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Gewährleistung einfordern - Verkäufer verkauft unter anderem Namen

Hallo!

 

Ich habe mir vor 16 Monaten einen Saugroboter bei einem kommerziellen Anbieter gekauft. Der Sauger macht jetzt Probleme. Leider hat der Verkäufer sich im nachhinein dann als Chinamann herausgestellt. Den Verkäufer gibt es nun unter dem ursprünglichen Namen nicht mehr und ich dachte schon, dass ich dann hinsichtlich der Gewährleistung nichts mehr machen kann.

Jetzt habe ich aber im Kaufarchiv den Artikel noch gefunden und als Verkäufer wurde auf einen neuen Verkäufernamen verlinkt. Dieses ist wohl der alte Verkäufer im neuen Kleid. Ich habe ihn nun schon angeschrieben, bekomme aber keine Antwort.

Gibt es eine Möglichkeit so etwas weiter zu verfolgen, oder macht es keinen Sinn?

Danke

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Hy @nordisch_nature 

 

Falls der Hersteller keine Garantie gibt, ist der Chinamann raus aus der Nummer.

Wäre übrigens ein deutscher Händler auch nach 18 Monaten.

 

Es schein ein weit verbreiteter Irrtum von Käufern zu sein, dass es beim Chinamann irgendwelche Verbraucherrechte einzufordern gibt.

Mindestens ebenso verbreitet schein der Irrtum zu sein, dass der Artikelstandort etwas mit dem Geschäftssitz des Verkäufers zu tun hat.

Passend dazu ein weiterer Irrglauben, man habe "in Deutschland" gekauft, weil man auf ebay.de etwas erworben hat.

 

Diese Umstände wissen die Chinamänner wohl für sich zu nutzen.

Und deshalb wirst du auch keine Antwort bekommen.

Leider keine Möglichkeit und keinen Sinn für dich, da noch etwas weiter zu verfolgen.

 

 

 

 

 

 


@nordisch_nature  schrieb:

Hallo!

 

Ich habe mir vor 16 Monaten einen Saugroboter bei einem kommerziellen Anbieter gekauft. Der Sauger macht jetzt Probleme. Leider hat der Verkäufer sich im nachhinein dann als Chinamann herausgestellt. Den Verkäufer gibt es nun unter dem ursprünglichen Namen nicht mehr und ich dachte schon, dass ich dann hinsichtlich der Gewährleistung nichts mehr machen kann.

Jetzt habe ich aber im Kaufarchiv den Artikel noch gefunden und als Verkäufer wurde auf einen neuen Verkäufernamen verlinkt. Dieses ist wohl der alte Verkäufer im neuen Kleid. Ich habe ihn nun schon angeschrieben, bekomme aber keine Antwort.

Gibt es eine Möglichkeit so etwas weiter zu verfolgen, oder macht es keinen Sinn?

Danke


 

 

Tag @nordisch_nature 

 

Dein VK aus China wird sich ein Ei drauf pellen, die wissen genau, dass deutsche Verbraucherrechte dort nicht eingeklagt werden können.

Du kannst das abhaken.

Das wird den VK nicht mehr interessieren, den wenn er nicht auch der Hersteller ist dann ist er nach 6 Monaten raus.

Wende dich an den Hersteller.

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