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Kein Recht als Verkäuferin

Was sagt ihr dazu?
Ich habe ein neues Bognerkleid hier verkauft. Da die Käuferin in den Urlaub fahren wollte, sollte ich das Kleid schnell versenden. Leider hatte ich in der Hektik mein neues Bognerkleid versendet. Ich habe mich sofort entschuldigt und ihr geschrieben (19.9.) das ich ihr sofort das richtige Kleid nach ihrem Urlaub schicke. Aber die Käuferin schrieb erst Tage später, das sie das falsche Kleid behält. Daraufhin schrieb ich ihr, das ist mein eigenes, viel teueres Kleid und ich möchte es zurück. Aber sie meinte, es ist bereits getragen worden und verschenkt an ihre Freundin. Aber ich bestand auf diese Rückgabe. Sie kann sich ja nicht einfach das teurere Kleid behalten. Losschicken konnte ich das richtige Kleid auch nicht, dann hätte sie ja 2 teure Bognerkleider gehabt. So nun hat sie ihren Willen nicht bekommen und nun hat sie aus Frust hier 2 Mal einen Fall eröffnet, das sie ihr Kleid nicht erhalten hat…. was ja so nicht stimmt, sie hätte bereits vor 2 Wochen das richtige Kleid erhalten können. Wollte sie nicht, sondern das teurere Kleid behalten. Jetzt hatte sie sich ein angeblich ein anderes Kleid gekauft und wollte ihr richtiges Kleid nicht mehr…. dadurch konnte ich auch nicht das richtige versenden, wenn Ebay ihr Recht gibt, hätte sie 2 Bognerkleider und noch das Geld zurück…. und so ist es auch gekommen, Ebay hat ihr Recht gegeben und sie hat ihr Geld zurück erstattet bekommen. Ich finde es eine Unverschämtheit und schlechte Entscheidung! Was meint ihr in diesem Chaos?
Nachricht 21 von 21
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20 ANTWORTEN 20

Kein Recht als Verkäuferin

Oben jetzt mal meine Nachricht vom 19.9… die Käuferin heißt Lisa. Und dann am 22.9. ihre Antwort.
Nachricht 1 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Hallo,
das Kleid ist zwar etwas zu groß aber ich finde die Zeit für die Rückabwicklung momentan nicht und werde es behalten. Bin auch jetzt erst einmal nicht vor Ort.
Alles Gute
Lisa
12:25
Hallo Lisa, es ist mein eigenes Kleid und steht eigentlich nicht zum Verkauf… Viele Grüße
Nachricht 2 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Hallo, das ist ein anderes Kleid wie abgebildet? LG
16:21
Liebe Lisa, es tut mir sehr leid, sicherlich ist bei Ihnen das Bognerkleid mit den Knöpfen gelandet. Beide haben den gleichen Stoff und ich habe nicht aufgepasst und es meinem Freund zum verpacken gegeben, damit er es noch schnell zur Post bringt. In der Hektik habe ich nicht auf den Ausschnitt geschaut. Ich kann mich nur entschuldigen, vor allem weil Sie es mitnehmen wollten.
Wie wollen wir verbleiben, Sie melden sich wenn ich das richtige losschicken kann?... viele Grüße!!
19:30
Nachricht 3 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Schön das es jetzt verstanden wurde.
Ich wollte hier lediglich mal wissen, was ihr von der EBay- Entscheidung haltet, da ich es keinesfalls nachvollziehen kann.
Ich hätte ihr das richtige Kleid sofort 2 Tage später gesendet und das hatte ich ihr sofort geschrieben, aber das ging ja nicht und sie wollte ja auch nicht. Sie wollte eben das teuerere behalten und das wäre Betrug gewesen und das Ärgert mich, da es dafür hier keine Hilfe gibt. Sie hatte 75€ bezahlt und das was sie erhalten hat, war 150€. Also musste ich doch erst warten ob sie es wirklich zurück schickt, sonst hätte sie ja 2 Kleider gehabt. Ich muss noch dazu sagen, der richtige Preis für 2 Bogner Kleider liegt bei ca 400€. Hilfe hätte es hier nicht gegeben. Nach Erhalt meines falsch gesendeten Kleides hätte ich ihr richtiges losgeschickt, aber da war der Fall gleich geschlossen.
Jetzt schicke ich es natürlich nicht mehr, da sie den Betrag zurückerhalten hat und biete es deshalb wieder an.
Nachricht 4 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Hallo @antje1033 ,

 

achso, danke für die Aufklärung.

Aber wenn Du jetzt hier im Forum um Hilfe bittest und schreibst, dass Du der Kundin immer noch das richtige Kleid senden willst, es aber gleichzeitig wieder für jemanden anderen zum Verkauf anbietest, muss man nicht mehr mitkommen, oder?

 

Du hast also ein Kleid im Zustand NEU hingesendet und es getragen zurückbekommen.

Auch wenn Du es falsch versendest hast, muss der Käufer den Artikel so zurückgeben, wie auch erhalten.

Nungut, das ganze Hin und Her können wir nicht einsehen.

 

Ob Du nun dafür Wertersatz fordern kannst, musst du leider ausserhalb ebays klären (lassen) und auch durchsetzen. Ebay kann Dich dabei nicht unterstützen.

Nachricht 5 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Was hier überhaupt nicht verstanden wird, das es sich in der Geschichte um 2 Bognerkleider handelt. Die Käuferin hat versehentlich mein eigenes teueres Kleid- was nie!!zum Verkauf stand!!- erhalten. Solange sie das behalten wollte, konnte ich ihr nicht das ersteigerte Kleid aus dem ersichtlich Angebot bei eBay zuschicken, da sie sonst 2 Kleider gehabt hätte. Ich hatte mich bei ihr entschuldigt und wollte gleich 2 Tage später ihr das richtige Kleid nachsenden, aber das wollte sie nicht mehr.
Nachricht 6 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Ja ich biete es wieder an, weil es ja für EBay erledigt ist.
Mir ist es auch schon passiert, das ein Verkäufer mir einen falschen Artikel geliefert hat. Diesen habe ich unverzüglich und unbenutzt zurückgeschickt und dann meinen richtigen erhalten. So wäre es richtig gewesen.
Nachricht 7 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Ich biete das neue Kleid S an, das ich ihr nicht schicken konnte, da sie das falsch gelieferte Kleid M behalten wollte. Beide waren neu. Sie hat aber das falsch gelieferten doppelt so teure Kleid einfach getragen und nicht zurück geben wollen.
Ganz einfach, Beispiel wenn ich für 20€ einen Artikel kaufe und versehentlich der Verkäufer mir einen anderen Artikel schickt für 100€, dann kann ich diesen Artikel nicht einfach behalten, das ist Betrag! So wollte es die Käuferin bei dem Kleid machen.
Also ist jetzt mein eigenes Kleid zurück und getragen!! Das ist das Kleid was NIE im Angebot bei EBay stand. Es ist MEINS! Das aus dem Angebot ist deshalb immer noch NEU!
Nachricht 8 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Die Käuferin hat ein Bogner Kleid in S bezahlt, ich habe ihr versehentlich mein neues Bognerkleid in M geschickt. Dieses war Doppel so teuer als sie für ihres in S bei eBay bezahlt hat.Die Käuferin wollte dieses aber einfach behalten . Nach 2 Wochen hin und her hat sie mir nun mein eigenes eigentlich neues Kleid in einem bereits getragenen Zustand zurück gegeben.
Das neue Kleid was sie eigentlich bei eBay gekauft hat, konnte ich nicht versenden, solange sie mir mein Kleid nicht zurück geben wollte. Sonst hätte sie ja 2 Kleider zum Preis von einem. Da der Fall geschlossen wurde, weil sie mein eigenes Kleid zurück geschickt hat, konnte ich ihr eigentlich gekauftes Kleid in S nicht schicken, da das Geld ihr zurück erstattet wurde. Also ist das Kleid in S immer noch neu und wieder im Angebot.

Nachricht 9 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin


@petersmodellbahnstuebchen  schrieb:

Moin @antje1033 

 

Wenn die Käuferin das Kleid in getragenem Zustand zurück geschickt hat, wie kannst Du dieses Kleid (376594887034) wieder als neu und ungetragen anbieten?

 

Wenn der nächste Käufer feststellt, daß es bereits getragen wurde, ist der Ärger schon vorprogrammiert.


Nicht nur das,

bei der aussagekräftigen Artikelbeschreibung, nunja, ist aber ein anderes Thema ....

 

@antje1033 

Du hast einen falscher Artikel geliefert, der Käufer hat den falschen Artikel nun zurückgesendet und das Geld wiederbekommen. Fertig.

Damit ist der Fall bei und für ebay abgeschlossen.

Das Kleid bietest Du doch eh schon wieder seid gestern an. WArum, wenn der Fall für DICH nicht erledigt ist?

Hat Sie es denn nun getragen oder nicht? Laut Bild ist das Etikett ja auch noch vorhanden - dann wohl eher nicht ...?!

 

Nachricht 10 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Moin @antje1033 

 

inzwischen verstehe ich Deine Aussagen diesen ganzen Thread nicht mehr 🤔

 

Wenn die Käuferin das Kleid in getragenem Zustand zurück geschickt hat, wie kannst Du dieses Kleid (376594887034) wieder als neu und ungetragen anbieten?

 

Wenn der nächste Käufer feststellt, daß es bereits getragen wurde, ist der Ärger schon vorprogrammiert.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 11 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Jetzt hab ich nochmal genauer gelesen. Der Fall wurde geschlossen, weil sie das falsche Kleid zurückgeschickt hat?…. dafür bekommt sie eine Rückerstattung obwohl der Fall eigentlich um ihr gekauftes Kleid geht, das sie leider noch nicht erhalten konnte? Damit ist der Fall doch nicht erledigt, sie muss ja erst ihr gekauftes Kleid erhalten und die Chance hatte ich noch gar nicht, da sie sich auch im Urlaub befand. Lesen sich der Kundenservice eigentlich wirklich die Fälle durch?
Nachricht 12 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Ja, wenn man das teuerer Kleid nicht behalten kann wie von der Käuferin gewünscht. Aus diesem Grund wollte sie dann auch nicht mehr das wirklich gekaufte „günstigere Kleid „
Nachricht 13 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Liebe Nina, lieben Dank für deine Zeilen.
Aber ich hatte überhaupt keine Möglichkeit das Kleid zu versenden obwohl ich ihr das bereits am 19.9. angeboten hatte. Gleich an dem Tag, an dem sie das falsche Kleid erhielt. Dann hätte sie 3 Tage später das richtige Kleid gehabt und alles wäre ok.Da sie aber das teurere einfach behalten wollte, konnte ich ja das richtige nicht auch noch losschicken. Nach langen Diskussionen hat sie es mir im getragenen Zustand zurückgegeben , aber gleichzeitig diese Fälle hier eröffnet. Wenn ich es dann zu diesem Zeitpunkt losgeschickt hätte, hätte sie das Kleid gehabt und die Rückerstattung.
Nachricht 14 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin


@antje1033  schrieb:
Was sagt ihr dazu?
Ich habe ein neues Bognerkleid hier verkauft. Da die Käuferin in den Urlaub fahren wollte, sollte ich das Kleid schnell versenden. Leider hatte ich in der Hektik mein neues Bognerkleid versendet. Ich habe mich sofort entschuldigt und ihr geschrieben (19.9.) das ich ihr sofort das richtige Kleid nach ihrem Urlaub schicke. Aber die Käuferin schrieb erst Tage später, das sie das falsche Kleid behält. Daraufhin schrieb ich ihr, das ist mein eigenes, viel teueres Kleid und ich möchte es zurück. Aber sie meinte, es ist bereits getragen worden und verschenkt an ihre Freundin. Aber ich bestand auf diese Rückgabe. Sie kann sich ja nicht einfach das teurere Kleid behalten. Losschicken konnte ich das richtige Kleid auch nicht, dann hätte sie ja 2 teure Bognerkleider gehabt. So nun hat sie ihren Willen nicht bekommen und nun hat sie aus Frust hier 2 Mal einen Fall eröffnet, das sie ihr Kleid nicht erhalten hat…. was ja so nicht stimmt, sie hätte bereits vor 2 Wochen das richtige Kleid erhalten können. Wollte sie nicht, sondern das teurere Kleid behalten. Jetzt hatte sie sich ein angeblich ein anderes Kleid gekauft und wollte ihr richtiges Kleid nicht mehr…. dadurch konnte ich auch nicht das richtige versenden, wenn Ebay ihr Recht gibt, hätte sie 2 Bognerkleider und noch das Geld zurück…. und so ist es auch gekommen, Ebay hat ihr Recht gegeben und sie hat ihr Geld zurück erstattet bekommen. Ich finde es eine Unverschämtheit und schlechte Entscheidung! Was meint ihr in diesem Chaos?



Aud Frust kann man einen zweiten Fall eröffnen ? @antje1033 
Nachricht 15 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

@antje1033 Hey. 🙂 Das habe ich mir gern einmal angeschaut. Der Fall aufgrund eines nicht erhaltenen Artikels wurde ohne Erstattung geschlossen.

Die im Anschluss eröffnete Rückgabe wurde zu Gunsten deines Käufers geschlossen, da das falsche Kleid an dich zurückgesendet und am 27.09.2025 an deinem festgelegten Ablageort zugestellt wurde. (DHL 358494483643).
Aus dem Grund wurde auch dein Einspruch zum Rückgabefall abgelehnt.

 

@oskar_der_wikinger Vielen Dank für's Markieren. ❤️

 

Liebe Grüße,

Nina

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Ab dem 10.12. wieder für euch da.
Nachricht 16 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Bogner ist eine teure Marke. Das Rückgeld wäre in dem Paket gewesen, indem sich das richtige Kleid befunden hätte, was ich ihr schicken wollte.
Nachricht 17 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Ja die Nachweise habe ich, aber haben eBay nicht interessiert. Und ja, ich habe ein falsches Kleid geschickt, was mal passieren kann und habe sofort mich entschuldigt und hätte auch gleich das richtige nachgesendet….hätte sie 3 Tage später haben können.
Nachricht 18 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Moin @antje1033 

 

zunächst einmal hast Du das Chaos selbst erzeugt, da Du einen falschen Artikel verschickt hast.

 

Hast Du denn für die Sendung einen Einlieferungsbeleg und einen Zustellnachweis? Dann kann eigentlich kein Fall wegen eines nicht gelieferten Artikels erstallt werden.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 19 von 21
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Kein Recht als Verkäuferin

Hallo @antje1033 

wer ist Bogner?

Du hättest der Käuferin für das falsche Kleid den Rückversand zahlen müssen.

 

Wir ziehen mal nina@ebay  hinzu, vielleicht weiß sie Rat.


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