Guten Tag,
bei EBay-Artikelnr.:196258556353 steht "Gewerblicher Verkäufer", ein Phantasiename als Verkäuferangabe, und unter den Rücknahmebedingungen "Dieser Artikel kann nicht zurückgegeben werden". Es handelt sich nicht um einen einmaligen Artikel, also keine Antiquität oder sowas, um kein Verbrauchsgut oder etwas mit Ablaufdatum, und um keinen Hygieneartikel oder Kleidung, sondern um verpacktes Backpapier.
Darf der das? Müsste im Ebay-Angebot nicht auch der Firmenname (besteht laut HGB beim Einzelkaufmann aus Vor- und Zuname, wobei ein zusätzlicher Sachhinweis auf die Firmentätigkeit zulässig ist, seit einigen Jahren evtl. mit dem Zusatz E.K. für eingetragener Kaufmann, z.B. bei Händlern ist die Anmeldung eines Gewerbes vorgeschrieben, bei juristischen Personen aus dem angemeldeten Firmennamen mit der Rechtsform dahinter, etwas wie "Blumenhandel Berlin GmbH", angegeben sein?
Finanziell eine Lappalie, aber ich wundere mich, daß Ebay das überhaupt so zulässt? Irgend welche Erfahrungen? Mir fällt nur ein, wegen der fehlenden Firmierung und Widerrufsbelehrung mal bei der zuständigen IHK nachzuhaken?
Gruß,
Merkur1900