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Missbrauch des Käuferschutzes

Hallo zusammen,

da dies hier der von eBay präferierte Kommunikationskanal ist, muss ich mein Problem und meinen Unmut auf diesem Weg mal kundtun. Ich habe über eine Auktion ein wertvolles Lego Set an einen Bieter in Litauen verkauft. Nun hat dieser Käufer behauptet, das versendete Paket sei leer angekommen und es sei kein Lego Set enthalten. Der Käufer hat daraufhin den Käuferschutz beantragt. Ebay hat dem stattgegeben und fordert nun von mir das Geld ein. Gefühlt wurde hier aber nicht wirklich eine unabhängige Prüfung vorgenommen.

Fakt ist:
Ich kann nachweisen, dass das Paket ordentlich verpackt wurde. Es wurden Fotos gemacht und es gibt Zeugen.
Ich kann nachweisen, dass das Paket verschickt wurde. Ein Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus von DHL liegen vor.
Ich kann nachweisen, dass das Paket bei der Übergabe an den lokalen Versender 8,1 kg gewogen hat und somit nicht leer war. Ein Auszug aus dem internationalen Tracking liegt vor.

Mein Einspruch wurde aber auch direkt abgelehnt. Gespickt mit Standardfloskeln. Keine Rückfragen, kein Dialog. Fall geschlossen. Von meiner Seite kann ich sagen, dass entgegen der Aussage des Käufers laut DHL keine Schadensanzeige eröffnet wurde. Mir selbst sind die Hände gebunden, da der Käufer die Schadensanzeige aufgeben und das Paket zur Überprüfung an den Versanddienstleiter übergeben muss. Ansonsten kann keine Prüfung erfolgen. Des weiteren soll angeblich der Käufer eine Anzeige aufgegeben habe. Mein Anwalt hat sich jetzt die Mühe gemacht, diese Behauptung mittels Dolmetscher bei den Behörden vor Ort telefonisch auf kurzem Dienstweg zu prüfen. Eine Anzeige liegt angeblich nicht vor. Und selbst wenn, so ist eine Anzeige kein Beweis und keinerlei Schuldeingeständnis.
Bei all diesen Dingen stelle ich mir ernsthaft die Frage, wie bzw. ob eBay hier den Sachverhalt wirklich unabhängig gegenprüft. Gefühlt steht hier nur ein Automatismus hinter oder es wird schnell aufs Knöpfchen gedrückt, um den Käufer glücklich zu machen. Von Verkäuferschutz keine Spur, obwohl dieser beworben wird. Ich hätte gleich skeptisch werden müssen, dass der Käufer nur drei Bewertungen hat.

Es kommt sogar noch besser. Der Käufer hatte ~780,-€ bezahlt, von denen ich abzüglich der eBay Gebühren ~741,-€ erhalten habe. Hiervon gingen dann noch Versandkosten runter. Nun fordert eBay von mir allerdings die gesamten ~780,-€ für den Käufer, d.h. ich zahle tatsächlich nochmal ~39,-€ Gebühren obendrauf. Die Versandkosten mal außen vorgelassen, die bei internationalem Versand allerdings auch nicht unerheblich waren. eBay verdient also an dem Vorgang auch noch mit. Ich nenne es jetzt mal bewusst „Vorgang“ und nicht Betrug. Ich habe keine Ware, ich habe kein Geld und ich zahle auch noch drauf. eBay macht es sich hier meiner Meinung nach zu einfach und zwingt die Kosten für deren (Fehl-)Entscheidung dem Verkäufer auf.
Muss ich jetzt wirklich, wie mein Anwalt empfiehlt, eBay anzeigen oder gibt es noch eine Möglichkeit, dass sich jemand mit etwas mehr Licht am Fahrrad den Sachverhalt anschaut? Das kosten mich gerade sehr viel Zeit und Nerven und ich habe einfach keine Energie mehr, dem Vorgang hinterher zu rennen. Dann muss es halt gerichtlich geklärt werden. Ich habe es wenigstens versucht, zu klären.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian

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Missbrauch des Käuferschutzes

Hallo @knicky_3000 - tut mir leid, dass ich mich erst jetzt dazu melden kann. Die Belastung können wir leider nicht aufhalten oder etwas an der Vorgehensweise ändern.

 

Liebe Grüße

Miriam

Erst ab Dienstag, 7.05.2024 wieder online.



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eBay
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Missbrauch des Käuferschutzes

Hallo Miriam,

 

vielen Dank, dass du dich darum gekümmert hast und doch nochmal eine genauere Prüfung durchgeführt wurde. Das freut mich wirklich sehr. Die Belastung für die Zahlung hatte ich allerdings schon von meiner Bank zurückbuchen lassen, d.h. eine Auszahlung ist nicht erforderlich. Vielleicht kannst du das intern bitte weitergeben, damit jetzt nicht hin und her gebucht werden muss. Ich habe die Auszahlung jetzt erstmal über den Zeitplan unter Zahlungen verzögern können.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian

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Missbrauch des Käuferschutzes

Hallo @knicky_3000 und Danke dafür, dass du uns von diesem Vorfall berichtest! Wir haben diesen im Hintergrund gründlich gemeinsam mit unserer Sicherheitsabteilung geprüft und ich darf dir mitteilen, dass wir dir eine vollständige Auszahlung des Kaufpreises für das ins Ausland verkaufte Lego-Set gewähren - du siehst die Erstattung auch schon im Tab Zahlungen. Ich hoffe, das freut dich, auch wenn ich nachvollziehen kann, dass dich dieser Fall möglicherweise viel Energie gekostet hat.

 

Für die Zukunft bitten wir dich, die Zahlungsmethode für Verkaufskosten nicht aus deinem eBay-Konto zu entfernen, das kann zu weitreichenden Konsequenzen führen.

 

Es ist schön, dass du eBay nutzt. Bestimmt laufen zukünftige Transaktionen wieder rundum reibungslos für dich.

 

Liebe Grüße

Miriam

Erst ab Dienstag, 7.05.2024 wieder online.



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eBay
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Missbrauch des Käuferschutzes

Danke für dein Feedback. Aber bevor ich ein internationales Verfahren anstrebe (auch wenn es EU ist), wende ich mich lieber an eBay. Denn eBay ist für die Entscheidung verantwortlich und stellt die Forderung an mich. Die Begründung und Forderung muss dann auch vor Gericht Bestand haben. Ich bin hier nicht in der Nachweispflicht. Mal davon abgesehen, dass wie erwähnt eine Anzeige noch kein Beweis ist. Anzeigen kann jeder. Und diese eidesstattliche Erklärung möchte ich mal sehen. Wenn das nur ein Häkchen ist ala "Ich bestätige die Anzeige", zweifle ich an der Aussagekraft.

 

Ich bin einfach zutiefst enttäuscht. eBay kann gerne kulant gegenüber dem Käufer sein, aber nicht auf meine Kosten. Vor allem soll man mir nicht einfach so dreist das Geld aus der Tasche ziehen. Normalerweise gilt man bis zum rechtsförmlichen Beweis als unschuldig. Aber hier wird man ohne Zutun direkt bestraft.

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Missbrauch des Käuferschutzes

Hallo,

ich würde es anders angehen.

Dein Anwalt soll bei eBay nach einer Kopie anfragen zwecks der Anzeige.

In der Regel verlangt eBay aber eine eidesstattliche Versicherung das eine Anzeige gestellt wurde.

 

Liegt eine vor dann würde ich den Käufer anzeigen, wenn er keine Anzeige gestellt hat.

 

Du könntest auch den Postboten direkt anzeigen und den Käufer als Zeuge benennen, dies solltest du ihm vor der Anzeigenstellung mitteilen.

 

Da Litauen in der EU Mitglied ist, ist dies machbar.

 

 

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