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Plötzlich umfangreicher Zustellnachweis erforderlich

 Liebe Community,

wie es leider in letzter Zeit immer öfters passiert, ist ein von mir versendetes Paket von Hermes angeblich persönlich zugestellt worden, es ist aber nicht beim Kunden angekommen (er wohnt in einem Mehrfamilienhaus und war zum Zustellzeitpunkt nicht zu Hause). Er hat sich bei Hermes gemeldet, die haben (wohl) nicht reagiert.

Nun hat er den Fall an Ebay übergeben, ich war entspannt, da ich ja nachweislich versendet habe und somit der Verkäuferschutz greifen sollten. ABER, weit gefehlt. Ebay fordert nun einen Zustellnachweis von mir, der folgende Informationen enthalten muss:

  • Name des Versandunternehmens
  • den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum
  • Name und Adresse des Empfängers
  • Name und Adresse des Versenders

 

Ich habe so etwas noch nie gesehen (und ich mache das schon über 20 Jahre). Wer hatte dies Forderung von Ebay auch schon mal? Bislang hat der Nachweis aus dem Internet gereicht.

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Betreff: Plötzlich umfangreicher Zustellnachweis erforderlich

Moin, 

 

du bist gewerblich angemeldet und gewerbliche Verkäufer haften für den Versand

Nachricht 1 von 4
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Betreff: Plötzlich umfangreicher Zustellnachweis erforderlich

Das ist alles richtig, aber ich habe das Versandetikett über ebay selbst erstellt, sie haben Zugang zu allen relevanten Infos - das hat in den Fällen die letzten Jahre immer gereicht, siehe diese Bedingungen: 

Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.

Alle Informationen, die nun gefordert werden, sind über das Ebay System online einsehbar und zweifelsfrei miteinander verknüpft. Obwohl  in der Zeit, seit es den Etikettenkauf über Ebay,  gibt, so zw. 10 und 20 Pakete so oder so ähnlich verloren gingen , hat noch nie jemand einen Zustellnachweis wie oben von mir benötigt.

Na ja, trotzdem danke, sorry für das Thema, dann werde ich jetzt eben ein weiteres Mal statt zu Arbeiten mich unnötige Sachen kümmern. Das kann nicht nur die EU verursachen, sondern auch Ebay.

Nachricht 2 von 4
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Betreff: Plötzlich umfangreicher Zustellnachweis erforderlich

Moin, @kunterbuntlaedel  das ist doch aber nicht neu, seit ebay die Zahlungsabwicklung übernommen hat, gilt nicht nur eine Sendungsnummer, ausschlaggebend für Verkäuferschutz war seitdem immer der Zustellnachweis.

 

https://pages.ebay.de/verkauferschutz-grundsatz/

 

Anspruchsberechtigung

Der Verkäufer ist über eBay abgesichert, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind.

Artikel nicht erhalten

Meldet ein Käufer einen Artikel als „nicht erhalten“, ist der Verkäufer unter folgenden Bedingungen abgesichert:

  • Der Verkäufer hat den Artikel innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit verschickt und dem Käufer innerhalb von 3 Werktagen nach dem Öffnen der Anfrage die Angaben zur Sendungsverfolgung mitgeteilt. Dies gilt nicht für vorbestellte oder nach Kundenwunsch angefertigte Waren, bei denen der Versand innerhalb der im Angebot angegebenen Frist erforderlich ist.
  • Der Verkäufer hat den Artikel an die in der eBay-Kaufabwicklung angegebenen Adresse verschickt. Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn der Artikel vom Käufer abgeholt wurde oder der Verkäufer den Artikel selbst zugestellt oder an eine andere als in den Einzelheiten zum Kauf angegebene Adresse verschickt hat.
  • Der Verkäufer muss einen Nachweis der rechtzeitigen erfolgreichen Zustellung erbringen („Zustellungsnachweis“).

Zustellnachweis

Ein „Zustellungsnachweis“ muss die folgenden Informationen enthalten:

  • die Sendungsnummer des Versandanbieters, den Lieferstatus „Zugestellt“ (oder Entsprechung, je nach Land, in das der Artikel geliefert wurde)
  • Datum der Zustellung
  • Name und Adresse des Empfängers, die mit den Angaben „Einzelheiten zum Kauf“ übereinstimmen
  • Name und Adresse des Versenders

Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.

Wenn eBay den Sendungsstatus anhand der Online-Sendungsnummer gemäß den Bedingungen dieses Grundsatzes nicht nachverfolgen kann, da die Versandinformationen online nicht mehr verfügbar sind, ist die Vorlage einer Online-Sendungsnummer als Zustellnachweis nicht ausreichend.

Wenn eBay zur Bearbeitung eines Falls oder eines Streitfalls vom Verkäufer weitere Nachweise zum Versand eines Artikels anfordert, muss der Verkäufer diese innerhalb von 5 Kalendertagen bereitstellen.

 

 

Die bisherige Version lautete übrigens wie folgt und galt auch für die Zustellung bis Ende letzten Jahres des PRIO Briefes.

 

 

Artikel nicht erhalten

Meldet ein Käufer einen Artikel als „nicht erhalten“, ist der Verkäufer unter folgenden Bedingungen abgesichert:

  • Der Verkäufer hat den Artikel innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit verschickt und dem Käufer innerhalb von 3 Werktagen nach dem Öffnen der Anfrage die Angaben zur Sendungsverfolgung mitgeteilt. Dies gilt nicht für vorbestellte oder nach Kundenwunsch angefertigte Waren, bei denen der Versand innerhalb der im Angebot angegebenen Frist erforderlich ist.
  • Der Verkäufer hat den Artikel an die in der eBay-Kaufabwicklung angegebenen Adresse verschickt. Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn der Artikel vom Käufer abgeholt wurde oder der Verkäufer den Artikel selbst zugestellt oder an eine andere als in den Einzelheiten zum Kauf angegebene Adresse verschickt hat.
  • Der Verkäufer muss einen Nachweis der rechtzeitigen erfolgreichen Zustellung erbringen („Zustellungsnachweis“).

Zustellnachweis

Ein „Zustellungsnachweis“ muss die folgenden Informationen enthalten:

  • die Sendungsnummer des Versandanbieters, den Lieferstatus „Zugestellt“ (oder Entsprechung, je nach Land, in das der Artikel geliefert wurde)
  • Datum der Zustellung
  • Name und Adresse des Empfängers, die mit den Angaben „Einzelheiten zum Kauf“ übereinstimmen
  • Name und Adresse des Versenders

Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.

Wenn eBay den Sendungsstatus anhand der Online-Sendungsnummer gemäß den Bedingungen dieses Grundsatzes nicht nachverfolgen kann, da die Versandinformationen online nicht mehr verfügbar sind, ist die Vorlage einer Online-Sendungsnummer als Zustellnachweis nicht ausreichend.

 

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