03-10-2025 18:41
04-10-2025 13:46
04-10-2025 13:45
04-10-2025 13:45
04-10-2025 13:37
04-10-2025 13:15
Hallo @antje1033 ,
achso, danke für die Aufklärung.
Aber wenn Du jetzt hier im Forum um Hilfe bittest und schreibst, dass Du der Kundin immer noch das richtige Kleid senden willst, es aber gleichzeitig wieder für jemanden anderen zum Verkauf anbietest, muss man nicht mehr mitkommen, oder?
Du hast also ein Kleid im Zustand NEU hingesendet und es getragen zurückbekommen.
Auch wenn Du es falsch versendest hast, muss der Käufer den Artikel so zurückgeben, wie auch erhalten.
Nungut, das ganze Hin und Her können wir nicht einsehen.
Ob Du nun dafür Wertersatz fordern kannst, musst du leider ausserhalb ebays klären (lassen) und auch durchsetzen. Ebay kann Dich dabei nicht unterstützen.
04-10-2025 12:49
04-10-2025 12:41
04-10-2025 12:38
04-10-2025 12:28
04-10-2025 11:47
@petersmodellbahnstuebchen schrieb:Moin @antje1033
Wenn die Käuferin das Kleid in getragenem Zustand zurück geschickt hat, wie kannst Du dieses Kleid (376594887034) wieder als neu und ungetragen anbieten?
Wenn der nächste Käufer feststellt, daß es bereits getragen wurde, ist der Ärger schon vorprogrammiert.
Nicht nur das,
bei der aussagekräftigen Artikelbeschreibung, nunja, ist aber ein anderes Thema ....
Du hast einen falscher Artikel geliefert, der Käufer hat den falschen Artikel nun zurückgesendet und das Geld wiederbekommen. Fertig.
Damit ist der Fall bei und für ebay abgeschlossen.
Das Kleid bietest Du doch eh schon wieder seid gestern an. WArum, wenn der Fall für DICH nicht erledigt ist?
Hat Sie es denn nun getragen oder nicht? Laut Bild ist das Etikett ja auch noch vorhanden - dann wohl eher nicht ...?!
04-10-2025 11:22
Moin @antje1033
inzwischen verstehe ich Deine Aussagen diesen ganzen Thread nicht mehr 🤔
Wenn die Käuferin das Kleid in getragenem Zustand zurück geschickt hat, wie kannst Du dieses Kleid (376594887034) wieder als neu und ungetragen anbieten?
Wenn der nächste Käufer feststellt, daß es bereits getragen wurde, ist der Ärger schon vorprogrammiert.
04-10-2025 10:41
03-10-2025 21:33
03-10-2025 20:13
03-10-2025 20:10
@antje1033 schrieb:
Was sagt ihr dazu?
Ich habe ein neues Bognerkleid hier verkauft. Da die Käuferin in den Urlaub fahren wollte, sollte ich das Kleid schnell versenden. Leider hatte ich in der Hektik mein neues Bognerkleid versendet. Ich habe mich sofort entschuldigt und ihr geschrieben (19.9.) das ich ihr sofort das richtige Kleid nach ihrem Urlaub schicke. Aber die Käuferin schrieb erst Tage später, das sie das falsche Kleid behält. Daraufhin schrieb ich ihr, das ist mein eigenes, viel teueres Kleid und ich möchte es zurück. Aber sie meinte, es ist bereits getragen worden und verschenkt an ihre Freundin. Aber ich bestand auf diese Rückgabe. Sie kann sich ja nicht einfach das teurere Kleid behalten. Losschicken konnte ich das richtige Kleid auch nicht, dann hätte sie ja 2 teure Bognerkleider gehabt. So nun hat sie ihren Willen nicht bekommen und nun hat sie aus Frust hier 2 Mal einen Fall eröffnet, das sie ihr Kleid nicht erhalten hat…. was ja so nicht stimmt, sie hätte bereits vor 2 Wochen das richtige Kleid erhalten können. Wollte sie nicht, sondern das teurere Kleid behalten. Jetzt hatte sie sich ein angeblich ein anderes Kleid gekauft und wollte ihr richtiges Kleid nicht mehr…. dadurch konnte ich auch nicht das richtige versenden, wenn Ebay ihr Recht gibt, hätte sie 2 Bognerkleider und noch das Geld zurück…. und so ist es auch gekommen, Ebay hat ihr Recht gegeben und sie hat ihr Geld zurück erstattet bekommen. Ich finde es eine Unverschämtheit und schlechte Entscheidung! Was meint ihr in diesem Chaos?
Aud Frust kann man einen zweiten Fall eröffnen ? @antje1033
03-10-2025 19:59
@antje1033 Hey. 🙂 Das habe ich mir gern einmal angeschaut. Der Fall aufgrund eines nicht erhaltenen Artikels wurde ohne Erstattung geschlossen.
Die im Anschluss eröffnete Rückgabe wurde zu Gunsten deines Käufers geschlossen, da das falsche Kleid an dich zurückgesendet und am 27.09.2025 an deinem festgelegten Ablageort zugestellt wurde. (DHL 358494483643).
Aus dem Grund wurde auch dein Einspruch zum Rückgabefall abgelehnt.
@oskar_der_wikinger Vielen Dank für's Markieren. ❤️
Liebe Grüße,
Nina
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03-10-2025 19:49
03-10-2025 19:47
03-10-2025 19:33
Moin @antje1033
zunächst einmal hast Du das Chaos selbst erzeugt, da Du einen falschen Artikel verschickt hast.
Hast Du denn für die Sendung einen Einlieferungsbeleg und einen Zustellnachweis? Dann kann eigentlich kein Fall wegen eines nicht gelieferten Artikels erstallt werden.
03-10-2025 19:33
Hallo @antje1033
wer ist Bogner?
Du hättest der Käuferin für das falsche Kleid den Rückversand zahlen müssen.
Wir ziehen mal nina@ebay hinzu, vielleicht weiß sie Rat.
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