Aufbewahrungsfrist Artikel nach verweigerter Annahme der Rücksendung
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12-02-2021 10:30
Hallo, folgende Situation:
Ich habe einen Artikel bei ebay bei einem privaten Verkäufer ersteigert und geliefert bekommen.
Artikel entsprach nicht der Beschreibung, eine Einigung mit dem Verkäufer habe ich nicht erziehlt, den eBay Käuferschutz eingeschaltet, die sehr zügig zu meinen Gunsten entschieden, den Fall geschlossen und die Rückerstattung angewiesen haben.
ebay hat mir dann einen Retourenschein geschickt und mir mitgeteilt, ich solle den Artikel zurückgesschicken.
Hab ich gemacht, Verkäufer hat die Annahme verweigert.
Das Paket ist jetzt wieder hier. ebay sagt: jetzt ist der Verkäufer für den Rückversand verantwortlich, was ich total verstehen kann.
Der meldet sich allerdings nicht.
Meine Frage: Weiß jemand, wie lange ich das Paket aufbewahren muss und ab wann ich den Artikel entsorgen kann, ohne irgendwann noch mal Probleme zu bekommen?
Gibt es ähnliche Erfahrungen?
Das wäre super.
VG
mw
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@supperwallyy schrieb:Hallo, folgende Situation:
Ich habe einen Artikel bei ebay bei einem privaten Verkäufer ersteigert und geliefert bekommen.
Artikel entsprach nicht der Beschreibung, eine Einigung mit dem Verkäufer habe ich nicht erziehlt, den eBay Käuferschutz eingeschaltet, die sehr zügig zu meinen Gunsten entschieden, den Fall geschlossen und die Rückerstattung angewiesen haben.
ebay hat mir dann einen Retourenschein geschickt und mir mitgeteilt, ich solle den Artikel zurückgesschicken.
Hab ich gemacht, Verkäufer hat die Annahme verweigert.
Das Paket ist jetzt wieder hier. ebay sagt: jetzt ist der Verkäufer für den Rückversand verantwortlich, was ich total verstehen kann.
Der meldet sich allerdings nicht.
Meine Frage: Weiß jemand, wie lange ich das Paket aufbewahren muss und ab wann ich den Artikel entsorgen kann, ohne irgendwann noch mal Probleme zu bekommen?
Gibt es ähnliche Erfahrungen?
Das wäre super.
VG
mw
Meine Frage: Weiß jemand, wie lange ich das Paket aufbewahren muss und ab wann ich den Artikel entsorgen kann, ohne irgendwann noch mal Probleme zu bekommen?
bis 31.12.2024. Hier werden Kaufverträge nach BGB abgeschloßen.
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Du setzt schriftlich per Einschreiben eine angemessene Frist, mit Ankündigung der Entsorgung/Weiterverwertung, falls der Verkäufer sich nicht meldet bzw. den erneuten Versand zahlt.
Der Käuferschutz ist dafür da, den Käufer vor nicht erhaltener oder mangelhafter Ware zu schützen, nicht um bestehende Kaufverträge aufzukündigen.
Weder Ebay noch Paypal stehen mit ihren Entscheidungen über dem deutschen Gesetz/BGB.
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Der Verkäufer könnte jetzt sogar von dir erneute Zahlung verlangen, wenn er meint, Du hättest den Käuferschutz zu Unrecht in Anspruch genommen. Der könnte dich sogar auf erneute Zahlung verklagen. Dann entscheidet zuletzt ein Richter, ob du nochmal zahlen musst.
Und was den Artikel angeht, so gelten da die allgemeinen Verjährungsvorschriften des BGB. Sämtliche Ansprüche aus Deinem Kaufvertrag sind am 31.12.2024 verjährt. Das heißt, ab 01.01.2025 kannst Du mit dem Artikel machen was Du willst.
Für alles andere (Fristsetzung usw.) kann Dir hier keiner sagen, wie das ausgehen wird. Dazu kannst du dann einen Anwalt Deiner Wahl beauftragen, der Dich gern beraten wird.
Ich würde auf das Paket 31.12.2024 schreiben und es irgendwo warm und trocken lagern.