Verkäufer will nach Auktionsende anders versenden als im Verkaufsangebot angegeben
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16-03-2025 01:03
Hallo, mich würde interessieren, ob ein privater Verkäufer sich nach Kauf und Bezahlung des Käufers an die Versandart halten muss, die er im Verkaufsangebot angegeben hat? Oder darf er nach Kauf und Bezahlung des Käufers dem Käufer eine andere Versandart und anderes Versandunternehmen aufbrummen?
Und kann der Verkäufer vom Käufer nachträglich mehr Geld verlangen, wenn der Käufer auf die Versandart besteht, die er mitgekauft und -bezahlt hat?
Nehmen wir an, im Verkaufsangebot ist "Hermes Paket" angegeben, allerdings mit niedrigeren Versandkosten , als was ein Hermes Paket kostet .
Daher will der Verkäufer NACH Auktionsende und NACHDEM der Käufer bereits die Kaufabwicklung abgeschlossen und bezahlt hat, unversichert mit der Post verschicken und nicht wie angegeben als Hermes Paket. Und falls der Käufer versicherten Versand haben möchte, bestimmt der Verkäufer DHL und verlangt vom Käufer den Aufpreis.
Der Käufer hingegen besteht auf die im Verkaufsangebot angegebene Versandart "Hermes Paket" , die er bereits mit ersteigert und bezahlt hat (Hermes Paket = versichert) und möchte im Nachhinein nichts draufzahlen, und er lehnt unversicherte Sendung ab.
Kann der Verkäufer das einfach übergehen und was anderes bestimmen? Wie schaut die Rechtslage aus?
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16-03-2025 03:05
@namdokmai schrieb:Hallo, mich würde interessieren, ob ein privater Verkäufer sich nach Kauf und Bezahlung des Käufers an die Versandart halten muss, die er im Verkaufsangebot angegeben hat?
Hallo,
also die Versandart/-kosten sind Vertragsbestandteil und bindend.
Wenn es mit dem Käufer abgesprochen und dieser einverstanden ist, kann man natürlich davon abweichen.
Einseitig jedoch auf keinen Fall.
Von Hermes auf DHL wechseln ist ja das eine - aber dann unversichert zu versenden, schon unverschämt.
Würde mich so ein DHL-Päckchen erreichen, was ein Hermes-Paket sein sollte, würde ich den Verkäufer erst mal nach der Sendungsnummer fragen und ihn etwas schwitzen lassen.
Wenn der Verkäufer meint es ohne Sendungsverfolgung versenden zu müssen, so ist es eigetlich auch sein Risiko.
LG
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16-03-2025 03:17 - bearbeitet 16-03-2025 03:18
Nachtrag:
Auch Verkäufer können mal Fehler machen beim Einstellen, keine Frage, aber auch hier kommt es dann auf Auftreten und Kommunikation an.
Es gibt ja auch Käufer die solche Fehler extra suchen. Genau so wie falsche (Fest-) Preise.
Aus eigener Erfahrung:
Ich hatte auch mal etwas ersteigert, wo ich von Anfang an wusste, dass die Versandkosten dafür auch nicht ausreichen werden.
Der Käufer hatte sich nach der Ersteigerung bedankt und unterschwellig erwähnt, dass er sich beim Versand vertan hat und draufzahlen muss - er hat aber den Mehrbetrag nicht eingefordert.
Da ich ein wirkliches Schnäppchen gemacht hatte, habe ich dann aus eigenen Stücken noch die Nachzahlung der Differenz angeboten. War es mir wert.
Der Ton macht also die Musik.
Hätte er hingegen die Mehrkosten eingefordert, hätte ich es nicht bezahlt.
LG
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16-03-2025 09:31
Über die Rechtslage dürfen wir hier nicht diskutieren.
Zusätzlich Geld verlangen darf der VK sicher nicht und wenn ein Käufer auf den agegebenen Versand besteht sollte sich der VK auch daran halten. Wenn abgewichen wird, dann nur unter Absprache mit gegenseitigem Einverständnis.
Wenn das Beschriebene dir passiert ist dann würde ich eben dementsprechend bewerten.
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16-03-2025 09:47
Moin @namdokmai
in jedem Fall sollten solche Verkäufer an ebay gemeldet werden, denn nur so hat ebay eine Handhabe Verkäufer einzuschränken oder zu sanktionieren.
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16-03-2025 10:26
Aber nur, wenn TE Käufer ist. TE könnte auch Verkäufer sein.........
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16-03-2025 10:37
Yepp, dann wird eben vom Käufer dementsprechend bewertet. Ob es das wert ist.....
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16-03-2025 14:18
Vielen Dank euch! Ja, hier berichtet der Käufer davon. Der Verkäufer hat im Nachhinein, nachdem der Käufer bezahlt hatte, für versicherten Versand einen Aufpreis von mehr als 5 Euro verlangt. Alternativ wollte er mit Warensendung unversichert verschicken. Das hat dem Käufer sauer aufgestoßen. Der Käufer hat aber bereits Hermes Paket bezahlt, und das ist immer versichert.
Der Käufer hat weiterhin auf den Versand bestanden, den er ersteigert und bezahlt hat .
Und es kommt noch dicker:
Nun hat der Verkäufer willkürlich über den Kopf des Käufers hinweg ,ohne ihn zuvor in Kenntnis zu setzen oder seine Zustimmung zu erfragen, den Kauf abgebrochen mit der Begründung, im Artikel (neuwertig) sei ein Loch.
Ach was ein Zufall, und das nach dem Konflikt wegen Versand. Das glaubt doch kein Mensch.
Käufer noch mehr verärgert. Zudem müsste er für das ersteigerte seltene und begehrte Stück woanders mehr bezahlen.
Käufer hat dem VK mitgeteilt, dass er auf den Artikel nicht verzichten mag, hat nach Foto vom Loch gefragt, das könne evtl geflickt werden und man könne dann eine Preisminderung deshalb machen. Keine Reaktion mehr vom Verkäufer.
Stimmung vom Käufer: hochgradig 😡
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16-03-2025 14:22
PS: übrigens mir ist das als PVK schon mal passiert, dass ich in einem Verkaufsangebot versicherte Versandart angegeben habe, aber dafür zuwenig berechnet habe. Wurde verkauft und hab den Fehler erst hinterher entdeckt. Aber ist mein Fehler, ich bin dafür verantwortlich. Daher hab ich die Mehrkosten für Versand aus eigener Initiative, ohne den Käufer damit zu belasten oder anzusprechen, draufgelegt.
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16-03-2025 14:27
danke, aber ich vermute eher, dass da gar nichts von seiten ebay passieren wird.
Jedenfalls bin ich wegen der Sache auf 180 und muss mich erst beruhigen. Nun bekomm ich nicht einmal den heißbegehrten Artikel.
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16-03-2025 14:28
Über die Rechtslage darf hier im Forum nicht diskutiert werden?
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16-03-2025 14:33
So ist es. Rechtliche Fragen dürfen nicht beantwortet werden. Dafür wende dich bitte an einen Rechtsanwalt.
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16-03-2025 15:37
Nun kann der Käufer den Klageweg beschreiten.......
Da dies ein steiniger Weg ist, wird er nicht oft gegangen und so kommen solche VK meistens ungeschoren davon.
Die Krönung......negative BW werden bei Abbrüchen vom System oft automatisch entfernt, denn aus Ebay-Logik kein Kauf zustande gekommen ist.
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16-03-2025 17:58
Hallo @namdokmai !
Vertrag ist Vertrag, da müssen sich beide Vertragsparteien
an die ausgehandelten Bedingungen halten. Keiner darf
eigenmächtig etwas an dem Vertrag verändern, er braucht
immer die Einwilligung des anderen Partners.
https://kanzlei-herfurtner.de/vertragsanpassung/

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
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16-03-2025 18:16
Steiniger Weg... Für mich ist das auch so. Erst ärgere ich mich darüber und nehm mir vor, rechtlich was zu unternehmen, aber dann lass ich es sein, weils so mühsam ist und erstmal mit Kosten verbunden ist. Frage ist, ob man genau deshalb solche VK zur Wiederholungstat animiert... Denn so , indem Käufer den Kopf in den Sand stecken, kommen solche VK ja immer ungeschoren davon.
Werden negative Bewertungen von ebay auch entfernt, wenn der Käufer schon bezahlt hat und danach der VK die Transaktion über den Kopf des Käufers hinweg abbricht?
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16-03-2025 18:22
danke. Seh ich eigentlich auch so. Und mir sind die BGB-§§ 433, 437, 439 , 280 ff. bekannt. Aber ob man dann in die Gänge kommt, das in Angriff zu nehmen, ist eine ganz andere Frage. Vor allem schreckt es ab, weil man als Kläger zuerst einmal die Rechtskosten selbst vorstrecken muss.
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16-03-2025 18:54 - bearbeitet 16-03-2025 18:56
@namdokmai schrieb:danke. Seh ich eigentlich auch so. Und mir sind die BGB-§§ 433, 437, 439 , 280 ff. bekannt. Aber ob man dann in die Gänge kommt, das in Angriff zu nehmen, ist eine ganz andere Frage. Vor allem schreckt es ab, weil man als Kläger zuerst einmal die Rechtskosten selbst vorstrecken muss.
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Ich hab grad mal überlegt, wenn der Verkäufer mit Hermes versendet, obwohl DHL
vertraglich festgelegt wurde, kann ich dann die Annahme verweigern,
ohne Konsequenzen für mich? Zumal ich kein Paket von Hermes erwarte.
Und wer trägt dann das Risiko, wenn die Zustellung schief läuft?

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16-03-2025 19:14 - bearbeitet 16-03-2025 19:14
Welche Konsequenzen solllten auf dich zukommen, @*sweet-melody* ?
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16-03-2025 19:17
Normalerweise nur, wenn der Käufer um den Abbruch gebeten hat.
Bei einem Abbruch, muss der VK ja einen Grund nennen und wenn er angegeben hat, dass der Abbruch auf Wunsch erfolgte, wird gelöscht.
Sollte er jedoch den wahren Grund gewählt haben, dass der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht (aus welchen Gründen auch immer), würde die BW erhalten bleiben.
Außerdem brächte ihm das einen Eintrag im Status.
Versuch macht klug .........
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16-03-2025 19:32
