22-01-2024 14:49
Hallo,
beim Kauf eines Mobiltelefons stellte sich heraus, dass der Zustand nicht neuwertig, sondern stark zerkratzt ist und zudem ein anderes Modell des Herstellers (allerdings in der Verpackung des angepriesenen Modells) verschickt wurde. Ich meldete mich beim VK, der meldete sich nicht. Ebay überwies mir dann problemlos das Geld. Was mache ich aber nun mit dem Handy? Der VK meldet sich nicht. Ich kann es nicht unfrei zurückschicken, da das anscheinend nur noch mit Briefen geht. Die einzige Option wäre Nachnahme, aber dann bleibe ich auf den Versandkosten sitzen und das sehe ich bei dem Verlauf nicht ein. Wie ist hier die rechtliche Lage? Lieben Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
22-01-2024 14:54
Hallo @silmido , es freut mich zu lesen, dass du dein Geld problemlos zurückerhalten hast. Dein Verkäufer wird in Kürze merken, dass der Betrag fehlt und dich kontaktieren. In dem Fall sollte er dir auch kostenloses Etikett bereitstellen, damit du das Handy zurückschicken kannst.
Liebe Grüße, Sonja
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22-01-2024 14:54
Hallo @silmido , es freut mich zu lesen, dass du dein Geld problemlos zurückerhalten hast. Dein Verkäufer wird in Kürze merken, dass der Betrag fehlt und dich kontaktieren. In dem Fall sollte er dir auch kostenloses Etikett bereitstellen, damit du das Handy zurückschicken kannst.
Liebe Grüße, Sonja
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22-01-2024 15:32 - bearbeitet 22-01-2024 15:33
In Briefen darf schon lange keine Ware mehr versendet werden!
Sollte sich der Verkäufer nicht melden, sagt die rechtliche lage, dass du das Teil bis zum 31.12.2027 aufbewahren musst und erst dann darfst du damit machen was du willst.
22-01-2024 15:45 - bearbeitet 22-01-2024 15:50
Unabhängig davon, dass der Käufer natürlich die Empfehlung von Sonja und Ihren Aufbewahrungshinweis beherzigen sollte:
National, also innerhalb Deutschlands dürfen Waren nach wie vor in Briefen versendet werden.
Briefversand – worauf Sie unbedingt achten sollten | Deutsche Post
Käufer und Verkäufer befinden sich in Deutschland. Maxibrief mit Wert wäre in diesem Falle also gar kein Problem. Das geht aber nicht unfrei !
Aber bitte wirklich nicht aus eigenen Stücken zurücksenden, @silmido !
Nicht dass Sie sich bei Verlust oder Beschädigung während des Transports u.U. noch schadensersatzpflichtig machen würden, weil Sie dann der Auftraggeber der Sendung wären.
Das soll wie schon geraten der Verkäufer veranlassen! Dazu wäre er bei Falsch- oder Fehllieferung auch verpflichtet, selbst als privater Verkäufer.
Sie müssen dann nur wie schon beschrieben das olle Handy trocken und sicher bis zum eventuell erforderlichen Rückversand lagern.
22-01-2024 16:20
Vielen Dank für die nützlichen Rückmeldungen!
22-01-2024 16:50
Hallo @silmido !
Finde ich immer super, wenn man sich für die Hilfe bedankt,
machen nicht alle.
Einen lieben Gruß!
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
22-01-2024 17:54 - bearbeitet 22-01-2024 17:55
@perfect-sally schrieb:In Briefen darf schon lange keine Ware mehr versendet werden!
Sollte sich der Verkäufer nicht melden, sagt die rechtliche lage, dass du das Teil bis zum 31.12.2027 aufbewahren musst und erst dann darfst du damit machen was du willst.
?
Ins Ausland darf Ware nicht in Briefen verschickt werden, aber doch im Inland !
Und ich gehe doch hier von einem Inlandsversand aus...
22-01-2024 18:13
nur zur Info:
man kann weder Pakete noch Briefe unfrei verschicken!
Und was willst du mit Nachnahme?
Diese ist dazu da, damit die Post z. B. den Verkaufspreis für eine
unbezahlte Ware einzieht, oder z. B. einen Mitgliedsbeitrag oder ähnliches...
Und kostet natürlich zusätzlich zum Paketpreis....
Zudem kann die Annahme genauso verweigert werden wie bei jeder anderen Sendung auch...