Käufer sendet einen Preisvorschlag, dann nach Annahme, plötzlich Anfrage auf Kaufabbruch
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29-04-2025 20:28
Ich habe von einem Käufer/in einen Preisvorschlag für einen Artikel angenommen und dann plötzlich eine Kaufabbruch-Anfrage bekommen mit der Begründung "besseren Preis gefunden".
Der Artikel wurde noch nicht bezahlt, aber der Käufer hat mir zuerst für meinen angebotenen Artikel einen Preisvorschlag gesendet, welchen ich annahm. Nun will der Käufer den Kaufabbruch, weil er diesen Artikel irgendwo günstiger gesehen hat.
(Finde es ziemlich unfair, da ich auch Sachen in eBay gekauft hatte, die ich auch dann woanders günstiger gesehen/gefunden hatte und ich konnte da auch nicht mehr abbrechen un musste zahlen.)
Durch das Senden von einem Preisvorschlag, geht doch der Käufer einen Kaufvertag mit dem Verkäufer ein, wenn dieser den annimmt, oder? Dann soll er den Artikel doch bezahlen, wenn er diesen dadurch gekauft hat. Informieren/Preisvergleich machen, sollte man sich vorher, bevor man etwas verbindlich kauft.
Außerdem hatte ich einen ähnlichen Fall (vom 10. März) , da hat ein Käufer mir auch einen Preisvorschlag gesendet, ich nahm ihn an und nach ein paar Stunden hat er mir eine Anfrage auf Kaufabbruch gesendet, auch als Begründung "besseren Preis gefunden".
Ich habe diesen Kaufabbruch dann abgelehnt, da mir dadurch andere Interessanten/mögliche Käufer abgesprungen sind, die diesen Artikel beobachtet hatten und ich diesen Grund auch unfair finde, da man sich doch vorher informieren sollte und nicht danach. Doch dann passierte leider nichts mehr.
Käufer zahlt oder meldet sich nicht mehr seit über einen Monat und seitdem kann man nur Zahlung erhalten/(Zahlungsinformation senden geht nicht mehr, da mehr als 30 Tage vergangen sind) oder Bewertung abgeben beim Käufer auswählen.
Habe den Käufer auch gemeldet, aber seitdem nichts Weiteres gehört (die Transaktion ist immer noch offen und auf Status "Zahlung abwarten" seit über einen Monat).
Hatte auch früher einige Spaßkäufer/-bieter und Käufer (die es anders überlegt hatten) gehabt, die einen Artikel gekauft und dann gleich wieder abgebrochen hatten (einige, die schon gezahlt hatten und einige, die noch nicht gezahlt hatten), da hatte ich diese Kaufabbrüche akzeptiert, aber war leider nicht so toll, da man weniger Interessanten/Käufer beim Wiedereinstellen hat und es ggf. für viel weniger verkauft wird.
Kann man da nichts machen außer zugunsten dem Käufer akzeptieren?
Sollte man besser die Kaufabbrüche akzeptieren oder kann man auch auf die Bezahlung bestehen/bzw. Zahlung behalten und diese Kaufabbrüche auch ablehnen (ohne etwas vom Käufer zu befürchten), dann auch die Zahlung bekommen (nicht das wieder nichts passiert und der Käufer dann trotzdem nicht zahlt)?
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29-04-2025 21:01
Hallo @shinobi-chan ,
melde nach vier Tagen einen nichtbezahlten Artikel.
Den Käufer würde ich auf die Bietersperrliste setzen und dem nicht antworten, so er etwas schreibt.
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29-04-2025 22:52
Danke für die Nachricht.
Also ist es am besten, gar nicht auf solche Kaufabbrüche zu reagieren (egal was der Käufer schreibt) und dann nach 4 Tagen einen nicht bezahlten Artikel melden, da akzeptieren und ablehnen eines Kaufabbruchs nichts bringen.
Das letzte Mal als ich nicht auf einen Kaufabbruch reagiert hatte, schrieb mir der Käufer, das ich endlich mal reagieren und den Kaufabbruch akzeptieren sollte, das war nicht sehr freundlich.
Kann man auch dann den Käufer melden wegen eines nicht bezahlten Artikels, wenn man den Kaufabbruch abgelehnt hat? Da ich den Käufer, der bei mir am 10. März was gekauft hatte und dann Kaufabbruch verlangte, auch abgelehnt habe und dann später ihn auch gemeldet hatte über "Käufer melden", aber da nichts mehr von eBay diesbezüglich gehört.
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29-04-2025 22:59
Nach Meldungen an ebay kommt von ebay garnichts zurück.
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30-04-2025 08:55
Ach so, dann ist "Käufer melden" anders als wie bei einem Artikel melden, denn da bekommt man eine Mitteilung zurück über die Entscheidung diesbezüglich.
Dann weiß man da nicht, was über den Käufer entschieden wurde. Schade.
Was ist dann mit der offenen Transaktion, wenn der Käufer nicht gezahlt hat? Kann man den dann irgendwie abbrechen oder bleibt das dann für einer bestimmte Zeit/immer so?
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30-04-2025 09:38
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30-04-2025 09:45
Hallo @shinobi-chan ,
danke für deinen Beitrag.
Wie bereits geschrieben, kannst du hier nach Ablauf von 4 Tagen einen Kaufabbruch wegen Nichtzahlung vornehmen, jedoch nur, wenn nicht schon eine Kaufabbruchsanfrage im System vorhanden ist.
Den Artikel kannst du dann entweder wieder neu einstellen oder archivieren.
Eine rechtliche Beratung können und dürfen wir hier nicht geben, wende dich dazu am besten an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle.
@*sweet-melody* danke fürs Markieren.
Liebe Grüße
Elke
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30-04-2025 09:50
TE hat Kaufabbruch abgelehnt.

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
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30-04-2025 09:51
Hallo @*sweet-melody* ,
danke für deine Rückmeldung.
Genau, deswegen kann hier kein weiterer Kaufabbruch vorgenommen werden, zum Beispiel wegen Nichtzahlung.
Liebe Grüße
Elke
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30-04-2025 10:05
Hallo elke@ebay ,
sie kann dann nur noch einen nicht bezahlten Artikel melden, richtig?

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30-04-2025 12:11
Also wie ich das richtig verstanden habe, sollte man doch auf Kaufabbrüche reagieren, da man nur nach 4 Tagen einen nicht bezahlten Artikel melden kann, wenn man auch keine Kaufabbruchsanfrage bekommen hat.
Das ist sehr ärgerlich, wenn das mehrfach passiert ist und man da nicht viel tun kann. (Akzeptieren und es wieder reinstellen oder ablehnen und es passiert trotzdem nichts.)
Kann man wenigstens wenn man ablehnt einen Käufer wegen eines nicht bezahlten Artikels melden oder bringt das auch nichts und es wäre besser zu akzeptieren zugunsten des Käufers (auch wenn es unfair für den Verkäufer ist).
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30-04-2025 12:29
@*sweet-melody* schrieb:Hallo elke@ebay ,
sie kann dann nur noch einen nicht bezahlten Artikel melden, richtig?
Nö @*sweet-melody* das geht leider nicht mehr und der Käufer bekommt auch keinen Nichtzahlervermerk.
Kaufen, Abbruchanfrage stellen und wird die vom VK abgelehnt ist man fein raus.
Ist eine feine Masche, die seit neustem hier praktiziert wird.
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30-04-2025 12:44
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30-04-2025 13:00
Hallo @oskar_der_wikinger !
Ich bekomme bald einen Kamm. Blicke kaum noch durch.
*Was, wenn der Käufer um Abbruch des Kaufs bittet?
Wenn Sie von eBay eine Benachrichtigung erhalten, dass der Käufer den Kauf abbrechen möchte, haben Sie 3 Tage Zeit, die Anfrage zu akzeptieren oder abzulehnen. In einem solchen Fall entfernen wir alle entsprechenden negativen oder neutralen Bewertungen, unabhängig davon, ob Sie die Anfrage akzeptieren oder ablehnen.
Wenn Sie nicht innerhalb von 3 Kalendertagen antworten, schließen wir die Abbruchanfrage des Käufers. Hat der Käufer noch nicht gezahlt, wird die Bestellung automatisch abgebrochen. Wenn der Käufer bezahlt hat, müssen Sie die Bestellung abschließen.*
https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/cancelling-transaction?id=4136
Ich würde mir eine Schritt für Schritt nachvollziehbare Erklärung wünschen,
mit den Konsequenzen, wenn man es nicht so macht.
1. kontaktieren sie den Verkäufer oder Käufer.
2.Teilen sie ihm mit, dass sie abbrechen wollen.
3.
4.
5.
usw........

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30-04-2025 17:24
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01-05-2025 08:16
Aber gerne doch @kenn-i-di-1 ! 🤗

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01-05-2025 20:51 - bearbeitet 01-05-2025 20:56
Leider gibt es bei den Abbrüchen komplikationen, die oft für den Käufer ausgehen.
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01-05-2025 21:14
Vielen Dank für die Informationen und die Beiträge.
So wie ich es recht verstehe, kann der Verkäufer die Anfrage auf Kaufabbruch des Käufers (der noch nicht bezahlt hat) akzeptieren, ablehnen oder nicht darauf reagieren.
Bei Akzepieren, bricht man den Kauf ab und kann den Artikel wieder reinstellen oder archivieren.
Bei Ablehnung, kann man auf die Zahlung hoffen, was vergeblich ist, wenn der Käufer nicht zahlen will und es passiert da nichts mehr und der Kauf/Status bleibt offen/archiviert.
Bei nicht reagieren von einer Frist von 3 Tagen, bricht eBay den Kauf automatisch ab anstelle des Verkäufers.
Bitte korrigieren, wenn was falsch verstanden ist oder feht.
Es sieht dann wirklich eher aus als sei es zugunsten des Käufers, da dieser den Kaufabbruch so oder so bekommt und nicht zahlen braucht.
Das einzig gute für den Verkäufer ist, das man die neutralen/negative Bewertungen von Käufern, die einen Kaufabbruch angefragt haben, problemlos entfernt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkäufer dem Kaufabbruch zugestimmt hat oder nicht.
Ist es so richtig oder nicht?
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01-05-2025 21:42
Ist mir auch schon passiert, wenigstens hast noch eine Antwort erhalten
Für solche Fälle gibts die Blacklist. Hab den draufgesetzt, begegnet mir jetzt lebenslang nicht mehr.
Es wird Zeit, daß Internetaccounts nur noch gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes erhältlich sind. Bei Verfehlungen können diese User dann gesperrt und eine Neuregistrierung verhindert werden. Dazu muss die Regierung nur die Datenschutzregelungen erweitern, damit die Sozialverischerungsnummer, die sich lebenslang nicht ändert, als Identifikationsmerkmal angegeben werden muss.
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02-05-2025 02:13
Meine Sicht der Dinge:
eBay unternimmt nichts gegen Nichtzahler oder Kaufabbrecher.
Wenn eBay hier klare Kante zeigen würde, nämlich früher zu sanktionieren, wären diese Vorfälle nicht an der Tagesordnung.
Da sich aber hier nichts ändern wird und diese User praktisch einen Freifahrtschein haben, würde ich dem Kaufabbruch zustimmen und ab auf die Sperrliste.
Was bringt es dir, wenn der Käufer widerwillig bezahlt und anschließend einen von der Beschreibung abweichenden Artikel meldet und du anschließend rückabwickeln musst, was nur mit Kosten für dich verbunden ist.
Auch wenn der Artikel zu 100 % der Beschreibung entspricht, werden solche Käufer Mittel und Wege finden, das Gegenteil zu behaupten.......
Eine andere Möglichkeit wäre es, außerhalb von eBay gerichtlich auf dem Kauf zu bestehen. Nur weil eBay abbricht, bedeutet das nicht, dass der Vertrag nicht mehr besteht.
Eine Lehre wäre das allemal für solche Käufer. Das muss sich aber jeder Verkäufer überlegen, ob ihm das die Zeit, den Ärger und Aufwand wert ist.
Wenn's schlecht läuft und beim Käufer nichts zu holen ist, bleibst du auch noch auf den Kosten sitzen.
Alternativ gibt es bei eBay, so glaube ich, die Einstellung, dass eine sofortige Bezahlung getätigt werden muss. Geschieht das nicht, ist der Artikel nicht verkauft.
