am 16-02-2024 14:49 - zuletzt bearbeitet am 16-02-2024 14:51 von kh-marina
Probleme mit Lieferung.
Beschreibung:
diese Firma hat ein Teil von meine Bestellung NICHT geliefert, andere Teile zu viel (3 statt 2), zwei weitere Teile die zusammen gehören passen nicht zusammen.
Lieferdatum: 11. Februar 2024
Erste Reklamation: 14. Februar 2024:
16-02-2024 16:18
16-02-2024 16:03
Hallo @frsmeu0 , wie von @perfect-sally vermutet ist der eBay-Käuferschutzfrist leider bereits verstrichen.
Ich habe den Verkäufer soeben für dich angeschrieben und ihn aufgefordert, sich zeitnah bei dir zu melden, um die Angelegenheit final zu klären.
Liebe Grüße, Sonja
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16-02-2024 15:41
Hallo Sally,
wass kann ich mit dieser Information machen??
Gruß,
Fred
16-02-2024 15:35
Ebay ist da etwas schlicht: Bei falscher oder unvollständiger Lieferung geht letztlich nur eine Rückgabe. Die geht aber nur für 30 Tage nach Kauf.
Ist diese Frist überschritten, muss man leider ohne Ebay eine Lösung finden, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ebay können den VK nun auch nur noch bitten, eine Lösung mit dir zu finden. Zwingen können die den VK nicht.
Ein Forderungsmanagement von den Niederlanden nach Deutschland ist aber nicht besonders problematisch.
16-02-2024 15:27
Sie sagen "nochmal per Einschreiben auf seine Kosten" aber sowie ich dass jetzt einschätze, bringt mir dieses überhaupt nichts und vergrößere ich nur meinen finanziëllen Misere (??)
16-02-2024 15:25
da sind wir leider auch schon über der 30tägigen Käuferschutzfrist.
Ich markiere mal eine ebay MA, vielleicht kann sie weiterhelfen.
sonja@ebay schaust du dir das bitte mal an? Danke 🙂
16-02-2024 15:24
Wieso sagen Sie "Der Firmensitz ist jedenfalls in D und das ist gut für dich." ??
Ich bin in die Niederlande, macht dass wass aus?
16-02-2024 15:23
Falsch Daten in meinen Bericht: Muß sein 11. Januar Lieferdatum, 14. Januar: erste Reklamation über Email an Verkäufer geschickt.
Bis HEUTE KEINE EINZIGE LÖSUNG
16-02-2024 15:21
Stimmt nicht nein: muß 14. Januar sein. Danke für die Aufmerksamkeit.
16-02-2024 15:13
Nee? Dann schau dir mal deinen Eingangbeitrag an, indem du diese Seite erneut lädst.
Die Namen des Verkäufers sind futsch.
Wobei der für das weitere Vorgehen auch letztlich egal ist. Der Firmensitz ist jedenfalls in D und das ist gut für dich.
16-02-2024 15:07
16-02-2024 14:57 - bearbeitet 16-02-2024 14:57
Tagchen @frsmeu0
Wie du siehst, möchte man hier keine Tatsachenberichte über VK unter Nennung des Namens. Nicht ärgern, nur wundern.
Wenn die Käufe jetzt schon so lange zurückliegen, dass du was von 4 bis 6 Wochen Schriftverkehr schreibst, ist das über Ebay nicht mehr zu lösen.
Ich würde dann an jede findbare Mail-Addy schreiben und eine datierte Frist zur Nacherfülung setzen. Außerdem würde ich ankündigen, dass ich das ganze Getue auch nochmal per Einschreiben auf seine Kosten und zur Not auch mit Zustellung per Gerichtsvollzieher durchziehen werde, wenn er nicht in die Puschen kommt.
16-02-2024 14:55
Du merkst aber schon, dass du dich hier mit dem Datum vertust?
Erste Reklamation 14. Februar 2024
Und unten schreibst etwas von 4-6 Wochen. Wie soll man das verstehen?
In solchen Fällen sieht ebay eigenlich nur eine Rücknahme vor und keinen Teiltausch. Öffne eine Rückgabe mit dem Grund, dass der Artikel nicht wie beschrieben ist. Der VK muss den Rückversand bezahlen und erstatten.
Das Ganze funktioniert über ebay jedoch nur wenn noch keine 30 Tage seit Kauf bzw. Lieferung vergangen sind. Und da du unterschiedliche Angaben betreffend des Datums machst weiß ich nicht was nun stimmt.