Kaufabbruch durch verkäufer nach Zahlung
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09-01-2021 13:21
Ware durch Überweisung bezahlt
Vk leitet Kaufabbruch ein
1.) Kann man einen Kaufabbruch durch den Vk als Käufer nicht ablehenen? Gilt die Vertragspflicht also nur für Käufer auf der ebay-Plattform?
2.) ebay bietet als Bearbeitunsoptionen nur an
a) noch nicht bezahlt
b) ...Geld zurückerhalten am xxxx
Die Option, Ware NICHT erhalten, aber dennoch (bereits) bezahlt scheinen die ebay-Entwickler gar nicht auf dem Schirm zu haben.
Wie nun verfahren? (war ja kein papypal-Kauf)
Was passiert, wenn gar keine Option (die möglichen sind ja alle FALSCH) gewählt wird ? Wird der Fall dann automatisch geschlossen mit welchen Folgen ?
Danke für konstruktiven Rat / Auskunft.
Bitte keine Diskussionen, warum dieses oder jenes nicht gemacht worden ist - die Tatsachen-Beschreibung ist zutreffend ohne Wertung der aktuelle Status und damit hinzunehmen. Danke für die Beachtung damit effizient das Thema auch für evtl. Dritte / Mitleser geklärt werden kann.
Akzeptiert Lösungen (1)
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@foren24 schrieb:Ware durch Überweisung bezahlt
Vk leitet Kaufabbruch ein
1.) Kann man einen Kaufabbruch durch den Vk als Käufer nicht ablehenen? Gilt die Vertragspflicht also nur für Käufer auf der ebay-Plattform?
2.) ebay bietet als Bearbeitunsoptionen nur an
a) noch nicht bezahlt
b) ...Geld zurückerhalten am xxxx
Die Option, Ware NICHT erhalten, aber dennoch (bereits) bezahlt scheinen die ebay-Entwickler gar nicht auf dem Schirm zu haben.
Wie nun verfahren? (war ja kein papypal-Kauf)
Was passiert, wenn gar keine Option (die möglichen sind ja alle FALSCH) gewählt wird ? Wird der Fall dann automatisch geschlossen mit welchen Folgen ?
Danke für konstruktiven Rat / Auskunft.
Bitte keine Diskussionen, warum dieses oder jenes nicht gemacht worden ist - die Tatsachen-Beschreibung ist zutreffend ohne Wertung der aktuelle Status und damit hinzunehmen. Danke für die Beachtung damit effizient das Thema auch für evtl. Dritte / Mitleser geklärt werden kann.
Tagchen @foren24
Auch ich würde mich lieber unter Kenntnis der Artikelnummer dazu äußern. Aktuell gibt es so viele unterschiedliche Konstellationen, dass man mit einem Blick auf VK und Angebot einfach besser einschätzen könnte, was die Ursache für den Abbruch sein könnte, ohne dass man jeden einzelnen Punkt von Fragenden efragen müsste.
Die Ursachen für so einen Abbruch sind selbstredend nicht egal für den Fortgang der Angelegenheit.
Vielleicht möchte ein VK nur die Verkaufsgebühr sparen. Habe ich auch schon erlebt, dass ich Nachrichten über Kaufabbrüche erhalten hatte, nachdem ich die Ware schon hatte oder sie bereits verschickt waren.
Vielleicht unterliegt er dem Glauben, er könne so nicht mehr bewertet werden.
Vielleicht hat er woanders verkauf oder der Preis gefällt nicht oder oder.
Du hast geschrieben Die Option, Ware NICHT erhalten, aber dennoch (bereits) bezahlt scheinen die ebay-Entwickler gar nicht auf dem Schirm zu haben.
Direkt darüber hattest du aber geschrieben
ebay bietet als Bearbeitunsoptionen nur an
a) noch nicht bezahlt
b) ...Geld zurückerhalten am xxxx
Dein b) ist also genau für den Fall gedacht, dass man Geld gesendet hat, aber eben keine Ware erhalten.
Oder verstehe ich dich falsch?
EBay schreibst dazu:
"Wenn der Käufer eine andere Zahlungsmethode verwendet hat, muss der Käufer zuerst bestätigen, dass er die Rückerstattung erhalten hat, bevor der Abbruch endgültig abgeschlossen werden kann.
Nachdem der Käufer seine Rückerstattung empfangen hat, erhalten Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision. "
https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/einen-kauf-abbrechen?id=4136
Bei Unmöglichkeit, bei bestimmten Irrtümern muss ein VK nicht den Vertrag erfüllen... Wir wissen aber nicht, worum es konkret geht.
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@Anonymous: Danke für die Antwort. Warum der VK abbricht kann man ja nur mutmaßen, wenn er nichts genannt hat - wie in diesem Fall. Da hilft der Vorgang selbst auch nicht erhellend weiter.
zu Deiner Frage: ebay bietet an, einen termin zu benennen, wann der Käufer das Geld zurückerhielt.
Wenn er bezahlt hat (und am Kauf festhalten will), hat er logischerweise kein Geld zurückerhalten - zumindest nicht im Einverständnis.
Dann kann diese option ja nicht zutreffend sein.
Meine Frage war ja eigentlich klar, wie kann ich einen Verkaufsabbruch ablehnen als Käufer. Den VK können dies ja.
Meine Bitte war ja, den Vorgang nicht mit Eventualitäten zu verkomplizieren - macht man bei einer juristischen Prüfung auch nicht.
Die Motive des VK sind aus meiner Sicht (zunächst) nebensächlich und müssten dann geprüft werden, wenn ich ablehenen würde - kann ich aber lt. ebay-System gar nicht - oder übersehe ich diese Option.
Wie gesagt, ein VK kann den Abbruch ohne Angaben von Gründen beantragen. Wo sollte man also sein Motiv/Begründung erkennen können.
Danke für die sachliche Erörterung.

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Die Frage nach der Artikelnummer sollte nichts komplizieren. Kompliziert ist akutell eher, dass Verkäufer gerne mal falsch einstellen, dass manche Verkäufer auf mehreren Plattformen verkaufen oder dass sie sich mit den Lieferorten irren oder dass der Preis nicht gefällt oder auch einfach nur, dass sie mit der neuen Zahlungsabwicklung nicht klarkommen. Das berechtigt sie in den seltensten Fällen zur Nichterfüllung, aber der Blick auf das Profil des Verkäufers kann dann doch so manchen Hinweis liefern.
Manchmal liefern sie auch trotz Kaufabbruch, wollen sich einfach nur die Provision sparen.
Deine Gedanken sind ja richtig und nachvollziehbar "für die Welt da draußen...außerhalb von EBay".
Ein VK muss einem Abbruchersuchen eines Käufers auch nicht nachkommen. Der Käufer muss in der EBay-Welt aber oder es ist in der Praxis egal, denn wenn du nicht zustimmst, wird der Abbruch trotzdem nach 10 Tagen geschlossen und der VK bekommt die Provision zurück.
Manche VK sind superfrech und behaupten beim Einleiten des Abbruchs eiskalt, der K habe den Abbruch gewünscht.
Einerseits schreibt EBay in den AGB, dass man sofort gekauft oder verkauft hat, wenn Gebote abgegeben wurden (und man als Bieter nicht überboten wird), man kann einen Nichtzahlerfall öffnen und offiziell auch nur Gebote zurücknehmen, wenn man sich vertippt hat und ein neues Gebot eingibt oder die Artikelbeschreibung sich nach Gebotsabgabe geändert hat.
Aber in der Praxis wird es ganz anders gehandhabt: Bieter ziehen Gebote einfach so zurück, EBay schreibst seit einiger Zeit immer was von "Bestellung" und Kaufabbrüche stören EBay nur dann, wenn das zu oft passiert. Auch womöglich nicht, weil die Käufer sich darüber ärgern, sondern vermutlich, weil sie befürchten, der Deal sei unter der Hand gelaufen und sie hätten nichts verdient.
Es ist ebenso haarsträubend, dass rote BW oft entfernt werden, wenn man defekte Ware erhalten hatte und alles rückabwickeln musste. Für EBay ist alles wunderbar, wenn der Käufer sein Geld zurück bekommt.
Da EBay das bei Überweisung aber nicht nachverfolgen kann, wollen sie es da auch gar nicht so genau wissen.
Würdest du per Überweisung zahlen und nichts bekommen, könntest du auch nicht an den Käuferschutz übergeben.
EBay wird dir also nicht helfen, den Artikel zu erhalten. Und EBay wird dir bei Überweisung auch nicht helfen, dein Geld zurückzubekommen.
Aus dieser Logik heraus wird man den VK nicht zwingen, den mit dir geschlossenen Vertrag zu erfüllen und geht davon aus, dass du schon damit einverstanden sein wirst und das Geld zurückbekommst.
Mit etwas Sucherei kannst du ihn aber noch entsprechend bewerten.
Mehr räumt man dir hier leider nicht ein.
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Letztlich war mir nur wichtig, ob ich einem Kaufabbruch als K widersprechen kann - offenbar ist die Kaufvertragsauslegung seitens ebay da nur einseitig und nicht dem BGB und Prinzip pacta sunt servanda folgend.
Ein schönes WE

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Antworten (2)
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die Tatsachen-Beschreibung ist zutreffend ohne Wertung der aktuelle Status und damit hinzunehmen.
Eine Tatsachenbeschreibung nehme ich dann hin, wenn ich die Artikelnummer kenne und im Befehlston lasse ich mir von einem Fragesteller auch nicht kommen.
Überweisung = kein Käuferschutz - Melden eines nicht erhaltenen Artikels möglich
Vertragliche Verpflichtungen bestehen nach dem BGB zwischen Käufer und Verkäufer und sind auch zwischen diesen beiden Parteien zu regeln, notfalls mit rechtlicher Hilfe.
Auf nicht-wiederlesen
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ob hätte, hätte, Fahrradkette wie hier häufig geantwortet wird, zielführend und dem Fragesteller eine Hilfestellung sind, lasse ich mal dahingestellt. Und eine BITTE als Befehlston aufzufassen wirft ein bezeichnendes Licht auf Deine Einstellung!
Dennoch danke für die Antwort, auch wenn sie die Fragen nicht abschliessend beantwortet. Du bist nicht gezwungen Deine Belehrungen darunterzustezen.
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@foren24 schrieb:Ware durch Überweisung bezahlt
Vk leitet Kaufabbruch ein
1.) Kann man einen Kaufabbruch durch den Vk als Käufer nicht ablehenen? Gilt die Vertragspflicht also nur für Käufer auf der ebay-Plattform?
2.) ebay bietet als Bearbeitunsoptionen nur an
a) noch nicht bezahlt
b) ...Geld zurückerhalten am xxxx
Die Option, Ware NICHT erhalten, aber dennoch (bereits) bezahlt scheinen die ebay-Entwickler gar nicht auf dem Schirm zu haben.
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Was passiert, wenn gar keine Option (die möglichen sind ja alle FALSCH) gewählt wird ? Wird der Fall dann automatisch geschlossen mit welchen Folgen ?
Danke für konstruktiven Rat / Auskunft.
Bitte keine Diskussionen, warum dieses oder jenes nicht gemacht worden ist - die Tatsachen-Beschreibung ist zutreffend ohne Wertung der aktuelle Status und damit hinzunehmen. Danke für die Beachtung damit effizient das Thema auch für evtl. Dritte / Mitleser geklärt werden kann.
Als Käufer kannst du einem Kaufabbruch nicht widersprechen. Wenn Du eine der beiden Optionen anklickst, dann wird der Kaufabbruch sofort geschlossen. Wenn Du nichts anklickst, nach 10 Tagen.
Konsequenzen für Dich keine, weder positiv noch negativ, da Du bei Überweisung eh keinen Käuferschutz hast und sowieso kein Geld von ebay zurück bekommst.