12-12-2025 18:50 - bearbeitet 12-12-2025 18:51
Hallo
Ich bin hier privater Verkäufer und hab eine Konsole verkauft (Super Nintendo)
Diese kam bei dem Käufer beschädigt an. Schade kann passieren aber da hat weder der Käufer noch ich als Verkäufer schuld. Es war auch alles mehr als ausreichend und sicher verpackt. Der Verkäufer hat auch Bilder gemacht. Diese hab ich erhalten und man sieht an einer Ecke einen Riss bzw. eine Delle wo man deutlich sieht das da etwas scharfkantiges reingehämmert wurde.
Ich hab den Käufer gebeten eine Transportschadensmeldung zu machen. Das hat die Person aber nicht eingesehen. Also hab ich das für die Person übernommen und Ihm zugeschickt mit der Bitte die Ware und die Meldung bei einer DHL Filiale abzugeben.
Das hat die Person aber nicht gemacht und den Fall jetzt an ebay übergeben. Diese möchte nun das der Käufer die Ware für eine Rückerstattung an mich zurück schicken soll.
WAS SOLL DAS?
Das ist doch der komplett falsche Weg. Was soll ich denn der DHL jetzt sagen?
Wenn ich die Konsole erhalte, bekommt der Käufer das Geld wieder und was ist mit mir?
Hinzu kommt das die Gefahr besteht das die Konsole beim Rückversand noch mehr Schaden annimmt.
Ich hatte sogar extra bei eBay angerufen und die Situation erläutert.
Ich solle mir keine Gedanken machen denn schließlich hat man als privater Verkäufer auch einen Verkäuferschutz. Ja sehe ich. Ich bin gerade echt sauer und weiß auch gar nicht was ich hier an Hilfe erwarten kann. Vermutlich wollte ich mir das gerade nur von der Seele schreiben.
12-12-2025 23:56
Karton in Karton nutzt nur wenn es keine Hohlräume gibt, sonst klappt die Version auch nicht, ist aber mit Abstand schon schön stabil.
Viele machen den Fehler Hohlräume mit Zeitungspapier zu füllen.
Nach einem Sturz geht Zeitungspapier aber nicht mehr in die Ursprungsform zurück und Hohlräume entstehen.
Wir hatten spezielles Packpapier, Meterware von der Rolle was die Form besser gehalten hat und dann halt die Kanten mit dem o.g. Klebeband verstärkt.
Ich schreibe extra in der Vergangenheit da sich das arbeiten für mich erledigt hat, mein jetziger Lohnzahler erwartet keine Verpackungskünste. 😂
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12-12-2025 22:02
@dfb4ever schrieb:Mein Fehler das ist natürlich die zusätzliche Transportversicherung.
Die hab ich nicht abgeschlossen.
Dennoch ist in der Standardvariante ebenfalls eine dabei soweit ich weiß.
(Ersatz für den materiellen Schaden am versandten Gut (Wertersatz), wenn DHL den Schaden schuldhaft verursacht hat)
Das meint was, @dfb4ever ?
Da wirft wohl kein Angestellter des Unternehmens die Sendung mit Absicht durch die Gegend.
12-12-2025 21:58
Mein Fehler das ist natürlich die zusätzliche Transportversicherung.
Die hab ich nicht abgeschlossen.
Dennoch ist in der Standardvariante ebenfalls eine dabei soweit ich weiß.
(Ersatz für den materiellen Schaden am versandten Gut (Wertersatz), wenn DHL den Schaden schuldhaft verursacht hat)
12-12-2025 21:29
12-12-2025 21:27
Wer schreibt denn, dass der Versanddienstleister NUR für Verlust aufkommt?
Ich kann so eine Behauptung hier nicht finden.
Und was du hier postest ist eine zusätzliche Transportversicherung und hat mit deinem Fall nichts zu tun.
12-12-2025 21:14
War ja nicht nur Packpapier und das stimmt nicht das der Versanddienstleister nur für Verlust aufkommt.
DHL haftet auch für Beschädigungen (siehe Bild)
12-12-2025 20:58
@dfb4ever schrieb:Nach Deiner Logik brauchen private Verkäufer also gar nicht erst versichert als Paket versenden da sie nicht über das Equipment (Luftpolser, Packpapier und Lufttaschen) besitzen können?
Packpapier ist nicht ausreichend, @dfb4ever .
Der Versand ist dann auch eher gegen Verlust gesichert, als gegen Beschädigung.
Die Versandbedingungen kannst du bei jedem Versanddienstleister nachlesen, @dfb4ever .
12-12-2025 20:53
@oskar_der_wikinger schrieb:
@dfb4ever schrieb:Hallo
Ich bin hier privater Verkäufer
. . . und damit beginnt das Problem, als privater Verkäufer bist du nicht in der Lage einen Artikel bruchsicher zu versenden. Du hast garnicht das Equipment dafür.
Wie hast du verpackt und wäre diese Verpackung so stabil das sie von einem Tisch fallen kann ohne das alle Kartonagenecken unbeschädigt blieben?
Edit: du hast ein Bild nachgeliefert, das Versandgut konnte sich im Karton bewegen, der klassische Packfehler.
Woger weißt, welches Equipment ein Privater zu Hause hat, um Artikel bruchsicher zu versenden, @oskar_der_wikinger ?
Ich selbst bevorzuge ja die Karton - in - Karton - Methode bei Artikeln, die sehr bruchempfindlich sind.
Und toi toi toi, es hatte immer funktioniert. 😊
12-12-2025 20:12
Das würde von vornherein nicht gehen weil der Käuferschutz nur 30 Tage greift. Und erfahrungsgemäß brauchen die Paketdienstleister mehrere Wochen oder Monate um zu einem Ergebnis zu kommen. Und 99% der gemeldeten Schäden wird eh abgelehnt.
12-12-2025 20:05
Ja leider
Mal sehen wie das weitergeht.
Wenigstens einer der zumindest verstanden hat worum es mir hauptsächlich geht.
Die Mitwirkungspflicht und da hätte ich von eBay erwartet das Sie dem Käufer sagen "Du hör Mal bring das zur Begutachtung zu DHL. Da liegt ein Transportschaden vor. Da soll DHL erstmal drüber schauen"
12-12-2025 20:04
Kleiner Tip für die Zukunft @dfb4ever
ich schrieb heute schon in einem anderen Thread das ich viel nach Italien schicke, teilweise bis zu 30 kg.
Ich schütze jede Kartonkante hiermit
Muß nicht von Tesa sein da zu teuer, es reicht auch Band aus einem Diskounter. Je nach Gewicht mal mehr mal etwas weniger. Ist aber schonmal ein Anfang.
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12-12-2025 20:01
Moin,
eine Mitwirkungsflicht hätte der Käufer schon, aber was wiillst du verlangen wenn der Käufer in der Käuferschutz-Hängematte schaukelt und kein Interesse zeigt ?
Da musst Du leider durch....
Nächstes Mal verpackst Du die Ware zu gut und bekommst eine schlechte Bewertung wegen zu viel Verpackungsmaterial und Vorwürfe wegen Umweltverschmutzung ....Alles schon gehabt.
12-12-2025 19:43 - bearbeitet 12-12-2025 19:45
Doch so bisschen Ahnung hab ich schon davon 🙂
Mir geht es auch nicht um den Schaden an sich sondern eher um das Verhalten bzw. nichts tun des Käufers.
Schäden können immer passieren wie ich auch im Eingangspost schrieb.
Ich würde hier gern mehr Fotos anhängen wollen aber es geht leider nicht. Man sieht halt das etwas scharfkantiges in mein Karton geflogen ist sprich von außen nach innen. Seis drum. Ich warte einfach Mal ab wie es weiter geht.
12-12-2025 19:36
@dfb4ever schrieb:Nach Deiner Logik brauchen private Verkäufer also gar nicht erst versichert als Paket versenden da sie nicht über das Equipment (Luftpolser, Packpapier und Lufttaschen) besitzen können?
@dfb4ever über 30 Jahre Versand, glaube mir ich weiß wovon ich schreibe.
Der Großteil der Versandschäden passiert weil sich das Transportgut im Karton bewegen kann und diesen nach außen durchschlägt. Ganz selten kommen die Beschädigungen von außen nach innen.
Kennst du aus der Physik, Masse + Geschwindigkeit = Bumms, das soll heißen wenn das Paket fällt und das Transportgut hat Luft im Karton bewegt es sich weiter obwohl der Karton schon zum Stillstand gekommen ist.
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12-12-2025 19:34
Da kannst du argumentieren wie du willst du wirst den Kürzeren ziehen.
Wir können hier nicht schreiben was du gerne lesen willst wir schreiben dir wie ebay das handhabt und wie es vielen anderen Nutzern vor dir auch ergangen ist.
Du kannst gerne versuchen das beim Paketdienst zu reklamieren und wrist sehen, dass es abgelehnt wird.
12-12-2025 19:32
Ich stelle mich nicht quer und es ist keine Meinung das man als privater Verkäufer dafür nicht haftet 🙂 Im Gegenteil ich hab sogar die Meldung rausgesucht, ausgefüllt und es dem Käufer geschickt obwohl das nicht meine Aufgabe war. Hab versucht das das alles seinen richtigen Weg geht. Der richtige Weg wäre gewesen das der Käufer das Ganze zu DHL bringt. Die Erstattung hätte er ja eh bekommen da die Ware bei Ihm defekt angekommen ist.
12-12-2025 19:29
Ja, bleib bei deiner Meinung wenn du es besser weißt. Ebay wirds richten wenn du dich querstellst!
12-12-2025 19:28
Nach Deiner Logik brauchen private Verkäufer also gar nicht erst versichert als Paket versenden da sie nicht über das Equipment (Luftpolser, Packpapier und Lufttaschen) besitzen können?
12-12-2025 19:23 - bearbeitet 12-12-2025 19:26
@dfb4ever schrieb:Hallo
Ich bin hier privater Verkäufer
. . . und damit beginnt das Problem, als privater Verkäufer bist du nicht in der Lage einen Artikel bruchsicher zu versenden. Du hast garnicht das Equipment dafür.
Wie hast du verpackt und wäre diese Verpackung so stabil das sie von einem Tisch fallen kann ohne das alle Kartonagenecken unbeschädigt blieben?
Edit: du hast ein Bild nachgeliefert, das Versandgut konnte sich im Karton bewegen, der klassische Packfehler.
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12-12-2025 19:21 - bearbeitet 12-12-2025 19:24
Artikel können auch beschädigt werden wenn alles vernünftig verpackt wird. Deswegen gibt es die Möglichkeit eine Transportschadensmeldung abzugeben. Ich kann leider nur ein Bild anhängen da sieht man das alles vernünftig eingepackt ist mit Packpapier, Luftpolster und Lufttaschen.
Die Schadensmeldung hab ich ja bereits gemacht für den Käufer da er diese nicht machen wollte.
Die DHL möchte allerdings die kaputt gegangene Ware samt Meldung in einer Filiale abgegeben haben um dies prüfen zu können. Das einzige was der Käufer hätte machen müssen ist die von mir ausgefüllte Meldung ausdrucken und zu einer DHL Filiale bringen.
Bei Privatpersonen ist die Frage der Haftung bei Transportschäden von vielen Faktoren abhängig. Einer dieser Faktoren ist, auf welcher Plattform der Käufer von der Privatperson die Ware erworben hat. Sollte der Kauf über eine Online-Plattform abgewickelt worden sein, so hat der Verkäufer das Transportrisiko nicht zu tragen und kann auch nicht in die Haftung genommen werden. Die Haftung hat der Verkäufer als Privatperson lediglich dann zu übernehmen, wenn die verkaufte Ware durch den Versender ganz offensichtlich sehr nachlässig verpackt wurde und wenn diese Nachlässigkeit ursächlich für den Schaden war.
Sofern der Verkäufer jedoch das Paket angemessen verpackt und versendet hat, so trägt der Transportdienstleister das Haftungsrisiko. Es stellt sich dann jedoch die Frage, in welcher Höhe der Lieferdienst die Haftung übernimmt. Hierbei gibt es zwischen den einzelnen Anbietern Unterschiede. Diejenige Person, die Ansprüche gegen den Transportdienstleister geltend machen möchte, trägt die Beweislast. Es obliegt somit dem Anspruchssteller zu beweisen, dass der Paketschaden durch den Transport verursacht wurde.