Hallo, ich habe zum 1. Mal seid Einführung des neuen Ebay-Zahlsystemes einen Zahlungsstreitfall. Zudem noch unter sehr kuriosen Umständen. 1. ist es nicht ersichtlich, warum überhaut der Zahlungsstreitfall geöffnet wurde ! Lag es am Versanddienstleister oder am Artikel, gab es andere Probleme mit dem Kauf...? Mir wird also jegliche Möglichkeit genommen auf ein bestimmtes Problem zu reagieren oder dies zu beheben. 2. ich nehme an, das es evtl. um einen "angeblich nicht erhaltenen Artikel geht, hier zum "kuriosen": die Käuferin fragte auf einen Artikel an, den sie gerne hätte, er aber zu teuer für sie wäre. Daraufhin sendete ich ihr ein Angebot per Preisvorschlag, den sie direkt annahm. Da es sich hier nur um einen Artikel von 11,99€ handelte, bot ich auch den günstigen Versand per DHL-Päckchen an, denn bisher machte ich ausschließlich gute Erfahrung mit ehrlichen Käufern damit... Dies war wohl ein Fehler, denn die Käuferin scheint es gerade auf soetwas abgesehen zu haben, denn ich versendetet das Päckchen am Sa den 17.04., ich gehe davon aus, das es am Montag, den 19.04. zugestellt wurde, denn bereits am Dienstag 20.04. früh bzw. in der Nacht 2 Uhr meldetete die Käuferin den Zahlungsstreitfall. Wenn Sie das Päckchen wirklich nicht erhalten hätte, wäre dies schon eine sehr unrealistische, sehr kurze Zeitspanne von gerade einmal 2 Werktagen um tatsächlich nachvollziehbar einen nichterhaltenen Artikel zu melden ohne vorab anzufragen. Ich gehe davon aus, das dies wohl eine neue Masche ist, das neue Zahlsytem von Ebay für betrügerische Zwecke zur eigenen Bereicherung und zum Nachteil der Verkäufer zu benutzen. Denn es gibt bei Ebay nur noch 2 Möglichkeiten auf so einen Fall zu reagieren, einer davon ist sofort und ohne weitere Nachfrage nach Gründen das Geld zu erstatten oder Möglichkeit 2 Ebay den Fall klären zu lassen, wobei ich mir nicht so sicher bin, auf welcher Seite Ebay steht, zumal die für jeden Streitfall gegen den Käufer entscheidend dann auch noch 16,-€ fette Abzock-Gebühr einkassieren. Wofür muß ich hier eigentlich noch ein gesetzliches Widerrufsrecht gewährleisten, wenn mir hier bei Ebay noch nicht einmal mehr die Möglichkeit gegeben wird, dieses auch ausüben zu lassen!? Ebay sollte schon erst dann eingreifen, wenn das Problem nicht innerhalb des Widerrufsrechtes durch / mit dem Verkäufer geklärt werden konnte. Gibt es hier ähnliche Fälle und wie habe Sie reagiert bzw. wie hat Ebay entschieden ? Danke
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