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Umsetzung Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Hallo Community,

ich habe eine Frage bezüglich Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011.

Bei Inlandsverkäufen wird die einbehaltene USt. teilweise verzögert von Ebay zurückerstattet. Lt. Steuerbüro, den Bundesamt für Steuern und dem Fianzamt ist die Einbehaltung hier gar nicht zulässig. Wie wird dies aber bei Verkäufe ins europäische Ausland umgesetzt. Wir führen die USt. an das jeweilige Land über das OSS Verfahren ab. Auf der Rechnung wird der Steuersatz des jeweiligen Landes vermerkt. Ist  das Vorgehen hier dann auch so, dass wir die Ust. mit dem jeweiligen ausländischen Steuersatz von Ebay zurückfordern müssen, wie es im bei den Inlandsverkäufen ist. Alles in allem ist es recht aufwändig, obwohl die Ust. in Deutschland über die USt-Voranmeldung und die anderen Steuern über das OSS-Verfahren an die jeweiligen Länder abgeführt werden.

Das Abführen über dasOSS-Verfahren erfolgt immer quartalsweise. Laut unserem Steuerbüro ist das Einbehalten, egal ob im In- oder Ausland ohne Nachweis (gar nicht korrekt. Hintergrund ist, dass die Steuerschuld bei dem abführenden Unternehmen bleibt.

 

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Umsetzung Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Hallo miriam@ebay,

 

Stand heute wurde  wurde die MwSt. der Dezember Rechnung nicht überwiesen. Unser Steuerbüro hat erneut bei uns nachgefragt, warum die Zahlung von Ebay so lange auf sich warten lässt.

 

Ich habe eine weitere Frage. Bei der Bestellnr. 05-12585-94943 vom 14.01.2025 wurde die Steuer von Spanien 21 % nicht einbehalten, obwohl der Kunde lt. Melde- und Lieferadresse Spanier ist.  Wir haben die Bestellung an Ebay in Rechnung gestellt, da in der Bestellung der Steuersatz 19 % aufgeführt ist.

 

Freundliche Grüße

Oliver Hänsel

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Umsetzung Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Hallo @edv-haensel! Die Rechnungen werden immer erst am Monatsende bearbeitet und im Folgemonat bis ca. 10. zur Auszahlung gebracht. Wir melden uns nur, wenn etwas mit einer Rechnung nicht stimmen sollte.

 

Bitte also noch um ein bisschen Geduld, im System sehen wir eure Einreichungen bereits und es sieht alles gut aus 🙂.

 

Liebe Grüße

Miriam

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Umsetzung Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Hallo miriam@ebay ,

 

gibt es mittlerweile Neuigkeiten? Unsere Rechnung von Anfang des Monats ist noch nicht beglichen. Lt. Stuerbüro ist Ebay verpflichtet, diese unverzüglich zu begleichen, da es sich um eine einbehaltende Steuer handelt.

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Umsetzung Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Hallo @edv-haensel - leider noch nicht. Ich habe nochmals intern nachgefragt, möglicherweise wird es aber bis nach den Feiertagen dauern, bis wir uns hierzu abschließend äußern können.

 

Inzwischen kann ich dir unsere Hilfe-Seite: Ihre Pflichten im Vereinigten Königreich und in der EU bezüglich der Umsatzsteuer mit an die Hand geben.

 

Liebe Grüße

Miriam

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Umsetzung Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Hallo Miriam,

 

hierzu gab es doch noch keine finale Lösung?

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Umsetzung Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Hallo @edv-haensel und Danke für deinen Beitrag! Wie per PN angekündigt nehme ich dieses Thema mit und erkundige mich intern. Sobald es Neuigkeiten gibt, melden wir uns nochmals.

 

Danke und liebe Grüße

Miriam

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