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Privatsammlung und das neue Steuergesetz

Hallo Ihr Lieben. Ich hab zwar schon so einige Beiträge durchforstet und auch in Suchmaschinen gesucht, finde aber keine konkrete Angabe wie sich das jetzt genau verhält.

Es geht konkret darum dass ich leidenschaftlicher Sammler von Schallplatten bin und diese jetzt aufgrund finanzieller Engpässe verkaufen möchte.

Es geht um gut 300 Stück..... da ebay ja aber ab 30 Verkäufen das der bundesagentur für Finanzen melden musst hab ich jetzt bedenken, diese zu verkaufen und wenn doch ob ich darauf Steuern zahlen müsste, und wenn ja wie soll ich den Einkauf belegen, bei uralten Platten hab ich keine Belege, nimmt man dann einen fiktiven Wert, guckt nach zu welchem Kurs die Platten sonst so verkauft werden oder oder .....

Ich habe damals ja mehr dafür bezahlt als ich einnehmen würde, aber diese Zahlungen kann ich natürlich nicht belegen.... es kann aber ja auch nicht sein, dass man dann den Umsatz komplett als Gewinn deklarieren musst.. ..

hat jemand von Euch eine Idee, wie man da den Einkauf darlegen soll ohne Belege und vor allem ist das nun gewerblich oder nicht?

Wenn gewerblich mach ich ja eher minus als plus , aber ohne Belege wie das darstellen .....

Vielen Dank für eure Hilfe
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Privatsammlung und das neue Steuergesetz

Hallo @just-ok und Danke für deinen Beitrag! Wir von eBay dürfen dir keine individuelle Rechtsberatung anbieten, aber unser Partner Steuern mit Kopf ist dazu berechtigt. Vielleicht wäre ein kostenloser und vertraulicher Online-Beratungstermin für dich wertvoll, um abzuklären, ob die Anmeldung des Kleinunternehmers wirklich notwendig ist in deiner Situation und welche Möglichkeiten es für dich gibt.

 

Folgende Seite im Verkäuferportal ist bestimmt hilfreich für dich: Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7/PStTG)

 

Hier erklären wir dir, wie du einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren kannst: Privat verkaufen: Steuern zahlen? Kostenlose & vertrauliche 1:1-Sitzungen /PStTG-Webinar klären auf

 

Liebe Grüße

Miriam

Wegen Krankheit heute leider abwesend.

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eBay

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Privatsammlung und das neue Steuergesetz


@voli-maus  schrieb:

Na 30 Artikel sind die Freigrenze pro Kalenderjahr als Privater , @raffke2012 .

Dann kommt ja die Meldung an das Finanzamt und vielleicht ne Meldung von ebay.

Und jenachdem, was @just-ok verkaufen möchte, kann es sein, dass auch mal ein Eigentumsnachweis verlangt wird.


◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇

 

es gibt keine "Freigrenze" im wörtlichen Sinn

 

abgesehen werden sowohl private als auch gewerbliche Verkäufer automatisch gemeldet, sobald sie mehr als 29 Verkäufe oder mehr als 1999,99 Euro Umsatz im Jahr haben ... verkaufen dürfen natürlich sowohl private als auch gewerbliche soviel es ihnen beliebt, da gibt es keine Grenze

 

ausserdem müssen quasi schon "immer" theoretisch ab einer bestimmten Summe die Einkünfte auch aus privaten Verkäufen bei der Steuererklärung angegeben werden, für 2023 waren das ab 600 Euro Gewinn, mittlerweile wurde der Betrag wohl auf 1000 Euro erhöht 

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Privatsammlung und das neue Steuergesetz

Ja, stimmt, @raffke2012 .

Es kann trotzdem sein, das ein Eigentumsnachweis verlangt wird.

Rechtberatung kann sich @just-ok sicher beim Steuerberater seiner Wahl holen ? 

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Privatsammlung und das neue Steuergesetz

@voli-maus 

 

Aber nicht bei einem angemeldeten Gewerbe.

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Privatsammlung und das neue Steuergesetz

Na 30 Artikel sind die Freigrenze pro Kalenderjahr als Privater , @raffke2012 .

Dann kommt ja die Meldung an das Finanzamt und vielleicht ne Meldung von ebay.

Und jenachdem, was @just-ok verkaufen möchte, kann es sein, dass auch mal ein Eigentumsnachweis verlangt wird.

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Privatsammlung und das neue Steuergesetz


Hallo @raffke2012 ,

@just-ok  müßte dann aber auch 30 Artikel im Jahr verkaufen. 

 

Warum?


 

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Privatsammlung und das neue Steuergesetz

@just-ok 

Ohne Belege kann du nichts geltend machen.

Als Kleinunternehmer musst du keine MwSt. abführen.

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Privatsammlung und das neue Steuergesetz

Danke für die Antwort ... sollte ich mich als Kleinunternehmer anmelden interessiert der EK dann ja doch, da ich nicht den Verkaufspreis komplett Versteuern möchte, da ich in der Vergangenheit ja wesentlich mehr bezahlt habe, aber wer bewahrt schon Einkaufsbons von alten Schallplatten ....was würde ich da als Einkaufspreis geltend machen können
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Privatsammlung und das neue Steuergesetz

Lies mal nach, @just-ok 

Gelöst: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Ände... - eBay Deutschland Community

 

 

Du selbst legst den Verkaufspreis fest; den EK interresiert niemanden. 

Nachricht 9 von 14
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Privatsammlung und das neue Steuergesetz


@raffke2012  schrieb:

Hallo,

 

bei 300 Verkäufen würde das schon sehr nach gewerblichen Handel aussehen.

Eine Einstufung nimmt aber dein Finanzamt vor und wenn du dagegen Einspruch einlegen solltest, dann entscheidet letztendlich ein Richter.

 

Ich bin der Meinung das für dich eine Gewerbeanmeldung nach der Kleinunternehmerregelung in Frage kommt.

https://www.kleinunternehmer.de/index.html

 

Kommt aber auch etwas darauf an wieviel Umsatz du erwartest.


Hallo @raffke2012 ,

@just-ok  müßte dann aber auch 30 Artikel im Jahr verkaufen. 

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Privatsammlung und das neue Steuergesetz

Danke Euch für die Antworten. Ja ich habe grundsätzlich damit dann auch kein Problem das Ganze als Kleinunternehmer laufen zu lassen, da ist man natürlich zu einer EÜR verpflichtet.... was gebe ich für den Einkaufspreis für alte Sachen ein, für die es keine Belege gibt ? Kann ja nicht sein dass ich den Umsatz dann komplett versteuern müsste ohne etwas dagegen zu rechnen, zumal ja alles teurer einst eingekauft worden ist .....
Nachricht 11 von 14
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Privatsammlung und das neue Steuergesetz

Hallo,

 

bei 300 Verkäufen würde das schon sehr nach gewerblichen Handel aussehen.

Eine Einstufung nimmt aber dein Finanzamt vor und wenn du dagegen Einspruch einlegen solltest, dann entscheidet letztendlich ein Richter.

 

Ich bin der Meinung das für dich eine Gewerbeanmeldung nach der Kleinunternehmerregelung in Frage kommt.

https://www.kleinunternehmer.de/index.html

 

Kommt aber auch etwas darauf an wieviel Umsatz du erwartest.

Nachricht 12 von 14
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Privatsammlung und das neue Steuergesetz


@just-ok  schrieb:
Hallo Ihr Lieben. Ich hab zwar schon so einige Beiträge durchforstet und auch in Suchmaschinen gesucht, finde aber keine konkrete Angabe wie sich das jetzt genau verhält.

Es geht konkret darum dass ich leidenschaftlicher Sammler von Schallplatten bin und diese jetzt aufgrund finanzieller Engpässe verkaufen möchte.

Es geht um gut 300 Stück..... da ebay ja aber ab 30 Verkäufen das der bundesagentur für Finanzen melden musst hab ich jetzt bedenken, diese zu verkaufen und wenn doch ob ich darauf Steuern zahlen müsste, und wenn ja wie soll ich den Einkauf belegen, bei uralten Platten hab ich keine Belege, nimmt man dann einen fiktiven Wert, guckt nach zu welchem Kurs die Platten sonst so verkauft werden oder oder .....

Ich habe damals ja mehr dafür bezahlt als ich einnehmen würde, aber diese Zahlungen kann ich natürlich nicht belegen.... es kann aber ja auch nicht sein, dass man dann den Umsatz komplett als Gewinn deklarieren musst.. ..

hat jemand von Euch eine Idee, wie man da den Einkauf darlegen soll ohne Belege und vor allem ist das nun gewerblich oder nicht?

Wenn gewerblich mach ich ja eher minus als plus , aber ohne Belege wie das darstellen .....

Vielen Dank für eure Hilfe

Moin, Moin.

 

Hier kannst du dich entsprechend noch mal belesen:

 

https://community.ebay.de/t5/Hast-du-Fragen-zu-DAC7-PStTG/Die-Angabe-Ihrer-Steueridentifikationsnumm...

 

 

hexen-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
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