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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

Guten Abend,

Nach vielen Wochen wurde eines meiner Inserate gelöscht, da der Artikel als "Schwert" als unerlaubte Hieb- und Stichwaffe eingestuft wurde. In meinem dagegen gerichteten Einspruch klärte ich darüber auf, dass ich das Wort "Schwert" im Angebot lediglich der Form des Objekts halber benutzt hatte. In Wahrheit handele es sich um einen "Club", ein rein als Dekorationsobjekt zu gebrauchenem Gegenstand einer indigenen brasilianischen Volksgruppe. Ich führte aus, der Gegenstand sei aus Holz, habe keinerlei scharfe Kanten und sei mit 1,5 Meter Größe nicht einmal mit den Händen und mit ausgestreckten Armen zu heben/halten, da er schlicht zu schwer sei. Ich bat explizit, die Verwendung der Formulierung "Schwert" - Keule (club) nicht als Maßstab für die Bewertung meines Einspruchs heranzuziehen.
Was ich als zwar zügige Antwort bekam, war ehrlich gesagt respektlos.

Guten Tag [*mein ebay-Name *]
wir haben Ihre Beschwerde bezüglich einer Einschränkung Ihres eBay-Konto geprüft. [Anm. : Schon dies ist nur so gerade eben noch als richtig anzusehen. Es ging um das Löschen eines von mir angebotenen Artikels.] Nach erneuter Prüfung konnten wir Ihre Beschwerde leider nicht klären [Anm.: "KLÄREN?!" Hier wurde wohl eine englische Version Wort für Wort übersetzt, aber ich hätte zumindest erwartet, dass das ERGEBNIS meiner Beschwerde bzw meines Einspruchs sauber und verständlich formuliert wird], da die Angebote [Anm. Mehrzahl? Es ging um lediglich EIN Angebot) nicht unserem Grundsatz zu Messern und anderen Hieb- und Stichwaffen folgen. [Anm.: Die Beschwerde bezog sich darauf, dass ich der Meinung war und bin, dass der Artikel den Grundsätzen zu Hieb- und Stichwaffen entgegen der seitens eBays ursprünglich geäußerten Meinung entspreche. Nun wird die Ablehnung meines Einspruchs mit sich selbst begründet. In etwa so: Der Artikel entspricht nicht den Grundsätzen, weil er nicht den Grundsätzen entspricht. Das ist nicht wirklich eine Begründung und auch nicht gerade eine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit dem Thema] Swords are not permitted on the DE site. While we appreciate that you chose to utilize our site, we must ask that you please not relist in this case. (übersetzt: Schwerter sind auf der DE-Seite nicht erlaubt. Wir freuen uns zwar, dass Sie unsere Seite nutzen, müssen Sie aber bitten, in diesem Fall {den Artikel} nicht erneut einzustellen.) [Anm.: Dies wiederum ist wirklich nicht zu rechtfertigen. Nicht nur wird plötzlich ein nicht übersetzter Textbaustein einfach eingefügt, so dass man davon ausgehen kann, dass sich niemand den Inhalt dieses Texts nochmals angesehen hat. Es wird sogar explizit auf das in Deutschland nicht erlaubte Einstellen von SCHWERTERN abgestellt! Die von mir ausführlich korrigierte irrige Einschätzung, dass es sich um ein Schwert handle, ist nun wieder der maßgebliche Grund für die Nichtberücksichtigung meines Einspruchs!]

~> Ich habe keine Möglichkeit gefunden, mich dem Chatbot so zu erklären, dass ich das Ganze einem Menschen erzählen konnte. Es ist wirklich nicht in Ordnung, so mit Nutzern umzugehen und ich erwarte eine Erklärung für dieses Verhalten und auch für dieses Ergebnis in der Sache.
Vielen Dank.
F. W. I.
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23 ANTWORTEN 23

Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

Hallo @modern_life_2015 

 

man muss davon ausgehen, dass Dein Artikel gelöscht wurde, weil ihn einer oder mehrere gemeldet haben.

 

Und machen wir uns nichts vor, wenn es aussieht wie ein Schwert oder eine Keule und eventuell auch noch so bezeichnet wird in der Artikelbeschreibung, ist es für eBay und deren KI ein Schwert oder eine Keule oder sogar beides.

 

Da nützt es dann auch nichts, wenn man ausdrücklich dazu schreibt, es wäre nur Dekoration. Und während man beim ersten Löschen auf KI bei eBay setzt, sollte sich zumindest beim Einspruch gegen die Löschung ein Mensch die Situation bewerten. Und wenn dann an der Entscheidung festgehalten wird, ist es das gewesen. 

 

 

 

Nachricht 21 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

Sorry für den Zynismus, aber ich bitte um Verständnis, dass ich an allen Stellen bei ebay gegen die Wand laufe und sich der Sache selbst niemand annimmt. Ich bin mittlerweile wirklich auf dem Sprung, diese Geldzurückhaltemaschine ebay zu verlassen. Es ist echt nicht mehr lustig...
Viele Grüße
Friedrich

 

👍Wär das nicht ne Idee? 

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All you need is love. Aber ein bisschen Schokolade hier und da kann auch nicht schaden.

Charles M. Schulz
Nachricht 22 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

"Guten Tag modern_life_2015,

wir haben Ihre Beschwerde bezüglich einer Einschränkung Ihres eBay-Konto geprüft. Nach erneuter Prüfung konnten wir Ihre Beschwerde leider nicht klären, da die Angebote nicht unserem Grundsatz zu Messern und anderen Hieb- und Stichwaffen folgen. Swords are not permitted on the DE site. While we appreciate that you chose to utilize our site, we must ask that you please not relist in this case"

 

.DAS ist aber keine fundierte oder nachvollziehbar dargelegte Bewertung eines Menschen, wobei ich nicht das Menschsein an sich zur Disposition stelle. Nur falls die Wildtruden-Fraktion hier die nächste Fährte aufnimmt um sich zu brüskieren und an meiner Person abzuarbeiten. Ich kann nichts dafür, dass die bisherigen Beiträge hier den Kern der Sache nicht berühren. Aber wenn es einfacher ist, kleine Witzchen daraus zu basteln, wenn ein langjähriger Kunde sich ob der Ohnmacht gegenüber einem Unternehmen um Unterstützung bemüht und seine empfundene Machtlosigkeit mit dem Gedanken der Abmeldung unterstreicht, habe ich keine Fragen mehr zu deren Motivation. Es stört wohl, wenn jemand den ebay community Nischenbesetzerinnen ihre wohlige Überheblichkeit beschmutzt. Und jetzt danke und zu das Ganze.

Nachricht 23 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

Gelöscht. Offensichtlich. 

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