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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

Guten Abend,

Nach vielen Wochen wurde eines meiner Inserate gelöscht, da der Artikel als "Schwert" als unerlaubte Hieb- und Stichwaffe eingestuft wurde. In meinem dagegen gerichteten Einspruch klärte ich darüber auf, dass ich das Wort "Schwert" im Angebot lediglich der Form des Objekts halber benutzt hatte. In Wahrheit handele es sich um einen "Club", ein rein als Dekorationsobjekt zu gebrauchenem Gegenstand einer indigenen brasilianischen Volksgruppe. Ich führte aus, der Gegenstand sei aus Holz, habe keinerlei scharfe Kanten und sei mit 1,5 Meter Größe nicht einmal mit den Händen und mit ausgestreckten Armen zu heben/halten, da er schlicht zu schwer sei. Ich bat explizit, die Verwendung der Formulierung "Schwert" - Keule (club) nicht als Maßstab für die Bewertung meines Einspruchs heranzuziehen.
Was ich als zwar zügige Antwort bekam, war ehrlich gesagt respektlos.

Guten Tag [*mein ebay-Name *]
wir haben Ihre Beschwerde bezüglich einer Einschränkung Ihres eBay-Konto geprüft. [Anm. : Schon dies ist nur so gerade eben noch als richtig anzusehen. Es ging um das Löschen eines von mir angebotenen Artikels.] Nach erneuter Prüfung konnten wir Ihre Beschwerde leider nicht klären [Anm.: "KLÄREN?!" Hier wurde wohl eine englische Version Wort für Wort übersetzt, aber ich hätte zumindest erwartet, dass das ERGEBNIS meiner Beschwerde bzw meines Einspruchs sauber und verständlich formuliert wird], da die Angebote [Anm. Mehrzahl? Es ging um lediglich EIN Angebot) nicht unserem Grundsatz zu Messern und anderen Hieb- und Stichwaffen folgen. [Anm.: Die Beschwerde bezog sich darauf, dass ich der Meinung war und bin, dass der Artikel den Grundsätzen zu Hieb- und Stichwaffen entgegen der seitens eBays ursprünglich geäußerten Meinung entspreche. Nun wird die Ablehnung meines Einspruchs mit sich selbst begründet. In etwa so: Der Artikel entspricht nicht den Grundsätzen, weil er nicht den Grundsätzen entspricht. Das ist nicht wirklich eine Begründung und auch nicht gerade eine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit dem Thema] Swords are not permitted on the DE site. While we appreciate that you chose to utilize our site, we must ask that you please not relist in this case. (übersetzt: Schwerter sind auf der DE-Seite nicht erlaubt. Wir freuen uns zwar, dass Sie unsere Seite nutzen, müssen Sie aber bitten, in diesem Fall {den Artikel} nicht erneut einzustellen.) [Anm.: Dies wiederum ist wirklich nicht zu rechtfertigen. Nicht nur wird plötzlich ein nicht übersetzter Textbaustein einfach eingefügt, so dass man davon ausgehen kann, dass sich niemand den Inhalt dieses Texts nochmals angesehen hat. Es wird sogar explizit auf das in Deutschland nicht erlaubte Einstellen von SCHWERTERN abgestellt! Die von mir ausführlich korrigierte irrige Einschätzung, dass es sich um ein Schwert handle, ist nun wieder der maßgebliche Grund für die Nichtberücksichtigung meines Einspruchs!]

~> Ich habe keine Möglichkeit gefunden, mich dem Chatbot so zu erklären, dass ich das Ganze einem Menschen erzählen konnte. Es ist wirklich nicht in Ordnung, so mit Nutzern umzugehen und ich erwarte eine Erklärung für dieses Verhalten und auch für dieses Ergebnis in der Sache.
Vielen Dank.
F. W. I.
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

Hallo @modern_life_2015 

 

man muss davon ausgehen, dass Dein Artikel gelöscht wurde, weil ihn einer oder mehrere gemeldet haben.

 

Und machen wir uns nichts vor, wenn es aussieht wie ein Schwert oder eine Keule und eventuell auch noch so bezeichnet wird in der Artikelbeschreibung, ist es für eBay und deren KI ein Schwert oder eine Keule oder sogar beides.

 

Da nützt es dann auch nichts, wenn man ausdrücklich dazu schreibt, es wäre nur Dekoration. Und während man beim ersten Löschen auf KI bei eBay setzt, sollte sich zumindest beim Einspruch gegen die Löschung ein Mensch die Situation bewerten. Und wenn dann an der Entscheidung festgehalten wird, ist es das gewesen. 

 

 

 

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Nachricht 21 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

Um welchen Artikel geht es denn, @modern_life_2015 ?

Nachricht 2 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

@voli@voli-maus 

Das Inserat ist nicht mehr aufrufbar. Es hatte den Titel "Sehr große orig. brasil. Yanomami Amazonas-Schwertkeule, Sword Club, Indianer"
Die zugehörige Referenz-Nr. lautet: 2-188778803517

Der Grundsatz, der hier ins Feld geführt wurde, lautet übrigens:
Zitat:
"Die folgenden Artikel dürfen nicht eingestellt werden:

- Schwerter
- Säbel
- Degen
- Bajonette, Seitengewehre
- Hirschfänger
- Messer, die aufgrund des Waffengesetzes verboten sind oder als Waffe eingestuft werden
- Schlagstöcke jeder Art (z.B. Teleskopschlagstöcke)
- Morgensterne"

Ich würde sehr gerne die Bilder des Objekts hochladen, um zu unterstreichen, dass der o.g. Grundsatz nicht auf meinen Artikel passt. Aber das geht ja leider nicht. Aber die Nachricht von ebay ist ja auch der maßgebliche Kritikpunkt...

Nachricht 3 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

@modern_life_2015du kannst Screenshot von den Artikel machen und einfach hier unter deinen Text einfügen.

 

Lieben Gruß

Nachricht 4 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen


@modern_life_2015  schrieb:
Guten Abend,

Nach vielen Wochen wurde eines meiner Inserate gelöscht, da der Artikel als "Schwert" als unerlaubte Hieb- und Stichwaffe eingestuft wurde. In meinem dagegen gerichteten Einspruch klärte ich darüber auf, dass ich das Wort "Schwert" im Angebot lediglich der Form des Objekts halber benutzt hatte. In Wahrheit handele es sich um einen "Club", ein rein als Dekorationsobjekt zu gebrauchenem Gegenstand einer indigenen brasilianischen Volksgruppe. Ich führte aus, der Gegenstand sei aus Holz, habe keinerlei scharfe Kanten und sei mit 1,5 Meter Größe nicht einmal mit den Händen und mit ausgestreckten Armen zu heben/halten, da er schlicht zu schwer sei. Ich bat explizit, die Verwendung der Formulierung "Schwert" - Keule (club) nicht als Maßstab für die Bewertung meines Einspruchs heranzuziehen.
Was ich als zwar zügige Antwort bekam, war ehrlich gesagt respektlos.

Guten Tag [*mein ebay-Name *]
wir haben Ihre Beschwerde bezüglich einer Einschränkung Ihres eBay-Konto geprüft. [Anm. : Schon dies ist nur so gerade eben noch als richtig anzusehen. Es ging um das Löschen eines von mir angebotenen Artikels.] Nach erneuter Prüfung konnten wir Ihre Beschwerde leider nicht klären [Anm.: "KLÄREN?!" Hier wurde wohl eine englische Version Wort für Wort übersetzt, aber ich hätte zumindest erwartet, dass das ERGEBNIS meiner Beschwerde bzw meines Einspruchs sauber und verständlich formuliert wird], da die Angebote [Anm. Mehrzahl? Es ging um lediglich EIN Angebot) nicht unserem Grundsatz zu Messern und anderen Hieb- und Stichwaffen folgen. [Anm.: Die Beschwerde bezog sich darauf, dass ich der Meinung war und bin, dass der Artikel den Grundsätzen zu Hieb- und Stichwaffen entgegen der seitens eBays ursprünglich geäußerten Meinung entspreche. Nun wird die Ablehnung meines Einspruchs mit sich selbst begründet. In etwa so: Der Artikel entspricht nicht den Grundsätzen, weil er nicht den Grundsätzen entspricht. Das ist nicht wirklich eine Begründung und auch nicht gerade eine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit dem Thema] Swords are not permitted on the DE site. While we appreciate that you chose to utilize our site, we must ask that you please not relist in this case. (übersetzt: Schwerter sind auf der DE-Seite nicht erlaubt. Wir freuen uns zwar, dass Sie unsere Seite nutzen, müssen Sie aber bitten, in diesem Fall {den Artikel} nicht erneut einzustellen.) [Anm.: Dies wiederum ist wirklich nicht zu rechtfertigen. Nicht nur wird plötzlich ein nicht übersetzter Textbaustein einfach eingefügt, so dass man davon ausgehen kann, dass sich niemand den Inhalt dieses Texts nochmals angesehen hat. Es wird sogar explizit auf das in Deutschland nicht erlaubte Einstellen von SCHWERTERN abgestellt! Die von mir ausführlich korrigierte irrige Einschätzung, dass es sich um ein Schwert handle, ist nun wieder der maßgebliche Grund für die Nichtberücksichtigung meines Einspruchs!]

~> Ich habe keine Möglichkeit gefunden, mich dem Chatbot so zu erklären, dass ich das Ganze einem Menschen erzählen konnte. Es ist wirklich nicht in Ordnung, so mit Nutzern umzugehen und ich erwarte eine Erklärung für dieses Verhalten und auch für dieses Ergebnis in der Sache.
Vielen Dank.
F. W. I.

Ach so, ja, ich erhalte manchnmal auch Nachrichten so halb deutsch, halb englisch. 

Nachricht 5 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

 

@mmstore74 

Ich versuche es. Danke auf jeden Fall!

Hier das, was ich noch als Screenshot heute Nachmittag machen konnte und dann das, was ich jetzt noch zu sehen kriege... 

 

1000008843.jpg

1000008860.jpg

1000008858.jpg

Nachricht 6 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

@modern_life_2015  einBeispiel

 

 

 

mmstore74_1-1736457427667.jpeg

 

Nachricht 7 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen


@modern_life_2015  schrieb:

 

@mmstore74 

Ich versuche es. Danke auf jeden Fall!

Hier das, was ich noch als Screenshot heute Nachmittag machen konnte und dann das, was ich jetzt noch zu sehen kriege... 

 

1000008843.jpg

1000008860.jpg

1000008858.jpg


Vielleicht geht es gar nicht mal so um den Artikel, der nicht verkauft werden darf, @modern_life_2015 .

Vielleicht geht es um ein Wort, das nicht mehr "benutzt" werden darf ? 

Nachricht 8 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

@voli-maus
Danke für deine Antwort. Der Gedanke ist gut, aber genau das hatte ich unter anderem in meinem Einspruch gegen die Entfernung auch geschrieben und angeboten. Dass ich die (ohnehin ja sachlich nicht unbedingt korrekte) Bezeichnung als u.a. Schwert rausnehmen würde. Aber genau wie alle anderen Argumente, Fragen und Hinweise wurde dieser nicht einmal kommentiert... Was soll ich dazu sagen?
Nachricht 9 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

Hallo @modern_life_2015 ,

das Schwert ist echt oder nur Deko ?

Ebay ist bei manchen Artikeln sehr penibel.

Die KI kann nicht zwischen echt und Deko unterscheiden.

Und selbst mit einem Dekoartikel könnte man jemanden verletzen.

 

Nachricht 10 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

@voli-maus
Ich weiß deinen Einsatz wirklich zu schätzen. Aber nur, um das Ganze ein drittes Mal vorzutragen, hatte ich den Beitrag eigentlich nicht erstellt.
Dennoch: Das Objekt ist zum einen aus schwerem Holz, hat weiterhin keinerlei Kanten oder gar Klingen und ist bei einer Länge von rund 140cm wegen der Schwere des Holz nicht einmal wie ein Schwert zu halten, da der Hebelarm einem sonst die Handgelenke oder Elle&Speiche bräche. Und zu guter letzt: Es IST kein Schwert! Es ist ein "indianischer" "Club". Im deutschen gibt es nur das Wort "Keule", was aber erkennbar auch nicht zutreffend ist.
Kurzum: Es ist ein Dekoobjekt bzw Zeremonieobjekt, das nie und nimmer als Waffe fungieren sollte oder fungieren könnte! Ansonsten müsste man jeden Besen oder jede Partytischgarnitur wegen Verstoßes gegen den Grundsatz bzgl Hieb- und Stichwaffen entfernen.

Dass schließlich die KI "das halt nicht unterscheiden" könne, kann wohl kaum als Argument bzw Lösungsansatz dienen, da ich gerade DAS ja als Kritik formuliert hatte. Spätestens die Reaktion auf meinen Einspruch hätte von einem halbwegs motivierten und verständigen Menschen verfasst werden müssen, was aber eben NICHT geschehen ist.
"Da steh ich jetzt, ich armer Thor
Und bin so klug als wie zuvor."

Sorry für den Zynismus, aber ich bitte um Verständnis, dass ich an allen Stellen bei ebay gegen die Wand laufe und sich der Sache selbst niemand annimmt. Ich bin mittlerweile wirklich auf dem Sprung, diese Geldzurückhaltemaschine ebay zu verlassen. Es ist echt nicht mehr lustig...
Viele Grüße
Friedrich
Nachricht 11 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

Es geht un eine Waffe, auch wenn sie ein Dekoobjekt ist.

Da wirst du auch weiter gegen die Wand laufen, @modern_life_2015 .

 

Nachricht 12 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

@voli-maus
Danke für deinen Kommentar. Das ist immerhin ein Hauch an dezidierter Begründung mehr als vom ebay Chatbot. "Vor die Wand laufen" bezog sich im Übrigen auf die fehlende Bezugnahme auf den unsäglichen Grundsatz zu Hiech- und Stibwaffen (😝) sowie die Begründung insgesamt. Denn wie auch du sicher weißt, sind beileibe nicht alle Gegenstände, die potentiell als "Waffe" zu gebrauchen sind (wir Juristen sprechen bei vielen davon von "gefährlichen Werkzeugen", die eben nur in der böswilligen und häufig völlig dem eigentlichen Zweck zuwider laufenden Weise der Benutzung zur "Waffe" werden. Zum Beispiel die sog. Springerstiefel.

Zitat ebay: 𝐃𝐢𝐞 𝐦𝐞𝐢𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐌𝐞𝐬𝐬𝐞𝐫 𝐝ü𝐫𝐟𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐢 𝐞𝐛𝐚𝐲.𝐝𝐞 𝐚𝐧𝐠𝐞𝐛𝐨𝐭𝐞𝐧 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧. 𝐄𝐬 𝐠𝐢𝐛𝐭 𝐚𝐥𝐥𝐞𝐫𝐝𝐢𝐧𝐠𝐬 𝐛𝐞𝐬𝐭𝐢𝐦𝐦𝐭𝐞 𝐌𝐞𝐬𝐬𝐞𝐫𝐚𝐫𝐭𝐞𝐧, 𝐝𝐢𝐞 𝐮𝐧𝐳𝐮𝐥ä𝐬𝐬𝐢𝐠 𝐬𝐢𝐧𝐝. (... Bezugnehmend WaffenG)

Ich bitte nur noch ein letztes Mal um die Beantwortung der Frage, ob deiner Meinung nach dieses 140cm stumpfe und nicht als Schwert greifbare Objekt in die nachfolgend zitierte Reihe von verbotenen Stücken passt, was Sinn und Zweck und Gefährlichkeitsmaßstab betrifft. Ist mein Artikel mit der Zielrichtung des Verbots wohl gemeint gewesen?
𝐃𝐢𝐞 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐀𝐫𝐭𝐢𝐤𝐞𝐥 𝐝ü𝐫𝐟𝐞𝐧 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐞𝐢𝐧𝐠𝐞𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐭 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧: - 𝐒𝐜𝐡𝐰𝐞𝐫𝐭𝐞𝐫- 𝐒ä𝐛𝐞𝐥- 𝐃𝐞𝐠𝐞𝐧- 𝐁𝐚𝐣𝐨𝐧𝐞𝐭𝐭𝐞, 𝐒𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧𝐠𝐞𝐰𝐞𝐡𝐫𝐞- 𝐇𝐢𝐫𝐬𝐜𝐡𝐟ä𝐧𝐠𝐞𝐫- 𝐌𝐞𝐬𝐬𝐞𝐫, 𝐝𝐢𝐞 𝐚𝐮𝐟𝐠𝐫𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐞𝐬 𝐖𝐚𝐟𝐟𝐞𝐧𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞𝐬 𝐯𝐞𝐫𝐛𝐨𝐭𝐞𝐧 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐚𝐥𝐬 𝐖𝐚𝐟𝐟𝐞 𝐞𝐢𝐧𝐠𝐞𝐬𝐭𝐮𝐟𝐭 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧- 𝐒𝐜𝐡𝐥𝐚𝐠𝐬𝐭ö𝐜𝐤𝐞 𝐣𝐞𝐝𝐞𝐫 𝐀𝐫𝐭 (𝐳.𝐁. 𝐓𝐞𝐥𝐞𝐬𝐤𝐨𝐩𝐬𝐜𝐡𝐥𝐚𝐠𝐬𝐭ö𝐜𝐤𝐞)- 𝐌𝐨𝐫𝐠𝐞𝐧𝐬𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞

Aber ich habe den Eindruck, dass es nicht in deinem Interesse liegt, eine Meinung abseits des unsinnigen und von mir primär kritisierten Ursprungstextes zu bilden. Wenn das vorgegebene Ziel den Weg bestimmt, ist mir nicht geholfen. Danke trotzdem. @voli-maus
Nachricht 13 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

https://www.ebay.de/itm/176738388369?mkcid=16&mkevt=1&mkrid=707-127634-2357-0&ssspo=Ui5rMM9qQJm&sssr...

 

 

Auf die Gefahr hin, mir ein Eigentor zu schießen: Dieses von mir aktuell ebenso inserierte Paddel identischen Ursprungs müsste dann eigentlich ebensowenig tolerabel sein. Ähnlich groß, ähnlich schwer, ähnliches Material und ähnliche Gefährlichkeit. 

 

 

 

photostudio_1734342545619.jpgphotostudio_1734340968614.jpg

Nachricht 14 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

Hallo noch mal, @modern_life_2015 ,

die Grundsäze legt ebay fest.

 

Nachricht 15 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

@voli-maus

Habe ich das je bezweifelt oder den Eindruck vermittelt, das nicht zu wissen?

 

Ich gebe es auf. Was sollen solche Kommentare? Viel Erfolg und alles Gute. F. 

Nachricht 16 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

Ja, dir auch viel Erfolg, @modern_life_2015 .

Mir wurden auch schon Artikel gelöscht, hatte nichts mit dieser deiner Kategogien tun.

Ich weiß nicht , was du lesen möchtest ?

Alles Gute und eine gute Nacht. 😊

Nachricht 17 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

Hallo @modern_life_2015 !

 

Auch, wenn dein  Holzschwert keine scharfen Ecken und Kanten

hat, könnte ein kräftiger Mann mit so einem Teil mir eins

über die Rübe ziehen. Es wäre auch ein Kinderspiel, dieses

Schwert zu verkleinen (schnitzen), um es handlicher zu machen.

Er kann es dann wie einen Schlagstock verwenden, was ja

auch nicht erlaubt ist.

 

Theoretisch kann man alles mögliche als Waffe benutzen z.B.

Gabel, Seil, Holzrolle usw.

 

Du hast auch das Wort Keule benutzt. Keulen waren schon

Waffen im Mittelalter.

 

eBay weiß nicht, was ein Käufer mit diesem Artikel vorhat.

Ich finde es schon gut, dass eBay hier Grenzen setzt.

Und dein Artikel sieht nun mal aus wie ein Schwert.

egal, ob es scharfe Kanten hat oder nicht.

 

Du hättest dich zu einem eBay-Mitarbeiter durchstellen

 und nicht mit dieser dämlichen KI kommunizieren sollen.

Das würde ich z.B. machen. Obwohl, ich glaube nicht, dass du

die Chance bekommst, es einstellen zu dürfen.

 

Einen sonnigen Tag! 😊

 

 

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WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 18 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen

@*sweet-melody* 
Hallo und trotz allem vielen Dank für deinen Kommentar.
Was ich von einer Begründung halten soll, die beinhaltet, was man aus einem Stück Holz, ganz gleich welcher Form im übrigen, SCHNITZEN KÖNNTE, weiß ich allerdings nicht. Damit wäre jeder Stuhl, Besen, Holzteller und und und wegen potentieller Eigenschaft als Werkstück zum Schnitzen einer tötlichen Waffe zu entfernen... Und auch wenn du es hättest selbst lesen können, kläre ich auch DICH noch einmal darüber auf, dass es Länge und Gewicht des Objekts UNMÖGLICH machen, es "zu schwingen und jemandem auf den Kopf zu hauen" oder was auch immer... Weiterhin: Die (wie ebenfalls schon von mir begleitend erklärte) unpassende Übersetzung von "Club" zu "Keule" macht genauso wenig einen Verstoß gegen den strittigen Grundsatz aus dem Artikel wie ein MAGNUM EIS wegen der Wortverwandtschaft zum MAGNUM REVOLVER! Was soll der Quatsch?!
Und zum Schluss: Ich habe in vorliegendem Beitrag in erster Linie meine Kritik an der Reaktion von ebay auf meinen Einspruch geäußert, da diese sich LIEST WIE VON EINER KÜNSTLICHEN (ABER BEGRENZTEN) INTELLIGENZ! Mir zu raten, mich nicht mit dem Chatbot abzugeben, sondern einen Mitarbeiter bzw eine Mitarbeiterin zu kontaktieren, zielt an der Sache genau so weit (nämlich sehr weit) vorbei wie alles Vorgenannte.
Das bloße Verfassen von Kommentaren für die künstliche Aufplusterung deiner Beitragsmenge bei gleichzeitig völliger Unkenntnis der Sach- wie der Sachstandslage ist weder deiner noch meiner würdig. Sorry.

Nachricht 19 von 24
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Einspruch abgelehnt mit respektlos zusammengestellten deutschen sowie englischen Textbausteinen


@modern_life_2015  schrieb:

Hallo und trotz allem vielen Dank für deinen Kommentar.
Was ich von einer Begründung halten soll, die beinhaltet, was man aus einem Stück Holz, ganz gleich welcher Form im übrigen, SCHNITZEN KÖNNTE, weiß ich allerdings nicht.

 

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Da hätte ich eine Idee.....du könntest aus dem Holz deine eigenen Antworten

schnitzen. Dann bekommst du das, was du lesen möchtest.......

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WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 20 von 24
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