Ist ein eingegebener (verhandlungs)Text bei einem Gegenangebot ungültig?
- RSS-Feed abonnieren
- Thema als neu kennzeichnen
- Thema als gelesen kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Drucker-Anzeigeseite
- Anstößigen Inhalt melden
22-09-2020 15:52
Hallo,
ich habe heute auf einen Artikel geboten in dem es möglich war Preisvorschläge zu machen.
Ich habe diese möglichkeit genutzt und bekam jeweils ein Gegebangebot, bei meinem letzten möglichen Gegenangebot habe ich die gleiche Summe die mir der Verkäufer angeboten hatte als Gegenangebot eingegeben allerdings habe ich in dem Textfeld hinzugefügt dass er den Artikel so versenden soll dass die Kaufsumme versichert ist.
In der Artikelbeschreibung war angegeben dass er gegen einen Aufpreis den Artikel höher Versichert versenden kann.
Die Versandkosten wurden bei einem normalen 2kg DHL Paket mit 7,49€ angegeben.
Mein Gegenvorschlag war ja dass ich die von ihm gebotene Summe annehme wenn er den Artikel dementsprechend verischert dass der Kaufbetrag abgesichert ist. (Mehrkosten bei DHL 6€) (auch kosten bei DHL 2kg Paket 4,99)
Der Verkäufer hat mein Gegenangebot angenommen, jedoch im nachhinein geschrieben dass ich den Versand selber tragen müsste?
Kann der Kaufvertrag jetzt vom Verkäufer Widerrufen werden, kann er ihn so versenden dass das Paket nur bis 500€ versichert ist (standart bei DHL Paketen) oder ist das von mir in zusätzlicher textform gemachte Gegenangebot sogar gültig?
Ich hoffe jemand weiß hierüber genaueres.
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Akzeptiert Lösungen (0)
Antworten (1)
Antworten (1)

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Hallo @chenju85
Kaum ein Verkäufer liest die Texte die man beim Preisvorschlag angeben kann.
Und laut Ebay sind PVs immer plus VK
Gruß
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Also heißt das im Klartext er könnte den Artikel als normals Paket das bis 500€ versichert ist versenden, sollte das Paket auf dem Weg zu mir abhanden kommen würde ich auf den Schaden (über 500€) sitzen bleiben.
Was ist wenn ich aber den Artikel garnicht haben möchte bzw. es nicht kaufen wollen würde wenn ein Artikel nicht ausreichend versichert ist?
Muss ich dass etwa so hinnehmen? Ich denke nicht, sonst hätte ich ja schon vorher sein Gegengebot annehmen können, zudem hatte er bei seinem letzten Gegengebot ebenfalls einen Text verfasst.
Wie wird es jetzt weiter gehen, der Verkäufer hat mir nichtmehr geantwortet.
Es wäre ja nicht mal möglich im nachhinein diese 3,50€ draufzuzahlen, oder etwa doch?
MfG

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Jetzt steh ich wirklich auf dem Schlauch.
Dann ist es doch eh zu spät die VK zu ändern.
Warte doch jetzt erstmal ab ich könnte mir vorstellen das der
Verkäufer bei dem Preis den Versand freiwillig höher versichert.
Da geht es ja nur um ein paar Euros.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
... einfach mal sagen "ich zahle jetzt doch nicht wenn ..." ist also nicht
der Verkäufer sollte eine überarbeitete Rechnung mit der Anpassung der Versandkosten senden können - allerdings nur solange, wie Du noch nicht in der Kaufabwicklung warst
ach ja: Du solltest Dich von der Vorstellung verabschieden, dass die Verkäufer immer nur die reinen Portokosten angeben müssten - dem ist nämlich nicht so, er kann also durchaus mehr wie das reine Porto vom Käufer verlangen