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Verkäufer sperrt mich grundlos

Hallo zusammen,
wollte heute auf einen Artikel bieten. Funktionierte aber nicht. Fehler 3008. Ich sollte den Verkäufer kontaktieren. Habe ich auch gemacht. Antwort von ihm: Ich hätte angeblich bei ihm entweder eine neutrale Bewertung oder eine negative Bewertung abgegeben. Ähmm?? Wieso?? Noch nie bei ihm bestellt??? Aber selbst wenn, wenn man nicht mal eine ehrliche Meinung abgeben darf und jedesmal gesperrt wird, dann kann eBay den Laden bald dicht machen. Bin auf jeden Fall gespannt was er mir jetzt antwortet.
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Verkäufer sperrt mich grundlos

👍

Manchmal kommt es nicht drauf an ob man ein guter Kunde ist oder nicht dass man wieder freigeschaltet wird.

Ich bin der Meinung deine Negative wird wohl berechtigt sein wenn der Versand ewig dauerte. Es kommt aber auch auf das Drumherum an und ob man mit dem Käufer in Verbindung ist / bleibt wenn sich der Versand aus welchen Gründen auch immer verzögert.

Und klar, wenn man bei einem Konto auf der Sperrliste ist dann ist es fast immer so dass man auf den anderen Konten der Verkäufer ebenfalls gesperrt ist. Und vielen VK ist das dann egal ob man ein guter Kunde ist oder war, viele VK machen keine Ausnahmen und die Gesperrten bleiben auch auf der Liste 😉

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 21 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

Hallo! 😎

 

Zitat, "so ärgerlich das für Sie auch sein mag, das ist sein freies Recht, bestimmte Kunden "nicht in den Laden hinein zu lassen"." 

 

Das ist falsch! Im Rahmen des privatrechtlichen Hausrechts ist es möglich jeden ohne Gründe ein Hausverbot zu erteilen. Also, z. B. auch, wenn ihm lediglich seine Nase nicht passt. Im HGB ist das schon etwas komplizierter. Gerne missbrauchen heute Ladenbesitzer das gewerbliche Hausrecht und verweigern z. B. unter Vorwand einer "Maskenpflicht" bestimmten Kunden den Zutritt; machen Hausrecht geltend. So einfach geht das aber nicht! Mal abgesehen davon, dass es in Deutschland nicht ein einziges Gesetz gibt, dass eine Maskenpflicht festlegt, muss der Händler seine Entscheidung begründen/nachweisen. Insbesondere, wenn er Lebensmittel verkauft. Das ginge, wenn z. B. der Kunde deutliche Anzeichen einer Krankheit wie Lebra zeigt und reihenweise Hautfetzen verliert. Auch Anzeichen der Beulenpest oder Blasen aus denen Eiter läuft geben dem Händler das Recht den Zutritt zum Schutz anderer Kunden zu verweigern.

 

Das mag überspitzt scheinen, doch will ich damit verdeutlichen, dass der Händler Nachweipflicht hat für seine Entscheidung. Er kann sich nicht auf andere berufen, wenn diese nachweislich falsch sind oder fehlen. Diese Externen haben gerade im Rahmen der derzeitigen Krise bis Dato noch keinen einzigen Beleg einer Gefahr erbracht. Es gibt lediglich eine Rekonstruktion im Computer der EM-Erregerdiagniostik und die ist vor einigen Monaten schon als fehlerhaft eingestuft worden. Einen erkenntnisbegründeten Nachweis gibt es nicht. Selbst wenn es tatsächlich eine solche Pflicht geben würde, müsste erst einmal der Gefahrenumstand eindeutig gegeben sein. Und das ist er in diesem Fall nie gewesen.

 

Eine Klage wegen Diskriminierung kann teuer werden. So musste z. B. ein Vermieter in Berlin an eine ausländische Interessentin ein Bußgeld von 10.200,- EUR bezahlen, weil er sie nicht eine beworbene Wohnung zur Sammelbesichtigung hat betreten lassen. Er hätte es tun können, zuletzt aber die Wohnung an einen anderen abgeben können und niemand hätte zur Verantwortung gezogen werden können. Doch er entschied sich auch noch unter Zeugen anders. Wenn also die Gerichte bei einem so trivialen Umstand so hart entscheiden, was meinst du was sie im Rahmen einer Diskriminierung unter Vortäuschen falscher Tatsachen tun werden?!

 

Zum Gruße, Franz.

--- Es ist nicht das Wissen, das wir suchen, sondern die Gewissheit.

Nachricht 22 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

@loichtfoier Irgendwie hast du dich hier verlaufen.

 

OT:

ich gehöre zu denen, die beim einkaufen ihre FFP 2 Maske freiwillig weitertragen, weil ich mich 1.) damit sicherer fühle und es 2.) sowieso wiederkommt.

 

Und nun zum Thema:

 

das Zitat von @viersektoren-verbannt 

 

so ärgerlich das für Sie auch sein mag, das ist sein freies Recht, bestimmte Kunden "nicht in den Laden hinein zu lassen"." 

 

ist so was von richtig, das kann man nur bekräftigen.  

Es geht hier um den Schutz von Verkäufern bei eBay, den sie in gewissem Maß einsetzen können und auch sollen, um sich vor gewissen Käufern zu schützen. 

 

Und den Rest den du vom Stapel gelassen hast, der hat mit dem Thema vom TE absolut nichts zu tun und ist daneben. 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 23 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

Was du als trivialen Grund bezeichnest, fällt genau unter die Gründe, weswegen ein Hausrecht nicht in Anspruch genommen werden kann. Wenn nämlich wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht oder Religion jemand abgewiesen wird, fällt das unter das Gleichbehandlungsprinzip und verstößt gegen geltendes Recht.

Wenn mich jemand schlecht bewertet hat, kann ich den natürlich von weiteren Käufen ausschließen und wenn ich meine, meine Mitarbeiter, meine Kunden und mich gegen Maskenverweigerer schützen zu wollen, dann kann ich von meinem Hausrecht Gebrauch machen.

Nachricht 24 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

Ich danke für die Polemik. Entschuldige, wenn ich darauf nicht eingehen mag.

Nachricht 25 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos


@loichtfoier  schrieb:

Ich danke für die Polemik. Entschuldige, wenn ich darauf nicht eingehen mag.


Ist vielleicht auch besser so.

Dein ellenlager Beitrag strotzt nur so von fehlerhaften Einschätzungen und Mythen in jeder Hinsicht (rechtlich, medizinisch, etc.). Erstaunlich, dass Du damit hier aufschlägst. Ist Telegram down?

Nachricht 26 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

Wollte auch auf einen Artikel bieten. Bin bei Ebay seit diese Plattform besteht und habe über 8000 positive Bewertungen. Davon ca. 7800 als "Käufer". Bei diesem Modellbahnshop habe ich auf Grund günstiger Preise u. zuverlässiger Abwicklung schon öfters gekauft und war immer zufrieden. Nun ist eine Warensendung (der Verkäufer bietet keinen versicherten Versand an) auf dem Postweg verloren gegangen. Meine erste Mail an den Verkäufer wurde noch beantwortet. Ich solle noch etwas warten. Nach fast 2 Wochen ohne Warenlieferung wurde der Verkäufer noch insgesamt 3x von mir per Mail kontaktiert. Allerdings habe ich nie mehr eine Antwort erhalten. Nach Falleröffnung wurde die Ware erneut geliefert. Ich hab eine positive Bewertung abgegeben da der Verkäufer für den Verlust nichts kann. Trotzdem wurde ich als Käufer gesperrt. Ich finde das Ganze einfach lächerlich u. für mich beleidigend. 

Nachricht 27 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

@mobatraum Guten Morgen!

 

Es ist das Recht eines jeden VK, seine Sperrliste zu nutzen. 

Du hast doch zu deinen Verkäuferzeiten bestimmt auf diese Liste genutzt oder nicht?

 

Es werden schon Leute gesperrt, die im Vorfeld komische Fragen stellen. Manche Verkäufer wollen einfach Schwierigkeiten aus dem Weg gehen, was man aus Sicht der Verkäufer einfach verstehen muß.

 

Und was ist daran beleidigend, an sich merkst du es ja nur beim Bietversuch und ohne diesen Beitrag hätte es kein anderer mitbekommen.

 

Und dem hier

 Nun ist eine Warensendung (der Verkäufer bietet keinen versicherten Versand an) auf dem Postweg verloren gegangen.

 

kannst du ganz einfach entgegenwirken, indem du den VK um versicherten Versand bittest und zwar, bevor du kaufst.

Jetzt hast du dem VK noch einen Ergänzungskommentar reingeklatscht und das ist einfach Kindergarten.

 

Was sich gehört oder nicht, das entscheidet hier bei eBay der Verkäufer, zumindest bei der Sperrliste.

 

 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 28 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

Mir hat sogar neulich ein Verkäuferin hier im Diskussionsforum mitgeteilt, dass sie mich bei Ihr als Käufer auf die Sperrliste gesetzt hat. Das muss sie dann aber auch auf anderen Verkäufernamen gemacht haben, da diese unter dem Forumsnamen keine Artikel anbietet.

 

Der Grund meiner Sperrung war folgender: Kritik an der Ebay-Zahlungsabwicklung oder meine Verweigerung, an dem unsäglichen und wertlosem Bewertungssystem teilzunehmen.

 

Mich stört das übrigens nicht im Geringsten, weil die Verkäuferin und Ebay von meinem Geld somit nichts abbekommen können 😀. Ich wollte nur der Allgemeinhait mitteilen, was alles zur einer Sperrung führen kann.

Nachricht 29 von 58
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@tokat2004  schrieb:

Mir hat sogar neulich ein Verkäuferin hier im Diskussionsforum mitgeteilt, dass sie mich bei Ihr als Käufer auf die Sperrliste gesetzt hat. Das muss sie dann aber auch auf anderen Verkäufernamen gemacht haben, da diese unter dem Forumsnamen keine Artikel anbietet.

 

Der Grund meiner Sperrung war folgender: Kritik an der Ebay-Zahlungsabwicklung oder meine Verweigerung, an dem unsäglichen und wertlosem Bewertungssystem teilzunehmen.

 

Mich stört das übrigens nicht im Geringsten, weil die Verkäuferin und Ebay von meinem Geld somit nichts abbekommen können 😀. Ich wollte nur der Allgemeinhait mitteilen, was alles zur einer Sperrung führen kann.


 

Hast du nicht darum gebeten? Das macht jetzt aber schon einen Unterschied. Du bist da jetzt nicht das Opfer, das ist auch das Ergebnis unzähliger Beiträge.

 

Hast Du mich schon auf Deine Sperrliste gesetzt? Wenn nicht, bitte ich darum.

 

Zu finden unter Antworten vom 15.03.23.

https://community.ebay.de/t5/user/viewprofilepage/user-id/3564945?cti=1

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 30 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

@aufnimmerwiedersehen1 

"Darum musst du nicht bitten, @tokat2004 .tokat2004_0-1679565291166.png"

 

Meine Sperrung erfolgte bereits ohne mein Bitten und als Opfer sehe ich mich wie oben geschrieben nicht.

 

Opfer sind für mich die armen privaten Verkäufer, die mit "gratis einstellen" oder "10 EUR Gutschein" gelockt wurden, und dann erst nach Verkauf feststellen, daß Sie für die Auszahlung der Beträge zuerst noch die Ebay-Zahlungsabwicklung akzeptieren müssen.

 

Opfer sind auch die vielen gewerblichen Verkäufer, die nicht mehr so viele Artikel verkaufen als vor Einführung der Zahlungsabwicklung. Denn viele Ihrer ehemaligen Käufer haben bei denen Geld ausgegeben, welches sie vorher bei Ebay "verdient" haben.

 

Nachricht 31 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

Hallo, unter den negativen Erfahrungen hier ist von einem Verkäufer gesperrt zu werden so ziemlich das Harmloseste . 

Das Angebot der Bucht ist groß !

 

Gruß

Nachricht 32 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

Ich wurde gerade von einem Verkäufer gesperrt, weil ich vor Kauf eine Anfrage zu den Versandkosten gestellt habe. Habe nur gefragt, ob ich beim Kauf mehrere Bücher für je 3€ für jeden Band 5,49€ Versandkosten bezahlen müsste, da im Warenkorb kein Kombiversand angeboten wurde.

Nachricht 33 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

Suche dir einen anderen Verkäüfer, @warda_hardnsoft 

Nachricht 34 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

@warda_hardnsoft guten Abend,

 

die Bücher, welche du kaufen wolltest, gibt es sicher mehrfach bei anderen 

Verkäufern. 

Die möchten sicher dein Geld haben, wenn sie eine Versandkostenanpassung

tätigen.

Nachricht 35 von 58
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@warda_hardnsoft  schrieb:

Ich wurde gerade von einem Verkäufer gesperrt, weil ich vor Kauf eine Anfrage zu den Versandkosten gestellt habe. Habe nur gefragt, ob ich beim Kauf mehrere Bücher für je 3€ für jeden Band 5,49€ Versandkosten bezahlen müsste, da im Warenkorb kein Kombiversand angeboten wurde.


 

Das ist ja wirklich ganz großes Kino von dem Verkäufer!

 

Wie oft wird man hier in der Gemeinschaft darauf hingewiesen, erst dem Verkäufer eine freundliche Frage zum Kombiversand zu stellen, wenn man sich nicht sicher wäre.

 

Und dann so eine Reaktion, wenn man es tatsächlich macht.

Dieser Verkäufer wäre auch meines Geldes nicht würdig und meine Reaktion ginge in Richtung derjenigen meiner beiden Vorredner!

Nachricht 36 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

Ich bin auch grundlos gesperrt worde vom Verkäufer: antikes gold. Hatte ihn kontaktiert, aber man hat scheinbar nicht mal die Muße für eine Rückantwort. Meine Zahlungen wurden immer ausgeglichen und ich hatte mit diesem Händler noch nie etwas zu tun.

Nachricht 37 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

@katermaunz 

 

Die Frage ist, was hast du ihn denn gefragt?

Oder er hat einfach in die Bewertungen gesehen.

Du hast da zwar nicht negativ bewertet, aber die Lieferzeit oder das zwei Lieferungen anstatt eine gekommen sind oder Artikel nicht aus Deutschland, was man aber vorher eigentlich selbst sehen sollte.

Manche Verkäufer wollen sich einfach schützen.

Nachricht 38 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

Moin @katermaunz 

 

es gibt immer verschiedene Gründe, warum man von einzelnen Verkäufern gesperrt wird.

 

Die häufigsten sind nicht bezahlte Artikel in der Vergangenheit (auch bei anderen Verkäufern) oder Länder, die nicht beliefert werden, das passiert oft automatisch, wenn der Verkäufer dies so in seinen Einstellungen festgelegt hat.

 

Daneben gibt es noch eine individuelle Sperrliste, auf die ein Verkäufer jeden Ebayer setzen kann, der nicht bei ihm kaufen darf. 

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 39 von 58
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Verkäufer sperrt mich grundlos

Ich habe Wohnsitz in Deutschland, genau wie auch der Verkäufer, habe immer pünktlich bezahlt und mit diesem Verkäufer noch niemals Geschäfte gemacht. Ich habe den Verkäufer gefragt, warum er mich gesperrt hat habe aber keine Antwort bekommen. Mir ist es nicht erklärlich.
Nachricht 40 von 58
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