.. Guten Tag, ist es jemanden ähnlich passiert: Es geht um Kauf eines Laptops bei einem Händler, der gute Bewertungen hat. Nach Eingang des Laptops muss Käufer leider feststellen anhand Seriennummer und Herstellungsjahr, die Angaben auf der Rückseite des Laptops ersichtlich, dass: a) im Angebot bei Artikelmerkmale das Laptop als Herstellungsjahr 2018 bezeichnet wurde (in Wahrheit stammt es aus 2016) b) das Laptop bei Artikel-Merkmalen als das Modell der 5. Generation extra bezeichnet, jedoch lt. Seriennummer ist es Modell der 3. Generation Nachdem Käufer dies dem Verkäufer mitgeteilt und um ein Ersatzgerät gebeten wurde, hat dieser kurz danach den Kauf abgebrochen und einige Tage später kam der Kaufbetrag, jedoch die berechtigte Forderung nach Ersatzgerät aus 2018, wie angeboten, wurde ignoriert. Verkäufer hatte dann noch die Frechtheit, das Angebot in grau zu unterlegen, so dass Käufer keinen Zugriff mehr auf den Kauf hatte, auch an ebay somit keinen "fall eröffnen konnte" und ferner war der Verkäufer so dreist und hat gegenüber ebay behauptet als Grund des Kaufabbruches, der Käufer hätte darum gebeten. DAS ist absolut unwahr und das kann logischerweise der Verkäufer ja auch nie beweisen, da VOR SEINEM Abbruch er ja per Email in ebay gebeten wurde, Ersatzgerät zu senden, das am Angebot entspricht. Ebay ist auf keinem Weg mehr für Käufer erreichbar. WAS kann ich noch tun, um auf dieses dreiste Verhalten des Verkäufers ebay aufmerksam zu machen UND zu meinem Recht zu kommen ? Der Verkäufer wurde 4x angeschrieben und auf die Mängelrechte, die sich aus dem BGB ergeben, hingewiesen und stets dringend gebeten, den Mangel dadurch zu beseitigen, dass ein Ersatzgerät aus Jahr 2018 (wie im Angebot) geliefert wird und dann natürlich Rückgabe des falsch gelieferten Laptops erfolgt. Doch der Verkäufer wiegt sich in Sicherheit bei seinen Tricks, zumal er das Geld zurücküberweisen ließ und der Käufer - aus Vorsicht - dann noch vorsorglich das Laptop zurückgesandt hat an Verkäufer. WER hat einen sehr guten Rat zu diesem Fall - Vor solch einem Verkäufer muss man die Käufer warnen, auch wenn dieser nun weiterhin gute Bewertungen hat, da ja eine negative Bewertung gar nicht möglich war und ist, da der Verkäufer, wie oben gesagt, das Angebot unzugänglich gemacht hat für Käufer ! Danke, wenn jemand einen guten hilfreichen Rat oder Weg mitteilt. MfG
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