darf, die aber mit zwei Schlüsselwörtern einfach zu ergoogeln ist.

Zitat daraus:

"Es geht ausschließlich um Verkäufe. Außerdem: Die Zahl der von dir aufgegebenen Anzeigen spielt keine Rolle. In der Regel wissen wir nicht, ob ihr euch einig geworden seid, es also tatsächlich zu einem Verkauf gekommen ist.

Wir übermitteln ausschließlich Informationen zu Transaktionen an die Finanzbehörden, bei denen wir mit Sicherheit wissen, dass es sich um eine erfolgreiche Transaktion (also einen abgeschlossenen Verkauf) handelt. Eine Übersicht deiner erfolgreichen Transaktionen findest du bei unserem Partner OPP (siehe Frage Wo finde ich Informationen zur Zahl und dem Wert meiner Transaktionen?)."

 

Auch sonstigen Quellen ist das inhaltlich gleichartig zu entnehmen.

Dazu dann auch die Logik, aus der heraus man feststellt, dass

- diese Plattform bei privaten Verkäufern nur die E-Mail kennt, nicht jedoch Personalien, und

- schon überhaupt nicht die Steuer-ID, und

- diese Plattform eben keine sichere Kenntnis darüber erhält, ob ein Verkauf überhaupt erfolgreich war,

und deshalb mit dem derzeitigen Stand der Registrierungsanforderungen und Transaktionsdokumentation eine entsprechende Meldung nicht erfolgen kann. Und diese Plattform muss das auch nicht ändern, wie Dein Zitat ja belegt.

 

Um aber keine Begehrlichkeiten irgendwelcher Art zu erwecken, hinterlege ich natürlich dort in meinem Profil weder meine Kontoverbindung für eine Überweisung, sondern teile sie dem Käufer auf Wunsch lediglich mit.

Und die "sichere Zahlungsweise", in der dort ähnlich wie hier die Plattform als quasi Treuhänder fungiert, biete ich natürlich aus demselben Grund auch nicht an.

 

 

Nachricht 1040 von 1.239
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